Architektur am Fischereihafen: einfallslos und teuer

„Die Architektur am Travemünder Fischereihafen ist einfallslos“, kritisiert der baupolitische Sprecher der GAL, Carl Howe. „Diese Würfelarchitektur findet sich heutzutage überall, wo in exponierter Lage neu gebaut wird. Damit gleichen die Küstenorte bald den meisten großstädtischen Fußgängerzonen, wo sich dieselben Geschäfte, Banken und Leerstände finden. Schade, dass hier nicht die Chance genutzt wird, mehr maritimen Flair zu verbreiten.

Negativ hinzu kommt, dass hier der Fokus mal wieder zuerst auf Eigentums- und Ferienwohnungen gelegt wird, bei Preisen ab 288.000 Euro für eine 41 m² große Wohnung bis über eine Million Euro für 150 m² große Wohnungen. Bei den vorbereitenden und baulichen Tätigkeiten werden personelle Ressourcen gebunden, die wir primär für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum einsetzen müssen. Der soll zwar mit ähnlich langweiligen Würfelbauten ein Stück weiter Inland kommen, jedoch voraussichtlich erst in 2025.“

„Das schleswig-holsteinische Bildungsministerium hat gerade vorgemacht, wie der Bau von preisgünstigem Wohnraum für Studierende gefördert wird: Nach dem altbewährten Mittel, Grundstücke in Erbpacht zu vergeben. Angesichts der horrenden Grundstücks- und Immobilienpreise sowie steigender Mieten sollte Lübeck das Steuerungsmittel Erbpacht vermehrt nutzen, um dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum in der Stadt schneller zu realisieren“, so Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen (GAL).

Erbpacht 2 – Lübecks Rendite

Im Jahr 1905 standen in der Gärtnergasse in St. Jürgen vier Häuser. Zwanzig Jahre später waren es 92 Häuser mit 460 BewohnerInnen – weitestgehend ErbpächterInnen. Die Erbpächter waren verpflichtet bis 1925 ein Haus zu bauen. Charakteristisch sind die Runddach-Doppelhäuser des Bauvereins „Selbsthilfe“ zwischen Fahlenkampsweg und Amselweg und die Einfamilien-Häuser weiter südlich. Die Grundstücke waren ca. 1000 m² groß und für die Selbstversorgung ausgelegt. Der Grundstückswert betrug 1,50 Reichsmark (RM) pro m². Der Erbpachtzins lag bei 2,5% pro Jahr und wurde 1930 auf 4% erhöht. Weitere Zinsanpassungen sollten sich alle 5 Jahre „am Zinsfuß orientieren, den der Lübeckische Staat für seine Anleihen zu zahlen hatte“. Die Erbbaurechte enden am 31.12.2023. Heute kostet der Quadratmeter hier 260€. Mit der Umrechnung der RM in € des statistischen Bundesamtes ergibt sich für Lübeck allein aus dem Grundstückswert ein jährlicher Real(!)zins von 3.6%! Welches andere Lübecker Projekt bietet über 92 Jahre diese Rendite? (mehr …)

Umgang mit Erbpacht in Lübeck

Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Katja Mentz, Carl Howe, Antje Jansen, Kristina Aberle, Rolf Klinkel (v.l.n.r.)

„Das Erbbaurechtsgesetz von 1919 sollte die Bodenspekulation bekämpfen und sozial schwächeren Schichten die Möglichkeit geben, ihr eigenes Haus zu bauen. Beides hat das Gesetz erreicht. Wir, grün+alternativ+links, möchten die auslaufenden Lübecker Erbbaugrundstücke spekulationssicher machen und auch für sozial schwächere Schichten als Wohnsitz erhalten,“ erklärt die Fraktionsvorsitzende Antje Jansen zur laufenden Diskussion um die Erbbaugrundstücke in Lübeck.

Doch das scheint schwierig zu sein. Der Bürgerschaftsbeschluss vom April 2016 bietet den ErbpächterInnen an, ihr Grundstück zum jetzigen Bodenrichtwert plus 10% zu kaufen oder ihr laufendes Erbbaurecht zu verlängern.

Bei einer Verlängerung steigt der jährliche Erbbauzins auf 4% des Bodenrichtwertes – das kann dann sogar bei niedrigen Bodenrichtwerten das 86fache des jetzigen Erbbauzinses ausmachen. Diese Regelung bereitet vielen Betroffenen Sorgen. Für ErbbaupächterInnen, die nicht unter die Härtefallregelung oder die Familienermäßigung fallen, ist bei den heutigen Hypothekenzinsen der Kauf des Grundstücks die finanziell günstigere Lösung. Ist das städtebaulich sinnvoll? „Nein“, sagt der baupolitische Sprecher der GAL, Carl Howe. (mehr …)