Fraktion LINKE & GAL fordert Verbesserungen der Verkehrssituation in Ivendorf

„Gehweg“ in Ivendorf

Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL, beantragt im nächsten Bauausschuss, am 20. Januar 2025, Verbesserungen für die Verkehrssituation in Ivendorf. „Mit der neuen Linienführung für den ÖPNV fahren stündlich 14 Busse durch Ivendorf, die Linien 30, 34, 40, 50 und 36. Mit dem Pkw-Verkehr, der im Sommer Richtung Ostsee und am Abend zurück rauscht, bedeutet dies für die Menschen in Ivendorf eine erhebliche Lärm- und Verkehrsbelastung. Deshalb fordern wir, anders als es uns zu Ohren kam, dass die Fahrbahneinbauten, die innerorts zur Einhaltung von Tempo 30 führen, unbedingt erhalten bleiben und es nicht zum Rückbau kommen darf.

Dass Tempo 30 innerhalb der Ortschaft die Maximalgeschwindigkeit bleiben muss, ergibt sich aus unserer Sicht schon allein durch den katastrophalen Zustand des Gehwegs, der überwiegend einem Trampelpfad gleicht. So können Menschen mit Rollatoren, Kinderwagen und im Rollstuhl den Weg zum Teil gar nicht nutzen und müssen an einigen Stellen auf die Straße ausweichen. Je nach Witterung ist der Weg oftmals matschig und durch tiefe Pfützen auch für Menschen ohne Einschränkung oder für Kinder auf Fahrrädern nicht passierbar. Das ist kein hinnehmbarer Zustand! Wir beantragen deshalb die Sanierung des Fußwegs im Jahr 2026, die Planung soll in 2025 erfolgen und auch Baumnachpflanzungen beinhalten“, so Carl Howe.

Auch regt der GAL-Politiker an, dass die Buslinie 40 wieder zum Schnellbus wird, der nicht über Ivendorf, sondern über die B75 zwischen Travemünde und Lübeck pendelt. „Mit der neuen Fahrplanumstellung aufgrund der Sperrung des Hafengeländes für den ÖPNV folgen die Busse 30 und 40 kurz aufeinander. „Für die Menschen in Ivendorf und an weiteren Haltestellen ergibt dies keinen Mehrwert. Für Zusteigende in Travemünde, die nach Lübeck fahren wollen oder umgekehrt, wäre es jedoch eine echte Verbesserung, wenn die Buslinie 40 nicht an jeder Milchkanne hält, sondern die Strecke möglichst schnell zurücklegt. Diese Änderung soll spätestens mit der nächsten Fahrplanumstellung erfolgen.“

Ivendorf, Foto: Privat

Eine Idee der Ivendorfer Interessengemeinschaft wird ebenfalls von der Fraktion Linke & GAL aufgegriffen. Es soll geprüft werden, ob ein Randstreifen des Hafengeländes an die Hansestadt Lübeck zurückgehen kann, um hier eine Straße für den ÖPNV zu bauen, so dass dieser wie bisher, zukünftig wieder über die Travemünder Landstraße geführt werden kann. „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Busse vom Stadtverkehr angeblich für den Hafen eine besondere Gefahr darstellen, während täglich hunderte Privatfahrzeuge und Lkw auf dem Hafengelände zu und von den Fähren bewegt werden. Sollte die Entscheidung der EU-Kommission jedoch unumstößlich sein, muss sich die LHG bewegen und alternativen Lösungen die Tür öffnen. Schließlich gab es ursprünglich die Einigung, dass die Hafenerweiterung unter der Bedingung erfolgen konnte, dass der ÖPNV weiterhin über die Travemünder Landstraße durch das Hafengebiet fahren könne“, so Carl Howe. „Es kann nicht sein, dass nun die Stadt Lübeck und besonders die Menschen in Ivendorf das Nachsehen haben. Die Ivendorfer Bevölkerung ist ohnehin schon seit Jahren durch zunehmenden Hafenlärm und vermehrte Verkehrsbelastung gestraft.“

Der Antrag für den Bauausschuss im Wortlaut:

1.       Mit der nächsten Fahrplanänderung in 2025 wird die Buslinie 40 zum Schnellbus. Die Route soll zukünftig nicht durch Ivendorf führen, sondern über die B75 direkt von Travemünde über den Gustav-Radbruch-Platz zum Lübecker ZOB und zurück.

