GAL & Linke erfolgreich für die Bewohnenden der Herreninsel

Foto: Roland.h.bueb/ Commons.Wikimedia.org

Am Dienstag, 8. April, wurde im Hauptausschuss mehrheitlich auf Antrag von Juleka Schulte-Ostermann (GAL) beschlossen, die Sielanschlusskosten für die Grundstücksmietenden auf der Herreninsel in monatlichen Abschlagszahlungen zu entrichten. Die SPD hatte sich dem Antrag angeschlossen.

„Wir freuen uns mit den Bewohnenden der Herreninsel über diesen Erfolg“, so Juleka Schulte-Ostermann, Mitglied im Hauptausschuss für die Fraktion Linke & GAL. Ursprünglich sollten die Mieterinnen und Mieter der Grundstücke die Sielanschlusskosten auf einen Schlag bezahlen – Kosten, die zum Teil um die 30.000 Euro liegen. Dabei ist überhaupt noch nicht klar, dass die Bewohnenden dauerhaft auf der Herreninsel bleiben können. In der Begründung des Antrags heißt es deshalb: „Solange für die Herreninsel kein B-Plan beschlossen wird und neue, langfristige Miet- oder Erbpachtverträge geschlossen werden, müssen die jetzigen Bewohnenden davon ausgehen, dass das Wohnen auf der Herreninsel zeitlich begrenzt auf ihre Lebenszeit bzw. die ihrer vor 2016 geborenen Kinder ist. Es wäre unlauter, den überwiegend älteren Bewohnenden die vollen Sielanschlusskosten auf einmal in Rechnung zu stellen, solange nicht gesichert ist, dass dort ein dauerhaftes oder langfristiges, übertragbares Wohnrecht geschaffen wird.“

Der Hauptausschuss folgte der Begründung und beschloss den Antragswortlaut, dass „die Sielanschlusskosten solange als zusätzlich zu zahlende, anteilige Nebenkosten der Mietsache abgerechnet werden, bis die zeitlich begrenzten Mietverträge in langfristige Erbpachtverträge umgewandelt wurden, die das dauerhafte Wohnen auf der Herreninsel sichern. Bei vorzeitiger Aufgabe und Rückgabe der Mietsache an die Stadt Lübeck wird der Restbetrag erlassen.“

„Über einen Bebauungsplan (B-Plan) für die Herreninsel wurde bisher noch nicht entschieden. Wir hoffen auf ein baldiges gutes Ende für die jetzigen und die zukünftigen Bewohnenden des kleinen Idylls“, so Juleka Schulte-Ostermann (GAL) und Andreas Müller, Vorsitzender der Fraktion Linke & GAL.

Architektur am Fischereihafen: einfallslos und teuer

„Die Architektur am Travemünder Fischereihafen ist einfallslos“, kritisiert der baupolitische Sprecher der GAL, Carl Howe. „Diese Würfelarchitektur findet sich heutzutage überall, wo in exponierter Lage neu gebaut wird. Damit gleichen die Küstenorte bald den meisten großstädtischen Fußgängerzonen, wo sich dieselben Geschäfte, Banken und Leerstände finden. Schade, dass hier nicht die Chance genutzt wird, mehr maritimen Flair zu verbreiten.

Negativ hinzu kommt, dass hier der Fokus mal wieder zuerst auf Eigentums- und Ferienwohnungen gelegt wird, bei Preisen ab 288.000 Euro für eine 41 m² große Wohnung bis über eine Million Euro für 150 m² große Wohnungen. Bei den vorbereitenden und baulichen Tätigkeiten werden personelle Ressourcen gebunden, die wir primär für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum einsetzen müssen. Der soll zwar mit ähnlich langweiligen Würfelbauten ein Stück weiter Inland kommen, jedoch voraussichtlich erst in 2025.“

„Das schleswig-holsteinische Bildungsministerium hat gerade vorgemacht, wie der Bau von preisgünstigem Wohnraum für Studierende gefördert wird: Nach dem altbewährten Mittel, Grundstücke in Erbpacht zu vergeben. Angesichts der horrenden Grundstücks- und Immobilienpreise sowie steigender Mieten sollte Lübeck das Steuerungsmittel Erbpacht vermehrt nutzen, um dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum in der Stadt schneller zu realisieren“, so Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen (GAL).

Erbpacht 2 – Lübecks Rendite

Im Jahr 1905 standen in der Gärtnergasse in St. Jürgen vier Häuser. Zwanzig Jahre später waren es 92 Häuser mit 460 BewohnerInnen – weitestgehend ErbpächterInnen. Die Erbpächter waren verpflichtet bis 1925 ein Haus zu bauen. Charakteristisch sind die Runddach-Doppelhäuser des Bauvereins „Selbsthilfe“ zwischen Fahlenkampsweg und Amselweg und die Einfamilien-Häuser weiter südlich. Die Grundstücke waren ca. 1000 m² groß und für die Selbstversorgung ausgelegt. Der Grundstückswert betrug 1,50 Reichsmark (RM) pro m². Der Erbpachtzins lag bei 2,5% pro Jahr und wurde 1930 auf 4% erhöht. Weitere Zinsanpassungen sollten sich alle 5 Jahre „am Zinsfuß orientieren, den der Lübeckische Staat für seine Anleihen zu zahlen hatte“. Die Erbbaurechte enden am 31.12.2023. Heute kostet der Quadratmeter hier 260€. Mit der Umrechnung der RM in € des statistischen Bundesamtes ergibt sich für Lübeck allein aus dem Grundstückswert ein jährlicher Real(!)zins von 3.6%! Welches andere Lübecker Projekt bietet über 92 Jahre diese Rendite? (mehr …)

Umgang mit Erbpacht in Lübeck

„Das Erbbaurechtsgesetz von 1919 sollte die Bodenspekulation bekämpfen und sozial schwächeren Schichten die Möglichkeit geben, ihr eigenes Haus zu bauen. Beides hat das Gesetz erreicht. Wir, grün+alternativ+links, möchten die auslaufenden […]

weiter lesen..