GAL: Flexible KiTa-Öffnungszeiten sollen Standard werden

GAL und Linke fordern mehr Unterstützung für Familien:
Flexible KiTa-Öffnungszeiten sollen Standard werden

Die Fraktion Linke & GAL in der Lübecker Bürgerschaft setzt sich weiterhin für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. In einem Dringlichkeitsantrag fordert die Erziehungswissenschaftlerin Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, dass die Hansestadt Lübeck die Kosten für weniger als 20 Schließtage pro Jahr in Kindertagesstätten und Schulkinderbetreuungseinrichtungen übernimmt. Dies soll Familien entlasten, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen und im Ergebnis eine flexible, bedarfsgerechte Betreuung ermöglichen.

Hintergrund: Ein wegweisendes Urteil und die Reaktion der Stadt:

Im Mittelpunkt des Antrags steht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. Die städtische Kindertageseinrichtung KIKS, die auf dem Klinikgelände angesiedelt ist, hat lediglich 10 Schließtage pro Jahr. Sowohl  das Kitagesetz als auch ein Lübecker Bürgerschaftsbeschluss von 2018 erlauben maximal 20 Schließtage – somit auch weniger wie bei der KiTa KIKS. Dies ist ein Segen für viele Eltern, insbesondere jene im medizinischen Schichtdienst, die auf eine flexible und verlässliche Betreuung angewiesen sind. Die Stadt Lübeck als Kostenträgerin lehnte jedoch die Finanzierung dieser reduzierten Schließtage ab, was zu einem Gerichtsverfahren führte. Das Gericht entschied zugunsten von KIKS und verpflichtete die Stadt zur Kostenübernahme.

Statt dieses Urteil zu akzeptieren und den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden, hat die Hansestadt Lübeck  Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Die GAL und Linke fordern nun, dass die Stadt Lübeck diese Berufung zurücknimmt und das Urteil akzeptiert.

Warum ist das wichtig?

Eins der zentralen Themen und Ziele der GAL ist die qualitativ hochwertige, inklusive Kinderbetreuung nach Bedarf

Juleka Schulte-Ostermann von der GAL betont: „Das Urteil ist ein starkes Signal für eine zeitgemäße Kinderbetreuung, die sich den Bedürfnissen von Familien anpasst. Eltern brauchen heute mehr denn je flexible Betreuungsangebote. Gerade in Berufen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten ist es entscheidend, dass die Betreuung ihrer Kinder verlässlich organisiert ist. Weniger Schließtage bedeuten weniger Stress für Familien, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und weniger Abhängigkeit von sozialen Transferleistungen.“

Die Forderungen im Antrag der Fraktion Linke & GAL im Detail:

1. Kostenübernahme für weniger Schließtage: Die Hansestadt Lübeck soll die zusätzlich entstehenden Kosten für Einrichtungen übernehmen, wenn diese weniger als 20 Tage pro Jahr schließen. Dies ist eine familienfreundliche Maßnahme, die die Lebensrealität von Eltern berücksichtigt.

2. Rücknahme der Berufung: Die Stadt Lübeck soll das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig akzeptieren und die eingelegte Berufung zurücknehmen. Es ist Zeit, das Wohl der Familien in den Vordergrund zu stellen.

3. Klärung mit der Landesregierung: Der Bürgermeister soll mit dem Land Schleswig-Holstein eine verbindliche Regelung zur Kostenteilung erarbeiten. So sollen auch künftig Einrichtungen, die erweiterte Betreuungszeiten anbieten, finanziell unterstützt werden.

Warum jetzt?

„Dieser Antrag ist von besonderer Dringlichkeit, da er noch vor der anstehenden Haushaltssitzung für 2025 im Jugendhilfeausschuss am 5. September 2024 behandelt werden muss. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Stadt Lübeck handelt, um Familien zu unterstützen und wir die Weichen für eine zukunftsorientierte Kinderbetreuung stellen,“ so Juleka Schulte-Ostermann.

Mit dem Antrag zeigen GAL und Linke, dass sie sich konsequent für die Bedürfnisse von Familien einsetzen. Juleka Schulte-Ostermann abschließend: „Wir müssen sicherstellen, dass Lübecker KiTas und Schulkinderbetreuungseinrichtungen flexibel genug sind, um im Interesse der Kinder den Anforderungen eines modernem Familien- und Arbeitslebens gerecht zu werden.“

Der Antrag im Wortlaut:

Dringlichkeitsantrag-Schliesstage-Berufungsverfahren

GAL begrüßt Engagement für reduzierte Kita-Schließtage

Die Fraktion LINKE & GAL begrüßt die Entscheidung der Kita KIKS, nur an 10 Tagen im Jahr zu schließen, sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig, das der Kita gegen die Stadt Lübeck Recht gibt. Die Fraktion äußert Unverständnis darüber, dass die Stadt Lübeck weiterhin auf 20 Schließtage besteht und gegen das Urteil Berufung einlegt, wie die Lübecker Nachrichten am 02.08.2024 berichteten. Die reduzierten Schließzeiten der Kita KIKS berücksichtigen zeitgemäß die Bedürfnisse berufstätiger Eltern, insbesondere im medizinischen Bereich und sind im besten Interesse der Kinder und ihrer Familien.