2.       Die Fahrbahneinbauten, die im Jahr 2006 aus Gründen des Lärmschutzes (Einführung Tempo 30) und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Ivendorf entlang der Ivendorfer Landstraße gebaut wurden, bleiben aus Gründen des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit erhalten.

3.       Der Fußweg entlang der Ivendorfer Landstrasse innerorts wird saniert, um für Menschen mit Rollator, Kinderwagen und Rollstuhl Barrierefreiheit zu gewährleisten und einen allgemein üblichen Wegezustand herzustellen. Die Planung erfolgt in 2025, die finanziellen Mittel hierfür werden im Haushalt 2026 eingestellt.

4.       Die fehlenden Bäume entlang der Ivendorfer Landstraße werden in 2025 nachgepflanzt, um den Charakter der Allee wieder herzustellen.

5.       Es möge geprüft werden, ob mittelfristig ein Randstreifen des Hafengeländes für den öffentlichen Busverkehr umgewidmet werden kann, so dass Busse westlich vom Hafengelände fahren können und über die Travemünder Landstraße, geführt über eine in Teilen neu zu planende Straße westlich des Hafengeländes, zwischen Travemünde und Lübeck Innenstadt fahren. Hierfür sollen Anfang 2025 Gespräche mit der LHG aufgenommen werden.


Begründung:

Zu 1. Derzeit werden fünf Buslinien durch Ivendorf geführt (30, 34, 40, 50 und 36), so dass pro Stunde 14 Busse durch Ivendorf fahren. Die Linien 30 und 40 folgen wenige Minuten nacheinander, so dass für Fahrgästekein echter Mehrwert entsteht. Ein Mehrwert wäre es jedoch, wenn die Linie 40 wieder zur Schnelllinie wird und zwischen Timmendorfer Strand, Travemünde und Lübeck Innenstadt pendelt. Dafür wäre es sinnvoll, die Linie 40 ab Travemünde über die B75 fahren zu lassen.


Zu 2. Im Jahr 2006 wurden Fahrbahneinbauten errichtet, damit der Durchgangsverkehr Tempo 30 einhält und dies zu Lärmschutz und mehr Verkehrssicherheit beiträgt. Die Gründe, die damals für diese Maßnahme gesprochen haben, sind heute relevanter denn je, denn die Verkehrsbelastung hat nicht nur durch die zusätzlichen Buslinien erheblich zugenommen. Auch die Anzahl der durchfahrenden Pkw ist insbesondere in den Sommermonaten sehr hoch.


Zu 3. Der Fußweg gleicht an vielen Stellen einem Trampelpfad. Je nach Witterung ist er nicht passierbar, so dass Anwohnende teilweise auf die Straße ausweichen. Insbesondere für Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen sowie Rad fahrende Kinder ist die Nutzung des Fußwegs zum Teil nicht oder nur schwer möglich.


Zu 4. Die Ivendorfer Landstraße ist durch beidseitige alte Alleebäume geprägt. An einigen Stellen wurden in Ivendorf entlang der Ivendorf Landstraße Bäume entnommen und bisher nicht nachgepflanzt. Dies soll in 2025 erfolgen.


Zu 5. 2005 wurde in einem Gestattungsvertrag rechtsverbindlich geregelt, dass die Hafenerweiterung unter der Voraussetzung erfolgen konnte, dass eine ÖPNV-Trasse die Fahrt durch das Hafengelände weiterhin gewährleistet. Sicherheitsbedenken der EU-Kommission und der Behörde für Hafenanlagensicherung lassen dies fortan nicht mehr zu. Auch, wenn wir uns fragen, wie die Sicherheit durch durchfahrende Busse gefährdet sein soll, während täglich hunderte Lkw und andere Fahrzeuge durch das Hafengelände fahren, stellen wir
nicht infrage, dass die Hansestadt Lübeck hier am kürzeren Hebel sitzt und vermutlich alles versucht hat, um an dem Inhalt des Gestattungsvertrags festzuhalten. Das Hafengelände könnte jedoch um einen Streifen am westlichen Rand verkleinert werden, so dass der ÖPNV künftig nicht durch, sondern unmittelbar neben Hafengelände fahren könnte. Diese Möglichkeit soll geprüft werden.
 

