Linke & GAL kritisieren: Jamaika stoppt Schutz von Wohnraum
In der vergangenen Bürgerschaftssitzung stoppten die Jamaika-Fraktionen CDU, Grüne und FDP die von der Verwaltung erarbeitete Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Lübeck, indem sie einen gemeinsamen Antrag beschlossen, der wesentliche Änderungen der Satzung vorsieht. Von FDP und CDU wurden in der Debatte zur Verwaltungsvorlage mehrfach falsche oder irreführende Behauptungen verbreitet und Beispiele genannt, die laut Auskunft der Verwaltung gar nicht unter die Definition der Zweckentfremdung fallen.Die Fraktion Linke & GAL kritisiert, dass durch das Vorgehen der Jamaika-Fraktionen der Schutz von Wohnraum in Lübeck geschwächt, rechtliche Risiken erhöht und das Vertrauen in die Stadtverwaltung sowie in die demokratische Zusammenarbeit beschädigt werden. Zudem wird durch das Verbreiten unzutreffender Beispiele unnötige Verunsicherung in der Bevölkerung geschaffen.
Satzungsänderung rechtlich fragwürdig
„Die von Jamaika beschlossenen Satzungsänderungen sind rechtlich mindestens fragwürdig, teilweise sogar unzulässig“, so die Bürgerschaftsmitglieder der Fraktion Linke & GAL. „Mit der Beschränkung auf ein Verbot der Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen, wird der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Das Land hat weitere Zweckentfremdungsgründe als die der Ferienwohnungen ausgeführt. Die wurden mit dem Antrag von CDU, Grünen und FDP jedoch komplett aus der Satzung gestrichen.
Auch die von Jamaika beschlossene verkürzte Geltungsdauer der Satzung auf vier Jahre widerspricht der Landesvorgabe, die grundsätzlich fünf Jahre Laufzeit vorsieht. Sollte die Satzung mit diesen Änderungen beschlossen werden, laufen wir erneut Gefahr, dass erfolgreich dagegen geklagt wird. Das wäre fatal für den Schutz von Wohnraum und obendrein kostspielig.“
Land SH erlässt Wohnraumschutzgesetz
Zum Hintergrund: Im Juli 2024 trat in Schleswig-Holstein das Wohnraumschutzgesetz in Kraft. Das ermöglicht Gemeinden, vorhandenen Wohnraum mit einer Zweckentfremdungssatzung zu schützen, wenn „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“ oder dringender Wohnungsbedarf besteht.
Dies ist in Lübeck der Fall. Die Verwaltung legte deshalb einen Satzungsentwurf vor, der sich eng an den Vorgaben des Landes orientiert. Dieser Entwurf wurde zuvor im Bau-, im Wirtschafts- sowie im Hauptausschuss behandelt.
Im Bauausschuss beantwortete die Verwaltung schriftlich mehrere Seiten umfassende Anfragen (angefügt als PDF am Ende des Artikels), die zur fachlichen Klärung beitrugen und öffentlich nachzulesen sind. Hierbei wurde sehr deutlich, dass beispielsweise weder das als Büro umgenutzte frühere Kinderzimmer, noch das leerstehende Haus, das über Monate saniert wird, eine Zweckentfremdung von Wohnraum darstellen. Eine Einliegerwohnung kann bei Eigenverwendungsbedarf mit dem Wohnhaus per Genehmigung zu einer Wohneinheit zusammengelegt werden.
