Fraktion LINKE & GAL fordert Verbesserungen der Verkehrssituation in Ivendorf

„Gehweg“ in Ivendorf

Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL, beantragt im nächsten Bauausschuss, am 20. Januar 2025, Verbesserungen für die Verkehrssituation in Ivendorf. „Mit der neuen Linienführung für den ÖPNV fahren stündlich 14 Busse durch Ivendorf, die Linien 30, 34, 40, 50 und 36. Mit dem Pkw-Verkehr, der im Sommer Richtung Ostsee und am Abend zurück rauscht, bedeutet dies für die Menschen in Ivendorf eine erhebliche Lärm- und Verkehrsbelastung. Deshalb fordern wir, anders als es uns zu Ohren kam, dass die Fahrbahneinbauten, die innerorts zur Einhaltung von Tempo 30 führen, unbedingt erhalten bleiben und es nicht zum Rückbau kommen darf.

Dass Tempo 30 innerhalb der Ortschaft die Maximalgeschwindigkeit bleiben muss, ergibt sich aus unserer Sicht schon allein durch den katastrophalen Zustand des Gehwegs, der überwiegend einem Trampelpfad gleicht. So können Menschen mit Rollatoren, Kinderwagen und im Rollstuhl den Weg zum Teil gar nicht nutzen und müssen an einigen Stellen auf die Straße ausweichen. Je nach Witterung ist der Weg oftmals matschig und durch tiefe Pfützen auch für Menschen ohne Einschränkung oder für Kinder auf Fahrrädern nicht passierbar. Das ist kein hinnehmbarer Zustand! Wir beantragen deshalb die Sanierung des Fußwegs im Jahr 2026, die Planung soll in 2025 erfolgen und auch Baumnachpflanzungen beinhalten“, so Carl Howe.

Auch regt der GAL-Politiker an, dass die Buslinie 40 wieder zum Schnellbus wird, der nicht über Ivendorf, sondern über die B75 zwischen Travemünde und Lübeck pendelt. „Mit der neuen Fahrplanumstellung aufgrund der Sperrung des Hafengeländes für den ÖPNV folgen die Busse 30 und 40 kurz aufeinander. „Für die Menschen in Ivendorf und an weiteren Haltestellen ergibt dies keinen Mehrwert. Für Zusteigende in Travemünde, die nach Lübeck fahren wollen oder umgekehrt, wäre es jedoch eine echte Verbesserung, wenn die Buslinie 40 nicht an jeder Milchkanne hält, sondern die Strecke möglichst schnell zurücklegt. Diese Änderung soll spätestens mit der nächsten Fahrplanumstellung erfolgen.“

Ivendorf, Foto: Privat

Eine Idee der Ivendorfer Interessengemeinschaft wird ebenfalls von der Fraktion Linke & GAL aufgegriffen. Es soll geprüft werden, ob ein Randstreifen des Hafengeländes an die Hansestadt Lübeck zurückgehen kann, um hier eine Straße für den ÖPNV zu bauen, so dass dieser wie bisher, zukünftig wieder über die Travemünder Landstraße geführt werden kann. „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Busse vom Stadtverkehr angeblich für den Hafen eine besondere Gefahr darstellen, während täglich hunderte Privatfahrzeuge und Lkw auf dem Hafengelände zu und von den Fähren bewegt werden. Sollte die Entscheidung der EU-Kommission jedoch unumstößlich sein, muss sich die LHG bewegen und alternativen Lösungen die Tür öffnen. Schließlich gab es ursprünglich die Einigung, dass die Hafenerweiterung unter der Bedingung erfolgen konnte, dass der ÖPNV weiterhin über die Travemünder Landstraße durch das Hafengebiet fahren könne“, so Carl Howe. „Es kann nicht sein, dass nun die Stadt Lübeck und besonders die Menschen in Ivendorf das Nachsehen haben. Die Ivendorfer Bevölkerung ist ohnehin schon seit Jahren durch zunehmenden Hafenlärm und vermehrte Verkehrsbelastung gestraft.“

Der Antrag für den Bauausschuss im Wortlaut:

1.       Mit der nächsten Fahrplanänderung in 2025 wird die Buslinie 40 zum Schnellbus. Die Route soll zukünftig nicht durch Ivendorf führen, sondern über die B75 direkt von Travemünde über den Gustav-Radbruch-Platz zum Lübecker ZOB und zurück.

2.       Die Fahrbahneinbauten, die im Jahr 2006 aus Gründen des Lärmschutzes (Einführung Tempo 30) und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Ivendorf entlang der Ivendorfer Landstraße gebaut wurden, bleiben aus Gründen des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit erhalten.

