Zermürbung der Herreninselbewohner*innen endlich beenden
Die GAL-Fraktion fragte im Hauptausschuss nach, wann das externe Gutachten zur Prüfung der Eignung der Siedlung Herreninsel für die dauerhafte Wohnnutzung kommt. Dieses Gutachten wurde bereits im Januar 2015 durch die Bürgerschaft beschlossen und sollte längst vorliegen.
Nun kam heraus, das Gutachten wurde noch gar nicht in Auftrag gegeben und der Bürgermeister wolle zunächst die Hafenentwicklungsplanung abwarten.
„Dieses bewusste Verschleppen einer Klärung der Wohnsituation ist nicht hinnehmbar.“, stellt Antje Jansen sich damit klar auf die Seite der Herreninselbewohner. Auch ein Mietvertragsentwurf, der im September im Wirtschaftsausschuss auf der Tagesordnung stand, wurde von der Verwaltung wieder zurückgezogen.
Das externe Gutachten hätte längst alle Unsicherheiten seitens der Stadt klären können. Diese befürchtet, dass die seit Jahrzehnten bestehende Wohnnutzung auf der Herreninsel dem Hafenbetrieb am Seelandkai entgegen stehen könnte, selbst wenn die BewohnerInnen in einer Verzichtserklärung entstehende Immissionen durch den Hafenbetrieb in Kauf nähmen.
Jedoch existiert ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 4BN 3.02 – VGH 3S 1628/00), in dessen Urteilsbegründung ausgeführt ist, dass private Verzichtserklärungen dann bedeutsam und somit rechtskräftig sind, wenn sie (mehr …)