GAL möchte Klarheit für Eltern und Betreuungseinrichtungen

„Es kommt immer mal wieder vor, dass Eltern für kurze Zeit zwei Betreuungsverträge parallel laufen haben“, berichtet Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin sowie Spitzenkandidatin der GAL. 

Juleka Schulte-Ostermann

„Diese Zwangssituation kann zum Beispiel entstehen, wenn Eltern ihr Kind bisher von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen und ab August des Jahres oder auch unterjährig zu einem anderen Zeitpunkt einen Platz in einer Kita erhalten. Im Idealfall wird der Vertrag mit der Tagespflegeperson dann unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet und es greift nahtlos der neue in der Kita.

Was aber, wenn nicht sofort mit der Eingewöhnung in der Kita begonnen wird, weil die Kinder erst nach und nach in die Gruppe aufgenommen werden? Oder wenn die Eingewöhnungszeit am Anfang nur wenige Stunden umfasst, die Eltern jedoch  berufsbedingt weiterhin mehr Betreuungsbedarf wie zuvor in der Kindertagespflege haben? In diesen Fällen sind Eltern häufig weiterhin parallel so lange auf die Betreuung durch die Kindertagespflegeperson angewiesen, bis das Kind in vollem zeitlichen Umfang in der Kita betreut wird. Eltern müssen in diesem Falle sowohl in der Kita als auch in der Kindertagespflege ihren Elternbeitrag zahlen. Doch wer bekommt dann den städtischen Zuschuss zu den Betreuungskosten? Die Tagespflegeperson oder die Kita oder beide? Darüber wollen wir mit einer Anfrage in der Bürgerschaft Transparenz schaffen.“

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Freude über finanzielle Entlastung vieler Eltern

„Wir sind hocherfreut, dass eine große Mehrheit der Bürgerschaft den Anträgen des Jugendhilfeausschusses gefolgt ist. Wesentliche Grundlage war ein Antrag, den wir als GAL zusammen mit unserem Fraktionspartner Freie Wähler bereits im Juni 2022 gestellt hatten“, so Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL.

Über Jahre hat die Stadt Lübeck in städtischen Einrichtungen die Verpflegungskosten bezuschusst, während Kitas in freier Trägerschaft die Verpflegungskosten zum Teil massiv erhöht haben. Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, wollten Verwaltung, CDU und SPD die Verpflegungskosten in städtischen Kitas auf 106 Euro anheben.

50 Euro pro Kind im Monat

„Stattdessen haben SPD und CDU noch mal die Kurve gekriegt und dem Antrag aus dem Jugendhilfeausschuss zugestimmt, sodass die Hansestadt Lübeck nun künftig auch die Verpflegungskosten bei freien Trägern und der Kindertagespflege mit 50 Euro pro Monat und Kind bezuschusst. Dieser Beschluss gilt zunächst bis Ende des Jahres. In der Zwischenzeit sollen Verwaltung und Politik ein Modell ausarbeiten, das nicht zulasten der Eltern geht.“

Skandal in einem reichen Land wie Deutschland

„In einer Zeit, in der sich Energiekosten verdoppeln und verdreifachen, in der Gebühren erhöht werden, in der Lebensmittelpreise um 10-20 % gestiegen sind, kann die Verwaltung doch nicht ernsthaft vorschlagen, auch noch die Verpflegungskosten in städtischen Kitas zu verdoppeln“, so Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL. „Wir müssen Familien unterstützen und finanziell entlasten. Denn wir haben bereits jetzt eine Situation, in der jedes vierte Kind in Lübeck von Armut betroffen ist. Das bedeutet, dass bereits heute sehr viele Eltern zu wenig Geld haben, um ihre Kinder angemessen zu ernähren und zu fördern. Besonders betroffen sind Alleinerziehende und Geringverdienende, also insbesondere Frauen. Das ist ein Skandal in einem reichen Land wie Deutschland!“

Defizitausgleich durch die Stadt

„Deshalb hatten wir bereits im Juni 2022 beantragt, dass Lübeck das „Kieler Modell“ einführen soll. In Kiel zahlen Eltern, deren Kinder in Kitas oder Kindertagespflege betreut werden, maximal 40 € Verpflegungskosten. Das Defizit wird von der Stadt Kiel ausgeglichen. Mehrheitlich ist die Bürgerschaft unserem Vorschlag gefolgt und lässt dieses Modell für Lübeck prüfen.

Auch wurde unserem Antrag gefolgt, die Landesregierung aufzufordern, verbindliche Standards für nachhaltige Ernährung ins Kitagesetz aufzunehmen und diese auch zu finanzieren. Wenn wir zukünftig einheitlich niedrige Elternbeiträge für das Essen haben, sollte auch die Qualität vergleichbar gut sein.

Randbetreuungszeiten bleiben kostenfrei

Weiter hatten wir bereits im Juni beantragt, die Randbetreuungszeiten nicht kostenpflichtig zu machen, wie es von der Verwaltung geplant war und Kita-Gebühren nicht zu erhöhen. Auch dem Teil unseres Antrags ist die Bürgerschaft mit großer Mehrheit gefolgt.
Den Antrag von SPD und CDU, die Sozialstaffel weiter zu verbessern, haben wir gern unterstützt. Auf diese Weise werden mehr Eltern ganz oder anteilig von den Kita-Gebühren befreit.

