Linke & GAL kritisieren: Jamaika stoppt Schutz von Wohnraum

In der vergangenen Bürgerschaftssitzung stoppten die Jamaika-Fraktionen CDU, Grüne und FDP die von der Verwaltung erarbeitete Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Lübeck, indem sie einen gemeinsamen Antrag beschlossen, der wesentliche Änderungen der Satzung vorsieht. Von FDP und CDU wurden in der Debatte zur Verwaltungsvorlage mehrfach falsche oder irreführende Behauptungen verbreitet und Beispiele genannt, die laut Auskunft der Verwaltung gar nicht unter die Definition der Zweckentfremdung fallen. Die Fraktion Linke & GAL kritisiert, dass durch das Vorgehen der Jamaika-Fraktionen der Schutz von Wohnraum in Lübeck geschwächt, rechtliche Risiken erhöht und das Vertrauen in die Stadtverwaltung sowie in die demokratische Zusammenarbeit beschädigt werden. Zudem wird durch das Verbreiten unzutreffender Beispiele unnötige Verunsicherung in der Bevölkerung geschaffen.

Satzungsänderung rechtlich fragwürdig

„Die von Jamaika beschlossenen Satzungsänderungen sind rechtlich mindestens fragwürdig, teilweise sogar unzulässig“, so die Bürgerschaftsmitglieder der Fraktion Linke & GAL. „Mit der Beschränkung auf ein Verbot der Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen, wird der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Das Land hat weitere Zweckentfremdungsgründe als die der Ferienwohnungen ausgeführt. Die wurden mit dem Antrag von CDU, Grünen und FDP jedoch komplett aus der Satzung gestrichen.

Auch die von Jamaika beschlossene verkürzte Geltungsdauer der Satzung auf vier Jahre widerspricht der Landesvorgabe, die grundsätzlich fünf Jahre Laufzeit vorsieht. Sollte die Satzung mit diesen Änderungen beschlossen werden, laufen wir erneut Gefahr, dass erfolgreich dagegen geklagt wird. Das wäre fatal für den Schutz von Wohnraum und obendrein kostspielig.“

Land SH erlässt Wohnraumschutzgesetz

Zum Hintergrund: Im Juli 2024 trat in Schleswig-Holstein das Wohnraumschutzgesetz in Kraft. Das ermöglicht Gemeinden, vorhandenen Wohnraum mit einer Zweckentfremdungssatzung zu schützen, wenn „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“ oder dringender Wohnungsbedarf besteht.

Dies ist in Lübeck der Fall. Die Verwaltung legte deshalb einen Satzungsentwurf vor, der sich eng an den Vorgaben des Landes orientiert. Dieser Entwurf wurde zuvor im Bau-, im Wirtschafts- sowie im Hauptausschuss behandelt.


Im Bauausschuss beantwortete die Verwaltung schriftlich mehrere Seiten umfassende Anfragen (angefügt als PDF am Ende des Artikels), die zur fachlichen Klärung beitrugen und öffentlich nachzulesen sind. Hierbei wurde sehr deutlich, dass beispielsweise weder das als Büro umgenutzte frühere Kinderzimmer, noch das leerstehende Haus, das über Monate saniert wird, eine Zweckentfremdung von Wohnraum darstellen. Eine Einliegerwohnung kann bei Eigenverwendungsbedarf mit dem Wohnhaus per Genehmigung zu einer Wohneinheit zusammengelegt werden.

FDP und CDU nennen irreführende Beispiele

„CDU und FDP haben in der Debatte wiederholt Beispiele wie das frühere Kinderzimmer genannt, um Bedenken gegen die Satzung zu schüren. Diese Fälle wären laut dem Entwurf der Verwaltung aber weiterhin erlaubt gewesen“, stellt Juleka Schulte-Ostermann (GAL) klar. „Die Satzung richtet sich ausdrücklich nicht gegen solche Alltagsfälle, sondern soll verhindern, das dringend benötigter Wohnraum dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Falsche Beispiele sorgen hier nur für Verunsicherung und lenken vom eigentlichen Ziel ab: Schutz von Wohnraum.“

„Vielmehr sollte die von der Verwaltung vorgelegte Satzung zukünftig verhindern, dass Wohnungen im gesamten Stadtgebiet zu Ferienwohnungen umgewandelt werden und Wohnraum im großen Stil umgenutzt wird oder jahrelang leer steht, wie die 98 Wohnungen in der Damaschkestraße, die im August 2023 von der Wohnungsgesellschaft Vonovia leer gezogen wurden. Seitdem ist dort Stillstand“, so Andreas Müller, Vorsitzender der Fraktion Linke & GAL.

Schutz von Wohnraum geschwächt

Gegenüber solchen Bauruinen bleibt die Stadt nach Willen von CDU, Grünen und FDP nun auch zukünftig machtlos, denn mit ihrem Änderungsantrag wird sich die Satzung nur auf ein Verbot der Umnutzung zu Ferienwohnungen beschränken, nicht auf lang andauernden Leerstand.