3.       Der Fußweg entlang der Ivendorfer Landstrasse innerorts wird saniert, um für Menschen mit Rollator, Kinderwagen und Rollstuhl Barrierefreiheit zu gewährleisten und einen allgemein üblichen Wegezustand herzustellen. Die Planung erfolgt in 2025, die finanziellen Mittel hierfür werden im Haushalt 2026 eingestellt.

4.       Die fehlenden Bäume entlang der Ivendorfer Landstraße werden in 2025 nachgepflanzt, um den Charakter der Allee wieder herzustellen.

5.       Es möge geprüft werden, ob mittelfristig ein Randstreifen des Hafengeländes für den öffentlichen Busverkehr umgewidmet werden kann, so dass Busse westlich vom Hafengelände fahren können und über die Travemünder Landstraße, geführt über eine in Teilen neu zu planende Straße westlich des Hafengeländes, zwischen Travemünde und Lübeck Innenstadt fahren. Hierfür sollen Anfang 2025 Gespräche mit der LHG aufgenommen werden.


Begründung:

Zu 1. Derzeit werden fünf Buslinien durch Ivendorf geführt (30, 34, 40, 50 und 36), so dass pro Stunde 14 Busse durch Ivendorf fahren. Die Linien 30 und 40 folgen wenige Minuten nacheinander, so dass für Fahrgästekein echter Mehrwert entsteht. Ein Mehrwert wäre es jedoch, wenn die Linie 40 wieder zur Schnelllinie wird und zwischen Timmendorfer Strand, Travemünde und Lübeck Innenstadt pendelt. Dafür wäre es sinnvoll, die Linie 40 ab Travemünde über die B75 fahren zu lassen.


Zu 2. Im Jahr 2006 wurden Fahrbahneinbauten errichtet, damit der Durchgangsverkehr Tempo 30 einhält und dies zu Lärmschutz und mehr Verkehrssicherheit beiträgt. Die Gründe, die damals für diese Maßnahme gesprochen haben, sind heute relevanter denn je, denn die Verkehrsbelastung hat nicht nur durch die zusätzlichen Buslinien erheblich zugenommen. Auch die Anzahl der durchfahrenden Pkw ist insbesondere in den Sommermonaten sehr hoch.


Zu 3. Der Fußweg gleicht an vielen Stellen einem Trampelpfad. Je nach Witterung ist er nicht passierbar, so dass Anwohnende teilweise auf die Straße ausweichen. Insbesondere für Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen sowie Rad fahrende Kinder ist die Nutzung des Fußwegs zum Teil nicht oder nur schwer möglich.


Zu 4. Die Ivendorfer Landstraße ist durch beidseitige alte Alleebäume geprägt. An einigen Stellen wurden in Ivendorf entlang der Ivendorf Landstraße Bäume entnommen und bisher nicht nachgepflanzt. Dies soll in 2025 erfolgen.


Zu 5. 2005 wurde in einem Gestattungsvertrag rechtsverbindlich geregelt, dass die Hafenerweiterung unter der Voraussetzung erfolgen konnte, dass eine ÖPNV-Trasse die Fahrt durch das Hafengelände weiterhin gewährleistet. Sicherheitsbedenken der EU-Kommission und der Behörde für Hafenanlagensicherung lassen dies fortan nicht mehr zu. Auch, wenn wir uns fragen, wie die Sicherheit durch durchfahrende Busse gefährdet sein soll, während täglich hunderte Lkw und andere Fahrzeuge durch das Hafengelände fahren, stellen wir
nicht infrage, dass die Hansestadt Lübeck hier am kürzeren Hebel sitzt und vermutlich alles versucht hat, um an dem Inhalt des Gestattungsvertrags festzuhalten. Das Hafengelände könnte jedoch um einen Streifen am westlichen Rand verkleinert werden, so dass der ÖPNV künftig nicht durch, sondern unmittelbar neben Hafengelände fahren könnte. Diese Möglichkeit soll geprüft werden.
 

Hubbrücke – GAL fordert: historische Chance nutzen

Hüxterdamm – anders als die Hubbrücke hat diese beidseitig Geh- und Radwege

„Die Stadt Lübeck hat die vielleicht einmalige Chance, eine alte Brückenkonstruktion zu sanieren und baulich mit der Moderne zu verbinden, indem ein zeitgemäßer barrierefreier Fuß- und Radweg entsteht, wo ehemals Züge rollten“, macht sich Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL für die Variante stark, die zwar mehr Geld kostet, jedoch auch den Fuß- und Radverkehr, Rollstühle, Kinderwagen und Rollatoren sicher über die Brücke führt. „Wir sind bereit, den höheren Kosten zuzustimmen und sehen die Variante als große Chance, umweltfreundliche Mobilität in der Hansestadt zu fördern und weitsichtig zu handeln. In den vergangenen Jahren hieß es regelmäßig, dass bewilligte Haushaltsmittel für Radwege nicht ausgegeben werden konnten, weil Personal fehlte, um Wege zu planen oder zu bauen. Hier besteht die Möglichkeit, die in der Vergangenheit nicht ausgegebenen Mittel sinnvoll zu verwenden. Eventuell gibt es auch Fördermittel, da wir damit endlich auch Barrierefreiheit herstellen.

