Achtung CSD

Wie im vergangenen Jahren wehte während der CSD–Woche von 14. bis 19. August wieder die Regenbogenfahne am Rathaus.

Auch die Lübecker GAL-Fraktion hat an der feierlichen Flaggenhissung und dem CSD teilgenommen.

Rolf Klinkel, Bürgerschaftsmitglied der GAL und schwuler Stadtpolitiker erklärt hierzu: „Das Symbol der lesbisch-schwulen Bewegung am Rathaus ist ein weithin sichtbares Zeichen gegen homophobe, sexistische und rechtspopulistische Parolen, die alle Menschen ausgrenzen, die nicht der heterosexuellen Norm entsprechen. Damit macht die Hansestadt ihre Solidari-tät mit verfolgten und diskriminierten Lesben und Schwulen deutlich.

Der CSD erinnert an den Aufstand der amerikanischen Lesben und Schwule gegen staatliche Gewalttätigkeiten, Verfolgungen, Benachteiligungen und Erniedrigungen. vor 48 Jahren. Damals galt in der der Bundesrepublik noch der Naziparagraf 175 mit den Männer für gleichgeschlechtliche Handlungen mit anderen Männern zu langjährige Haftstrafen verurteilt wurden.

1969 wurde die staatliche Schwulenhatz etwas abgemildert. Das Schutzalter wurde auf 21 Jahre und ein par Jahre später auf 18 Jahre festgesetzt. Schwule Männerliebe wurde ab diesem Alter nicht mehr mit Gefängnis bedroht. Erst 1994 wurde der  Schwulenverfolgungsparagraph gestrichen und die Diskriminierung homosexueller Männer im Strafrecht abgeschafft. Die gesellschaftliche und die rechtliche aber nicht.

Mit einem bunten Umzug und einem Straßenfest feierten wir am Sonnabend, dem 19. August, in Lübeck wieder der Christopher Street Day (CSD). Wir Lesben und Schwule  haben in diesem Jahr auch Grund zum Feiern; Das gesetzliche Eheverbot für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ist endlich weg! Jetzt dürfen wir heiraten, Kinder adoptieren und werden im Familienrecht nicht mehr diskriminiert.

Der Bundestag hob auch die Verurteilung von Männern auf Grund der staatlichen Verfolgungen in der BRD und der DDR endlich auf. Die Verurteilten sind jetzt nicht mehr vorbestraft und werden für Haftzeiten entschädigt.

Auch in Deutschland haben wir 218 Jahre nach der französischen Revolution jetzt auch deren Forderung nach Egalité (rechtliche und gesetzliche Gleichheit) für homosexuelle Menschen durchgesetzt. Manche meinen, der CSD sei in unserem aufgeklärten, toleranten Land nun nicht mehr notwendig. Mitnichten! Denn Deutschland erlebt wieder eine rückwärtsgewandte Diskussion über den Umgang mit der Vielfalt sexueller Identitäten und Orientierun­gen. Mit homophoben, sexistischen und rechtspopulistischen Pa­rolen, sollen all jene Menschen ausgrenzt werden, die nicht den heterosexuellen Standart entsprechen.

Solange mehr als ein Drittel der Bevölkerung es »ekelhaft« finden, wenn sich Schwule und Lesben in der Öffentlichkeit küssen, und Homosexualität als unmoralisch empfinden ist unser Kampf für eine vollständige gesellschaftliche Akzeptanz homosexueller Menschen nach wie vor nicht zu Ende. Hier haben wir noch viel zu tun!

Die GAL steht für Akzeptanz und Toleranz und wird alle Formen der verbreiteten Homosexuellenfeindlichkeit entgegentreten und diese nicht tatenlos hinnehmen. Wir fordern:

  • einen Lübecker Aktionsplan gegen Homophobie!
  • Einen Gedenktag für die von den Nationalsozialisten verfolgten und ermordeten Homosexuellen!
  • den Beitritt der Hansestadt Lübeck in das landesweite „Bündnis gegen Homophobie“!
  • keine Vergabe städtischer Räumlichkeiten an homosexuellfeindliche Parteien und Organisationen!
  • den Schutz von homo- und transsexuellen Flüchtlingen bei Unterbringung und Integration!

Aus der Studie der Uni Leipzig „Die enthemmte Mitte

Die Radikalisierung der deutschen Bevölkerung zeigt sich auch bei der Einstellung zu bestimmten gesellschaftlichen Gruppen. Die Ablehnung von Muslimen, Sinti und Roma, Asylsuchenden und Homosexuellen hat noch einmal deutlich zugenommen. 49,6 Prozent der Befragten sagten zum Beispiel, Sinti und Roma sollten aus den Innenstädten verbannt

werden. 2014 waren 47,1 Prozent dieser Meinung. 40,1 Prozent erklärten, es sei ekelhaft, wenn sich Homosexuelle in der Öffentlichkeit küssten (2011: 25,3 Prozent). Und 50 Prozent gaben an, sich durch die vielen Muslime manchmal wie ein Fremder im eigenen Land zu fühlen. 2014 waren dies noch 43 Prozent.

