Zukunft der Pflege in Lübeck sichern – Zwischen Kostendruck und Menschlichkeit

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GAL: Verpflegungskosten in Kitas aller Träger deckeln und Defizitausgleich einführen

Die Fraktion Freie Wähler & GAL stellt einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage „Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck“ und fordert darin, die Betreuungszeiten nicht zu verkürzen und das Betreuungsentgelt nicht zu erhöhen (Ziffer 1. und 2. des Antrags, siehe unten).

Gleichzeitig fordert die Fraktion, die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas nicht wie geplant zu erhöhen, stattdessen für alle Kitas – egal welcher Träger – zu deckeln und einen Defizitausgleich einzuführen.

Verpflegungskosten deckeln und Defizitausgleich einführen

Foto: K.Mentz/GAL

Damit alle Träger und Kitas diesen gedeckelten Beitrag an Eltern weitergeben können, beantragen die Freien Wähler und GAL, dass die Hansestadt Lübeck mit dem Haushalt 2023 einen Haushaltsposten „Defizitausgleich Verpflegungskosten in Kindertagesstätten“ einrichtet. Die Höhe dieses Haushaltspostens soll bis zur Haushaltssitzung im September 2022 zunächst grob kalkuliert werden und möglichst bis Ende des Jahres 2022 mit belastbaren Zahlen hinterlegt sein. Alle Einrichtungen aller Träger werden aufgefordert, ihre Kosten für Verpflegung offen zu legen, um einen Defizitausgleich der Stadt zu erhalten. Hierfür muss definiert und festgelegt werden, welche Ausgaben zu Verpflegungskosten dazu gerechnet werden können.

40 Euro für Kita-Verpflegung in Kiel

Juleka Schulte-Ostermann, GAL

„Wir haben herausgefunden, dass in der Stadt Kiel seit vielen Jahren von Eltern ein Verpflegungskostenbeitrag von 40 Euro erhoben wird. Dies gilt für alle Kitas – egal bei welchem Träger Kinder betreut werden. Die tatsächlichen Kosten werden den Einrichtungen von der Stadt Kiel erstattet“, weiß Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Wähler*innengemeinschaft GAL. „Das führt zu einer stadtweiten finanziellen Entlastung von Eltern und insgesamt mehr Gerechtigkeit, denn die Betreuungskosten – und dazu zählen für Eltern ja auch die Verpflegungskosten, dürfen nicht davon abhängen, wo ich für mein Kind einen Kitaplatz erhalte. In Lübeck gibt es bisher gravierende Unterschiede.“

Geplante Erhöhung der Kosten ist ein Armutszeugnis

Antje Jansen, GAL

„Die Stadt Lübeck meint, mit der Erhöhung der Verpflegungskosten in städtischen Einrichtungen zu mehr Gerechtigkeit beizutragen. Das ist ein Armutszeugnis für sozialdemokratische Politik“, so GAL Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen. „Wir können doch nicht in Zeiten, in denen Menschen nicht wissen, ob sie zukünftig noch ihre Energierechnungen bezahlen können, zusätzlich die Verpflegung der Kinder in den Betreuungseinrichtungen  in Frage stellen, indem der Beitrag um mehr als 100 Prozent erhöht wird. Eltern brauchen dringend eine stärkere finanzielle Entlastung, denn sie tragen gesellschaftlich gesehen viel mehr Kosten für die Allgemeinheit. Deshalb beantragen wir eine Deckelung der Verpflegungskosten auf maximal 52,50€ in allen Einrichtungen, das ist der Betrag, den Eltern zur Zeit in städtischen Kitas entrichten müssen.“

