GAL begrüßt Engagement für reduzierte Kita-Schließtage

Die Fraktion LINKE & GAL begrüßt die Entscheidung der Kita KIKS, nur an 10 Tagen im Jahr zu schließen, sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig, das der Kita gegen die Stadt Lübeck Recht gibt. Die Fraktion äußert Unverständnis darüber, dass die Stadt Lübeck weiterhin auf 20 Schließtage besteht und gegen das Urteil Berufung einlegt, wie die Lübecker Nachrichten am 02.08.2024 berichteten. Die reduzierten Schließzeiten der Kita KIKS berücksichtigen zeitgemäß die Bedürfnisse berufstätiger Eltern, insbesondere im medizinischen Bereich und sind im besten Interesse der Kinder und ihrer Familien.

Erziehungswissenschaftlerin Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin sowie stellvertretende Fraktionsvorsitzende von der GAL, erklärt:
„Die Stadt Lübeck sollte erkennen, dass ihre Position veraltet ist und moderne Kinderbetreuung sich den veränderten Lebensrealitäten anpassen muss. Mehr Öffnungstage reduzieren den Stress für berufstätige Eltern, somit der ganzen Familie und helfen, soziale Transferleistungen sowie Kinderarmut zu vermeiden. Kurzum: Weniger Schließzeiten verbessern grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stadt scheint primär finanzielle Gründe für ihre Position anzuführen, vernachlässigt dabei aber den gesellschaftlichen Nutzen erweiterter Betreuungszeiten. Wir unterstützen daher KIKS und fordern die Stadt auf, das Urteil zugunsten reduzierter Schließtage zu respektieren.“

Fraktionsvorsitzender Andreas Müller von den Linken ergänzt:
„Die Entscheidung der Kita KIKS, nur zehn Schließtage zu haben, unterstützt Familien, die auf zuverlässige Betreuung angewiesen sind. Gerade für Eltern im medizinischen Bereich mit Schichtdienst ist eine flexible und verlässliche Betreuung entscheidend. Als Einrichtung auf dem Klinikgelände ist das KIKS darum bemüht, den Bedürfnissen von schichtarbeitenden Eltern entgegenzukommen. Die Stadt berücksichtigt dies nicht ausreichend und ignoriert mit ihrer starren Forderung nach 20 Schließtagen pro Jahr die realen Bedürfnisse dieser Familien. Indem die Stadt den Rechtsstreit fortführt, behandelt sie zudem alle Kitas gleich, ohne auf die spezifischen Bedürfnisse einzelner Einrichtungen einzugehen.“

Juleka Schulte-Ostermann und Andreas Müller führen weiter aus:
„Das Kitagesetz Schleswig-Holstein und der von Eltern in Lübeck 2018 erkämpfte Bürgerschaftsbeschluss erlauben maximal 20 Schließtage pro Jahr. Weder das Kitagesetz noch der Bürgerschaftsbeschluss verbieten es, weniger Schließtage festzulegen.“ Angesichts dieser Tatsache sowie vor dem Hintergrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Schleswig und der veränderten Anforderungen an die Kinderbetreuung ist es für Linke & GAL unverständlich, warum die Stadt weiterhin auf 20 Schließtagen im KIKS besteht und Berufung eingelegt hat. Dass die Stadt sogar Vergleichsvorschläge des KIKS im Rechtsstreit ablehnt, zeigt nach Auffassung von GAL und Linke eine nicht zeitgemäße, starre Haltung sowie mangelnde Kompromissfähigkeit der Verwaltung.

„Der von der Stadt Lübeck aufrechterhaltene Rechtsstreit könnte noch Jahre dauern. Das ist nicht im Sinne der Lübecker Eltern, die verlässliche Betreuungszeiten benötigen. Wir stehen hinter der Kita KIKS und appellieren an die Stadt Lübeck, die Bedürfnisse der Familien ernst zu nehmen, sich den veränderten Lebensrealitäten zu stellen und in der Folge auf die Berufung gegen das Urteil zu verzichten.“

Die Fraktion LINKE & GAL wird weiterhin die Interessen der Lübecker Familien stark machen und sich für eine zeitgemäße Kinderbetreuung engagieren. „Jede Kita in Lübeck sollte die Möglichkeit haben, entsprechend den Bedürfnissen der Kinder und deren Eltern sowie im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten auch weniger als 20 Tage pro Jahr zu schließen“, so Juleka Schulte-Ostermann und Andreas Müller abschließend.

