GAL kritisiert: Geschwisterermäßigung unzureichend geregelt

„Überraschend erreichte uns die Information einer Familie, die mit drei Kindern in unterschiedlichen Betreuungsformen keine Geschwisterermäßigung erhält und monatlich rund 370 Euro Betreuungskosten inklusive Verpflegung zahlt.“ Die Bürgerschaft hat Ende Juni beschlossen, dass Lübeck für Betreuungskosten Geschwisterermäßigung gewährt. Dies gilt jedoch nicht für alle Schulen und auch nicht für alle Betreuungsformen. „Hier muss die Bürgerschaft dringend nachbessern“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. „Denn aktuell zählt weder die Betreuung eines Kindes an einem Förderzentrum noch an der Waldorfschule. Auch die Betreuung an Grundschulen in den frühen Morgenstunden wird nicht mitgerechnet, so dass der Geschwisterbonus nicht zählt, obwohl Betreuungskosten für die Eltern anfallen. Dabei war das fraktionsübergreifende Bekenntnis zur Geschwisterermäßigung auch für Schulkinder analog des neuen Kitagesetzes aus unserer Sicht eindeutig, von Ausnahmen war nie die Rede.“

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Nehmen wir eine Familie mit drei Kindern. Das älteste Kind ist morgens an fünf Tagen pro Woche in der Frühbetreuung, das zweite Kind ist Vollzeit in einer Kita und das dritte Kind besucht täglich eine Krippe.

Würde die Betreuung des ältesten Kindes mit gerechnet, würden die Eltern für die Betreuung des zweiten Kindes 50% Ermäßigung erhalten und für das dritte Kind sogar zu 100% von den Kosten befreit werden. Aktuell zählt die Frühbetreuung nicht als Betreuung nach dem Konzept Ganztag an Schule, so dass die Eltern lediglich 50% Ermäßigung für das dritte Kind in der Krippe erhalten würden. Für die beiden älteren wird der volle Beitrag fällig.

Ein weiteres Beispiel, das obendrein diskriminierend ist: Besucht ein Kind eine Schule die Förderzentrum ist, zählt auch diese nicht für die Geschwisterermäßigung. Die Eltern haben jedoch nicht die Wahl, ob ihr Kind auf eine andere Schule geht, um dort nach dem Konzept Ganztag an Schule betreut zu werden.

„Wir fordern, dass die Geschwisterermäßigung für jede Betreuungsform gelten muss – unabhängig vom Umfang und Art der Betreuung – also auch für die Betreuung an Förderzentren, in Schulen, die nicht nach Ganztag an Schule arbeiten wie die Waldorfschule und auch für Kinder, die nach dem Unterricht von einer Tagespflegeperson betreut werden.“, so Juleka Schulte-Ostermann.

„Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag auf Nachbesserung der Regelung stellen wir in der kommenden Bürgerschaft“, so Antje Jansen (GAL). „Die Geschwisterermäßigung soll ja dazu dienen, Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten. So birgt die Regelung Anreiz, ein Kind für die Ganztagsbetreuung anzumelden, obwohl der Bedarf gar nicht vorhanden ist. Dann jedoch würden die Betreuungskosten von der Stadt anerkannt werden. Warum also nicht gleich.“

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Kitagesetz-Novellierung ist nicht zu Ende gedacht. GAL fordert Nachbesserung!

Die Kitagesetz Novellierung sieht vor, dass Geschwisterermäßigung bei gleichzeitiger Betreuung in Höhe von 50 Prozent für das zweite Kind und 100 Prozent ab dem dritten Kind geleistet wird. Grundsätzlich ist diese Novellierung zu begrüßen – jedoch nur, wenn sie sich nicht, wie vorgesehen, ausschließlich auf den vorschulischen Bereich bezieht. Denn die Betreuungskosten für Schulkinder sollen lt. Gesetzesvorlage nicht unter die Geschwisterermäßigung fallen. Die GAL kritisiert diese Planung und verlangt die Überarbeitung der Vorlage.

Juleka Schulte-Ostermann

Bisher ist die Geschwisterermäßigung gesetzlich über § 25 Abs. 3 KiTaG geregelt und gilt für Kinder in Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 14 Jahre. „Das muss beibehalten werden“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. “Die GAL stellt daher in der kommenden Bürgerschaft einen Antrag, die Landesregierung zu einer Änderung der Vorlage aufzufordern. Solange CDU, FDP und GRÜNE im Land nicht bereit sind, das Gesetz in diesem Punkt zu verbessern, soll die Hansestadt Lübeck weiterhin die Geschwisterermäßigung wie bisher auch für Schulkinder gewähren.“ „Die Jamaika-Landesregierung belastet mit ihren Plänen weiter die Städte und Kommunen, wenn diese – wie in Lübeck – auch für Schulkinder Geschwisterermäßigung leisten. Übernehmen Kommunen diese Leistung zukünftig nicht freiwillig, bedeutet dieser Punkt der Novellierung für Eltern eine Belastung. Denn im Durchschnitt liegen knapp 4 Jahre Altersabstand zwischen Geschwisterkindern in Schleswig-Holstein, das dritte Kind kommt häufig zur Welt, wenn die älteren Geschwister schon zur Schule gehen oder kurz vor der Einschulung stehen. So hört sich eine 100-prozentige Ermäßigung ab dem dritten Kind prima an, kommt jedoch in der Praxis kaum vor“, kritisiert Juleka Schulte-Ostermann. Sie ergänzt: „Angenommen Eltern lassen zwei Kinder im Hort und das dritte Kind im Kindergarten betreuen, dann erhalten sie heute für das zweite und dritte Kind eine Ermäßigung. Nach der Novellierung aber zahlen sie für jedes Kind 100% der Elternbeiträge – über 500 Euro pro Monat, wenn die Kommune nicht freiwillig Geschwisterermäßigung für die Hortplätze gewährt. Das kann so nicht bleiben! “, so Schulte-Ostermann abschließend.