Dazu beschlossen CDU, Grüne und FDP, dass bei widerrechtlich umgewandeltem Wohnraum zur Ferienwohnung maximal 30.000 Euro Bußgeld verhängt werden können, statt der von der Stadtverwaltung vorgesehenen maximalen 100.000 Euro. „Wenn das Bußgeld so stark gesenkt wird, kann sich die unerlaubte Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen eher lohnen. So wird der Schutz von Wohnraum zusätzlich geschwächt“, so die drei Bürgerschaftsmitglieder der Fraktion Linke & GAL.

Der Satzungsentwurf der Verwaltung sowie die ausführlichen Antworten auf die Anfragen zu Einzelbeispielen können hier nachgelesen werden:

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Katja Mentz 28. Mai 2025

GAL: Endlich Bewegung bei den Parkgebühren

Die GAL begrüßt ausdrücklich die nun beschlossene Erhöhung der städtischen Parkgebühren zum Juni 2025. Damit wird eine langjährige Forderung der GAL Wähler:innengemeinschaft endlich Realität – nachdem politische Mehrheiten in der Vergangenheit wiederholt blockiert hatten.

„Wir haben jahrelang für höhere Parkgebühren gekämpft – als klares Signal für den Klimaschutz und für eine faire Preisgestaltung im Vergleich zum ÖPNV“, erklärt Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied der GAL. „Dass unsere Anträge für die Erhöhung der Parkgebühren immer wieder an CDU, FDP, SPD und zuletzt sogar an den Grünen gescheitert sind, war frustrierend. Doch die Verwaltung hat nun klargestellt: Die Festsetzung der Gebühren ist keine politische Entscheidung – sie liegt bei ihr selbst. Und sie hat gehandelt – zukunftsorientiert, im Sinne des Klimas und der Verkehrswende. Dafür danken wir.“


Die neue Gebührenordnung ist für die GAL ein wichtiger Schritt – aber kein Schlusspunkt. Denn nach wie vor wird das Parken pro Stunde auch ab Juni in Lübeck fast überall günstiger als ein ÖPNV-Ticket für Erwachsene sein – trotz der Gebührensteigerung. Wer zum Beispiel mit mehreren Personen mit dem Auto nach Travemünde an den Strand fährt, zahlt fürs Parken weniger als für den ÖPNV – obwohl der klimafreundlichere Weg mit Bus und Bahn eigentlich auch über finanzielle Attraktivitätssteigerung gefördert werden müsste.


„Das muss sich ändern“, so der Appell von Juleka Schulte-Ostermann an die Lübecker Verwaltung. „Die Preislogik muss klar sein: Wer das Klima schont, soll nicht draufzahlen. Der ÖPNV muss günstiger werden als Parken – nur so schaffen wir echte Anreize, umzusteigen.“

Katja Mentz, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Linke & GAL, ergänzt: „Mit der längst überfälligen Erhöhung setzt die Verwaltung die Nutzungsgebühren nur in ein etwas realistischeres Verhältnis zu den Bau- und Unterhaltungskosten von Parkplätzen im öffentlichen Raum. Um tatsächlich eine umweltverträgliche Verkehrswende zu erreichen, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Deshalb wünschen wir uns von den politischen Kräften, die bei dem Thema bisher auf der Bremse stehen, ihren Blick wirklich mal in deutsche oder europäische Städte zu richten, die mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass alle Mitglieder der Gesellschaft gewinnen, wenn es gute ökologische Alternativen bei der Wahl der Mobilitätsform gibt.“

Auch Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL, sieht Luft nach oben: „Private Parkhäuser – wie beispielsweise das Parkhaus St. Marien im Zentrum der Stadt – verlangen schon heute zum Teil wesentlich höhere Gebühren als für die städtischen Flächen gezahlt werden muss. Daran ändert auch die Preissteigerung der Stadt zum Juni 2025 nichts. Das zeigt: Es gibt Spielraum. Mehr Einnahmen durch Parkgebühren bedeuten nicht nur mehr Gerechtigkeit – sie schaffen auch finanzielle Möglichkeiten, um Bus und Bahn endlich attraktiver und bezahlbarer zu machen.“

„Wir danken der Verwaltung für diesen entscheidenden Schritt – und hoffen, dass er der Anfang für mehr Mut in der Lübecker Verkehrspolitik ist“, so die drei GAL-Politiker*innen abschließend. 

