GAL: Verpflegungskosten in Kitas aller Träger deckeln und Defizitausgleich einführen

Die Fraktion Freie Wähler & GAL stellt einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage „Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck“ und fordert darin, die Betreuungszeiten nicht zu verkürzen und das Betreuungsentgelt nicht zu erhöhen (Ziffer 1. und 2. des Antrags, siehe unten).

Gleichzeitig fordert die Fraktion, die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas nicht wie geplant zu erhöhen, stattdessen für alle Kitas – egal welcher Träger – zu deckeln und einen Defizitausgleich einzuführen.

Verpflegungskosten deckeln und Defizitausgleich einführen

Foto: K.Mentz/GAL

Damit alle Träger und Kitas diesen gedeckelten Beitrag an Eltern weitergeben können, beantragen die Freien Wähler und GAL, dass die Hansestadt Lübeck mit dem Haushalt 2023 einen Haushaltsposten „Defizitausgleich Verpflegungskosten in Kindertagesstätten“ einrichtet. Die Höhe dieses Haushaltspostens soll bis zur Haushaltssitzung im September 2022 zunächst grob kalkuliert werden und möglichst bis Ende des Jahres 2022 mit belastbaren Zahlen hinterlegt sein. Alle Einrichtungen aller Träger werden aufgefordert, ihre Kosten für Verpflegung offen zu legen, um einen Defizitausgleich der Stadt zu erhalten. Hierfür muss definiert und festgelegt werden, welche Ausgaben zu Verpflegungskosten dazu gerechnet werden können.

40 Euro für Kita-Verpflegung in Kiel

Juleka Schulte-Ostermann, GAL

„Wir haben herausgefunden, dass in der Stadt Kiel seit vielen Jahren von Eltern ein Verpflegungskostenbeitrag von 40 Euro erhoben wird. Dies gilt für alle Kitas – egal bei welchem Träger Kinder betreut werden. Die tatsächlichen Kosten werden den Einrichtungen von der Stadt Kiel erstattet“, weiß Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Wähler*innengemeinschaft GAL. „Das führt zu einer stadtweiten finanziellen Entlastung von Eltern und insgesamt mehr Gerechtigkeit, denn die Betreuungskosten – und dazu zählen für Eltern ja auch die Verpflegungskosten, dürfen nicht davon abhängen, wo ich für mein Kind einen Kitaplatz erhalte. In Lübeck gibt es bisher gravierende Unterschiede.“

Geplante Erhöhung der Kosten ist ein Armutszeugnis

Antje Jansen, GAL

„Die Stadt Lübeck meint, mit der Erhöhung der Verpflegungskosten in städtischen Einrichtungen zu mehr Gerechtigkeit beizutragen. Das ist ein Armutszeugnis für sozialdemokratische Politik“, so GAL Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen. „Wir können doch nicht in Zeiten, in denen Menschen nicht wissen, ob sie zukünftig noch ihre Energierechnungen bezahlen können, zusätzlich die Verpflegung der Kinder in den Betreuungseinrichtungen  in Frage stellen, indem der Beitrag um mehr als 100 Prozent erhöht wird. Eltern brauchen dringend eine stärkere finanzielle Entlastung, denn sie tragen gesellschaftlich gesehen viel mehr Kosten für die Allgemeinheit. Deshalb beantragen wir eine Deckelung der Verpflegungskosten auf maximal 52,50€ in allen Einrichtungen, das ist der Betrag, den Eltern zur Zeit in städtischen Kitas entrichten müssen.“

