GAL: Flexible KiTa-Öffnungszeiten sollen Standard werden

GAL und Linke fordern mehr Unterstützung für Familien:
Flexible KiTa-Öffnungszeiten sollen Standard werden

Die Fraktion Linke & GAL in der Lübecker Bürgerschaft setzt sich weiterhin für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. In einem Dringlichkeitsantrag fordert die Erziehungswissenschaftlerin Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, dass die Hansestadt Lübeck die Kosten für weniger als 20 Schließtage pro Jahr in Kindertagesstätten und Schulkinderbetreuungseinrichtungen übernimmt. Dies soll Familien entlasten, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen und im Ergebnis eine flexible, bedarfsgerechte Betreuung ermöglichen.

Hintergrund: Ein wegweisendes Urteil und die Reaktion der Stadt:

Im Mittelpunkt des Antrags steht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. Die städtische Kindertageseinrichtung KIKS, die auf dem Klinikgelände angesiedelt ist, hat lediglich 10 Schließtage pro Jahr. Sowohl  das Kitagesetz als auch ein Lübecker Bürgerschaftsbeschluss von 2018 erlauben maximal 20 Schließtage – somit auch weniger wie bei der KiTa KIKS. Dies ist ein Segen für viele Eltern, insbesondere jene im medizinischen Schichtdienst, die auf eine flexible und verlässliche Betreuung angewiesen sind. Die Stadt Lübeck als Kostenträgerin lehnte jedoch die Finanzierung dieser reduzierten Schließtage ab, was zu einem Gerichtsverfahren führte. Das Gericht entschied zugunsten von KIKS und verpflichtete die Stadt zur Kostenübernahme.

Statt dieses Urteil zu akzeptieren und den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden, hat die Hansestadt Lübeck  Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Die GAL und Linke fordern nun, dass die Stadt Lübeck diese Berufung zurücknimmt und das Urteil akzeptiert.

Warum ist das wichtig?

Eins der zentralen Themen und Ziele der GAL ist die qualitativ hochwertige, inklusive Kinderbetreuung nach Bedarf

Juleka Schulte-Ostermann von der GAL betont: „Das Urteil ist ein starkes Signal für eine zeitgemäße Kinderbetreuung, die sich den Bedürfnissen von Familien anpasst. Eltern brauchen heute mehr denn je flexible Betreuungsangebote. Gerade in Berufen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten ist es entscheidend, dass die Betreuung ihrer Kinder verlässlich organisiert ist. Weniger Schließtage bedeuten weniger Stress für Familien, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und weniger Abhängigkeit von sozialen Transferleistungen.“

Die Forderungen im Antrag der Fraktion Linke & GAL im Detail:

1. Kostenübernahme für weniger Schließtage: Die Hansestadt Lübeck soll die zusätzlich entstehenden Kosten für Einrichtungen übernehmen, wenn diese weniger als 20 Tage pro Jahr schließen. Dies ist eine familienfreundliche Maßnahme, die die Lebensrealität von Eltern berücksichtigt.

2. Rücknahme der Berufung: Die Stadt Lübeck soll das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig akzeptieren und die eingelegte Berufung zurücknehmen. Es ist Zeit, das Wohl der Familien in den Vordergrund zu stellen.

3. Klärung mit der Landesregierung: Der Bürgermeister soll mit dem Land Schleswig-Holstein eine verbindliche Regelung zur Kostenteilung erarbeiten. So sollen auch künftig Einrichtungen, die erweiterte Betreuungszeiten anbieten, finanziell unterstützt werden.

Warum jetzt?

„Dieser Antrag ist von besonderer Dringlichkeit, da er noch vor der anstehenden Haushaltssitzung für 2025 im Jugendhilfeausschuss am 5. September 2024 behandelt werden muss. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Stadt Lübeck handelt, um Familien zu unterstützen und wir die Weichen für eine zukunftsorientierte Kinderbetreuung stellen,“ so Juleka Schulte-Ostermann.

