GAL beantragt Gleichbehandlung beim Zugang zur Ferienbetreuung an Schulen

In einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Jugendhilfe sowie Schule und Sport vor einigen Monaten wurde deutlich, dass Kinder mit Behinderung, die in der Ganztagsbetreuung ihrer Schule angemeldet sind – anders als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler ohne Behinderung – nicht automatisch an der Ferienbetreuung in ihrer Schule teilnehmen können. Eltern von Kindern mit Behinderung müssen zunächst einen Antrag stellen und eine Einkommens- und Vermögensprüfung über sich ergehen lassen. 

Warum ist das so? Während die Ganztagsbetreuung an Schulen in der Schulzeit als Teil der Bildung anerkannt ist, wird die Ferienbetreuung von der Verwaltung als reine Betreuungszeit, als sogenannte ’soziale Teilhabe‘ gewertet. Für Kinder mit Behinderung muss dafür ein extra Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Verdienen die Eltern zu viel Geld oder sind vermögend, müssen sie die Leistung selbst finanzieren oder darauf verzichten. Für Kinder ohne Behinderung gilt dies nicht.

Die Fraktion Linke & GAL erkannte hierin eine eindeutige unzulässige Diskriminierung von Kindern mit Behinderung, wenn ein Handlungs- und Ermessensspielraum besteht, dies anders zu regeln. Deshalb bat Juleka Schulte-Ostermann, GAL-Mitglied der Bürgerschaft und des Jugendhilfeausschusses, mit einer offiziellen Anfrage um Klärung, „ob diese Vorgehensweise tatsächlich auf verbindlichen landes- oder bundesrechtlichen Vorgaben beruht oder ob der Kommune ein bislang ungenutzter Handlungs- und Ermessensspielraum zusteht“.

Parallel bat die Fraktion die schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt.

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Ferienbetreuung im Ganztag: GAL fordert diskriminierungsfreien Zugang für Kinder mit Behinderung

Die Fraktion Linke & GAL setzt sich dafür ein, dass Kinder mit Behinderung in der Ferienbetreuung des schulischen Ganztags nicht mehr benachteiligt werden. In ihrer offiziellen Antwort auf eine Anfrage von Juleka Schulte-Ostermann (GAL) hat die Stadtverwaltung selbst bestätigt, dass die derzeitigen Zugangsregelungen zu einem faktischen Nachteil für betroffene Familien führen. Während Kinder ohne Behinderung automatisch an der Ferienbetreuung teilnehmen können, müssen Familien mit Kindern mit Behinderung zusätzliche und vermögensabhängige Antragsverfahren durchlaufen. Diese Verfahren sind zeitaufwendig, erzeugen zusätzliche Belastungen und können im Ergebnis sogar zu einem Ausschluss führen. Diese Hürde betrifft ausschließlich Kinder mit Behinderung.

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Linke und GAL:  Inklusion bleibt Lippenbekenntnis der Bürgerschaftsmehrheit

In der Bürgerschaftssitzung am vergangenen Donnerstag ging es um die Aufhebung eines Sperrvermerks für den Austausch maroder Spielgeräte auf vierzehn Lübecker Spielplätzen. Im Bauausschuss sowie im Hauptausschuss hatte die Fraktion Linke & GAL beantragt, dass bei Austausch grundsätzlich barrierefreie Spielgeräte angeschafft werden sollen. „Laut Auskunft der Initiative Inklusion gibt es in ganz Lübeck keinen einzigen inklusiven Spielplatz“, so Juleka, Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion.

42 Spielplätze mangelhaft

In dem kurzen Bericht der Verwaltung wird aufgezeigt, dass es insgesamt 168 Spielplätze in Lübeck gibt, von denen 42 mit 4-6, also durchschnittlich mangelhaft bewertet wurden. „Von Inklusion auf Spielplätzen sind wir noch Meilen entfernt. Jedoch müssen wir die Chance nutzen, dass beim Austausch von Spielgeräten, gleich ein Schritt Richtung Inklusion gemacht wird. Denn Spielgeräte halten in der Regel 25-30 Jahre, und können daher – wenn sie barrierefrei sind –  schon vor einer inklusiven Grundsanierung auch Kindern mit Beeinträchtigung mit Begleitung über die nicht barrierefreien Zuwege bereits Bewegungs- und Spielmöglichkeiten bieten. Bei einer späteren Grundsanierung entsprechen sie dann schon dem inklusiven Konzept und müssen nicht kostenintensiv ersetzt werden. Das war unser Ziel mit unserem Antrag“, so das Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann.

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GAL: Ungleichbehandlung von Kindern mit Behinderung beseitigen

Wer ein Kind mit Behinderung hat, dass eine Schulbegleitung benötigt, muss hierfür als Elternteil Anträge stellen. In der Unterrichtszeit und in der Nachmittagsbetreuung an der Schule wird die Begleitperson über […]

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