GAL: Verbesserung im kommunalpolitischen Ehrenamt

Juleka Schulte-Ostermann

„Ich freue mich sehr, dass die Bürgerschaft heute mit breiter Mehrheit beschlossen hat, die Erstattung von Kosten für Kinderbetreuung oder für die Betreuung von zu pflegenden Angehörigen zu verbessern“, so GAL Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann. „Die neue Regelung wird für Mitglieder der Ausschüsse sowie der Bürgerschaft gelten. Auch eine Kinderbetreuung während der Sitzungen vor Ort, wenn der Bedarf besteht und rechtzeitig angemeldet wird, wurde nun interfraktionell beschlossen. Diese wird auch für Kinder von Mitarbeitenden der Verwaltung und kommunalpolitisch Interessierte zur Verfügung stehen. Damit wird zum einen eine finanzielle Ungerechtigkeit beendet, die nämlich derzeit zwischen kommunalpolitisch Engagierten mit und kommunalpolitisch Engagierten ohne Care-Verpflichtungen besteht. Und es wird mehr Menschen in die Lage versetzen, sich kommunalpolitisch engagieren zu können. Die Aufwandsentschädigung für eine Ausschusssitzung beträgt gerade mal 28 Euro – für die gesamte Sitzungszeit, egal ob diese eine, zwei oder vier Stunden dauert. Da zu den Sitzungszeiten auch noch Wegezeiten kommen, reicht die Aufwandsentschädigung in der Regel nie, um die entstandenen Betreuungskosten zu decken. Das heißt, kommunalpolitische Ehrenamtliche zahlen auf Grund von Betreuungskosten für Kinder oder zu pflegende Angehörige für ihr Ehrenamt oben drauf. Hinzu kommt, dass in diesen Fällen die Personen mit Care-Verpflichtungen – wie bekannt überwiegend Frauen – aus ihrer ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung Betreuungskosten zahlen müssen, die politischen Kolleginnen und Kollegen ohne Care-Verpflichtungen – in der Regel Männer – aber über diese Aufwandentschädigung frei entscheiden und verfügen können. Es liegt also eine geschlechtsbezogene Benachteiligung von vor allem Frauen vor, die nicht in Ordnung ist. Unser Beschluss soll dazu dienen, Strukturen aus der Welt zu schaffen, die Frauen in der ehrenamtlichen Kommunalpolitik benachteiligen. Zum anderen wollen wir mit diesem Beschluss mehr Frauen ermöglichen, sich kommunalpolitisch zu engagieren. Denn wir brauchen eine Politik, die gleichberechtigt auch die Lebenswirklichkeit von Frauen abbildet und nicht nur die der Männer. Dass bis auf zwei Mitglieder der Bürgerschaft, alle anderen Antragstellende waren, freut mich besonders, denn es ist ein starkes und wichtiges Signal an alle, die bisher aus den genannten Gründen benachteiligt waren. Deshalb gilt unser Dank allen Fraktionen, die sich engagiert an diesem Antrag beteiligt haben und auch dem Lübecker Frauenbüro, das unterstützend zur Seite stand.“

GAL fordert mehr Anstrengungen bei der Betreuung von Schulkindern und beim Thema Inklusion

„Zunächst bedanken wir uns bei der Verwaltung für die nun vorgelegte Jugendhilfeplanung – Kindertagesbetreuung inklusive der Maßnahmenplanung. Die gemachten Fortschritte, aber auch die vorhandenen Schwachstellen werden in dem Bericht klar aufgezeigt“, so die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, Juleka Schulte-Ostermann.

„Demnach konnten die Betreuungsplätze der unter Dreijährigen ausgebaut werden, während jedoch das Betreuungsangebot für über Dreijährige nur sehr geringe Zuwächse verzeichnet. Aus unserer Sicht widerspricht außerdem die zunehmende Anzahl der Kinder in der Kindertagespflege der politischen Willensbekundung, die eine ursprüngliche Begrenzung auf 20 Prozent Betreuungsanteil vorsah. Hier fordern wir als GAL, dass Perspektiven aufgezeigt werden, wo zukünftig Erweiterungen von Einrichtungen oder zusätzliche Einrichtungen geschaffen werden, um das erklärte Ziel einer 95 prozentigen Versorgung zu erreichen und hierbei den Anteil in Kindertageseinrichtungen zügiger als bisher zu steigern.