FDP und CDU nennen irreführende Beispiele
„CDU und FDP haben in der Debatte wiederholt Beispiele wie das frühere Kinderzimmer genannt, um Bedenken gegen die Satzung zu schüren. Diese Fälle wären laut dem Entwurf der Verwaltung aber weiterhin erlaubt gewesen“, stellt Juleka Schulte-Ostermann (GAL) klar. „Die Satzung richtet sich ausdrücklich nicht gegen solche Alltagsfälle, sondern soll verhindern, das dringend benötigter Wohnraum dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Falsche Beispiele sorgen hier nur für Verunsicherung und lenken vom eigentlichen Ziel ab: Schutz von Wohnraum.“
„Vielmehr sollte die von der Verwaltung vorgelegte Satzung zukünftig verhindern, dass Wohnungen im gesamten Stadtgebiet zu Ferienwohnungen umgewandelt werden und Wohnraum im großen Stil umgenutzt wird oder jahrelang leer steht, wie die 98 Wohnungen in der Damaschkestraße, die im August 2023 von der Wohnungsgesellschaft Vonovia leer gezogen wurden. Seitdem ist dort Stillstand“, so Andreas Müller, Vorsitzender der Fraktion Linke & GAL.
Schutz von Wohnraum geschwächt
Gegenüber solchen Bauruinen bleibt die Stadt nach Willen von CDU, Grünen und FDP nun auch zukünftig machtlos, denn mit ihrem Änderungsantrag wird sich die Satzung nur auf ein Verbot der Umnutzung zu Ferienwohnungen beschränken, nicht auf lang andauernden Leerstand.
Dazu beschlossen CDU, Grüne und FDP, dass bei widerrechtlich umgewandeltem Wohnraum zur Ferienwohnung maximal 30.000 Euro Bußgeld verhängt werden können, statt der von der Stadtverwaltung vorgesehenen maximalen 100.000 Euro. „Wenn das Bußgeld so stark gesenkt wird, kann sich die unerlaubte Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen eher lohnen. So wird der Schutz von Wohnraum zusätzlich geschwächt“, so die drei Bürgerschaftsmitglieder der Fraktion Linke & GAL.
Der Satzungsentwurf der Verwaltung sowie die ausführlichen Antworten auf die Anfragen zu Einzelbeispielen können hier nachgelesen werden:
GAL: Endlich mehr Photovoltaik und Solarthermie in Lübeck erlaubt
Ronald Thorn
Die Fraktion LINKE & GAL stellte in der Bürgerschaft am 28.09.2023 erfolgreich den Antrag, dass Einrichtungen zur Gewinnung regenerativer Energie auf Dächern wie Photovoltaik, Solarthermie und weitere sowie zukünftige Verfahren nicht mehr durch ästhetisch bedingte, antiquierte Bauvorschriften verhindert werden. Einzige Ausnahme hiervon sind Flächen, die zum Weltkulturerbe zählen.
Ronald Thorn, Vorstandsmitglied der GAL Lübeck berichtet: „Ich stolperte vor einiger Zeit zusammen mit meinem Kollegen Volker Koß über veraltete Vorschriften in Bebauungsplänen, die regenerative Technik zur Energiegewinnung im möglichen und für den Klimaschutz notwendigen Umfang verhinderten. So schreibt beispielsweise der für den Lübecker Teil von Krummesse geltende Bebauungsplan in der Fassung von 1997 für Satteldächer roten Dachpfannen mit den konkreten RAL-Farben vor. Deshalb sind Photovoltaikanlage auf den Dächern untersagt, da diese üblicherweise nicht rot sind. Diese Vorschrift entstand 1997 ohne Verhinderungsabsicht von Photovoltaik, weil 1997 Photovoltaik noch nicht üblich war. Heute dagegen ist Photovoltaik eine tragende Säule der Energiewende – auch im privaten Bereich von Hausbesitzenden.
