Die Wähler*innengemeinschaft GAL Lübeck wirbt dafür, dass Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Eltern ihren Anspruch prüfen. „Es klafft ja immer noch eine große Versorgungslücke an einigen Schulen. Wer Bedarf hat, sollte zügig einen Antrag beim Jobcenter stellen“, so die GAL. Denn die Anschaffung weiterer mobiler Geräte über die Hansestadt Lübeck aus Mitteln des Digitalpakts ist noch nicht in Sicht.
Wer Anspruch auf Leistungen nach ALG II-, SGB XII oder AsylbLG hat, kann für den Distanzunterricht beim Jobcenter einen Zuschuss bis zu 350 Euro für ein digitales Endgerät und Zubehör beantragen, wenn die Schule kein Leihgerät zur Verfügung stellt.
Musterantrag für ein digitales Endgerät bei Distanzunterricht Download siehe Link
„Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen sowie Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Zuschuss kann beim Jobcenter beantragt werden, wenn das digitale Endgerät für den Distanzunterricht benötigt und nicht anderweitig gestellt wird. Wichtig ist, dass eine offizielle Bescheinigung der Schule vorliegt, dass kein mobiles Gerät entliehen werden kann. Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können“, so die GAL.
Nur 150 Anträge beim Jobcenter
Doch obwohl es seit Anfang Februar die Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt, die Anschaffung von digitalen Geräten finanziell zu bezuschussen, sind beim Jobcenter Lübeck bis zum 24. Februar lediglich 150 Anträge gestellt worden.
„Gemäß einer Bedarfsabfrage an Lübecker Schulen im vergangenen August müssen vermutlich immer noch rund 3.000 Kinder und Jugendliche den Distanzunterricht ohne geeignetes digitales Gerät stemmen“, zeigt sich Katja Mentz, stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss, verwundert über die niedrige Zahl von Anträgen beim Jobcenter.
5.807-2.703=?
Insgesamt hatten 5.807 Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen Bedarf für ein digitales Endgerät angemeldet. Die Hansestadt Lübeck konnte bisher 2.703 Geräte aus Mitteln des Digitalpakts beschaffen und an Schulen übergeben, um damit den Distanzunterricht zu unterstützen.
„Über den Anspruch auf Unterstützung durch das Jobcenter sollte über Medien und Schulen noch besser informiert werden. Damit es schnell geht könnten Antragsformulare, wo nicht bereits geschehen, über die Schulen ausgegeben und als Download auf den Internetseiten der Schulen bereitgestellt werden.“
Bedarf erneut abfragen
Darüber hinaus fordert GAL Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen Transparenz über die Nennung von Problemen und die zügige Beseitigung bürokratischer Hemmnisse bei der Verteilung der vorhandenen Geräte an Schulen. „Wer aus Geldmangel keinen Computer oder Internetanschluss hat, dem fehlt mitunter auch das Geld für eine Haftpflichtversicherung*. Das darf kein Grund sein, einer Schülerin oder einem Schüler das benötigte Notebook zu verwehren.“ (*Nachträgliche Anmerkung: Lt. einer aktuellen Presseinformation des Lübecker Bürgermeisters trägt die Hansestadt Lübeck die Haftung für verliehene Geräte. Dem Schulamt seien keine Kinder oder Jugendlichen bekannt, die Bedarf an einem digitalen Endgerät haben.)
Digitales Klassenzimmer 2020
Außerdem fordert die GAL, die 444 mobilen Endgeräten, die lt. Verwaltungsschreiben ungenutzt sind, unverzüglich an bedürftige Schülerinnen und Schüler auszuteilen.
Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, fordert eine erneute Abfrage an Schulen vor den Osterferien. „Nur so erfahren wir, ob die angeschafften Geräte der Schulen, Geräte aus Privatspenden und die neue Förderung über das Jobcenter den Bedarf decken. Wenn weiter Kinder ohne digitale Endgeräte im Distanzunterricht sitzen, müssen umgehend über neue Landes- oder auch Haushaltsmittel der Stadt Lübeck weitere Geräte angeschafft werden. Schüler:innen haben ein Recht auf Bildung und dürfen aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht noch mehr benachteiligt werden als sie es ohnehin schon sind.“
Die drei GAL Frauen machen sich für Bildungsgerechtigkeit stark
Fraktion Freie Wähler und GAL fordert schnellstmögliche Nullwertmessungen
Volker Koß (GAL)
„Als
Fraktion Freie Wähler & GAL beantragen wir zur Bürgerschaftssitzung
Ende Februar, schnellstmöglich die Umgebungsstrahlung auf der Deponie
und in den umliegenden Siedlungen kontinuierlich zu messen. Nur so ist
ein belastbarer Nullwert feststellbar“, so der Umweltchemiker und GAL
Mitglied Dr. Volker Koß. Tages-, Wochen- und Monatsdurchschnittswerte
sollen auf der Internetseite der Stadt gelistet werden.
„Wir
lehnen die vom Landesministerium (MELUND) geplante Zwangszuweisung von
AKW-Abfällen nach Lübeck ab und unterstützen den Widerspruch und den
Klageweg durch die Hansestadt Lübeck“, so Fraktionsvorsitzende Antje
Jansen.
Die GAL hatte immer wieder Kritik an dem Verfahren der Freimessung von Abfällen aus Atomkraftwerken geäußert. „Für den Fall, dass das Gericht dem Widerspruch nicht stattgibt, müssen wir jedoch als Stadt Lübeck rechtzeitig Vorsorge treffen, um später messen zu können, ob Mitarbeiter*innen der EBL/Deponie Niemark und Bewohner*innen der umliegenden Siedlungen durch die Ablagerung der AKW-Abfälle einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind. Dafür braucht es vorherige Messungen der bereits vorhandenen natürlichen und künstlichen radioaktiven Umgebungsstrahlung über einen möglichst langen Zeitraum. Im Falle der Zwangszuweisung von 12.500 Tonnen Abfall des AKW Brunsbüttel sollen „die Messungen im selben Maße fortgesetzt und veröffentlicht werden. Bei Abweichungen vom Bereich des (alten) Nullwerts werden veröffentlicht, untersucht und gegebenenfalls wird reagiert“, heißt es in dem Antrag der Fraktion.
Hier der Antrag für die Bürgerschaftssitzung am 25.2.2021 im Original:
Als GAL-Wähler*innengemeinschaft haben wir in einem Flyer zusammengefasst, warum wir verhindern wollen, dass 12.500 Tonnen freigemessener Abfall aus dem Abbau des AKW Brunsbüttel per Zwangszuweisung bei uns in Lübeck oder einer anderen bestehenden Deponie zu entsorgen. Wir kritisieren grundsätzlich das Verfahren der Freimessung im Rahmen des 10-Mikrosievert Konzepts. Damit wurde im Jahr 2001 gesetzlich festgelegt, dass bundesweit Millionen Tonnen Abfall der stillgelegten Atomkraftwerken mit einer radioaktiven Strahlenbelastung um 10 Mikrosievert/Jahr auf Bauschuttdeponien entsorgt sowie zu einem noch viel größeren Anteil recycelt und in der Umwelt verteilt werden. Wir beziehen uns auf ein Gutachten des BUND, einen Beschluss des Deutschen Ärztetages, Kritik der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) und verschiedene Umweltinitiativen. Quellen sind in dem Flyer verlinkt.
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