GAL: Lübecker Modell für Erbpacht

Dr. Volker Koß (GAL)

Nach dem Vorschlag der GAL soll der Erbpachtzins bei neuen Verträgen an die reale Umlaufrendite gekoppelt werden und immer zwischen 1,7% und 4% liegen. In diesem Jahr soll er 1,7% betragen. Welche Vorteile bringt der Vorschlag für Lübeck und die Erbpächterinnen?

Springen wir doch einmal ins Jahr 2038. Das Lübecker Modell der GAL gilt seit langem. Neue, lebendige Erbpachtsiedlungen sind entstanden. Die Umlaufrendite liegt bei 1%, ein wenig höher als heute. 2037 war der Erbpachtzins erneut auf 1,7% festgelegt worden. Der Zins ist mathematisch begründet, viele Apps und Videos erklären ihn anschaulich. Der Gedanke, dass Erbpacht und Verkauf eines Grundstücks denselben Ertrag erbringen, ist in der Bürgergesellschaft selbstverständlich. Andere Städte haben das Lübecker Modell übernommen. Die 1200 (!) Lübecker Erbpächterinnen, deren Verträge in den nächsten 13 Jahren fällig werden, machen sich keine Sorgen. Sie wissen, wie ihre Verträge weiter geführt werden und sie wissen, dass sie sie bezahlen können. Nur die Erbpächterinnen, die 2018 das Stufenmodell gewählt haben, demonstrieren. Ihre Erbpacht wird gerade von 3% auf 4% angehoben. Das finden sie bei einer Umlaufrendite von 1% skandalös.

Aber die reale Umlaufrendite könnte doch 2038 auch bei 6% liegen. Dann zahlen die Erbpächterinnen 4%. Lübeck würde gegenüber den heutigen Lübschen Erbpachtverträgen keinen Cent weniger einnehmen. Bloß damals, als die Zinsen niedrig waren, sind keine neuen Erbbausiedlungen entstanden.

Dr. Volker Koß, GAL-Experte für das Thema, erntete für sein Modell bereits Lob aus der Fachwelt. (mehr …)

Erbpacht 2 – Lübecks Rendite

Im Jahr 1905 standen in der Gärtnergasse in St. Jürgen vier Häuser. Zwanzig Jahre später waren es 92 Häuser mit 460 BewohnerInnen – weitestgehend ErbpächterInnen. Die Erbpächter waren verpflichtet bis 1925 ein Haus zu bauen. Charakteristisch sind die Runddach-Doppelhäuser des Bauvereins „Selbsthilfe“ zwischen Fahlenkampsweg und Amselweg und die Einfamilien-Häuser weiter südlich. Die Grundstücke waren ca. 1000 m² groß und für die Selbstversorgung ausgelegt. Der Grundstückswert betrug 1,50 Reichsmark (RM) pro m². Der Erbpachtzins lag bei 2,5% pro Jahr und wurde 1930 auf 4% erhöht. Weitere Zinsanpassungen sollten sich alle 5 Jahre „am Zinsfuß orientieren, den der Lübeckische Staat für seine Anleihen zu zahlen hatte“. Die Erbbaurechte enden am 31.12.2023. Heute kostet der Quadratmeter hier 260€. Mit der Umrechnung der RM in € des statistischen Bundesamtes ergibt sich für Lübeck allein aus dem Grundstückswert ein jährlicher Real(!)zins von 3.6%! Welches andere Lübecker Projekt bietet über 92 Jahre diese Rendite? (mehr …)

Umgang mit Erbpacht in Lübeck

Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Katja Mentz, Carl Howe, Antje Jansen, Kristina Aberle, Rolf Klinkel (v.l.n.r.)

„Das Erbbaurechtsgesetz von 1919 sollte die Bodenspekulation bekämpfen und sozial schwächeren Schichten die Möglichkeit geben, ihr eigenes Haus zu bauen. Beides hat das Gesetz erreicht. Wir, grün+alternativ+links, möchten die auslaufenden Lübecker Erbbaugrundstücke spekulationssicher machen und auch für sozial schwächere Schichten als Wohnsitz erhalten,“ erklärt die Fraktionsvorsitzende Antje Jansen zur laufenden Diskussion um die Erbbaugrundstücke in Lübeck.

Doch das scheint schwierig zu sein. Der Bürgerschaftsbeschluss vom April 2016 bietet den ErbpächterInnen an, ihr Grundstück zum jetzigen Bodenrichtwert plus 10% zu kaufen oder ihr laufendes Erbbaurecht zu verlängern.

Bei einer Verlängerung steigt der jährliche Erbbauzins auf 4% des Bodenrichtwertes – das kann dann sogar bei niedrigen Bodenrichtwerten das 86fache des jetzigen Erbbauzinses ausmachen. Diese Regelung bereitet vielen Betroffenen Sorgen. Für ErbbaupächterInnen, die nicht unter die Härtefallregelung oder die Familienermäßigung fallen, ist bei den heutigen Hypothekenzinsen der Kauf des Grundstücks die finanziell günstigere Lösung. Ist das städtebaulich sinnvoll? „Nein“, sagt der baupolitische Sprecher der GAL, Carl Howe. (mehr …)