„Wir sind hocherfreut, dass eine große Mehrheit der Bürgerschaft den Anträgen des Jugendhilfeausschusses gefolgt ist. Wesentliche Grundlage war ein Antrag, den wir als GAL zusammen mit unserem Fraktionspartner Freie Wähler bereits im Juni 2022 gestellt hatten“, so Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL.
Über Jahre hat die Stadt Lübeck in städtischen Einrichtungen die Verpflegungskosten bezuschusst, während Kitas in freier Trägerschaft die Verpflegungskosten zum Teil massiv erhöht haben. Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, wollten Verwaltung, CDU und SPD die Verpflegungskosten in städtischen Kitas auf 106 Euro anheben.
50 Euro pro Kind im Monat
„Stattdessen haben SPD und CDU noch mal die Kurve gekriegt und dem Antrag aus dem Jugendhilfeausschuss zugestimmt, sodass die Hansestadt Lübeck nun künftig auch die Verpflegungskosten bei freien Trägern und der Kindertagespflege mit 50 Euro pro Monat und Kind bezuschusst. Dieser Beschluss gilt zunächst bis Ende des Jahres. In der Zwischenzeit sollen Verwaltung und Politik ein Modell ausarbeiten, das nicht zulasten der Eltern geht.“
Skandal in einem reichen Land wie Deutschland
„In einer Zeit, in der sich Energiekosten verdoppeln und verdreifachen, in der Gebühren erhöht werden, in der Lebensmittelpreise um 10-20 % gestiegen sind, kann die Verwaltung doch nicht ernsthaft vorschlagen, auch noch die Verpflegungskosten in städtischen Kitas zu verdoppeln“, so Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL. „Wir müssen Familien unterstützen und finanziell entlasten. Denn wir haben bereits jetzt eine Situation, in der jedes vierte Kind in Lübeck von Armut betroffen ist. Das bedeutet, dass bereits heute sehr viele Eltern zu wenig Geld haben, um ihre Kinder angemessen zu ernähren und zu fördern. Besonders betroffen sind Alleinerziehende und Geringverdienende, also insbesondere Frauen. Das ist ein Skandal in einem reichen Land wie Deutschland!“
Defizitausgleich durch die Stadt
„Deshalb hatten wir bereits im Juni 2022 beantragt, dass Lübeck das „Kieler Modell“ einführen soll. In Kiel zahlen Eltern, deren Kinder in Kitas oder Kindertagespflege betreut werden, maximal 40 € Verpflegungskosten. Das Defizit wird von der Stadt Kiel ausgeglichen. Mehrheitlich ist die Bürgerschaft unserem Vorschlag gefolgt und lässt dieses Modell für Lübeck prüfen.
Auch wurde unserem Antrag gefolgt, die Landesregierung aufzufordern, verbindliche Standards für nachhaltige Ernährung ins Kitagesetz aufzunehmen und diese auch zu finanzieren. Wenn wir zukünftig einheitlich niedrige Elternbeiträge für das Essen haben, sollte auch die Qualität vergleichbar gut sein.
Randbetreuungszeiten bleiben kostenfrei
Weiter hatten wir bereits im Juni beantragt, die Randbetreuungszeiten nicht kostenpflichtig zu machen, wie es von der Verwaltung geplant war und Kita-Gebühren nicht zu erhöhen. Auch dem Teil unseres Antrags ist die Bürgerschaft mit großer Mehrheit gefolgt. Den Antrag von SPD und CDU, die Sozialstaffel weiter zu verbessern, haben wir gern unterstützt. Auf diese Weise werden mehr Eltern ganz oder anteilig von den Kita-Gebühren befreit.
GAL konnte wichtige Impulse setzen
Mit diesem Plakat trat die GAL in 2018 zur Kommunalwahl an
Wir freuen uns, dass wir als GAL mit unserem Antrag so erfolgreich Impulse setzen konnten. Vor allem aber freut es uns, dass es mit den gestrigen Beschlüssen interfraktionell gelungen ist, Eltern in Lübeck finanziell zu entlasten. Dass dies zum Erfolg geführt hat, lag hoffentlich nicht in erster Linie daran, dass allmählich der Wahlkampf zwischen den Parteien begonnen hat. Bei dem Thema müssen wir auch zukünftig die möglichst besten Entscheidungen für Kinder und Eltern gemeinsam finden“, so Antje Jansen.