Erziehungswissenschaftlerin Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin sowie stellvertretende Fraktionsvorsitzende von der GAL, erklärt:
„Die Stadt Lübeck sollte erkennen, dass ihre Position veraltet ist und moderne Kinderbetreuung sich den veränderten Lebensrealitäten anpassen muss. Mehr Öffnungstage reduzieren den Stress für berufstätige Eltern, somit der ganzen Familie und helfen, soziale Transferleistungen sowie Kinderarmut zu vermeiden. Kurzum: Weniger Schließzeiten verbessern grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stadt scheint primär finanzielle Gründe für ihre Position anzuführen, vernachlässigt dabei aber den gesellschaftlichen Nutzen erweiterter Betreuungszeiten. Wir unterstützen daher KIKS und fordern die Stadt auf, das Urteil zugunsten reduzierter Schließtage zu respektieren.“

Fraktionsvorsitzender Andreas Müller von den Linken ergänzt:
„Die Entscheidung der Kita KIKS, nur zehn Schließtage zu haben, unterstützt Familien, die auf zuverlässige Betreuung angewiesen sind. Gerade für Eltern im medizinischen Bereich mit Schichtdienst ist eine flexible und verlässliche Betreuung entscheidend. Als Einrichtung auf dem Klinikgelände ist das KIKS darum bemüht, den Bedürfnissen von schichtarbeitenden Eltern entgegenzukommen. Die Stadt berücksichtigt dies nicht ausreichend und ignoriert mit ihrer starren Forderung nach 20 Schließtagen pro Jahr die realen Bedürfnisse dieser Familien. Indem die Stadt den Rechtsstreit fortführt, behandelt sie zudem alle Kitas gleich, ohne auf die spezifischen Bedürfnisse einzelner Einrichtungen einzugehen.“

Juleka Schulte-Ostermann und Andreas Müller führen weiter aus:
„Das Kitagesetz Schleswig-Holstein und der von Eltern in Lübeck 2018 erkämpfte Bürgerschaftsbeschluss erlauben maximal 20 Schließtage pro Jahr. Weder das Kitagesetz noch der Bürgerschaftsbeschluss verbieten es, weniger Schließtage festzulegen.“ Angesichts dieser Tatsache sowie vor dem Hintergrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Schleswig und der veränderten Anforderungen an die Kinderbetreuung ist es für Linke & GAL unverständlich, warum die Stadt weiterhin auf 20 Schließtagen im KIKS besteht und Berufung eingelegt hat. Dass die Stadt sogar Vergleichsvorschläge des KIKS im Rechtsstreit ablehnt, zeigt nach Auffassung von GAL und Linke eine nicht zeitgemäße, starre Haltung sowie mangelnde Kompromissfähigkeit der Verwaltung.

„Der von der Stadt Lübeck aufrechterhaltene Rechtsstreit könnte noch Jahre dauern. Das ist nicht im Sinne der Lübecker Eltern, die verlässliche Betreuungszeiten benötigen. Wir stehen hinter der Kita KIKS und appellieren an die Stadt Lübeck, die Bedürfnisse der Familien ernst zu nehmen, sich den veränderten Lebensrealitäten zu stellen und in der Folge auf die Berufung gegen das Urteil zu verzichten.“

Die Fraktion LINKE & GAL wird weiterhin die Interessen der Lübecker Familien stark machen und sich für eine zeitgemäße Kinderbetreuung engagieren. „Jede Kita in Lübeck sollte die Möglichkeit haben, entsprechend den Bedürfnissen der Kinder und deren Eltern sowie im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten auch weniger als 20 Tage pro Jahr zu schließen“, so Juleka Schulte-Ostermann und Andreas Müller abschließend.

Kindertagespflege: Über den Betreuungsumfang entscheiden die Eltern

Juleka Schulte-Ostermann GAL

„Wir freuen uns sehr, dass in der Kindertagespflege künftig keine Reduzierung der von Eltern genannten Betreuungsbedarfe mehr durchgeführt werden. Es gelten hier von nun an die gleichen Regeln wie in Kindertageseinrichtungen“, so Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL.

„In der Beantwortung unserer Anfrage in der Bürgerschaft, gestellt durch Antje Jansen, heißt es von der Verwaltung, der Betreuungsumfang für Kinder unter drei Jahren bemesse sich von nun an allein durch den von den Eltern vorgetragenen individuellen Bedarf – begrenzt durch das Wohl des Kindes.“

„Die bisherige Praxis in Lübeck sah anders aus“, erläutert Juleka Schulte-Ostermann. „Durch die Verwaltung wurde ein ‚objektivierter Bedarf‘ errechnet, der sich aus Arbeitszeit zuzüglich Fahrtzeit zusammensetzte. Verwaltungsmitarbeiter*innen überprüften dafür den von Eltern angegebenen Arbeitsweg per Google Maps, der angemeldete Betreuungsbedarf wurde gegebenenfalls heruntergerechnet.

Eine Reduzierung des Betreuungsumfangs erfolgte nach bisheriger Praxis auch, wenn Mütter nach der Schwangerschaft mit ihrem weiteren Kind in Elternzeit gingen. Eine (höhere) subjektive Bedarfsanmeldung der Eltern wurde von der Verwaltung bisher nur anerkannt, wenn eine von den Eltern einzuholende Bestätigung über den „pädagogischen Mehrbedarf“ vom Jugendamt vorgelegt wurde.

„In Krippen und Kitas fand und finden solche Überprüfungen nicht statt und sind nach höchstrichterlicher Entscheidung auch gar nicht zulässig. Deshalb freuen wir uns, dass die Lübecker Verwaltung aufgrund unserer Anfrage ihre bisherige Praxis zügig umstellt – sie hat bereits rund 80 Kindertagespflegepersonen darüber informiert und diesen zusätzlich mitgeteilt, dass diese neue Regelung auch für alle Kinder über drei Jahren gelte“, so Juleka Schulte-Ostermann.

Anfrage und Antwort im Wortlaut: (mehr …)