Finanzielle Deckelung und qualitative Standards einführen

Katja Mentz, GAL

Um nicht nur finanziell sondern auch qualitativ einheitlich hohe Standards bei der Verpflegung zu erhalten, schlägt die Fraktion vor, dass an den Defizitausgleich auch Kriterien der Nachhaltigkeit an die Lebensmittel geknüpft werden. „Um Einrichtungen und Catering Firmen nicht zu überfordern, kann die Umstellung des Essens stufenweise erfolgen“, so Katja Mentz (GAL). „Wir sehen hierin die Chance, dass mit einer nachhaltigen Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen ein wichtiger Beitrag für Gesundheit und Umweltschutz geleistet werden kann. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag auch dazu auf, mit der Landesregierung Schleswig-Holsteins in Kontakt zu treten, um entsprechende Standards im Kita-Gesetz zu verankern. Frisches Obst und Gemüse aus ökologischem Anbau und je nach Jahreszeit aus der Region müssen bei der Gemeinschaftsverpflegung von Kindern und Jugendlichen Standard werden.“

Vorschlag der Grünen greift zu kurz

Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, allen Einrichtungen freier Träger pauschal 54,15 € für Getränk und Beköstigung je Kind und Monat zu zahlen, stößt bei den GAL Politikerinnen auf Kritik: „Der Antrag der Lübecker Grünen geht in die richtige Richtung, greift jedoch zu kurz. Dies allein würde nicht automatisch zu mehr finanzieller Gerechtigkeit führen, weil weiterhin große Unterschiede bei der Kostenentstehung in den einzelnen Kitas bestehen bleiben. Es würde dazu führen, dass Einrichtungen pauschal bezuschusst würden, ohne die tatsächlichen Kosten zu Grunde zu legen.“

Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER & GAL im Wortlaut:

2022-06-30-Aenderungsantrag-Entgeltordnung-fuer-Kitas

GAL fordert mehr Transparenz und Weitsicht bei Kita-Gebühren und Verpflegungskosten

Einen Tag vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erhielten die Kommunalpolitiker*innen von der Verwaltung einen Bericht, in dem dargelegt wird, warum aus Sicht der Verwaltung die Bezuschussung der Verpflegungskosten in Einrichtungen Freier oder kirchlicher Träger eine unzulässige freiwillige Leistung sei. In den städtischen Kitas wurden dagegen seit vielen Jahren die Verpflegungskosten um zuletzt rund 50 Prozent aus dem städtischen Haushalt bezuschusst. Um alle Träger – also auch die städtischen Einrichtungen gleich zu behandeln, sollen die Verpflegungskosten für Kinder in städtischen Kitas nun zum 1. August 2022 von 52,25 Euro auf 106,40 Euro pro Monat angehoben werden. Elternvertretungen fordern dagegen dazu auf, von einer Erhöhung abzusehen und stattdessen auch den Verpflegungskosten bei den anderen Trägern zu bezuschussen.

Dazu schreibt die Verwaltung, dass eine erhöhte Landesförderung keinerlei Spielräume für eine Entlastung von Eltern bei den Verpflegungsbeiträgen ermögliche, da dies für die Hansestadt Lübeck als Konsolidierungskommune eine freiwillige Leistung darstellen würde.

Kurzfristige Vorlage ist eine Zumutung

„Zunächst mal, ist es eine Zumutung und nicht in Ordnung, dass die Verwaltung dieses Papier den überwiegend ehrenamtlichen Ausschussmitgliedern erst einen Tag vor der Sitzung zur Verfügung stellt. In dem Bericht werden Aussagen getroffen, die konträr zu Aussagen der ehemaligen Landesregierung stehen. Wie sollen wir Kommunalpolitiker*innen in der Kürze der Zeit überprüfen können, was richtig ist“, empört sich Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. „Die gesamte Vorlage zur Erhöhung der Kita-Gebühren und Verpflegungskosten muss auf jeden Fall nochmals vertagt werden, damit dem Ausschuss Gelegenheit gegeben wird, in der nächsten Sitzung auch mit zuständigen Landesvertretungen über die Sachlage zu diskutieren. Es fehlen nach wie vor Klarheit und Transparenz über zusätzliche Förderung durch das Land seit der Kita-Gesetz-Reform und durch die Beitragsdeckelung erhöhte Kosten für die Stadt Lübeck.