Katja Mentz 5. Mai 2025

GAL & Linke erfolgreich für die Bewohnenden der Herreninsel

Foto: Roland.h.bueb/ Commons.Wikimedia.org

Am Dienstag, 8. April, wurde im Hauptausschuss mehrheitlich auf Antrag von Juleka Schulte-Ostermann (GAL) beschlossen, die Sielanschlusskosten für die Grundstücksmietenden auf der Herreninsel in monatlichen Abschlagszahlungen zu entrichten. Die SPD hatte sich dem Antrag angeschlossen.

„Wir freuen uns mit den Bewohnenden der Herreninsel über diesen Erfolg“, so Juleka Schulte-Ostermann, Mitglied im Hauptausschuss für die Fraktion Linke & GAL. Ursprünglich sollten die Mieterinnen und Mieter der Grundstücke die Sielanschlusskosten auf einen Schlag bezahlen – Kosten, die zum Teil um die 30.000 Euro liegen. Dabei ist überhaupt noch nicht klar, dass die Bewohnenden dauerhaft auf der Herreninsel bleiben können. In der Begründung des Antrags heißt es deshalb: „Solange für die Herreninsel kein B-Plan beschlossen wird und neue, langfristige Miet- oder Erbpachtverträge geschlossen werden, müssen die jetzigen Bewohnenden davon ausgehen, dass das Wohnen auf der Herreninsel zeitlich begrenzt auf ihre Lebenszeit bzw. die ihrer vor 2016 geborenen Kinder ist. Es wäre unlauter, den überwiegend älteren Bewohnenden die vollen Sielanschlusskosten auf einmal in Rechnung zu stellen, solange nicht gesichert ist, dass dort ein dauerhaftes oder langfristiges, übertragbares Wohnrecht geschaffen wird.“

Der Hauptausschuss folgte der Begründung und beschloss den Antragswortlaut, dass „die Sielanschlusskosten solange als zusätzlich zu zahlende, anteilige Nebenkosten der Mietsache abgerechnet werden, bis die zeitlich begrenzten Mietverträge in langfristige Erbpachtverträge umgewandelt wurden, die das dauerhafte Wohnen auf der Herreninsel sichern. Bei vorzeitiger Aufgabe und Rückgabe der Mietsache an die Stadt Lübeck wird der Restbetrag erlassen.“

„Über einen Bebauungsplan (B-Plan) für die Herreninsel wurde bisher noch nicht entschieden. Wir hoffen auf ein baldiges gutes Ende für die jetzigen und die zukünftigen Bewohnenden des kleinen Idylls“, so Juleka Schulte-Ostermann (GAL) und Andreas Müller, Vorsitzender der Fraktion Linke & GAL.

Katja Mentz 8. April 2025

Vorrade wird zur Dauerbaustelle – noch viele Fragen sind ungeklärt

Bild: Vorrader Straße Richtung Dorf aus Lübeck kommend Für die Bevölkerung Vorrades werden ab Januar 2025 harte Zeiten anbrechen. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck planen, ab dem 20. Januar 2025 die Straße […]

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Fraktion LINKE & GAL fordert Verbesserungen der Verkehrssituation in Ivendorf

Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL, beantragt im nächsten Bauausschuss, am 20. Januar 2025, Verbesserungen für die Verkehrssituation in Ivendorf. „Mit der neuen Linienführung für den ÖPNV fahren stündlich 14 Busse […]

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Katja Mentz 20. Dezember 2024

Parkgebühren zu niedrig

Die Fraktion Linke & GAL hatte in der Haushaltssitzung 2023 und im September 2024 beantragt, die Parkgebühren auf städtischen Parkflächen anzuheben. Im Vorjahr wandelten CDU, Grüne und FDP den konkreten […]

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GAL überreicht Marzipan aus Spenden-Fonds

Am 13. Oktober findet im Rahmen der offiziellen Eröffnung der neuen Bahnhofsbrücke auch die Preisverleihung für Brückenmodelle aus Papier statt. Kinder und Jugendliche haben im Wettbewerb insgesamt 61 gebaute Brückenmodelle […]

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GAL: Brückensanierung Chance für die Mühlenstraße

Fraktion LINKE & GAL beantragt Pilotprojekt „Lebenswerte Mühlenstraße“ Während der zweijährigen Sanierungsphase und Sperrung der Mühlentorbrücke wird erheblich weniger Verkehr durch die Mühlenstraße fließen als dies bisher der Fall ist. […]

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Mehr Transparenz bei Verkehrskosten

Fraktion LINKE & GAL beantragt neues Verfahren für Kostenzuordnung im Verkehr Alle Fraktionen und die Stadtverwaltung erhielten am 9. September 2024 ein Schreiben des ADFC Lübeck, mit dem verdeutlicht wurde, […]

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Katja Mentz 18. September 2024

9 km Umleitung sind zu viel

Ab Ende Juli 2024 wird die B 207 zwischen Kronsforder Allee und Hochschulstadtteil total gesperrt und saniert. Die dann ausgeschilderte Umleitung bedeutet für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hochschulstadtteils und […]

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