GAL: Recht auf Inklusion sicherstellen!

Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL kritisiert, dass Kita-Kindern gekündigt werden kann, wenn deren Betreuung aufgrund ihres Verhaltens mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht möglich sei. Dies ist in §16 der Entgeltordnung der städtischen Kitas festgelegt. „Ebenso wie die Kreis- und Stadtelternvertretung sehen wir darin einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und gegen das SGB VIII.“, so die GAL Politikerin.

Die Fraktion Freie Wähler und GAL stellt deshalb einen Antrag in der kommenden Bürgerschaft, die Linke Fraktion hat sich dem Antrag angeschlossen. Darin wird gefordert, die geltenden Bestimmungen zu Inklusion im Zuge der anstehenden Überarbeitung der städtischen Entgeltordnung vollständig zu erfüllen. Darüber hinaus beantragen die Fraktionen, dass die Verwaltung bis Ende Mai 2020 ein Konzept erstellt, wie zukünftig Inklusion als Regelfall in allen städtischen Kitas für alle betreuten Kinder im Alter von 0-14 Jahren sichergestellt werden kann. „Es darf nicht sein, dass Kinder Leidtragende aufgrund fehlenden Personals sind. Auch für Eltern ist es unzumutbar, plötzlich ohne Betreuung dazustehen, wenn der Kitaplatz überraschend gekündigt wird oder erst gar kein Betreuungsplatz in Aussicht gestellt werden kann. Ebenso dürfen Kitamitarbeitende mit dem Thema Inklusion nicht allein gelassen werden. Daher brauchen wir ein strukturell verankertes und verlässlich anwendbares Inklusionskonzept„, erklärt Juleka Schulte-Ostermann.
 
In ihrer Funktion als Stadtelternvertretung hatte sie im Mai 2019 um Überprüfung des §16 gebeten. Nach der nun vorliegenden Auskunft des Rechtsamtes sei Inklusion entgegen der Auffassung der Kreis- und Stadtelternvertretung nicht unbegrenzt verpflichtend, z.B. sei eine Kündigung zulässig, wenn trotz vorhandener Finanzen das erforderliche Personal nicht gefunden werden könne.
 
„Meiner Auffassung nach stellt die Auskunft des Rechtsamtes weiterhin eine Diskriminierung von Kindern mit Behinderung dar. Denn in der einschlägigen juristischen Kommentierung zu diesem Thema heißt es ausdrücklich, dass ein Ausschluss von Inklusion aufgrund von Personalmangel nicht zulässig sei und eine verdeckte Diskriminierung der Kinder darstelle, da mit vorausschauender Jugendhilfeplanung dieses Problem lösbar sei. Zudem könne mit dem Hinweis auf nicht rekrutierbares Personal in Zeiten von Fachkräftemangel jegliche Inklusion abgelehnt werden.“, erläutert Juleka Schulte-Ostermann. Als haarsträubend bezeichnet sie die Haltung der CDU im Jugendhilfeausschuss. Die zuständige Senatorin stellte die rhetorische Frage, ob sie aufgrund des erhöhten Personalaufwands für ein Kind eine ganze Gruppe schließen solle. Ein CDU Mitglied verteidigte daraufhin die mögliche Kündigung eines Kindes mit Behinderung, damit die Betreuung der anderen Kinder gewährleistet bliebe. 

„Das ist ein diskriminierender Schlag ins Gesicht von Eltern und Kindern, die intensiveren Betreuungsaufwand benötigen!“, so Juleka Schulte-Ostermann.

Zum Antrag im Wortlaut:

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Horte bleiben! Jugendhilfeausschuss beschließt GAL Antrag

S.v.Gehren / pixelio.de

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Nach langer Diskussion wurde im Jugendhilfeausschuss am 1. Februar der GAL-Antrag beschlossen, dass „die noch bestehenden Horte in Lübeck mindestens solange erhalten bleiben bis entsprechende Angebote in Qualität und Umfang für die Betreuung „Ganztag an Schule“ geschaffen wurden. 

„Über die mehrheitliche Zustimmung zu unserem Antrag freuen wir uns sehr.“, so Katja Mentz, die für die GAL im Jugendhilfeausschuss sitzt und den Antrag gestellt hatte. „Der Erhalt der Horte ist ein weiterer Erfolg, den sich vor allem auch die Elterninitiativen auf die Fahne schreiben können, die sich seit einem Jahr für bessere Betreuungszeiten und Qualität in Kindertageseinrichtungen und an den Grundschulen einsetzen. Wir unterstützen deren Positionen und haben gern den entsprechenden Antrag eingebracht.“ (Antrag siehe unten) 

Anhand der Diskussion in den vergangenen Monaten ist deutlich geworden, dass die Einrichtungen Ganztag an Schule und Betreute Grundschule an Grenzen gestoßen sind. Es gibt zu wenig qualifiziertes Personal und die Räume an Schulen sind bei gestiegenen Schülerzahlen nicht ausreichend, um die Angebote von Ganztag an Schulen weiter auszubauen. Momentan werden rd. 4000 Grundschulkinder nach dem Schulunterricht betreut, davon 248 Kinder in Horten.

Diese sollten weiter abgebaut werden, um Platz und finanziellen Spielraum zu schaffen. Dagegen protestierten Eltern und schlossen sich vor einem Jahr zur Initiative Hortretter zusammen. Sie machten darauf aufmerksam, dass die noch bestehenden Hortangebote weiterhin gebraucht werden.

„Wir finden es nach wie vor richtig, dass Lübecker Grundschulen zu Ganztagsschulen weiterentwickelt werden und so viel mehr Kinder als noch vor einigen Jahren die zahlreichen Angebote am Nachmittag wahrnehmen, die von Hausaufgabenbetreuung bis Freizeit-, Musik- und Sportaktivitäten reichen. Jedoch darf der quantitative Ausbau nicht zulasten der Qualität erfolgen.

Auch wurde deutlich, dass die Angebote an Schulen den Bedarf nicht vollständig decken. Nicht jedes Kind ist passend in dieser Betreuungsform untergebracht. Das Konzept von Horten mit maximal fünfzehn Kindern je Gruppe und vorgeschriebener Mindestqualifizierung des Betreuungspersonals bietet ein wertvolles ergänzendes Angebot für Kinder, die beispielsweise einen höheren Förderbedarf haben oder sich in kleinen festen Gruppen besser orientieren und entwickeln können.“, so Katja Mentz. „Auch können Eltern ihre Kinder hier bis 17 Uhr betreuen lassen, was für viele Berufstätige aufgrund ihrer Arbeitszeiten wichtig ist.“

„Es ist sehr erfreulich, was wir innerhalb kurzer Zeit für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessernd erreichen konnten. Hier gilt der Dank den engagierten Elterninitiativen und der Kreiselternvertretung. Und auch die Verwaltung hat sich zügig auf den Weg gemacht, um mit den Trägern und Einrichtungen zu besprechen, wie der Bürgerschaftsbeschluss Ende November zur Erweiterung der Öffnungstage zeitnah umgesetzt werden kann.

In einem zeigten sich Politik, Verwaltung und Freie Träger im Jugendhilfeausschuss einig: Alle wollen eine qualitativ gute Betreuung, die sich am Wohl der Kinder orientiert.

Hier geht’s zum Antrag:
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