Sozialministerium verschärft landesweit Zugangshürden für Kinder mit Behinderungen in der schulischen Ganztagsbetreuung

Das Sozialministerium Schleswig-Holstein hat mit Stellungnahme vom 22.01.2026 die bislang in Lübeck umstrittene Praxis zur Einordnung von Assistenzleistungen in der schulischen Ganztagsbetreuung landesweit ausgeweitet und verschärft. Während Assistenz im Unterricht weiterhin als „Teilhabe an Bildung“ nach § 112 SGB IX gilt, sollen künftig alle übrigen Anteile des Ganztags – insbesondere Freizeitangebote, Spiel, Sport sowie die gesamten Ferienzeiten – als „soziale Teilhabe“ nach § 113 SGB IX eingestuft werden. Für diese Zeitanteile müssen Eltern einkommens- und vermögensabhängige Anträge stellen. Betroffen sind ausschließlich Kinder mit Behinderungen. Kinder ohne Behinderungen können uneingeschränkt am Ganztag teilnehmen. Nach Auffassung des Ministeriums darf § 112 SGB IX nur noch für Betreuungszeiten mit unmittelbarem Unterrichtsbezug wie die Hausaufgabenbetreuung angewendet werden. Dies führt dazu, dass nun sogar einzelne Betreuungstage in der Schulzeit rechtlich in Bildungs- und soziale Teilhabeanteile aufgespalten werden müssen – obwohl der individuelle Assistenzbedarf durchgehend besteht. Neben zusätzlichen Antragspflichten für Eltern steigt auch der Verwaltungsaufwand für Träger, Schulen und Kommunen erheblich.

Juleka Schulte-Ostermann

Erziehungswissenschaftlerin Juleka Schulte-Ostermann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und kinder- und jugendpolitische Sprecherin von Linke & GAL, erklärt: „Das Sozialministerium verschärft eine bereits bestehende Diskriminierung landesweit. Ein Kind erhält morgens Assistenz im Unterricht als Bildungsleistung und am Nachmittag möglicherweise noch für die Hausaufgabenhilfe – im weiteren Verlauf des schulischen Ganztags jedoch nur noch nach einkommens- und vermögensabhängiger Antragstellung der Eltern, weil Angebote wie soziales Lernen, Sport und Spiel – obwohl sie zum schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag im Ganztag gehören – plötzlich als ‚soziale Teilhabe‘ und nicht mehr als schulische Bildung eingestuft werden. Das ist strukturelle Diskriminierung. Verwaltungsregeln werden so gestaltet, dass Kindern mit Behinderungen zusätzliche Hürden entstehen, die andere Kinder nicht haben. Diese Regelung unterläuft den kommenden bedingungslosen und individuellen Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung und verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.“

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Ferienbetreuung im Ganztag: GAL fordert diskriminierungsfreien Zugang für Kinder mit Behinderung

Die Fraktion Linke & GAL setzt sich dafür ein, dass Kinder mit Behinderung in der Ferienbetreuung des schulischen Ganztags nicht mehr benachteiligt werden. In ihrer offiziellen Antwort auf eine Anfrage von Juleka Schulte-Ostermann (GAL) hat die Stadtverwaltung selbst bestätigt, dass die derzeitigen Zugangsregelungen zu einem faktischen Nachteil für betroffene Familien führen. Während Kinder ohne Behinderung automatisch an der Ferienbetreuung teilnehmen können, müssen Familien mit Kindern mit Behinderung zusätzliche und vermögensabhängige Antragsverfahren durchlaufen. Diese Verfahren sind zeitaufwendig, erzeugen zusätzliche Belastungen und können im Ergebnis sogar zu einem Ausschluss führen. Diese Hürde betrifft ausschließlich Kinder mit Behinderung.

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GAL zu Ganztag an Schulen: Qualitätsverbesserungen im Auge behalten

Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin sowie Bürgerschaftsmitglied der GAL, beantragt im Jugendhilfeausschuss am 02.05.2024 eine Verbesserung der pädagogischen Qualität des Ganztags an Schulen (GaS) sowie die frühzeitige Bereitstellung der Kitabedarfsplanung für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Der Antrag der GAL sieht vor, dass zur nächsten Kitabedarfsplanung im Jahr 2025 ein eigener Abschnitt zur Qualitätssicherung des GaS in der jährlichen Bedarfsplanung eingeführt wird. Dieser Abschnitt soll Maßnahmen zur Verbesserung der pädagogischen Qualität im Ganztag aus dem Vorjahr berichten sowie geplante Maßnahmen zur Weiterentwicklung im Folgejahr umfassen.

Kitabedarfsplanung zeitg zur Verfügung stellen

Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass ab der kommenden Kitabedarfsplanung diese den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zwei Sitzungen vor dem beschlussfassenden Jugendhilfeausschuss zur Vorbereitung schriftlich zugesendet wird. Dies würde eine gründliche Vorbereitung der Ausschussmitglieder ermöglichen und zur effizienten Beschlussfassung sowie zur Qualitätssteigerung der Arbeit des Jugendhilfeausschusses beitragen.

Zukünftig auch Qualitätsberichte

Juleka Schulte-Ostermann betont als kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, aber auch als Erziehungswissenschaftlerin, die Bedeutung der qualitativen Entwicklung des Ganztagsangebots an Schulen: „Es ist entscheidend für die Kinder und Betreuungskräfte im Ganztag, nicht nur den quantitativen Ausbau der außerschulischen Bildung und Betreuung an den Schulstandorten zu berücksichtigen, sondern ebenfalls die pädagogische Qualität zukünftig zu verbessern. Durch den beantragten Qualitätsbericht erhalten alle Beteiligten einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand und die geplanten Ziele im Bereich der pädagogischen Qualität des Ganztagsangebots an Schulen für das Folgejahr. Dies schafft Transparenz und ermöglicht eine zielgerichtete Steuerung der Weiterentwicklung.“ Die frühzeitige Bereitstellung der Kitabedarfsplanung für den Jugendhilfeausschuss wird als wichtiger Schritt zur effizienten Beschlussfassung und zur Qualitätssteigerung des Ausschusses betrachtet.

Die GAL freut sich auf eine konstruktive Diskussion und Unterstützung aller Beteiligten im Jugendhilfeausschuss für den Antrag, um die Qualität des Ganztags an Schulen kontinuierlich zu verbessern. Denn so, davon ist die GAL überzeugt, kann es zukünftig gelingen, die bestehenden Qualitätsbeschlüsse von Verwaltung, Politik, Trägern des Ganztags an Schulen sowie der Kreis- und Stadtelternvertretung aus dem Jahr 2018 für den Ganztag an Schule zu erfüllen, weiterzuentwickeln und insbesondere die Bedürfnisse der Kinder im Ganztag sowie der Betreuungskräfte für gute außerschulische Bildungs- und Betreuungsarbeit zu erfüllen.

Antrag im Original:

Ganztag-an-Schule-Qualitaetsbericht

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