Umgang mit Erbpacht in Lübeck

Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Katja Mentz, Carl Howe, Antje Jansen, Kristina Aberle, Rolf Klinkel (v.l.n.r.)

„Das Erbbaurechtsgesetz von 1919 sollte die Bodenspekulation bekämpfen und sozial schwächeren Schichten die Möglichkeit geben, ihr eigenes Haus zu bauen. Beides hat das Gesetz erreicht. Wir, grün+alternativ+links, möchten die auslaufenden Lübecker Erbbaugrundstücke spekulationssicher machen und auch für sozial schwächere Schichten als Wohnsitz erhalten,“ erklärt die Fraktionsvorsitzende Antje Jansen zur laufenden Diskussion um die Erbbaugrundstücke in Lübeck.

Doch das scheint schwierig zu sein. Der Bürgerschaftsbeschluss vom April 2016 bietet den ErbpächterInnen an, ihr Grundstück zum jetzigen Bodenrichtwert plus 10% zu kaufen oder ihr laufendes Erbbaurecht zu verlängern.

Bei einer Verlängerung steigt der jährliche Erbbauzins auf 4% des Bodenrichtwertes – das kann dann sogar bei niedrigen Bodenrichtwerten das 86fache des jetzigen Erbbauzinses ausmachen. Diese Regelung bereitet vielen Betroffenen Sorgen. Für ErbbaupächterInnen, die nicht unter die Härtefallregelung oder die Familienermäßigung fallen, ist bei den heutigen Hypothekenzinsen der Kauf des Grundstücks die finanziell günstigere Lösung. Ist das städtebaulich sinnvoll? „Nein“, sagt der baupolitische Sprecher der GAL, Carl Howe. (mehr …)