Voraussetzungen für Inklusion in allen Kitas schaffen

Den Abbau von Integrationsgruppen zugunsten von Inklusion in den betreffenden Regel-Kitas ist ein lobenswerter Schritt in die richtige Richtung. Nun gilt es, allen Trägern die notwendigen Voraussetzungen zu bieten, dass auch sie Inklusion in der Regel-Kita als Standard sicherstellen können. Die exklusiven und damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßenen weiteren Integrationsgruppen, bei denen es jetzt sogar zu einem Platzausbau gekommen ist, müssen der Vergangenheit angehören und sollten in kürzester Zeit endlich aufgelöst werden. Die freiwerdenden personellen und finanzielle Mitteln sind den Kitas zur Sicherstellung der Inklusion zur Verfügung zu stellen. Vielleicht braucht es hier weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle Träger“, schlägt Juleka Schulte-Ostermann vor.

Betreuung von Schulkindern sowohl räumlich als auch personell schwierig

„Mit besonderer Sorge sehen wir die Versorgungquote für die Betreuung von Schulkindern. Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung. Bis dahin muss die Versorgungsquote in Lübeck um weitere 10-15 Prozent gesteigert werden. Doch bereits jetzt reicht der Platz in den Schulen nicht aus“, berichtet Katja Mentz, die für die GAL im Ausschuss Schule und Sport aktiv ist.

„Dies besagt auch der Bericht zur Doppelraumnutzung. Zwar zeigten sich bei einer Befragung Lehrkräfte und Betreuungspersonal überwiegend zufrieden mit der Situation. Doch gleichzeitig wurde angemerkt, dass es in den allermeisten Schulen keine Rückzugs- und Ruheräume für die Schülerinnen und Schüler gibt. Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass Kinder von morgens um 8 Uhr bis zum Nachmittag in einer Gruppensituation verbringen müssen, ohne zwischendurch die Möglichkeit zu haben, sich auch mal zurückzuziehen.

Hinzu kommt, dass bis 2026 die angespannte Raumsituation weiter strapaziert wird, weil bis dahin noch mehr Kinder auf gleichem Raum betreut werden müssen. Es wird bei diesem Problem immer nur darauf verwiesen, dass es in den vorhandenen Schulgebäuden keine Möglichkeiten zur Erweiterung gibt. Doch wir können das Raumproblem der Stadt nicht zu dem Betreuungsproblem von Kindern und deren Betreuer*innen machen.“

Hortplätze in externen Gebäuden als Teil der Lösung

„Eine Lösung sehen wir darin, dass endlich externe Hortplätze geschaffen werden, zusätzliche Gebäude in Schulnähe errichtet oder angemietet werden, um die Raumnot zu entspannen und dem Bürgerschaftsbeschluss von 2018 gerecht zu werden, überall in der Ganztagsbetreuung von Schulkindern Hortstandards zu gewährleisten“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, die über die Initiative Hortretter*innen zur aktiven Kommunalpolitik gekommen ist.

„Das geht am einfachsten in Horteinrichtungen selbst, wo der Betreuungsschlüssel dem von Kitas entspricht und Kinder die Möglichkeit erhalten, in kleinen Gruppen Hausaufgaben zu machen und bei Bedarf auch Rückzugsräume vorfinden.

Es wurden seit 2018 de facto mittlerweile 50 Hortplätze abgebaut, die laut Bürgerschaftsbeschluss jedoch zu erhalten sind („Hortplätze bleiben erhalten.“). Insofern sollte die Stadt Lübeck aus unserer Sicht offensiv mit dem Problem umgehen und entweder städtischen oder freien Trägern die Möglichkeit geben, diese 50 Hortplätze wieder real zu schaffen, zumal der Beschluss, bis 2023 in den Betreuten Grundschulen zu 100 % Fachkräfte wie in den Kita-Horten zu beschäftigen, bisher bei Weitem nicht überall erfüllt ist.

GanztagsPlus Gruppen an allen Schulen einrichten

In dem Zusammenhang fragen wir uns auch, warum immer noch fünf der betreuten Grundschulen ohne eine GanztagsPlus Gruppe arbeiten? Dies würde zumindest für einige Kinder eine kleinere Gruppengröße mit entsprechend besserem Betreuungsschlüssel bedeuten. Auch diese fehlenden Gruppen GanztagPlus sind ein Verstoß gegen den Bürgerschaftsbeschluss von 2018, die damals als Vorschlag der SPD einen Kompromiss zu wegfallenden Hortplätzen darstellen sollten. Wir fordern, dass diese GanztagsPlus Gruppen endlich an allen Grundschulstandorten eingerichtet wird“, so die GAL.

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