Auswertung und Bilanzen liegen nicht vor

So heißt es in dem Bericht: „Es werden daher aus Sicht der Städte in puncto Vorher-Nachher-Bilanz eigene Berechnungen angestellt, deren Auswertung noch nicht abgeschlossen sind, womöglich aber zu Nachverhandlungsbegehren führen werden. Die Auswertung der Überleitungsbilanzen durch das Land liegt ebenfalls noch nicht vor. Eine auf das Jahr 2021 bezogene erste Einschätzung ergibt aber, dass eine Entlastung der Hansestadt Lübeck nicht eingetreten ist. Die durch das KitaG verursachten Mehrausgaben (u.a. für Standarderhöhungen, gedeckelte Elternbeiträge) in Höhe von rund 8,5 Mio. EUR wurden durch die vorgesehene Erstattung des Landes nicht abgedeckt. Die Hansestadt Lübeck hat im Zuge der Änderungen des KitaG eine Einmalzahlung in Höhe von 0,93 Mio. EUR vom Land erhalten. Im Gegensatz zu den abgesenkten Elternbeiträgen hat damit aber keine dauerhafte Entlastung der Hansestadt Lübeck durch das Land stattgefunden.“

Nach einem Jahr immer noch keine genauen Zahlen

„Es ist schon erstaunlich, dass selbst nach einem Jahr noch keine genauen Zahlen vorliegen, die Kosten für Eltern jedoch bereits erhöht werden sollen. Das geht gar nicht“, so Antje Jansen, GAL-Mitglied in der Bürgerschaft. „Wir lehnen eine Erhöhung der Kita-Gebühren und die Verdoppelung der Verpflegungskosten ab.“

„Stattdessen fordern wir die Landesregierung auf, verbindliche Standards für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen im Kita-Gesetz festzulegen und die Kosten anteilig zu übernehmen. Essen ist heute mehr als reine Nahrungsaufnahme. Gesellschaftlich gesehen ist es eine soziale Aufgabe, alle Kinder mit gutem Essen zu versorgen und gleichzeitig auch Bildungsauftrag, Kinder frühzeitig und ganzheitlich an dieses wichtige Thema heranzuführen. Das beginnt bei selbst gepflanzten Kartoffeln und Gemüsebeeten in Kitas und reicht bis zur Thematisierung, dass Kinder in Westafrika in der Kakao Ernte für unsere Schokolade arbeiten müssen, und wie wir das ändern können“, so Katja Mentz, die sich für nachhaltige Ernährung in Kitas und Schulen einsetzt.

Eltern ent- und nicht weiter belasten!

„Es kann nicht sein, dass Eltern die Leidtragenden sind. Wir fordern Politik in Stadt und Land dazu auf, eine zukunftsweisende Lösung zu finden, um Eltern zu ent- und nicht weiter zu belasten. In jedem Fall brauchen wir endlich auch mehr Transparenz über die Finanzierung der Kitas“, so Juleka Schulte-Ostermann abschließend.

GAL: Umsetzung der Kitagesetz-Reform mit vielen Verbesserungen

Antje Jansen, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler & GAL beurteilt die Beschlüsse der Bürgerschaft zur Umsetzung der Kitagesetz-Reform in Lübeck unterm Strich positiv: „Wir konnten mit dem interfraktionellen Beschluss viele Verbesserungen für Lübecks Eltern erwirken. Unsere Forderung, die Geschwisterermäßigung auch für Kinder in der Betreuten Grundschule, im Hort und in Ganztag an Schule anzuwenden, wurde beschlossen. So erfahren Eltern mehrerer Kinder in Betreuungseinrichtungen eine erhebliche finanzielle Entlastung. Anders gesagt: Ohne die Ausweitung der Geschwisterermäßigung hätten Eltern mehrerer Kinder trotz Beitragsdeckel höhere Betreuungskosten gehabt.

