Kita-Essen: GAL lehnt geplante Kostenerhöhungen ab
Die Fraktion Freie Wähler und GAL fordert die Hansestadt Lübeck dazu auf, die geplante Kostensteigerung für die Verpflegung in den städtischen Kitas zurückzuziehen und stattdessen zukünftig auch die Verpflegungskosten der freien und kirchlichen Träger zu bezuschussen.
„Eine angekündigte Steigerung der Verpflegungskosten von 52,25 € auf 106,40 € bedeutet für Eltern mit mehreren Kindern, für Alleinerziehende und Eltern mit geringen Einkommen eine besondere Härte, insbesondere da diese ursprünglich Verträge unter anderen Voraussetzungen mit einer städtischen Kita eingegangen sind. Die Forderung nach Gleichbehandlung aller Träger darf nicht zur Folge haben, dass Verpflegungskosten um mehr als 100 Prozent angehoben werden“, so Juleka Schulte-Ostermann (GAL). „Auch die geplante Reduzierung der Betreuungszeit und Steigerung der Entgelte für die Betreuung lehnen wir vehement ab.“
„Wir haben das Dilemma schon länger kritisiert, dass bei der Verpflegung in Betreuungseinrichtungen sowohl finanziell als auch qualitativ erhebliche Unterschiede bestehen. Unterschiede von monatlich mehr als 50 Euro für Essen sind neben den reinen Betreuungskosten für sehr viele Eltern erheblich“, weiß Katja Mentz, Mutter von drei Kindern und Fraktionsmitglied der GAL im Ausschuss Schule und Sport. „Eine Anhebung der Essenskosten auf 106,40 € in den städtischen Einrichtungen würde nicht zu mehr Gerechtigkeit führen – nur zu mehr sozialen Härtefällen. Denn Unterschiede existieren weiterhin – sowohl in Bezug auf die Qualität als auch finanziell.
Wir haben bereits vor Monaten einen Antrag gestellt, nachhaltige Kriterien für Essen in Kitas und Schulen einzuführen, um auf diese Weise stadtweit die Qualität des Essens anzugleichen. Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass dies nicht zu hohen Kostensteigerungen führen muss, wenn gleichzeitig der Ernährungsplan umgestellt wird. Im Zuge einer Angleichung zwischen den verschiedenen Trägern muss es um eine finanzielle Entlastung von Eltern und um Qualitätskriterien gehen.“
Hier sehen die beiden Kommunalpolitikerinnen vor allem auch das Land in der Pflicht. „Im Zuge der Kita-Reform hat die Landesregierung bewusst versagt und gezielt versäumt, klare Kriterien für die Verpflegung zu formulieren und diese auch finanziell zu fördern. Stattdessen heißt es im Gesetz nur lapidar „Kosten für angemessene Verpflegung“, in denen anteilig jedoch nicht nur Essen und Getränke enthalten sind, sondern auch Energiekosten, Geräte und Personal. Seit der Kita-Reform haben bereits etliche Einrichtungen freier und kirchlicher Träger die Kosten für Verpflegung angehoben, allerdings nicht in dem ungeheuerlich hohem Maße, wie es die Stadt Lübeck nun plant.
„Wir fordern die Stadt auf, die Vorlagen zu allen Kostensteigerungen umgehend zurückzuziehen und stattdessen gemeinsam mit Elternvertretungen und Trägern von Kindertageseinrichtungen an das Land heranzutreten, damit Kriterien für angemessene „Verpflegungskosten“ und Qualitätsstandards klar benannt und in die Finanzierung mit aufgenommen werden. In Bezug auf die Qualität fordern wir dazu auf, das Essen in allen Einrichtungen innerhalb von fünf Jahren stufenweise auf 100% Bio, möglichst regional und fair (bei z.b. Produkten wie Bananen, Orangen, Kakao etc.) umzustellen. Damit fördert das Land dann nicht nur Kinder sondern auch die enkeltaugliche Landwirtschaft, die Umwelt und den Klimaschutz“, so Katja Mentz und Juleka Schulte-Ostermann abschließend.
Unser Dank gilt an dieser Stelle ausdrücklich der Stadt- und Kreiselternvertretung Lübeck, die sich im Ehrenamt mit außerordentlich hohem Sachverstand und Engagement gegen die geplanten Kostensteigerungen in den städtischen Kitas ausspricht und genau wie wir fordern, dass alle Kitas gleich gute Bedingungen erhalten und nicht gleich schlechte, wie es die Verwaltung und SPD Lübeck derzeit planen.