Lübecks Industriedenkmale nicht dem Verfall preisgeben!
„Der Eigentümer hat lange nicht die notwendigen Unterlagen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung herausgerückt, die der Bereich Denkmalpflege braucht. Auch damit ist Zeit ins Land gegangen und die Schäden wurden immer schlimmer, so dass eine Nutzung sich angeblich nicht mehr rechnet“, ist GAL-Mitglied Astrid Kandulla entrüstet. „Hinzu kommt die Verweigerung zur Zuwegung des Geländes und keinerlei Aktivitäten, um das Gebäude im Status quo abzusichern. Denn das ist generell die Auflage, wenn man ein Denkmal besitzt.“
In einer Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege heißt es: „Das Gebäude ist von besonderer stadtgeschichtlicher und industriegeschichtlicher Bedeutung als Beispiel der Industrialisierung der Traveufer durch Peter Rehder am Anfang des 20. Jh; darüber hinaus: Zeugnis der Entwicklung der Mühlenindustrie in Lübeck. Als frühes Beispiel eines Stahlbeton-Baus und als noch erhaltenes Exemplar der Ölmühlen- Industrie in Deutschland in der Zeit der Industrialisierung (von etwa 100 Ölmühlen um die Jahrhundertwende sind heute nur noch ca. 20 Exemplare erhalten) ist das Objekt von besonderer wissenschaftlichen Bedeutung. Außerdem handelt es sich bei dem Gebäude städtebaulich um ein herausragendes und dominantes Gebäude am Traveufer, weithin sichtbar.“
Entlang des Traveufers befinden sich weitere gefährdete Objekte wie die Tudorhallen an der Einsiedelstrasse und eine weitere Industriehalle am Glashüttenweg. Der Zustand ist katastrophal und dem Verfall wird nicht annähernd entgegen gewirkt.
Hermann Eickhoff, kulturpolitischer Sprecher der GAL befürchtet, dass es um andere Industriebauwerke Lübecks ähnlich besorgniserregend bestellt ist und fordert beim Verkauf von denkmalwürdigen Objekten aus städtischem oder privatem Besitz verpflichtende denkmalpflegerische Auflagen, die regelmäßig überprüft werden. „Bei Nichteinhaltung muss es Konsequenzen geben, die einen Verfall des Denkmals stoppen.“