GAL: Umsetzung der Kitagesetz-Reform mit vielen Verbesserungen
Antje Jansen, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler & GAL beurteilt die Beschlüsse der Bürgerschaft zur Umsetzung der Kitagesetz-Reform in Lübeck unterm Strich positiv: „Wir konnten mit dem interfraktionellen Beschluss viele Verbesserungen für Lübecks Eltern erwirken. Unsere Forderung, die Geschwisterermäßigung auch für Kinder in der Betreuten Grundschule, im Hort und in Ganztag an Schule anzuwenden, wurde beschlossen. So erfahren Eltern mehrerer Kinder in Betreuungseinrichtungen eine erhebliche finanzielle Entlastung. Anders gesagt: Ohne die Ausweitung der Geschwisterermäßigung hätten Eltern mehrerer Kinder trotz Beitragsdeckel höhere Betreuungskosten gehabt.
Ein
Konzept für Inklusion
Wir
begrüßen, dass die unsäglich diskriminierende und gesetzeswidrige
Klausel aus der Entgeltordnung gestrichen wurde, Kindern aufgrund
erhöhten Förderbedarfs den Betreuungsplatz kündigen zu können.
Diese Klausel verstieß unter anderem gegen die UN
Behindertenrechtskonvention. Auch darauf mussten Elternvertretungen
und wir als Fraktion GAL und Freie Wähler erst aufmerksam machen. Es
kann nicht sein, dass Kinder die Leidtragenden dafür sind, dass es
nicht ausreichend qualifiziertes Betreuungspersonal gibt. Wir müssen
dafür sorgen – wenn wir Inklusion als gesamtgesellschaftliche
Aufgabe ernst nehmen, dass – egal in welchem Stadtteil, alle Kinder
einen Betreuungsplatz erhalten können, gemeinsam miteinander
aufwachsen und nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten gefördert
werden.
Deshalb
freuen wir uns umso mehr, dass unser Antrag beschlossen wurde, bis
zum Jahresende ein Konzept zu erstellen, wie Inklusion in Lübeck
gelingen kann. Wir brauchen ein Konzept, damit Inklusion und die
Erfüllung der rechtlichen Ansprüche der Kinder mit Behinderung
nicht nur leere Worte sind.
Es
bedarf Strukturen, die den Mitarbeitenden in den Kitas Inklusion
überhaupt erst möglich machen. In dem Konzept
soll konkret
benannt werden,
was es in Lübeck braucht, welche Personalkapazitäten und
Räumlichkeiten fehlen, um Inklusion umzusetzen. Mitarbeiter*innen
und Kitaleitungen sollen an dieser Konzepterstellung mitwirken.
Kritisieren
müssen wir jedoch, dass die Stadt sich eine Kündigung aus
„wichtigem Grund“ vorbehält und hierbei bewusst keine
juristische Definierung der Begriffe „wichtiger Grund“ vornimmt.
Damit bleibt eine undurchsichtige Hintertür offen.
Positiv
sehen wir, dass es künftig keine Jahresverträge mehr gibt und damit
Planungssicherheit insbesondere auch für Eltern besteht.
GAL Wahlplakat 2018
Mehr
Transparenz in der Kindertagespflege
Unser
Antrag, Zahlen zu den bestehenden Betreuungsverhältnissen in der
Kindertagespflege offen zu legen, ist mehrheitlich beschlossen
worden. Das sehen wir als dringlich an. Denn
den
jugendpolitischen Sprecher*innen fehlen aktuelle Zahlen darüber, wie
viele Kindertagespflegepersonen
derzeit in Lübeck tätig sind. Auch wollen wir mit unserem Antrag
wissen, in welchen Stadtteilen
jeweils wie viele Kindertagespflegeplätze
zur
Verfügung stehen und wie
viele Kinder ausschließlich aufstockende Kindertagespflege ergänzend
zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung benötigen.
Dies
sind Zahlen, die mit den jeweiligen Kita-Angeboten in den Stadtteilen
in Verbindung stehen. Fragen
zum
Alter der Kinder, zu
besonderem Förder- und Betreuungsbedarf sowie
zum Alter der betreuenden Personen sind wichtig, um eine transparente
Planung und den Bedarf zu ermitteln. Auch die Vertretungsregelung,
für den Fall, dass eine Kindertagespflegeperson erkrankt, ist bisher
nicht zur Zufriedenheit gelöst, obwohl
die Kitagesetz-Reform es zukünftig vorschreibt.
Sondersitzung
zum Thema Kindertagespflege abgelehnt
Damit
wir aktuelle Entwicklungen und bestehende Probleme mit ausreichend
Zeit und vor allem auch im Beisein der Betroffenen thematisieren
können, beantragten
wir
eine
Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses, bei dem sich ausschließlich
mit dem Thema Kindertagespflege hätte beschäftigt werden sollen.
