GAL fordert: geplanten Abriss in der Yorckstraße stoppen!

Am kommenden Montag rollen Bagger in der Yorckstraße 23-25 an, um mit dem umstrittenen Abriss der alten Eishalle und der Garagen zu beginnen. Dies erfuhr die GAL-Fraktion von einem Anwohner. Wir fordern die Verwaltung auf, umgehend einzuschreiten.  

Die Gebäude wurden unseres Wissens bisher nicht von einem unabhängigen Gutachter auf Fledermausvorkommen untersucht. In dem gesamten Gebiet entlang der Wakenitz sind jedoch viele verschiedene Arten Fledermäuse zu beobachten.  In Dachböden und leerstehenden Gebäuden finden sie ihre Winterquartiere. So liegt es nahe, dass auch in dem leerstehenden Gebäude in der Yorckstraße Fledermäuse ihr Quartier haben und überwintern.

Werden Quartiere geschützter Arten zerstört, muss Ersatz geschaffen werden. Wer wissentlich ein (Winter-)Quartier vernichtet und dabei Tiere verletzt oder tötet, begeht eine Straftat. Deshalb fordern wir den Investor auf, die Bagger abzubestellen und stattdessen ein unabhängiges Gutachten durch einen anerkannten Fledermausgutachter anfertigen zu lassen – so wie es auch im ehemaligen „Sellschopp Haus“ auf unsere Initiative hin und mit Unterstützung des Umweltsenators passiert ist. 

„Den geplanten Querriegel, der dort parallel zur Wakenitz entstehen soll, wo jetzt mehrere Garagen in einer Senke stehen, lehnen wir als Fraktion rigoros ab. Die geplante Bebauung grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet und würde alten Baumbestand schädigen. Hier erwarten wir, dass die Untere Naturschutzbehörde von der Bauordnung fachlich einbezogen wird.“, so Carl Howe, Baupolitiker der GAL.

Auch muss vor Abriss geprüft werden, ob bei der ehemaligen Eishalle Denkmalschutz besteht. Da es Klagen von betroffenen Anwohner*innen gegen das massive Bauvorhaben gibt, würde mit einem frühzeitigen Abriss auch Einspruchsrecht ausgehebelt werden. 

„Wir verurteilen das Vorgehen des Investors aufs Schärfste. Der geplante Querriegel mit Wakenitzblick in Steinwurfentfernung lässt sich auch nicht mit bestehender Wohnungsnot begründen. Unseres Wissens leiden reiche Leute derzeit nicht unter Wohnungslosigkeit.“ , zeigt sich Katja Mentz empört.  

„Anstatt auf Konsens zu setzen, wie es Karsten Schröder von der Stadtplanung in den Medien versprochen hat, will sich der Investor offensichtlich im Eiltempo über die Proteste von Anwohner*innen und Politik hinweg setzen. Es wird Zeit, dass die Bauverwaltung ein geordnetes Bauplanungsverfahren einleitet.“, so die GAL.

Im Umweltausschuss am 20. Februar stellt die GAL folgenden Dringlichkeitsantrag: (mehr …)

Fledermäuse im Sellschopphaus: Gutachten stützt Vermutung der GAL

(C) upload.wikimedia.org

Am 10. Februar forderte unsere Fraktion öffentlich einen sofortigen Abrisstopp des ehemaligen Sellschopphauses in der Moislinger Allee und damit Senator Hinsen zum Handeln auf. Durch einen Bürger alarmiert, vermuteten wir, dass in dem riesigen, seit Jahren leer stehenden Gebäudekomplex Fledermäuse überwintern und holten weitere Informationen ein. Die Vermutung wurde nun durch ein Gutachten, das der Eigentümer Lidl am 17. Februar 2017 in Auftrag gab, zur Gewissheit. Bei der Untersuchung wurden überwinternde Fledermäuse entdeckt. Lidl plant den vollständigen Abriss des Gebäudes und Verkauf des Grundstücks zu Bebauungszwecken. Das muss nun warten.

Im Zuge der Untersuchungen stellten der beauftragte Fledermaus-Gutachter Matthias Göttsche und der Biologe Ralf Borchers fest, dass mindestens drei Fledermausarten im Untergeschoss überwintern: Wasserfledermaus, Braunes Langohr und Zwergfledermaus. Fünf Tiere wurden gesichtet.

Eine Wasserfledermaus fand sich unter einer Putzblase , eine weitere in einem unterirdischen Gang. Auch die zweischaligen Ziegelwände mit Luftschicht, die Spalten an Türstürzen, Holzbalken, Treppen und ähnlichem gelten als sichere Verstecke für Fledermäuse.