Mit dem Antrag zeigen GAL und Linke, dass sie sich konsequent für die Bedürfnisse von Familien einsetzen. Juleka Schulte-Ostermann abschließend: „Wir müssen sicherstellen, dass Lübecker KiTas und Schulkinderbetreuungseinrichtungen flexibel genug sind, um im Interesse der Kinder den Anforderungen eines modernem Familien- und Arbeitslebens gerecht zu werden.“

Der Antrag im Wortlaut:

Dringlichkeitsantrag-Schliesstage-Berufungsverfahren

GAL begrüßt Engagement für reduzierte Kita-Schließtage

Die Fraktion LINKE & GAL begrüßt die Entscheidung der Kita KIKS, nur an 10 Tagen im Jahr zu schließen, sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig, das der Kita gegen die Stadt Lübeck Recht gibt. Die Fraktion äußert Unverständnis darüber, dass die Stadt Lübeck weiterhin auf 20 Schließtage besteht und gegen das Urteil Berufung einlegt, wie die Lübecker Nachrichten am 02.08.2024 berichteten. Die reduzierten Schließzeiten der Kita KIKS berücksichtigen zeitgemäß die Bedürfnisse berufstätiger Eltern, insbesondere im medizinischen Bereich und sind im besten Interesse der Kinder und ihrer Familien.

Erziehungswissenschaftlerin Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin sowie stellvertretende Fraktionsvorsitzende von der GAL, erklärt:
„Die Stadt Lübeck sollte erkennen, dass ihre Position veraltet ist und moderne Kinderbetreuung sich den veränderten Lebensrealitäten anpassen muss. Mehr Öffnungstage reduzieren den Stress für berufstätige Eltern, somit der ganzen Familie und helfen, soziale Transferleistungen sowie Kinderarmut zu vermeiden. Kurzum: Weniger Schließzeiten verbessern grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stadt scheint primär finanzielle Gründe für ihre Position anzuführen, vernachlässigt dabei aber den gesellschaftlichen Nutzen erweiterter Betreuungszeiten. Wir unterstützen daher KIKS und fordern die Stadt auf, das Urteil zugunsten reduzierter Schließtage zu respektieren.“

Fraktionsvorsitzender Andreas Müller von den Linken ergänzt:
„Die Entscheidung der Kita KIKS, nur zehn Schließtage zu haben, unterstützt Familien, die auf zuverlässige Betreuung angewiesen sind. Gerade für Eltern im medizinischen Bereich mit Schichtdienst ist eine flexible und verlässliche Betreuung entscheidend. Als Einrichtung auf dem Klinikgelände ist das KIKS darum bemüht, den Bedürfnissen von schichtarbeitenden Eltern entgegenzukommen. Die Stadt berücksichtigt dies nicht ausreichend und ignoriert mit ihrer starren Forderung nach 20 Schließtagen pro Jahr die realen Bedürfnisse dieser Familien. Indem die Stadt den Rechtsstreit fortführt, behandelt sie zudem alle Kitas gleich, ohne auf die spezifischen Bedürfnisse einzelner Einrichtungen einzugehen.“

Juleka Schulte-Ostermann und Andreas Müller führen weiter aus:
„Das Kitagesetz Schleswig-Holstein und der von Eltern in Lübeck 2018 erkämpfte Bürgerschaftsbeschluss erlauben maximal 20 Schließtage pro Jahr. Weder das Kitagesetz noch der Bürgerschaftsbeschluss verbieten es, weniger Schließtage festzulegen.“ Angesichts dieser Tatsache sowie vor dem Hintergrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Schleswig und der veränderten Anforderungen an die Kinderbetreuung ist es für Linke & GAL unverständlich, warum die Stadt weiterhin auf 20 Schließtagen im KIKS besteht und Berufung eingelegt hat. Dass die Stadt sogar Vergleichsvorschläge des KIKS im Rechtsstreit ablehnt, zeigt nach Auffassung von GAL und Linke eine nicht zeitgemäße, starre Haltung sowie mangelnde Kompromissfähigkeit der Verwaltung.

„Der von der Stadt Lübeck aufrechterhaltene Rechtsstreit könnte noch Jahre dauern. Das ist nicht im Sinne der Lübecker Eltern, die verlässliche Betreuungszeiten benötigen. Wir stehen hinter der Kita KIKS und appellieren an die Stadt Lübeck, die Bedürfnisse der Familien ernst zu nehmen, sich den veränderten Lebensrealitäten zu stellen und in der Folge auf die Berufung gegen das Urteil zu verzichten.“

Die Fraktion LINKE & GAL wird weiterhin die Interessen der Lübecker Familien stark machen und sich für eine zeitgemäße Kinderbetreuung engagieren. „Jede Kita in Lübeck sollte die Möglichkeit haben, entsprechend den Bedürfnissen der Kinder und deren Eltern sowie im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten auch weniger als 20 Tage pro Jahr zu schließen“, so Juleka Schulte-Ostermann und Andreas Müller abschließend.