Doch die Mehrheit in der Bürgerschaft mit
SPD und CDU lehnte
diesen
Antrag ab. Das
kritisieren wir scharf; die
durch die Bürgerschaft beschlossene Entgeltordnung der Hansestadt
Lübeck betrifft schließlich auch in erheblichem Maße die
Kindertagespflege. So wird zum Beispiel die Sachkostenpauschale von
1,73 Euro auf 1,10 Euro je Kind und Stunde gesenkt. Das sind
erhebliche Einbußen für Kindertagespflegepersonen, die sich in
Qualitätseinbußen
niederschlagen werden
–
es
sei denn, die Kindertagespflegeperson trägt die Mehrkosten aus
eigener Tasche. Ist das so gewollt von SPD und CDU? Unsere
Kritik daran, aber auch die Situation allgemein wollten
wir in einer Sondersitzung thematisieren und die Betroffenen dazu
hören. Kindertagespflege muss für die Fraktionen offen und
transparent werden, wenn wir darüber Beschlüsse fassen.
(C) K.Mentz/GAL
Transparenz
beim Elternbeitrag für Verpflegung
Ein
größeres Problem sehen wir auch darin, dass der Begriff
„angemessene Verpflegungskosten“ weder auf Landesebene noch in
Lübeck genau definiert ist.
Wir richten unsere Kritik an dieser Stelle insbesondere nach Kiel. CDU, FDP und GRÜNE hätten es auf Landesebene regeln müssen, wie hoch „angemessene Verpflegungskosten“ sind oder maximal sein dürfen. Wenn es in Lübeck dazu führt, dass Eltern, die Transferleistungen erhalten, die Verpflegungskostenpauschale nicht erstattet bekommen und deshalb 30 Euro aus eigener Tasche zahlen müssen oder der Elternbeitrag für Essen bei einem Freien Träger fast doppelt so hoch ist wie bei der Stadt, dann stimmt hier etwas ganz gewaltig NICHT. Als GAL und Freie Wähler bleiben wir dran am Thema.
30
PIA Stellen
Mit
dem interfraktionellen Antrag haben wir auch beschlossen, dass in
Lübeck bis zu 30 Ausbildungsplätze für Erzieher*innen finanziert
werden. Dies ist eine Forderung eines alten Antrags der GAL. Denn bei
allen Rufen nach Qualitätsverbesserung ist eines klar, wir brauchen
mehr gut qualifiziertes Personal. Dass Auszubildende ihre Ausbildung
zur Erzieher*in in den meisten Bundesländern selbst finanzieren
müssen, ist ein Grund, warum deren Attraktivität bei der Berufswahl
stark gesunken ist. Wer die Möglichkeit hat, wird sich derzeit eher
für ein Studium entscheiden. Wir sehen es jedoch grundsätzlich als
Aufgabe des Bundes, nicht der Kommune an, dafür zu sorgen, dass die
Ausbildung vergütet wird. Deshalb setzen wir uns mit dem
interfraktionellen Antrag auch dafür ein, dass zukünftig
Fördermittel vom Bund verwendet werden, um die praxisintegrierte
Ausbildung zu fördern.
Ziel
bleibt Qualitätsverbesserungen in der Kinderbetreuung
Unser
Ziel als GAL und Freie Wähler bleibt es, die Qualität in der
Kinderbetreuung kontinuierlich zu steigern, so wie es auch von der
Fachwelt empfohlen wird: kleinere Gruppen, mehr Fachpersonal,
multiprofessionelle Teams, räumliche Verbesserungen, ein warmes
Mittagessen für alle Kinder, um einige Punkte zu benennen.
Dank an die Elternvertretungen und Elternstimme
Ausdrücklich
bedanken möchten wir uns bei der Kreis- und Stadtelternvertretung
sowie dem Verein Elternstimme. Offiziell gewählt, sind
Elternvertretungen neben Beruf und Elternarbeit ehrenamtlich tätig,
legen den Finger in die Wunden, weisen uns auf Probleme in der
Kinderbetreuung hin und überzeugen mit Kompetenz. Dass sie hierfür
immer wieder unsachliche Kritik von der zuständigen Senatorin und
der jugendpolitischen Sprecherin der CDU erfahren, finden wir
ungeheuerlich. Denn als offiziell gewählte Delegierte ist es die
Aufgabe von KEV und SEV, die Interessen von Kindern und Eltern zu
vertreten – und nicht schweigsam alles abzunicken.“
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