Eine ähnliche Situation wie in Krummesse gibt es bei dem Bebauungsplan vom Bornkamp, der von 2004 ist. GAL-Mitglied Volker Koß erklärt: „Beim Bornkamp sind zwar Materialien, die der Solarenergienutzung dienen, von den Material- und Farbfestsetzungen für Dächer ausgenommen, jedoch durch die Vorgabe, dass die Fläche dieser Materialien 30 % der jeweiligen geneigten Dachfläche nicht überschreiten darf, so begrenzt, dass schlussendlich Photovoltaik im zielführenden Umfang verhindert wird.“
Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied der GAL ergänzt: „Es ist widersprüchlich, einerseits Balkonphotovoltaikanlagen in Lübeck zu fördern, andererseits aber die Photovoltaikanlage auf den Dächern in den Vorstädten und Dörfern Lübecks zu verbieten oder einzuschränken. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit dem Bürgerschaftsbeschluss eine Veränderung der Bebauungspläne auf den Weg bringen konnten, damit Hausbesitzende zukünftig regenerative Energien zur Versorgung ihrer Häuser nutzen können, wenn sie das möchten. Die einzige demokratische Partei, die gegen den Antrag stimmte, war die CDU, für die demnach anscheinend Ästhetik Vorrang gegenüber dem notwendigen Klimaschutz hat.“
Die Fraktion LINKE & GAL hält abschließend fest: „Eine Herausforderung, der wir uns bei dem Thema regenerative Energieversorgung von Immobilien zeitnah noch stellen müssen, sind die Dachflächen des Weltkulturerbes. Hier gilt es, nochmals gesondert Lösungen zu finden, wie eine Vereinbarkeit von Klima- und Denkmalschutz möglich gemacht werden kann.“
Toller Erfolg: Grünfläche am Strukbach bleibt erhalten!
Auch wenn der Februar sonnige, warme Tage zu bieten hatte, war es nicht der Monat Mai. Und so führte die neue Umstellung der Tagesordnung nicht dazu, dass die Sitzung beschleunigt wurde. Sie führte aber dazu, dass die Zuschauerränge nahezu leer blieben. Wer will schon wissen, wie die Wahlen in Ausschüsse en bloc ausgehen.
Grünfläche Spargelhof bleibt erhalten
Antje Jansen (GAL)
Diskussionen zu den vorgezogenen Verwaltungsvorlagen gab es dennoch. So wurde eifrig über den Bericht zur Grünfläche „Am Spargelhof“ diskutiert, die Antwort auf eine Anfrage von Antje Jansen. Antje Jansen (GAL) hatte einen Antrag eingebracht, die Grünfläche zu erhalten und ein Konzept zur Herrichtung als Naherholungsfläche zu erstellen. Die Kosten der Räumung alter Gartenlauben sowie die Umsetzung eines Konzepts soll die Hansestadt Lübeck tragen und zur Luftverbesserung Bäume pflanzen. „Mit unserem Antrag hatten wir den Ball vor das Tor gelegt. Die SPD signalisierte uns, sie würde den Antrag auf Erhalt der Grünfläche inhaltlich unterstützen, jedoch nicht jede unserer Forderungen im ersten Schritt mitgehen wollen. So einigten wir uns auf einen gemeinsamen Antrag, auf den auch die CDU mit drauf ging: Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Verwaltung, Politik, der Bürgerinitiative und weiterer Öffentlichkeit soll bis August ein Konzept für die zukünftige Nutzung und Gestaltung vorlegen und die Kosten hierfür benennen. Fachbereich 5 wurde beauftragt, den Zaun zu öffnen und die verfallenen Gartenlauben auf dem Gelände zu entfernen.“ Ursula Kehl, GAL Mitglied und aktiv in der Broling-Initiative, freut sich sehr: „Mit dem Beschluss sind erste wichtige Schritte auf den Weg gebracht. Ein toller Erfolg!“ „Die Grünen indes beharrten auf ihrem Antrag, der jedoch hinter unserem Antrag zurückblieb. Dies erweckt den Eindruck, dass Profilierung im Vordergrund steht – und nicht Inhalte, denn inhaltlich erfüllte unser interfraktioneller Antrag den der Grünen zu 200 Prozent.“, resümiert Antje Jansen. Die Grünen hatten in einer Pressemitteilung behauptet, „kleine bunte Fraktionen würden Anträge stellen, um sich zu profilieren. „Damit meinten sie vermutlich sich selbst.“, so Jansen.
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