GAL beantragt 50 Euro Verpflegungskostenzuschuss für Betreuung an Grundschulen

Bisher gilt der Januar-Beschluss der Bürgerschaft, Verpflegungskosten je Kind mit 50 Euro pro Monat zu subventionieren, nur für Kitas, Kita-Horte und Kindertagespflege. Für Kinder, die in der betreuten Grundschule oder im offenen Ganztag betreut werden, gilt dies bisher nicht.

Das will die Wähler*innengemeinschaft GAL nun ändern und beantragt im kommenden Schulausschuss die Ausweitung des Bürgerschaftsbeschlusses und damit Gleichstellung der unterschiedlichen Betreuungsmodelle.

Juleka Schulte-Ostermann, Spitzenkandidatin und kinder- sowie jugendpolitische Sprecherin der GAL Lübeck erklärt:

„Die Lübecker Bürgerschaft hat Ende Januar 2023 richtungsweisend entschieden, dass Verpflegungskosten nicht nur in den städtischen Kitas und Kita-Horten subventioniert werden dürfen, sondern auch in den entsprechenden Betreuungsformen der freien Träger und in der Kindertagespflege. Pro Kind und Monat zahlt die Stadt Lübeck 50 Euro zur finanziellen Entlastung von Eltern. Der Beschluss gilt bis mindestens 2024. Die Verwaltung soll bis dahin ein neues Modell entwickeln. Das war ein großartiger Erfolg, den am Ende alle Fraktionen mitgetragen haben.

Jedoch wurden bei dem Beschluss die 4.800 Kinder vergessen, die in den Grundschulen betreut werden und dort ebenfalls Mittag essen. Im Ergebnis führt es jetzt dazu, dass der Ganztag an Schule für Eltern teurer ist, als die Schulkindbetreuung im Kita-Hort. Und das, obwohl im Hort der Betreuungsschlüssel besser und die Schließzeiten geringer sind.

Diese Ungleichbehandlung von Kindern und Familien in Abhängigkeit vom Betreuungsort muss ein Ende finden“, betont die Kommunalpolitikerin. „Wir wollen auch hier eine Gleichstellung erwirken und haben deshalb bereits einen Antrag im Ausschuss Schule und Sport gestellt, der die Verpflegung an den betreuten Grundschulen und im Ganztag an Schule mit umfasst. Für die erste Bürgerschaftssitzung werden wir den Antrag ebenfalls stellen“, kündigt Juleka Schulte-Ostermann den politischen Kurs der GAL nach der Kommunalwahl an.

Antrag im Wortlaut:

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GAL möchte Klarheit für Eltern und Betreuungseinrichtungen

„Es kommt immer mal wieder vor, dass Eltern für kurze Zeit zwei Betreuungsverträge parallel laufen haben“, berichtet Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin sowie Spitzenkandidatin der GAL. 

Juleka Schulte-Ostermann

„Diese Zwangssituation kann zum Beispiel entstehen, wenn Eltern ihr Kind bisher von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen und ab August des Jahres oder auch unterjährig zu einem anderen Zeitpunkt einen Platz in einer Kita erhalten. Im Idealfall wird der Vertrag mit der Tagespflegeperson dann unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet und es greift nahtlos der neue in der Kita.

Was aber, wenn nicht sofort mit der Eingewöhnung in der Kita begonnen wird, weil die Kinder erst nach und nach in die Gruppe aufgenommen werden? Oder wenn die Eingewöhnungszeit am Anfang nur wenige Stunden umfasst, die Eltern jedoch  berufsbedingt weiterhin mehr Betreuungsbedarf wie zuvor in der Kindertagespflege haben? In diesen Fällen sind Eltern häufig weiterhin parallel so lange auf die Betreuung durch die Kindertagespflegeperson angewiesen, bis das Kind in vollem zeitlichen Umfang in der Kita betreut wird. Eltern müssen in diesem Falle sowohl in der Kita als auch in der Kindertagespflege ihren Elternbeitrag zahlen. Doch wer bekommt dann den städtischen Zuschuss zu den Betreuungskosten? Die Tagespflegeperson oder die Kita oder beide? Darüber wollen wir mit einer Anfrage in der Bürgerschaft Transparenz schaffen.“

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Freude über finanzielle Entlastung vieler Eltern

„Wir sind hocherfreut, dass eine große Mehrheit der Bürgerschaft den Anträgen des Jugendhilfeausschusses gefolgt ist. Wesentliche Grundlage war ein Antrag, den wir als GAL zusammen mit unserem Fraktionspartner Freie Wähler bereits im Juni 2022 gestellt hatten“, so Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL.