Aufgrund der idealen klimatischen Bedingungen und reichlich geeigneten Versteckmöglichkeiten für unterschiedliche Fledermausarten, kamen die Gutachter zu dem Schluss, dass „es sich bei den vorgefundenen fünf Individuen aus drei Fledermausarten lediglich um einen Teil der tatsächlich im Untersuchungsobjekt überwinternden Exemplare handelt. (…) Es „ist davon auszugehen, dass dort weitere Fledermäuse in unbekannter Anzahl überwintern.“, heißt es in dem Gutachten.

Wesentliche Teile des Gebäudekomplexes konnten nicht untersucht werden, weil mit dem Rückbau und der Entsorgung von Asbest bereits begonnen wurde und die Sicherheit der Gutachter nicht gewährleistet war.

In dem Gutachten wird postuliert, dass “durch den Rückbau des untersuchten Objektes ein Fledermaus-Winterquartier von lokaler Bedeutung zerstört wird. Dieser Eingriff ist auszugleichen.“

Weiter schreiben die Gutachter, dass „Sommerquartiere und Wochenstuben von Fledermäusen für den Erhaltungszustand von lokalen Populationenen der betroffenen Arten große Bedeutung haben“. Auch hier werden Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die in dem Gutachten als Empfehlung mitgeliefert werden.

„Die Vorschläge der Gutachter, insbesondere den unterirdischen Gang als Fledermaus-Winterquartier zu erhalten, begrüßen wir.“, so Hans-Jürgen Schubert, Umweltpolitiker der GAL. „Fledermausschutz ist in Schleswig-Holstein Chefsache. Das heißt, zuständig ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). So wird Lidl beim LLUR einen Befreiungsantrag stellen müssen, bevor ein Gebäudeabriss erfolgen darf. Denn, die Zerstörung von Quartieren bedrohter Arten ist verboten. Das Landesamt wird Ausgleichsmaßnahmen vorschreiben, deren Umsetzung von Gutachtern begleitet werden muss. Es ist sehr bedauerlich, dass mit der Dachabdeckung an den Gebäuden bereits Tatsachen geschaffen wurden. Nun sollen alle Augen darauf gerichtet werden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Fledermausschutz nach Bundesnaturschutzgesetz eingehalten wird. Vor einem Abriss muss absolut sicher sein, dass sich keine Fledermäuse mehr in dem Gebäude aufhalten.“, so die Fraktion grün+alternativ+links (GAL). (mehr …)

Fraktion GAL fordert sofortigen Stopp der Abrissarbeiten – Fledermausschutz beachten!

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In den Medien wurde berichtet, dass eine Abbruchfirma großflächig Dachpfannen vom „Sellschopp-Haus“ an der Moislinger Allee  abgenommen hat, um die in dem Gebäude überwinternden Fledermäuse aus dem Gebäude zu „locken“.

„Unsere Fraktion grün+alternativ+links (GAL) fordert den sofortigen Stopp weiterer Abrissarbeiten und Aufklärung im nächsten Umweltausschuss. Wir gehen momentan davon aus, dass mit der Dachabdeckung die Fledermäuse absichtlich aus den Gebäuden vertrieben werden sollen, um die Gebäude abreißen und das Grundstück vermarkten zu können.

Vor Beginn der Arbeiten hätte zunächst ein Gutachten angefertigt werden müssen, wenn die Annahme besteht, dass Fledermäuse in den seit Jahren leerstehenden Gebäuden leben. Dies wurde dem jetzigen Eigentümer Lidl mitgeteilt. Auf Nachfrage bei dem zuständigen Mitarbeiter des Lidl Unternehmens, ob ein entsprechendes „Fledermaus-Gutachten“ existiert, haben wir bisher keine Antwort erhalten.“

Laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ist es verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Neben dem BNatSchG schützt insbesondere die FFH-Richtlinie der Europäischen Union die 25 bedrohten Fledermausarten, die bei uns heimisch sind.

„Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar. Umweltsenator Hinsen muss dafür sorgen, dass Naturschutzgesetze eingehalten werden.“, fordert die Fraktion GAL. „Im Zweifel müsse das Dach vom Eigentümer wieder gedeckt werden, bis alle vorgeschriebenen Untersuchungen zu dem Aufkommen von Fledermäusen abgeschlossen sind.“ (mehr …)

Fledermausschutz beachten!

In den Medien wurde berichtet, dass eine Abrissfirma von dem „Sellschopp-Haus“ an der Moislinger Allee großflächig Dachpfannen abgenommen hat, um die in dem Gebäude überwinternden Fledermäuse aus dem Gebäude zu „locken“. Unsere Fraktion fordert […]

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