GAL konnte wichtige Impulse setzen

Mit diesem Plakat trat die GAL in 2018 zur Kommunalwahl an

Wir freuen uns, dass wir als GAL mit unserem Antrag so erfolgreich Impulse setzen konnten. Vor allem aber freut es uns, dass es mit den gestrigen Beschlüssen interfraktionell gelungen ist, Eltern in Lübeck finanziell zu entlasten. Dass dies zum Erfolg geführt hat, lag hoffentlich nicht in erster Linie daran, dass allmählich der Wahlkampf zwischen den Parteien begonnen hat. Bei dem Thema müssen wir auch zukünftig die möglichst besten Entscheidungen für Kinder und Eltern gemeinsam finden“, so Antje Jansen.

GAL lehnt Erhöhung ab

Seit Februar 2022 wird über die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der städtischen Kitagebühren diskutiert. Die Verwaltung will die Verpflegungskosten von derzeit 52,50 Euro um mehr als 100 Prozent auf rund 106 Euro anheben und die Randbetreuungszeiten am frühen Morgen und späten Nachmittag kostenpflichtig machen.

„Die GAL lehnt die Pläne der Verwaltung ab. Stattdessen haben wir im Juni einen Änderungsantrag gestellt (siehe auch: https://gal-luebeck.de/?s=kita). Darin beantragen wir, die Betreuungszeiten nicht zu verkürzen und das Betreuungsentgelt nicht zu erhöhen. Gleichzeitig fordern wir, die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas nicht wie geplant für Eltern zu steigern, stattdessen für alle Kitas – egal welcher Träger – zu deckeln und einen Defizitausgleich einzuführen. Dies soll auch für die Kindertagespflege gelten“, so Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL.

Gleich gute Bedingungen für alle

 „Wir wollen für alle gleich gute Bedingungen – nicht gleich schlechte. In der Stadt Kiel wird ein Defizitausgleich bereits seit Jahren praktiziert. Dort zahlen Eltern für die Verpflegung ihrer Kinder in der Kita oder Kindertagespflege lediglich 40 Euro im Monat. Ein ähnliches Modell stellen wir uns für Lübeck vor. Es wäre die einfachste und wirkungsvollste Lösung dafür, dass die Hansestadt Lübeck die jahrelange Ungerechtigkeit beseitigt, nur die städtischen Kitas zu subventionieren.“ 

Derzeit kostet die Verpflegung in städtischen Kitas 52,50 Euro

CDU und SPD wollen Verpflegungskosten erhöhen

Deshalb lehnt die GAL auch den Antrag von SPD und CDU ab, der wenige Stunden vor dem Jugendhilfeausschuss am 01.12.2022 eingereicht wurde. SPD und CDU folgen dem Vorschlag der Verwaltung und befürworten eine Erhöhung der Verpflegungskosten auf rund 106 Euro. „Richtig finden wir allerdings den Vorschlag der beiden Fraktionen, Einkommen der Eltern nur zu 70% bei der Sozialstaffel anzurechnen. Denn dadurch wären mehr Eltern berechtigt, den Beitrag für die Betreuung ihrer Kinder ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Unterm Strich würden jedoch sehr viele Eltern von Kindern in städtischen Kitas mehr Geld bezahlen müssen, wenn die Verpflegungskosten steigen.“

Um alle vorliegenden Anträge, den der GAL und Freien Wähler, FDP, Grüne, SPD und CDU zu diskutieren und vor allem auch betroffene Eltern mit einbeziehen zu können, wurde aufgrund von Protesten im Jugendhilfeausschuss entschieden, Anfang des kommenden Jahres eine Sondersitzung zur Entgeltverordnung der städtischen Kitas einzuberufen.

Sondersitzung zum Thema Kitaentgelt und Verpflegungskosten

„Das begrüßen wir ausdrücklich. Die Behandlung allein des Antrags von CDU und SPD in der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses wäre absolut undemokratisch gewesen – denn Eltern hatten nicht den Hauch einer Chance, sich mit dem kurzfristig eingebrachten Antrag zu befassen und dazu Stellung zu nehmen. Dass SPD und CDU eine Elternbeteiligung an der Diskussion mit ihrem kurzfristigen Antrag zu verhindern versuchten, war nicht in Ordnung. Ich bin froh, dass auch durch unseren Protest die Sondersitzung unter Einbeziehung aller Beteiligten beschlossen wurde“, so Juleka Schulte-Ostermann und ergänzt:

„Dass wir als GAL und Freie Wähler an der Seite der Eltern stehen und gemeinsam mit FDP und GRÜNEN die von Verwaltung, CDU und SPD erhöhte Beitragserhöhung ablehnen, stimmt uns optimistisch. Die Kooperationspartner CDU und SPD werden eine Beitragserhöhung und damit eine Verschlechterung des Betreuungsangebots nicht einfach durchdrücken können. 

Defizitausgleich als gute Lösung für Eltern

Die Lösungsansätze von FDP und Grünen, Verpflegungskosten mit einem Pauschalbetrag zu begegnen, sehen wir als GAL jedoch kritisch. Denn dies würde für Eltern in Lübeck nicht zu mehr Gerechtigkeit bei der tatsächlichen finanziellen Belastung führen. Wir appellieren an alle Fraktionen, sich unseren Vorschlag für einen Defizitausgleich genauer anzusehen. In Kiel klappt es seit vielen Jahren problemlos und Eltern zahlen trägerübergreifend den gleichen Beitrag für Essen“, so Juleka Schulte-Ostermann.

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