Ein Konzept für Inklusion

Wir begrüßen, dass die unsäglich diskriminierende und gesetzeswidrige Klausel aus der Entgeltordnung gestrichen wurde, Kindern aufgrund erhöhten Förderbedarfs den Betreuungsplatz kündigen zu können. Diese Klausel verstieß unter anderem gegen die UN Behindertenrechtskonvention. Auch darauf mussten Elternvertretungen und wir als Fraktion GAL und Freie Wähler erst aufmerksam machen. Es kann nicht sein, dass Kinder die Leidtragenden dafür sind, dass es nicht ausreichend qualifiziertes Betreuungspersonal gibt. Wir müssen dafür sorgen – wenn wir Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ernst nehmen, dass – egal in welchem Stadtteil, alle Kinder einen Betreuungsplatz erhalten können, gemeinsam miteinander aufwachsen und nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten gefördert werden.

Deshalb freuen wir uns umso mehr, dass unser Antrag beschlossen wurde, bis zum Jahresende ein Konzept zu erstellen, wie Inklusion in Lübeck gelingen kann. Wir brauchen ein Konzept, damit Inklusion und die Erfüllung der rechtlichen Ansprüche der Kinder mit Behinderung nicht nur leere Worte sind.

Es bedarf Strukturen, die den Mitarbeitenden in den Kitas Inklusion überhaupt erst möglich machen. In dem Konzept soll konkret benannt werden, was es in Lübeck braucht, welche Personalkapazitäten und Räumlichkeiten fehlen, um Inklusion umzusetzen. Mitarbeiter*innen und Kitaleitungen sollen an dieser Konzepterstellung mitwirken.

Kritisieren müssen wir jedoch, dass die Stadt sich eine Kündigung aus „wichtigem Grund“ vorbehält und hierbei bewusst keine juristische Definierung der Begriffe „wichtiger Grund“ vornimmt. Damit bleibt eine undurchsichtige Hintertür offen.

Positiv sehen wir, dass es künftig keine Jahresverträge mehr gibt und damit Planungssicherheit insbesondere auch für Eltern besteht.

GAL Wahlplakat 2018

Mehr Transparenz in der Kindertagespflege

Unser Antrag, Zahlen zu den bestehenden Betreuungsverhältnissen in der Kindertagespflege offen zu legen, ist mehrheitlich beschlossen worden. Das sehen wir als dringlich an. Denn den jugendpolitischen Sprecher*innen fehlen aktuelle Zahlen darüber, wie viele Kindertagespflegepersonen derzeit in Lübeck tätig sind. Auch wollen wir mit unserem Antrag wissen, in welchen Stadtteilen jeweils wie viele Kindertagespflegeplätze zur Verfügung stehen und wie viele Kinder ausschließlich aufstockende Kindertagespflege ergänzend zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung benötigen. Dies sind Zahlen, die mit den jeweiligen Kita-Angeboten in den Stadtteilen in Verbindung stehen. Fragen zum Alter der Kinder, zu besonderem Förder- und Betreuungsbedarf sowie zum Alter der betreuenden Personen sind wichtig, um eine transparente Planung und den Bedarf zu ermitteln. Auch die Vertretungsregelung, für den Fall, dass eine Kindertagespflegeperson erkrankt, ist bisher nicht zur Zufriedenheit gelöst, obwohl die Kitagesetz-Reform es zukünftig vorschreibt.

Sondersitzung zum Thema Kindertagespflege abgelehnt

Damit wir aktuelle Entwicklungen und bestehende Probleme mit ausreichend Zeit und vor allem auch im Beisein der Betroffenen thematisieren können, beantragten wir eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses, bei dem sich ausschließlich mit dem Thema Kindertagespflege hätte beschäftigt werden sollen. Doch die Mehrheit in der Bürgerschaft mit SPD und CDU lehnte diesen Antrag ab. Das kritisieren wir scharf; die durch die Bürgerschaft beschlossene Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck betrifft schließlich auch in erheblichem Maße die Kindertagespflege. So wird zum Beispiel die Sachkostenpauschale von 1,73 Euro auf 1,10 Euro je Kind und Stunde gesenkt. Das sind erhebliche Einbußen für Kindertagespflegepersonen, die sich in Qualitätseinbußen niederschlagen werden – es sei denn, die Kindertagespflegeperson trägt die Mehrkosten aus eigener Tasche. Ist das so gewollt von SPD und CDU? Unsere Kritik daran, aber auch die Situation allgemein wollten wir in einer Sondersitzung thematisieren und die Betroffenen dazu hören. Kindertagespflege muss für die Fraktionen offen und transparent werden, wenn wir darüber Beschlüsse fassen.