Finanzielle Deckelung und qualitative Standards einführen

Katja Mentz, GAL

Um nicht nur finanziell sondern auch qualitativ einheitlich hohe Standards bei der Verpflegung zu erhalten, schlägt die Fraktion vor, dass an den Defizitausgleich auch Kriterien der Nachhaltigkeit an die Lebensmittel geknüpft werden. „Um Einrichtungen und Catering Firmen nicht zu überfordern, kann die Umstellung des Essens stufenweise erfolgen“, so Katja Mentz (GAL). „Wir sehen hierin die Chance, dass mit einer nachhaltigen Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen ein wichtiger Beitrag für Gesundheit und Umweltschutz geleistet werden kann. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag auch dazu auf, mit der Landesregierung Schleswig-Holsteins in Kontakt zu treten, um entsprechende Standards im Kita-Gesetz zu verankern. Frisches Obst und Gemüse aus ökologischem Anbau und je nach Jahreszeit aus der Region müssen bei der Gemeinschaftsverpflegung von Kindern und Jugendlichen Standard werden.“

Vorschlag der Grünen greift zu kurz

Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, allen Einrichtungen freier Träger pauschal 54,15 € für Getränk und Beköstigung je Kind und Monat zu zahlen, stößt bei den GAL Politikerinnen auf Kritik: „Der Antrag der Lübecker Grünen geht in die richtige Richtung, greift jedoch zu kurz. Dies allein würde nicht automatisch zu mehr finanzieller Gerechtigkeit führen, weil weiterhin große Unterschiede bei der Kostenentstehung in den einzelnen Kitas bestehen bleiben. Es würde dazu führen, dass Einrichtungen pauschal bezuschusst würden, ohne die tatsächlichen Kosten zu Grunde zu legen.“

Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER & GAL im Wortlaut:

2022-06-30-Aenderungsantrag-Entgeltordnung-fuer-Kitas

Howingsbrook: Natur- und Umweltschutz müssen beachtet werden!

GAL unterstützt Entscheidung der Bauverwaltung und Unteren Naturschutzbehörde

Luftbild Howingsbrook
Quelle: Travemünde Aktuell, Ortsratssitzung 2018

CDU und SPD haben gemeinsam mit weiteren Fraktionen vor vier Jahren die Aufstellung eines Bebauungsplans „Howingsbrook/Rödsaal“ beschlossen. Schon damals wurden die Bedenken der Bauverwaltung und des Bereichs Umwelt- und Naturschutz mehrheitlich von den Fraktionen ignoriert. Die GAL Wähler*innengemeinschaft hatte bereits in der Vergangenheit gegen die Baupläne in bestehenden Landschaftsschutzgebieten gestimmt und ebenfalls auf mögliche Probleme bei der Entwässerung hingewiesen. Deshalb begrüßt der baupolitische Sprecher der GAL, Carl Howe nun die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehöre, die am 20. Juni im Bauausschuss behandelt wird.

Carl Howe, GAL

„Schlimm genug, dass mit der neuen Teutendorfer Siedlung bereits Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet eingestuft wurden, aus dem Schutzstatus entlassen und versiegelt werden. Ein „weiter so“ darf es nicht geben“, so Carl Howe.

Der Bereich Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (UNV) macht in einer aktuellen Stellungnahme erneut deutlich, dass das Plangebiet Howingsbrook wertvolle Biotope und Arten enthält, die durch eine Bebauung zerstört würden. Bei Interessenskollision müssen die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes mit den Zielen der Bebauungsplanung von der Unteren Naturschutzbehörde abgewogen werden. „Eine Teilentlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet kommt dann in Betracht, wenn den besonderen Schutzzwecken entgegenstehende, überwiegende sachliche Gründe die Zurückstellung der Naturschutzbelange rechtfertigen“, heißt es in der Stellungnahme.

„Dies ist hier jedoch nicht der Fall, wie der Fachbereich richtig darstellt“, unterstützt Carl Howe die Haltung der Verwaltung, die ihre Einschätzung wie folgt begründet: „Die untere Naturschutzbehörde steht grundsätzlich auf dem Standpunkt, dass sie durch die Entlassung eines erheblichen Flächenanteils aus dem Landschaftsschutzgebiet Travemünder Winkel zur Realisierung der Teutendorfer Siedlung bereits ausreichend Fläche zur Wohnbebauung in Travemünde freigegeben hat. Diese Fläche ist mit der derzeitigen Planung noch nicht ausgeschöpft.“