GAL: Verpflegungskosten in Kitas aller Träger deckeln und Defizitausgleich einführen

Die Fraktion Freie Wähler & GAL stellt einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage „Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck“ und fordert darin, die Betreuungszeiten nicht zu verkürzen und das Betreuungsentgelt nicht zu erhöhen (Ziffer 1. und 2. des Antrags, siehe unten).

Gleichzeitig fordert die Fraktion, die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas nicht wie geplant zu erhöhen, stattdessen für alle Kitas – egal welcher Träger – zu deckeln und einen Defizitausgleich einzuführen.

Verpflegungskosten deckeln und Defizitausgleich einführen

Foto: K.Mentz/GAL

Damit alle Träger und Kitas diesen gedeckelten Beitrag an Eltern weitergeben können, beantragen die Freien Wähler und GAL, dass die Hansestadt Lübeck mit dem Haushalt 2023 einen Haushaltsposten „Defizitausgleich Verpflegungskosten in Kindertagesstätten“ einrichtet. Die Höhe dieses Haushaltspostens soll bis zur Haushaltssitzung im September 2022 zunächst grob kalkuliert werden und möglichst bis Ende des Jahres 2022 mit belastbaren Zahlen hinterlegt sein. Alle Einrichtungen aller Träger werden aufgefordert, ihre Kosten für Verpflegung offen zu legen, um einen Defizitausgleich der Stadt zu erhalten. Hierfür muss definiert und festgelegt werden, welche Ausgaben zu Verpflegungskosten dazu gerechnet werden können.

40 Euro für Kita-Verpflegung in Kiel

Juleka Schulte-Ostermann, GAL

„Wir haben herausgefunden, dass in der Stadt Kiel seit vielen Jahren von Eltern ein Verpflegungskostenbeitrag von 40 Euro erhoben wird. Dies gilt für alle Kitas – egal bei welchem Träger Kinder betreut werden. Die tatsächlichen Kosten werden den Einrichtungen von der Stadt Kiel erstattet“, weiß Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Wähler*innengemeinschaft GAL. „Das führt zu einer stadtweiten finanziellen Entlastung von Eltern und insgesamt mehr Gerechtigkeit, denn die Betreuungskosten – und dazu zählen für Eltern ja auch die Verpflegungskosten, dürfen nicht davon abhängen, wo ich für mein Kind einen Kitaplatz erhalte. In Lübeck gibt es bisher gravierende Unterschiede.“

Geplante Erhöhung der Kosten ist ein Armutszeugnis

Antje Jansen, GAL

„Die Stadt Lübeck meint, mit der Erhöhung der Verpflegungskosten in städtischen Einrichtungen zu mehr Gerechtigkeit beizutragen. Das ist ein Armutszeugnis für sozialdemokratische Politik“, so GAL Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen. „Wir können doch nicht in Zeiten, in denen Menschen nicht wissen, ob sie zukünftig noch ihre Energierechnungen bezahlen können, zusätzlich die Verpflegung der Kinder in den Betreuungseinrichtungen  in Frage stellen, indem der Beitrag um mehr als 100 Prozent erhöht wird. Eltern brauchen dringend eine stärkere finanzielle Entlastung, denn sie tragen gesellschaftlich gesehen viel mehr Kosten für die Allgemeinheit. Deshalb beantragen wir eine Deckelung der Verpflegungskosten auf maximal 52,50€ in allen Einrichtungen, das ist der Betrag, den Eltern zur Zeit in städtischen Kitas entrichten müssen.“

