GAL lobt Neuanschaffung von digitalen Geräten für Schulen

Die Anschaffung von Notebooks und I-Pads für den Distanzunterricht in allgemeinbildenden- und Berufsschulen wird durch die Trave-Kom ausgeschrieben. Lübeck erhält aus dem Landesprogramm knapp 1,5 Millionen Euro, für die es voraussichtlich 2.750 neue Geräte gibt.

„Das ist eine gute Nachricht“, freut sich Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL. „Wir haben seit vergangenem Jahr immer wieder darauf gedrängt, notfalls auch aus städtischen Mitteln Geräte für alle bedürftigen Schüler*innen anzuschaffen. Denn während die meisten Kinder und Jugendlichen zu Hause ein digitales Gerät nutzen können, hatte eine Bedarfsabfrage an Lübecker Schulen im August 2020 ergeben, dass 5.807 Schüler*innen kein Gerät zu Hause haben.

So folgt die Verwaltung begrüßenswerterweise dem Ergebnis, dass – nach Anschaffung von bisher 2.703 Geräte aus Mitteln des Digitalpakts – rein rechnerisch wahrscheinlich immer noch rund 3.000 Kinder und Jugendliche ohne ein geeignetes digitales Endgerät den Distanzunterricht gemeistert haben.

Für den Fall, dass es erneut zu Schulschließungen kommt, müssen wir sicherstellen, dass wirklich alle Schüler*innen zumindest die digitalen Voraussetzungen haben, den Unterrichtsstoff zu erarbeiten und am Online-Unterricht teilzunehmen.“

„Befremdlich finden wir dagegen die Reaktionen auf unseren Antrag im vergangenen Schulausschuss, am 18. März“, so Katja Mentz (GAL). „Das SPD Ausschussmitglied, ein Schulleiter, erregte sich darüber, dass wir eine erneute Abfrage an den Schulen beantragten, um genauer lokalisieren zu können, an welchen Schulen Kinder und Jugendliche noch unversorgt sind. Er könne das Thema nicht mehr hören, ihm sei kein Bedarf bekannt. Gleichzeitig betonte er im Widerspruch, dass neue Geräte bestellt werden.

So lehnten SPD und CDU zusammen mit der AfD  unseren Antrag ab, der aktuelle Bedarfszahlen und Informationen über den technischen Support liefern sollte.

Bei Anerkennung der Lasten, der Verantwortung und neuen Aufgaben, die pädagogische Kräfte und Schulleitungen seit einem Jahr tragen müssen, haben wir als Kommunalpolitik in erster Linie die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Fokus. Zu der bestehenden Bildungsungerechtigkeit kommen bei vielen Schüler*innen und Eltern häufig noch existenzielle Ängste hinzu. Deshalb muss es unser Anliegen bleiben, gerade diese Jugendlichen und Familien im Blick zu behalten und zu unterstützen.“

GAL: Anspruch auf digitales Endgerät wahrnehmen!

Die Wähler*innengemeinschaft GAL Lübeck wirbt dafür, dass Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Eltern ihren Anspruch prüfen. „Es klafft ja immer noch eine große Versorgungslücke an einigen Schulen. Wer Bedarf hat, sollte zügig einen Antrag beim Jobcenter stellen“, so die GAL. Denn die Anschaffung weiterer mobiler Geräte über die Hansestadt Lübeck aus Mitteln des Digitalpakts ist noch nicht in Sicht.

Wer Anspruch auf Leistungen nach ALG II-, SGB XII oder AsylbLG hat, kann für den Distanzunterricht beim Jobcenter einen Zuschuss bis zu 350 Euro für ein digitales Endgerät und Zubehör beantragen, wenn die Schule kein Leihgerät zur Verfügung stellt.

Antragsformulare als Download

Ausführliche Informationen, Formulare für Antrag und Schulbescheinigung gibt es auf folgender Internetseite: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2739/

Musterantrag für ein digitales Endgerät bei Distanzunterricht Download siehe Link

„Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen sowie Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Zuschuss kann beim Jobcenter beantragt werden, wenn das digitale Endgerät für den Distanzunterricht benötigt und nicht anderweitig gestellt wird. Wichtig ist, dass eine offizielle Bescheinigung der Schule vorliegt, dass kein mobiles Gerät entliehen werden kann. Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können“, so die GAL.

Nur 150 Anträge beim Jobcenter

Doch obwohl es seit Anfang Februar die Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt, die Anschaffung von digitalen Geräten finanziell zu bezuschussen, sind beim Jobcenter Lübeck bis zum 24. Februar lediglich 150 Anträge gestellt worden.