Für die „Mitte“-Studie der Universität Leipzig werden seit 2002 alle zwei Jahre bevölkerungsrepräsentative Befragungen durchgeführt. Es gibt keine vergleichbare Langzeituntersuchung zur politischen Einstellung in Deutschland. Siehe auch: https://www.boell.de/sites/default/files/2016-06-mitte_studie_uni_leipzig.pdf

 

 

Endlich Ehe für alle

Rolf Klinkel

Am Freitag, 30. Juni hat der Bundestag entschieden: Schwule und lesbische Paare können nun heiraten und auch Kinder adoptieren. Die Lübecker GAL begrüßt die Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.

Hierzu erklärt Rolf Klinkel, Mitglied der Bürgerschaft und schwulenpolitischer Sprecher der GAL: „Ich freue mich darüber, dass die Diskriminierung von Lesben und Schwulen im Eherecht nun endlich beendet ist und beim Heiraten die sexuelle Identität der Paare keine Rolle mehr spielt. Wir mussten lange dafür kämpfen. Aber unser Einsatz hat sich gelohnt!

Im Namen meiner Bürgerschaftsfraktion und der GAL bedanke mich bei allen Lübecker Mitkämpfer*innen, insbesondere bei den Mitgliedern des CSD-Vereins und dessen Vorsitzenden Christian Till.

Zwar sind über dreiviertel der Menschen in unserem Land für die sogenannte „Homoehe“, aber immer noch 40 Prozent der Befragten finden es „ekelhaft“, wenn sich Schwule und Lesben in der Öffentlichkeit küssen.

Unser Kampf für die gesellschaftliche Akzeptanz homosexueller Menschen ist nach wie vor nicht zu Ende. Hier haben wir noch viel zu tun!“

 

Rehabilitierung homosexueller Opfer des § 175

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie am 17. Mai fordert die Lübecker GAL-Fraktion die unverzügliche Rehabilitierung und Entschädigung  aller Opfer des §175 StGB.

Hierzu erklärt Rolf Klinkel, Mitglied der Bürgerschaft und der GAL-Fraktion: „Der Paragraph 175 stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. 1935 verschärften die Nazis die staatliche Schwulenjagd. So wurden Über 100.000 Männer polizeilich erfasst und rund 50.000 nach den Naziparagraf 175 verurteilt. Etwa 10.000  wurden in Konzentrationslager verschleppt. Mehr als die Hälfe überlebten diese Qualen nicht.

Das Ende der Naziherrschaft  bedeute aber nicht das Ende der Schwulenverfolgung in Deutschland.  Bis 1969 blieb das verschärfte Naziunrecht in Kraft und wurde erst 1994 endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Die Perversität des ›Rechtstaates‹ der frühen Bundesrepublik ging dann sogar so weit, dass nach dem Krieg manche aus den KZ befreite homosexuelle Männer wieder in Haft gerieten, wo sie ihre Reststrafe verbüßen mussten

Zwischen 1945 und 1969 führte die Strafverfolgungspraxis mit den weiterhin geltenden Nazirepressionen allein in der Bundesrepublik bis zu 50.000 Verurteilungen. Für die Betroffenen bedeutet dies durch die Haft erlittene Schädigungen an Freiheit, Leib und Seele und schwerwiegende soziale Belastungen, die vom Verlust von Arbeitsplatz und Wohnung über die Ausgrenzung in weiten Teilen der Gesellschaft bis hin zum Verlust der bürgerlichen Existenz reichen.

2002 erklärte der Bundestag die Verurteilungen gemäß des §175 aus der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig und rehabilitierte die homosexuellen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Obwohl die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war und der Paragraph bis 1994 existierte, wurden die nach 1945 aufgrund des §175 StGB Verurteilten bisher nie rehabilitiert und nicht entschädigt.

Der §175 StGB war ein schweren Eingriff in den vom Grundgesetz geschützten unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung, war eindeutig mit höherrangigem Recht unvereinbar und von Anfang an verfassungswidrig. Die Aufhebung des Paragrafen ist nicht nur rechtlich möglich und geboten, sondern auch das am besten geeignete Mittel, um die Rehabilitierung der Opfer zu erreichen, stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einem Gutachten fest und sieht daher einen staatlichen Rehabilitierungsauftrag. Siehe: www.antidiskriminierungsstelle.de

Mit der Strafverfolgung Homosexueller wurden Menschen im Namen des Volkes Unrecht angetan. Der Rechtsstaat muss die Kraft haben, dieser Erkenntnis auch Wiedergutmachung folgen zu lassen  sonst verliert er seine Glaubwürdigkeit,

Es ist ein Skandal dass im demokratischen Deutschland heute noch Männer als Vorbestrafte leben müssen, nur weil sie schwul sind.“

 

Gemeinsam gegen Homophobie

Homophobie bezeichnet  eine soziale gegen Lesben und Schwule und ihre Lebensweise gerichtete Aversion bzw. Feindseligkeit. Sie ist  ein ernst zu nehmendes Problem, und schränkt die grundgesetzlich garantiert freie Entfaltung der […]

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