(C) K.Mentz/GAL

Transparenz beim Elternbeitrag für Verpflegung

Ein größeres Problem sehen wir auch darin, dass der Begriff „angemessene Verpflegungskosten“ weder auf Landesebene noch in Lübeck genau definiert ist.

Wir richten unsere Kritik an dieser Stelle insbesondere nach Kiel. CDU, FDP und GRÜNE hätten es auf Landesebene regeln müssen, wie hoch „angemessene Verpflegungskosten“ sind oder maximal sein dürfen. Wenn es in Lübeck dazu führt, dass Eltern, die Transferleistungen erhalten, die Verpflegungskostenpauschale nicht erstattet bekommen und deshalb 30 Euro aus eigener Tasche zahlen müssen oder der Elternbeitrag für Essen bei einem Freien Träger fast doppelt so hoch ist wie bei der Stadt, dann stimmt hier etwas ganz gewaltig NICHT. Als GAL und Freie Wähler bleiben wir dran am Thema.

30 PIA Stellen

Mit dem interfraktionellen Antrag haben wir auch beschlossen, dass in Lübeck bis zu 30 Ausbildungsplätze für Erzieher*innen finanziert werden. Dies ist eine Forderung eines alten Antrags der GAL. Denn bei allen Rufen nach Qualitätsverbesserung ist eines klar, wir brauchen mehr gut qualifiziertes Personal. Dass Auszubildende ihre Ausbildung zur Erzieher*in in den meisten Bundesländern selbst finanzieren müssen, ist ein Grund, warum deren Attraktivität bei der Berufswahl stark gesunken ist. Wer die Möglichkeit hat, wird sich derzeit eher für ein Studium entscheiden. Wir sehen es jedoch grundsätzlich als Aufgabe des Bundes, nicht der Kommune an, dafür zu sorgen, dass die Ausbildung vergütet wird. Deshalb setzen wir uns mit dem interfraktionellen Antrag auch dafür ein, dass zukünftig Fördermittel vom Bund verwendet werden, um die praxisintegrierte Ausbildung zu fördern.

Ziel bleibt Qualitätsverbesserungen in der Kinderbetreuung

Unser Ziel als GAL und Freie Wähler bleibt es, die Qualität in der Kinderbetreuung kontinuierlich zu steigern, so wie es auch von der Fachwelt empfohlen wird: kleinere Gruppen, mehr Fachpersonal, multiprofessionelle Teams, räumliche Verbesserungen, ein warmes Mittagessen für alle Kinder, um einige Punkte zu benennen.

Dank an die Elternvertretungen und Elternstimme

Ausdrücklich bedanken möchten wir uns bei der Kreis- und Stadtelternvertretung sowie dem Verein Elternstimme. Offiziell gewählt, sind Elternvertretungen neben Beruf und Elternarbeit ehrenamtlich tätig, legen den Finger in die Wunden, weisen uns auf Probleme in der Kinderbetreuung hin und überzeugen mit Kompetenz. Dass sie hierfür immer wieder unsachliche Kritik von der zuständigen Senatorin und der jugendpolitischen Sprecherin der CDU erfahren, finden wir ungeheuerlich. Denn als offiziell gewählte Delegierte ist es die Aufgabe von KEV und SEV, die Interessen von Kindern und Eltern zu vertreten – und nicht schweigsam alles abzunicken.“

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