GAL: Keine Streichungen bei nötigen Schulinvestitionen

Die GAL Fraktion spricht sich für die Durchführung der geplanten Investitionsmaßnahmen in Lübecks Schulen aus und wird einen entsprechenden Antrag zur Bürgerschaftssitzung einbringen, die Streichungen aus dem Haushalt 2018 rückgängig zu machen. Die Begründung des Kämmerers erscheint  auf ersten Blick einleuchtend. Von bewilligten 16,6 Millionen Euro in 2017 im Bereich Schule und Sport wurden 11,2 Millionen noch gar nicht ausgegeben. Der Bereich Finanzen mahnt, nicht immer neue Maßnahmen zu beantragen ehe die alten nicht abgearbeitet seien. Für Außenstehende und Betroffene ist dies schwer nachzuvollziehen. Da heißt es immer, die Stadt habe kein Geld. Das Beispiel zeigt jedoch, dass es an personellen Kapazitäten mangelt, bewilligte Maßnahmen umzusetzen. Auch bewilligte Mittel für Radwege wurden nicht ausgegeben, weil in der Bauverwaltung Personal fehlt. „Deshalb setzen wir uns parallel dafür ein, mehr Personal einzustellen.“ (mehr …)

Dachausbau in der Kaland-Schule muss kommen

„Der Dachausbau an der Kaland-Schule muss kommen.“, ist Kristina Aberle, schulpolitsche Sprecherin der GAL überzeugt. Die Erweiterung des Ganztags, die Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts und die weiterhin hohen Anmeldezahlen an dieser Schule machen die räumliche Erweiterung bereits seit Jahren notwendig. Der von Frau Weiher favorisierte Bau eines Pavillons auf dem Schulhof ist aus Sicht der GAL Fraktion keine Option. Der Schulhof ist nicht groß, ein zusätzlicher Pavillon würde die Pausengestaltung an frischer Luft stark einschränken. Deshalb müssen die Mittel für den Dachausbau jetzt in den Haushalt eingestellt werden. Ein weiteres Verschieben würde Kosten nur erhöhen, denn auch eine Dachsanierung ist inzwischen notwendig geworden.

 

Eltern müssen mehr zahlen

Seit Jahren gibt es in Lübeck den Bildungsfonds. Zwei Millionen Euro, getragen von Stiftungen und Stadt, haben ermöglicht, dass Kindergarten- und Schulkinder, deren Eltern wenig Geld haben oder auf Hartz IV angewiesen sind, trotzdem Sportvereine besuchen, ins Theater gehen oder an Klassenausflügen teilnehmen können.

Das war gut so, denn jedes dritte Kind in Lübeck gilt als arm. Ohne den Bildungsfonds, der die Kosten bis auf einen geringen Eigenbeitrag der Eltern übernimmt, hätten diese Kinder auf viele Bildungsangebote verzichten müssen.

Nun reicht das Geld im Bildungsfonds nicht mehr für alle Kinder aus und die Stadt wird einen geringeren Zuschuss gewähren. Eltern müssen mehr dazu zahlen. Weniger Kinder werden deshalb an Ausflügen teilnehmen oder Sport treiben können. Die GAL kritisiert dieses Vorgehen. Höhere Elternbeiträge schärfen die Armutsschere, die Kinder von gesellschaftlicher Teilhabe abschneidet.

Wenn zu wenig Geld im Bildungsfonds ist, darf die Stadt sich nicht darauf beschränken, den Mangel abwärts zu verwalten. Alle Lübecker Kinder haben ein Recht auf Förderung. Teilhabe an Bildung ist staatliche Aufgabe und kann nicht den Stiftungen zugeschoben werden. Deren Beitrag ist wertvoll und hilfreich, aber er entlässt die Kommune nicht aus der Verantwortung.

V.i.S.d.P. Antje Jansen