GAL: Recht auf Inklusion sicherstellen!
Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL kritisiert, dass Kita-Kindern gekündigt werden kann, wenn deren Betreuung aufgrund ihres Verhaltens mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht möglich sei. Dies ist in §16 der Entgeltordnung der städtischen Kitas festgelegt. „Ebenso wie die Kreis- und Stadtelternvertretung sehen wir darin einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und gegen das SGB VIII.“, so die GAL Politikerin.
Die Fraktion Freie Wähler und GAL stellt deshalb einen Antrag in der kommenden Bürgerschaft, die Linke Fraktion hat sich dem Antrag angeschlossen. Darin wird gefordert, die geltenden Bestimmungen zu Inklusion im Zuge der anstehenden Überarbeitung der städtischen Entgeltordnung vollständig zu erfüllen. Darüber hinaus beantragen die Fraktionen, dass die Verwaltung bis Ende Mai 2020 ein Konzept erstellt, wie zukünftig Inklusion als Regelfall in allen städtischen Kitas für alle betreuten Kinder im Alter von 0-14 Jahren sichergestellt werden kann. „Es darf nicht sein, dass Kinder Leidtragende aufgrund fehlenden Personals sind. Auch für Eltern ist es unzumutbar, plötzlich ohne Betreuung dazustehen, wenn der Kitaplatz überraschend gekündigt wird oder erst gar kein Betreuungsplatz in Aussicht gestellt werden kann. Ebenso dürfen Kitamitarbeitende mit dem Thema Inklusion nicht allein gelassen werden. Daher brauchen wir ein strukturell verankertes und verlässlich anwendbares Inklusionskonzept„, erklärt Juleka Schulte-Ostermann.
In ihrer Funktion als Stadtelternvertretung hatte sie im Mai 2019 um Überprüfung des §16 gebeten. Nach der nun vorliegenden Auskunft des Rechtsamtes sei Inklusion entgegen der Auffassung der Kreis- und Stadtelternvertretung nicht unbegrenzt verpflichtend, z.B. sei eine Kündigung zulässig, wenn trotz vorhandener Finanzen das erforderliche Personal nicht gefunden werden könne.
„Meiner Auffassung nach stellt die Auskunft des Rechtsamtes weiterhin eine Diskriminierung von Kindern mit Behinderung dar. Denn in der einschlägigen juristischen Kommentierung zu diesem Thema heißt es ausdrücklich, dass ein Ausschluss von Inklusion aufgrund von Personalmangel nicht zulässig sei und eine verdeckte Diskriminierung der Kinder darstelle, da mit vorausschauender Jugendhilfeplanung dieses Problem lösbar sei. Zudem könne mit dem Hinweis auf nicht rekrutierbares Personal in Zeiten von Fachkräftemangel jegliche Inklusion abgelehnt werden.“, erläutert Juleka Schulte-Ostermann. Als haarsträubend bezeichnet sie die Haltung der CDU im Jugendhilfeausschuss. Die zuständige Senatorin stellte die rhetorische Frage, ob sie aufgrund des erhöhten Personalaufwands für ein Kind eine ganze Gruppe schließen solle. Ein CDU Mitglied verteidigte daraufhin die mögliche Kündigung eines Kindes mit Behinderung, damit die Betreuung der anderen Kinder gewährleistet bliebe.
„Das ist ein diskriminierender Schlag ins Gesicht von Eltern und Kindern, die intensiveren Betreuungsaufwand benötigen!“, so Juleka Schulte-Ostermann.
Zum Antrag im Wortlaut:
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