Finanzielle Deckelung und qualitative Standards einführen

Katja Mentz, GAL

Um nicht nur finanziell sondern auch qualitativ einheitlich hohe Standards bei der Verpflegung zu erhalten, schlägt die Fraktion vor, dass an den Defizitausgleich auch Kriterien der Nachhaltigkeit an die Lebensmittel geknüpft werden. „Um Einrichtungen und Catering Firmen nicht zu überfordern, kann die Umstellung des Essens stufenweise erfolgen“, so Katja Mentz (GAL). „Wir sehen hierin die Chance, dass mit einer nachhaltigen Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen ein wichtiger Beitrag für Gesundheit und Umweltschutz geleistet werden kann. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag auch dazu auf, mit der Landesregierung Schleswig-Holsteins in Kontakt zu treten, um entsprechende Standards im Kita-Gesetz zu verankern. Frisches Obst und Gemüse aus ökologischem Anbau und je nach Jahreszeit aus der Region müssen bei der Gemeinschaftsverpflegung von Kindern und Jugendlichen Standard werden.“

Vorschlag der Grünen greift zu kurz

Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, allen Einrichtungen freier Träger pauschal 54,15 € für Getränk und Beköstigung je Kind und Monat zu zahlen, stößt bei den GAL Politikerinnen auf Kritik: „Der Antrag der Lübecker Grünen geht in die richtige Richtung, greift jedoch zu kurz. Dies allein würde nicht automatisch zu mehr finanzieller Gerechtigkeit führen, weil weiterhin große Unterschiede bei der Kostenentstehung in den einzelnen Kitas bestehen bleiben. Es würde dazu führen, dass Einrichtungen pauschal bezuschusst würden, ohne die tatsächlichen Kosten zu Grunde zu legen.“

Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER & GAL im Wortlaut:

2022-06-30-Aenderungsantrag-Entgeltordnung-fuer-Kitas

GAL: Endlich auch CO2 Werte der städtischen Kitas öffentlich

„Gut, dass unsere wiederholten Nachfragen dazu geführt haben, dass nun auch die CO2-Raumwerte der städtischen Kitas veröffentlicht werden“, freut sich Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL Wähler*innengemeinschaft. Seit […]

weiter lesen..

GAL fordert mehr Transparenz und Weitsicht bei Kita-Gebühren und Verpflegungskosten

Einen Tag vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erhielten die Kommunalpolitiker*innen von der Verwaltung einen Bericht, in dem dargelegt wird, warum aus Sicht der Verwaltung die Bezuschussung der Verpflegungskosten in Einrichtungen […]

weiter lesen..

GAL: CO2 Datenveröffentlichung auch für Kitas

GAL-Bürgerschaftsmitglied Antje Jansen stellt Anfrage zu den im Internet veröffentlichten CO2 Messwerten in Lübecks Schulen. „Die Veröffentlichung der Messwerte begrüßen wir sehr“, so Antje Jansen. „Die Maßnahme baut Vertrauen auf.“ […]

weiter lesen..

Kita-Essen: GAL lehnt geplante Kostenerhöhungen ab

Die Fraktion Freie Wähler und GAL fordert die Hansestadt Lübeck dazu auf, die geplante Kostensteigerung für die Verpflegung in den städtischen Kitas zurückzuziehen und stattdessen zukünftig auch die Verpflegungskosten der […]

weiter lesen..

GAL: Umsetzung der Kitagesetz-Reform mit vielen Verbesserungen

Antje Jansen, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler & GAL beurteilt die Beschlüsse der Bürgerschaft zur Umsetzung der Kitagesetz-Reform in Lübeck unterm Strich positiv: „Wir konnten mit dem interfraktionellen Beschluss viele Verbesserungen […]

weiter lesen..

Kitagesetz-Novellierung ist nicht zu Ende gedacht. GAL fordert Nachbesserung!

Die Kitagesetz Novellierung sieht vor, dass Geschwisterermäßigung bei gleichzeitiger Betreuung in Höhe von 50 Prozent für das zweite Kind und 100 Prozent ab dem dritten Kind geleistet wird. Grundsätzlich ist […]

weiter lesen..

Senatorin Kathrin Weiher wortbrüchig bei Sommerschließzeit in Kitas

Entgegen Zusagen der Senatorin Kathrin Weiher wurde den Eltern der städtischen Kitas mitgeteilt, dass auch 2019 an der dreiwöchigen Sommerschließzeit festgehalten werde. Dazu Antje Jansen, Fraktionsvorsitzende der Fraktion FREIE WÄHLER […]

weiter lesen..