Hierfür einen im Verhältnis teuren Aufzug an die Brücke zu bauen, sehen wir aus denkmalpflegerischen Gründen kritisch“, so die GAL. Dieser würde an der Stelle außerdem zu Vandalismus einladen.

Parken in der Virchowstraße

Foto: GAL

„Im Februar hatten wir den Leiter der Polizeiwache St. Jürgen, Herrn Stier, als Gast in unserer monatlichen Sitzung,“ berichtete uns Volker Koß, Sprecher der St.-Jürgen-Runde. „Es waren auch rund zehn Bewohner der Virchowstraße gekommen. Sie beklagten sich bei Herrn Stier, dass in ihrer Straße ständig auf beiden Seiten auf dem Bürgersteig aufgesetzt geparkt würde.“

Die Virchowstraße in St. Jürgen wurde 1926 mit den für Lübeck typischen runden Bohlenbinderdächer-Doppelhäusern auf Erbpachtgrundstücken angelegt. Die meist mit Hecken gesäumten Gehwege – 40 cm Sandstreifen, 75 cm Platten, 1 m Sandstreifen – auf beiden Seiten wirken heute dörflich. Die Fahrbahn ist 5,10 m breit. Die breiten Sandstreifen zur Straße werden wild beparkt.

Foto: GAL

Die Überwachung des Parkverkehrs ist Sache des Lübecker Ordnungsdienstes. Der geht durch die Straße, hängt Bußgeldbescheide aber nur an Fahrzeuge, die auf dem Plattenweg stehen. Der Rest wird im Rahmen des Ermessensspielraums der Behörde geduldet. 

Der Plattenweg allein, in den die Außenspiegel der Autos hineinragen, ist aber für alle Generationen zu schmal – für die Kinder, die dort Radfahren müssen, für die jungen Erwachsenen mit Kinderwagen oder wenn sie zu zweit nebeneinander klönen wollen, für die Senioren, die auf ihren Rollator angewiesen sind. Wenn jemand entgegen kommt, wird‘s natürlich eng. „Immer wieder ist zu beobachten, dass die Damen mit ihren Rollatoren oder Hackenporsche die Fahrbahn benutzen müssen,“ erklärt Herr Behnke, ein rüstiger Anwohner über 80. „Ich komme aus meiner Einfahrt bisweilen nicht auf die Straße“ berichtet eine Anwohnerin. „Links und rechts steht eng ein Auto, und gegenüber parkt ein anderes.“

Die Lübecker Parteien und Wählergemeinschaften setzen sich in ihren Kommunalwahlprogrammen für die Interessen der Fußgänger ein. Die seit Mai gültige neue Straßenverkehrsordnung (StVO) will die Fußgänger mit deutlich erhöhten Bußgeldern gegen Gehwegparken unterstützen. Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung“ setzt den örtlichen Behörden bundeseinheitliche Grenzen. Dort steht: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“.

Nach Angabe der Anwohner kommen die parkenden Autos weitgehend nicht aus der Virchowstraße. Und sie wehren sich. Sie haben an die Stadt geschrieben – keine Reaktion. Sie haben Blumenkübel auf den Sandstreifen gestellt – und eine Abmahnung der Stadt mit Bußgeldandrohung erhalten.

Wir, die Fraktion Freie Wähler & GAL wissen, dass es in Lübeck in manchen Gegenden zuviele Pkw für die vorhandenen Parkplätze gibt. Doch in der Virchowstraße wird das Leben der Anwohner zu stark eingeschränkt, um gegen die Vorschriften der StVO Parkmöglichkeiten zu schaffen. Per Antrag im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat  fordern wir, dass der Innensenator seinen Ermessensspielraum beim Parken generell den neuen Gegebenheiten anpasst und dass er mit den Anwohnern der Virchowstraße ein Parkkonzept, das der StVO entspricht, erstellt und umsetzt.

Vermutlich ist die Virchowstraße in Lübeck kein Einzelfall. Sie wurde nach dem Lübecker „Gesetz zur Anlage der Straßen in den Vorstädten“ von 1873 gebaut. Wenn Sie in einer entsprechenden Straße wohnen und dieselben Probleme haben, schicken Sie uns bitte eine Mail an:

fraktion-freie-waehler+gal@luebeck.de

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