„Richtig ist, dass wir dringend mehr bezahlbaren Wohnraum brauchen und auch in Travemünde jungen Familien die Möglichkeit geben wollen, den Stadtteil zu verjüngen. Mindestens genauso dringend ist jedoch, dass wir den jungen Familien und später ihren Enkeln eine lebenswerte Zukunft ermöglichen und nicht immer weiter Landschaften versiegeln und Natur zerstören. Anhand der vielen neu entstehenden Ferien- und Zweitwohnungen im Innengebiet von Travemünde zeigt sich, dass hier Flächen vorhanden sind bzw. waren, die ausschließlich für Wohnungsbau hätten genutzt werden können, anstatt Landschaftsschutzgebiete von Investoren überplanen zu lassen“, so der Baupolitiker der GAL.

Komplette Stellungnahme des UNV: https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1011953

GAL: Endlich auch CO2 Werte der städtischen Kitas öffentlich

„Gut, dass unsere wiederholten Nachfragen dazu geführt haben, dass nun auch die CO2-Raumwerte der städtischen Kitas veröffentlicht werden“, freut sich Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL Wähler*innengemeinschaft. Seit gestern sind die Daten online einsehbar: https://co2-cockpit.smart-hl.city „Endlich können Eltern, Kita-Mitarbeitende und andere interessierte Menschen zumindest für die ersten städtischen Kitas die Durchschnittswerte der letzten 20 Minuten sowie der letzten sieben Tage in den Räumen ihrer Kita in anonymisierter Form einsehen.“ Als hochgradig besorgniserregend sieht die ehrenamtliche Kommunalpolitikerin jedoch die Ergebnisse ihrer Stichproben: „Meine Zufallsauswahl hat gezeigt, dass es in städtischen Kitas eine Vielzahl an Räumen gibt, die durchgehend Werte im gelben, zum Teil hohen gelben Bereichen haben. Besonders erschrocken bin ich darüber, dass es Räume gibt, deren Kachel regelmäßig, zum Teil täglich im roten Bereich weit über 2.000 ppm anzeigen.

Der höchste von mir eingesehene stündliche Durchschnittswert lag in einer der städtischen Kitas bei 5531ppm! Solche Werte müssten in der Praxis dazu führen, dass die Kitaleitungen umgehend informiert und der Raum so lange nicht genutzt wird, bis die Ursache erkannt und langfristig behoben wurde. Doch das scheint nach wie vor nicht zu passieren. Wir haben ein Steuerungssystem für Luftwerte geschaffen, das jedoch bei Übersteigen der Grenzwerte nicht Alarm schlägt. Für die Schulen haben wir gleiches feststellen müssen. Damit ist der ganze Aufwand sinnlos. Denn auf die Erkenntnisse müssen Taten folgen“, so Juleka Schulte-Ostermann, deren ausdauerndem Engagement es zu verdanken ist, dass mehr Transparenz und Steuerungsmöglichkeit in das CO2 Messsystem der Kitas und Schulen Lübecks gekommen ist. „Wir werden das Thema weiter in den zuständigen Gremien diskutieren und fordern, dass die Daten aller städtischen Kitas veröffentlicht werden und vor allem auch umgehend Maßnahmen ergriffen werden, um die Messdaten zeitnah auszuwerten und auf einen akzeptablen, nicht gesundheitsgefährdenden zu Pegel bringen. Am Ende wird es vermutlich als kurzfristige Schutzmaßnahme für den Herbst doch auf die Anschaffung weiterer mobiler Luftfilter hinauslaufen, mittelfristig werden Raumnutzungskonzepte verändert und langfristig sicherlich in einigen Kita-Räumen die sehr kostenintensiven Luftaustauschanlagen eingebaut werden müssen. Denn zu hohe CO2-Werte sind auch losgelöst von der Corona-Pandemie eine Gesundheitsgefahr für alle betreuten Kinder und Kita-Mitarbeitenden und verstoßen gegen gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Für uns als GAL ist es nicht akzeptabel, dass aus Kostengründen die Gesundheit von Kindern und Kita-Mitarbeitenden wissentlich gefährdet wird.“

Katja Mentz 16. Juni 2022

GAL fordert mehr Transparenz und Weitsicht bei Kita-Gebühren und Verpflegungskosten

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