Über Jahre hat die Stadt Lübeck in städtischen Einrichtungen die Verpflegungskosten bezuschusst, während Kitas in freier Trägerschaft die Verpflegungskosten zum Teil massiv erhöht haben. Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, wollten Verwaltung, CDU und SPD die Verpflegungskosten in städtischen Kitas auf 106 Euro anheben.

50 Euro pro Kind im Monat

„Stattdessen haben SPD und CDU noch mal die Kurve gekriegt und dem Antrag aus dem Jugendhilfeausschuss zugestimmt, sodass die Hansestadt Lübeck nun künftig auch die Verpflegungskosten bei freien Trägern und der Kindertagespflege mit 50 Euro pro Monat und Kind bezuschusst. Dieser Beschluss gilt zunächst bis Ende des Jahres. In der Zwischenzeit sollen Verwaltung und Politik ein Modell ausarbeiten, das nicht zulasten der Eltern geht.“

Skandal in einem reichen Land wie Deutschland

„In einer Zeit, in der sich Energiekosten verdoppeln und verdreifachen, in der Gebühren erhöht werden, in der Lebensmittelpreise um 10-20 % gestiegen sind, kann die Verwaltung doch nicht ernsthaft vorschlagen, auch noch die Verpflegungskosten in städtischen Kitas zu verdoppeln“, so Antje Jansen, Bürgerschaftsmitglied der GAL. „Wir müssen Familien unterstützen und finanziell entlasten. Denn wir haben bereits jetzt eine Situation, in der jedes vierte Kind in Lübeck von Armut betroffen ist. Das bedeutet, dass bereits heute sehr viele Eltern zu wenig Geld haben, um ihre Kinder angemessen zu ernähren und zu fördern. Besonders betroffen sind Alleinerziehende und Geringverdienende, also insbesondere Frauen. Das ist ein Skandal in einem reichen Land wie Deutschland!“

Defizitausgleich durch die Stadt

„Deshalb hatten wir bereits im Juni 2022 beantragt, dass Lübeck das „Kieler Modell“ einführen soll. In Kiel zahlen Eltern, deren Kinder in Kitas oder Kindertagespflege betreut werden, maximal 40 € Verpflegungskosten. Das Defizit wird von der Stadt Kiel ausgeglichen. Mehrheitlich ist die Bürgerschaft unserem Vorschlag gefolgt und lässt dieses Modell für Lübeck prüfen.

Auch wurde unserem Antrag gefolgt, die Landesregierung aufzufordern, verbindliche Standards für nachhaltige Ernährung ins Kitagesetz aufzunehmen und diese auch zu finanzieren. Wenn wir zukünftig einheitlich niedrige Elternbeiträge für das Essen haben, sollte auch die Qualität vergleichbar gut sein.

Randbetreuungszeiten bleiben kostenfrei

Weiter hatten wir bereits im Juni beantragt, die Randbetreuungszeiten nicht kostenpflichtig zu machen, wie es von der Verwaltung geplant war und Kita-Gebühren nicht zu erhöhen. Auch dem Teil unseres Antrags ist die Bürgerschaft mit großer Mehrheit gefolgt.
Den Antrag von SPD und CDU, die Sozialstaffel weiter zu verbessern, haben wir gern unterstützt. Auf diese Weise werden mehr Eltern ganz oder anteilig von den Kita-Gebühren befreit.

GAL konnte wichtige Impulse setzen

Mit diesem Plakat trat die GAL in 2018 zur Kommunalwahl an

Wir freuen uns, dass wir als GAL mit unserem Antrag so erfolgreich Impulse setzen konnten. Vor allem aber freut es uns, dass es mit den gestrigen Beschlüssen interfraktionell gelungen ist, Eltern in Lübeck finanziell zu entlasten. Dass dies zum Erfolg geführt hat, lag hoffentlich nicht in erster Linie daran, dass allmählich der Wahlkampf zwischen den Parteien begonnen hat. Bei dem Thema müssen wir auch zukünftig die möglichst besten Entscheidungen für Kinder und Eltern gemeinsam finden“, so Antje Jansen.

GAL lehnt Erhöhung ab

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