Bauschuttanlage Travemünder Landstraße: Fehlentscheidung in allen Einzelheiten

Hans-Jürgen Schubert (GAL)

Bauschuttanlage an der Travemünder Landstraße:

Fehlentscheidung in allen Einzelheiten“

 Spätestens seit der Veröffentlichung des Gutachtens vom „Umweltnetzwerk Hamburg – Büro für Umweltfragen“ sind weitere Verzögerungen bei der Aufklärung der Vorgänge um Genehmigung und Betrieb der Bauschuttaufbereitung an der Travemünder Landstraße nicht mehr akzeptabel. Die Fraktion der GAL in der Lübecker Bürgerschaft bemüht sich bereits in Ausschüssen und in der Bürgerschaft um Informationen für die Öffentlichkeit. Die Mitglieder des Umweltausschusses werden daraufhin nun städtische Stellungnahmen erhalten, die im Rahmen des Genehmigungsverfahren abgegeben wurden.

Die Ausschussvertreter der GAL, Carl Howe (Bau) und Hans-Jürgen Schubert (Umwelt), haben sich am Mittwoch dieser Woche (21. Juni 2017) mit Herrn Adomeit von den Bürgerinitiativen aus Kücknitz und Pöppendorf zu einem Rundgang um die Betriebsgelände an der Travemünder Landstraße getroffen, um die Kenntnis der Akten durch Augenschein zu ergänzen. Ein anschließender Besuch bei Anwohnerinnen in nächster Nachbarschaft der Bauschuttanlage ergab wichtige Informationen über die Erfahrungen der Bürgerinnen mit den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Auf Anhieb wahrnehmbar war die Staubentwicklung auf dem Gelände und die Höhe der Halden, die zu überprüfen sein wird. Anwohnerinnen berichteten, dass sie vor einigen Wochen das Gesundheitsamt benachrichtigt haben und zur Zeit – bei abnehmender Geduld – noch auf Antwort warten. Eine umweltmedizinische Dokumentation ist der GAL wichtig, da durch das Einatmen des Staubes gesundheitliche Spätschäden auftreten können, für die die Verantwortlichen für Genehmigung und Betrieb künftig haftbar bleiben müssen.

Die Probleme mit der Ablagerung von Material, aus dem Schadstoffe ausgewaschen und versickern können, liegen naturgemäß nicht offen zu Tage, sondern sind von den Bodenverhältnissen abhängig. Es geht dabei vor allem um Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte. Dass der Bauschutt in einer alten Kiesgrube bearbeitet und gelagert wird, ist ein wichtiger Risikopunkt beim Schutz des Grundwassers: Bodenschichten, die eine Filterwirkung bei der Versickerung haben könnten, sind bereits abgetragen. Wir verlangen von den Genehmigungsbehörden genaue Angaben über die natürliche Dichte, Sickergeschwindigkeit und geologische Art des Untergrundes des Lagerplatzes. In welchem Raster haben die Bodenuntersuchungen vor der Betriebsgenehmigung stattgefunden? Wie wurde der Platz vor Inbetriebnahme abgedichtet? Wie wird Niederschlagswasser aufgefangen, gereinigt und abgeleitet? Welches Wasserkonzept zur Ver- und Entsorgung wurde den Behörden seitens der Firma vorgelegt?

Welches Sicherheitskonzept für brennbare belastete Althölzer wurde bei den Genehmigungsbehörden eingereicht?

Es muss öffentlich dargestellt werden, wie viele Sieb-, Brecher- und Klassieranlagen welchen Typs für die Genehmigung zugrunde gelegt und welcher Schallpegel dabei erwartet wurde. Wurden alle Lärmquellen berücksichtigt, die jetzt tatsächlich zum Einsatz kommen, und welche turnusmäßigen und welche anlassbezogenen Kontrollen fanden seit Betriebsbeginn statt?

Die Genehmigung für die Bauschuttanlage an der Travemünder Landstraße bis 2026 könnte sich in allen Einzelheiten als gigantische Fehlentscheidung erweisen. Wir werden nach unseren Möglichkeiten zur Aufklärung beitragen und die Bürgerinnen in der Region Kücknitz-Pöppendorf-Ivendorf unterstützen. (mehr …)