„Gemäß einer Bedarfsabfrage an Lübecker Schulen im vergangenen August müssen vermutlich immer noch rund 3.000 Kinder und Jugendliche den Distanzunterricht ohne geeignetes digitales Gerät stemmen“, zeigt sich Katja Mentz, stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss, verwundert über die niedrige Zahl von Anträgen beim Jobcenter.

5.807-2.703=?

Insgesamt hatten 5.807 Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen Bedarf für ein digitales Endgerät angemeldet. Die Hansestadt Lübeck konnte bisher 2.703 Geräte aus Mitteln des Digitalpakts beschaffen und an Schulen übergeben, um damit den Distanzunterricht zu unterstützen.

„Über den Anspruch auf Unterstützung durch das Jobcenter sollte über Medien und Schulen noch besser informiert werden. Damit es schnell geht könnten Antragsformulare, wo nicht bereits geschehen, über die Schulen ausgegeben und als Download auf den Internetseiten der Schulen bereitgestellt werden.“

Bedarf erneut abfragen

Darüber hinaus fordert GAL Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen Transparenz über die Nennung von Problemen und die zügige  Beseitigung bürokratischer Hemmnisse bei der Verteilung der vorhandenen Geräte an Schulen. „Wer aus Geldmangel keinen Computer oder Internetanschluss hat, dem fehlt mitunter auch das Geld für eine Haftpflichtversicherung*. Das darf kein Grund sein, einer Schülerin oder einem Schüler das benötigte Notebook zu verwehren.“ (*Nachträgliche Anmerkung: Lt. einer aktuellen Presseinformation des Lübecker Bürgermeisters trägt die Hansestadt Lübeck die Haftung für verliehene Geräte. Dem Schulamt seien keine Kinder oder Jugendlichen bekannt, die Bedarf an einem digitalen Endgerät haben.)

Digitales Klassenzimmer 2020

Außerdem fordert die GAL, die 444 mobilen Endgeräten, die lt. Verwaltungsschreiben ungenutzt sind, unverzüglich an bedürftige Schülerinnen und Schüler auszuteilen.

Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, fordert eine erneute Abfrage an Schulen vor den Osterferien. „Nur so erfahren wir, ob die angeschafften Geräte der Schulen, Geräte aus Privatspenden und die neue Förderung über das Jobcenter den Bedarf decken. Wenn weiter Kinder ohne digitale Endgeräte im Distanzunterricht sitzen, müssen umgehend über neue Landes- oder auch Haushaltsmittel der Stadt Lübeck weitere Geräte angeschafft werden. Schüler:innen haben ein Recht auf Bildung und dürfen aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht noch mehr benachteiligt werden als sie es ohnehin schon sind.“

Die drei GAL Frauen machen sich für Bildungsgerechtigkeit stark

Digitale Endgeräte vergammeln in Schulen

Alltag beim Distanzunterricht, Bild (C): GAL

„Das ist ein waschechter Skandal!“ Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL ist entsetzt über die Information, dass rund die Hälfte der 2.700 Laptops und Tablets, die von Schulen für bedürftige Kinder und Jugendliche angemeldet und über den DigitalPakt Schule finanziert wurden, ungenutzt und teilweise noch verpackt in einigen Schulen lagern sollen. „Warum wurden die Geräte nicht unverzüglich an die bedürftigen Schüler*innen übergeben? Immer noch sind hunderte Lübecker Schüler*innen ohne ausreichende digitale Ausstattung im Distanzunterricht. Die Geräte müssen sofort umverteilt werden“, so die Forderung der GAL.

Die Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler & GAL hatte erneut einen Antrag zur Bürgerschaft eingebracht, dass alle bedürftigen Schüler*innen ein Laptop oder Tablet zur Verfügung gestellt bekommen müssen – notfalls aus dem städtischen Haushalt finanziert, solange der Bund nicht zahlt.

Die Tatsache, dass noch über tausend Geräte in Schulen lagern sollen, ändert die Lage.
Auch wurde nun auf Bundesebene endlich darüber entschieden, rückwirkend zum 1. Januar 2021 einen Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für Distanzunterricht notwendig sind.

Gezahlt werden bis zu 350€ pro Schüler*in für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör, wenn diese nicht von der Schule gestellt werden. „Dass jedoch einige Schulen massenhaft digitale Geräte im Schrank horten statt sie längst an bedürftige Schüler*innen verteilt zu haben, ist eine Riesensauerei. Wir befinden uns bereits seit zwei Monaten im Distanzunterricht. Hierüber fordern wir rückwirkend Aufklärung und behalten weiter im Auge, ob alle Schüler*innen mit digitalem Endgerät ausgestattet sind. Denn auch, wenn die Schulen bald wieder öffnen, bleibt bei Wechselunterricht ein digitales Gerät unverzichtbar.“