Mehr Transparenz bei Verkehrskosten

Fraktion LINKE & GAL beantragt neues Verfahren für Kostenzuordnung im Verkehr

Alle Fraktionen und die Stadtverwaltung erhielten am 9. September 2024 ein Schreiben des ADFC Lübeck, mit dem verdeutlicht wurde, dass die Hansestadt Lübeck bei der Aufteilung von Kosten für Straßen, Rad- und Gehwege einen Schlüssel anwendet, der den tatsächlichen Kosten nicht gerecht wird. Gleichzeitig wird ein alternativer Aufteilungsschlüssel auf Grundlage von wissenschaftlichen Empfehlungen vorgeschlagen.

„Ein anderes Verfahren würde an den Investitionssummen als solchen nichts ändern. Doch bei der Darstellung, wie viel Geld anteilig in Lübecker Straßen, Rad- und Gehwege investiert wird, entsteht durch das jetzige Verfahren ein falsches Bild – zum Nachteil der Geh- und Radwege“, so Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied der GAL.

„Der ADFC Lübeck legt durch das Aufzeigen von Methodenfehlern dar, dass die Investitionen in Rad- und Gehwege durch den jetzigen Verteilungsschlüssel nicht in jedem Fall den dort real entstehenden Kosten entsprechen und somit die Investitionssumme in Geh- und Radwege in der Haushaltsdarstellung überhöht werden. Ein erheblicher Teil dieser Kosten müssten dem motorisierten Verkehr zugerechnet werden.“

So würden zum Beispiel Umbaukosten der Beckergrube vollumfänglich den Investitionen für Rad- und Gehwege zugeordnet. Auch ist es unverhältnismäßig, beispielsweise bei der neuen Bahnhofsbrücke die Kosten nach beanspruchter Fläche aufzuteilen. Hier müsse genauer differenziert werden, so der Vorschlag des ADFC. Denn eine Straße, die von Pkw, schweren LKW und Bussen befahren wird, ist im Bau und in der Unterhaltung erheblich teurer als ein Radweg. Auch Schutzstreifen, die für mehr Sicherheit zwischen Straße und Radweg sorgen, sollten nicht einseitig dem Radverkehr zugeordnet werden.

„Alle drei beschriebenen Mängel haben offensichtlich eine überzogene Kostenbeteiligung des nicht motorisierten Verkehrs und umgekehrt eine unangemessene Bevorzugung des motorisierten Verkehrs zur Folge“, schreibt der ADFC in seinem Papier an Verwaltung und Fraktionen.

„Diese Einordnung teilen wir ausdrücklich und stellen deshalb in der Bürgerschaft den Antrag, die Vorschläge des ADFC für eine gerechtere Kostenzuordnung aufzugreifen und zukünftig anzuwenden. Die nach wissenschaftlichen Kriterien vorgeschlagenen Methoden würden zu mehr Transparenz beitragen, wie viel Geld in Lübeck tatsächlich in die unterschiedlichen Verkehrsmittel fließen“, so der Fraktionsvorsitzende Andreas Müller (LINKE).

Schreiben und Vorschlag des ADFC für alternative Kostenzuordnung

ADFCKostenzuordnungVerkehrsarten

Yorckstraße: Rollt der Bagger oder rollt er nicht?

GAL unterstützt weiterhin die Initiative und den Aufruf, am Montag, 26.2., um 9 Uhr zu einem Vernetzungstreffen in der Yorckstraße 23-25 zusammen zu kommen.

 

 

Die Bürgerschaft hat gestern mehrheitlich – auch mit Stimmen der GAL folgenden CDU Antrag beschlossen:

„Der Bürgermeister wird aufgefordert, den geplanten Abriss des Gebäudes Yorckstraße 23-25 bis zum Vorliegen einer entsprechenden denkmalschutzrechtlichen Gesamtbewertung durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege vorerst zu untersagen. Eine unverzügliche Bearbeitung der Gesamtbewertung ist sicherzustellen.

Sollte hierbei erkennbar werden, dass Belange der Denkmalpflege im Kontext der dort geplanten Neubebauung betroffen sind, so ist daneben zu berichten, welche Auswirkungen dies auf den Umgang mit den bereits vorliegenden Planungen und das weitere Verfahren hat. In diesem Kontext ist auch die Erhaltungssatzung und § 34 BauGB zu berücksichtigen.

Der mündlich von der SPD gestellte Antrag, „die Bürgerschaft empfiehlt der Verwaltung, sich noch einmal mit dem Investor in Verbindung zu setzen um zu einer verträglicheren Bebauung zu kommen.“ wurde von allen unterstützt. Ein deutliches Zeichen dafür, dass alle Fraktionen der Bürgerschaft zumindest Zweifel bezüglich der geplanten Bebauung haben.

Die Verwaltung betonte jedoch, dass die Beschlüsse nur eine Empfehlung sein können, keine bindende Wirkung hätten.

Der GAL Antrag, den Fledermausschutz zu beachten und vor dem Abriss einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, das Gebäude auf überwinternde Tiere zu untersuchen, fand keine Mehrheit. Lediglich die Grünen schlossen sich dem Antrag an und BfL stimmte zu.
„Besonders entsetzt sind wir über die Haltung des Umweltsenators Hinsen. Dieser äußerte in der Bürgerschaft, es sei ja möglich, den Abriss zu stoppen sobald eine Fledermaus aufgeschreckt das Gebäude verlässt. Dann, Senator Hinsen, ist es für die Fledermäuse zu spät! Werden diese in ihrem Winterschlaf gestört, wird sehr viel Energie verbraucht, die um diese Jahreszeit nicht aufzufüllen ist. Es gibt keine Nahrung und so schnell auch kein Ersatzquartier für die Tiere, die bis Ende März Winterschlaf halten. Die Äußerungen des Senators ließen bedauerlicherweise darauf schließen, dass dieser vom Thema wenig Ahnung hat. Darauf zu spekulieren, dass sich vielleicht keine Fledermäuse in dem Gebäude aufhalten, finden wir grob fahrlässig.“, so Katja Mentz. „Es wäre so einfach für den Investor, den wir auch in einem persönlichen Anschreiben darum gebeten haben, einen Gutachter in das Gebäude zu lassen.“

„Die geplante Überbauung der jetzigen Garagenflächen als Querriegel zur Wakenitz mit Wohnungen bis zu vierstöckiger Höhe darf aus unserer Sicht nicht kommen.“, so die GAL. Dies hätte unweigerlich negative Folgen für das Landschaftsschutzgebiet und die darin liegende Flora und Fauna. Der Investor ließ sein Verhältnis zur Natur bereits erkennen. Im Dezember ließ er zahlreich alten Baumbestand auf dem Grundstück in der Yorckstraße fällen.

Die in der Bürgerschaft beschlossenen Anträge sind eine Chance und zeigen, dass alle Fraktionen das bisherige Verwaltungshandeln kritisch sehen.

Die GAL beteiligt sich an dem Vernetzungstreffen der Yorckstraßen-Initiative am Montag, 26.2., 9 Uhr. (mehr …)