Kindertagespflege: Über den Betreuungsumfang entscheiden die Eltern

Juleka Schulte-Ostermann GAL

„Wir freuen uns sehr, dass in der Kindertagespflege künftig keine Reduzierung der von Eltern genannten Betreuungsbedarfe mehr durchgeführt werden. Es gelten hier von nun an die gleichen Regeln wie in Kindertageseinrichtungen“, so Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL.

„In der Beantwortung unserer Anfrage in der Bürgerschaft, gestellt durch Antje Jansen, heißt es von der Verwaltung, der Betreuungsumfang für Kinder unter drei Jahren bemesse sich von nun an allein durch den von den Eltern vorgetragenen individuellen Bedarf – begrenzt durch das Wohl des Kindes.“

„Die bisherige Praxis in Lübeck sah anders aus“, erläutert Juleka Schulte-Ostermann. „Durch die Verwaltung wurde ein ‚objektivierter Bedarf‘ errechnet, der sich aus Arbeitszeit zuzüglich Fahrtzeit zusammensetzte. Verwaltungsmitarbeiter*innen überprüften dafür den von Eltern angegebenen Arbeitsweg per Google Maps, der angemeldete Betreuungsbedarf wurde gegebenenfalls heruntergerechnet.

Eine Reduzierung des Betreuungsumfangs erfolgte nach bisheriger Praxis auch, wenn Mütter nach der Schwangerschaft mit ihrem weiteren Kind in Elternzeit gingen. Eine (höhere) subjektive Bedarfsanmeldung der Eltern wurde von der Verwaltung bisher nur anerkannt, wenn eine von den Eltern einzuholende Bestätigung über den „pädagogischen Mehrbedarf“ vom Jugendamt vorgelegt wurde.

„In Krippen und Kitas fand und finden solche Überprüfungen nicht statt und sind nach höchstrichterlicher Entscheidung auch gar nicht zulässig. Deshalb freuen wir uns, dass die Lübecker Verwaltung aufgrund unserer Anfrage ihre bisherige Praxis zügig umstellt – sie hat bereits rund 80 Kindertagespflegepersonen darüber informiert und diesen zusätzlich mitgeteilt, dass diese neue Regelung auch für alle Kinder über drei Jahren gelte“, so Juleka Schulte-Ostermann.

Anfrage und Antwort im Wortlaut: (mehr …)