GAL: Sieht Senatorin Elternvertretung und Elternverein lieber mundtot?  

Antje Jansen (GAL) war als Gast im vergangenen Jugendhilfeausschuss am 06.02.2020, um dort einen Antrag ihrer Fraktion zu vertreten.

„Mich hat entsetzt, wie Senatorin Kathrin Weiher während der Sitzung versuchte, der Lübecker Kreiselternvertretung und der Vorsitzenden des Vereins ElternStimme regelrecht die Leviten zu lesen. Hintergrund der Senatorinnenschelte war zum einen ein Brandbrief der Kreiselternvertretung an Politik und Verwaltung Lübecks. Darin bitten die Eltern um Hilfe, weil durch das neue Kita-Gesetz in Lübeck bereits jetzt Qualitätsabbau eingeläutet wird und zum August 2020 bis zu 50% Kostensteigerung bei Krippeneltern des Trägers KitaWerk drohen. Dieser Brief wurde von der Kreiselternvertretung auch zur Kenntnis an Landesverwaltung und -politik sowie die Presse gesendet.

Auch kritisierte Senatorin Weiher den Lübecker Verein ElternStimme. Dieser gibt Eltern niedrigschwellig immer wieder die Möglichkeit, Missstände zu thematisieren und geht diesen auf den Grund. Öffentliche Informationen werden transparent gehalten. In Folge einer Pressemitteilung des Vereins kam es zu umfangreicher, auch bundesweiter Presseberichterstattung über das Chaos, welches derzeit in Lübeck durch das neue KitaG des Landes herrscht. Senatorin Weiher warf den engagierten Eltern vor, sich nicht an die regulären Ansprechpartner*innen und eine bestimmte Abfolge gehalten zu haben, die bei Kritik einzuhalten sei.

Die Vorwürfe der Senatorin sind unhaltbar – wie ich auch schon im Ausschuss verdeutlicht habe. Es ist als Versuch anzusehen, Kritiker*innen mundtot zu machen.

Dabei erfüllen die Kreiselternvertretung und ElternStimme e.V. vorbildhaft ihr Mandat als Interessenvertretung Lübecker Eltern und deren Kinder. Die Inhalte des Brandbriefes waren keine neuen Themen, sind Politik und Verwaltung lange bekannt. Auch wurden bereits zuvor diverse Gespräche zwischen Elternvertretungen und beteiligten Akteuren geführt. Der Brandbrief der Kreiselternvertretung machte lediglich auf die sich zuspitzende Brisanz der Entwicklung aufmerksam und ist als das zu sehen, was er ist: Ein Hilferuf mit Bitte um Unterstützung zur Abwendung von Qualitätsabbau in den Lübecker Kitas und Kostenexplosionen bei den Eltern. Es ist Aufgabe der Elternvertretungen, die Interessen von Kindern und Eltern zu vertreten. Nichts anderes haben sie getan.

Wir Politiker*innen sind auf Informationen der Bürger*innen angewiesen – zumindest wir von der GAL sind für Hinweise von Betroffenen dankbar und freuen uns, politisch so engagierte Eltern in Lübeck zu haben. Statt die Eltern zu kritisieren, was übrigens nicht zum ersten Mal im Rahmen einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Fall war, stünde es unserer Senatorin gut, den Eltern für ihr Engagement zu danken. Nicht die Eltern sind es, die die „Heimatstadt mit Dreck bewerfen“, wie unsere Senatorin es im Ausschuss formulierte, sondern lediglich Überbringer*innen der schlechten Nachricht. Die Verantwortung für die Probleme und das Chaos rund um das neue KitaG liegt ausschließlich bei Land und Kommunen – nicht bei den Eltern. Leider appellierte auch der Jugendhilfeausschussvorsitzende, dass jegliche Pressearbeit zukünftig unterbleibe, da es den Diskurs negativ beeinflussen würde. Zudem wurden im Ergebnis der Diskussion alle Kita-Anträge vertagt. Darunter auch Anträge, die völlig losgelöst vom neuen KitaG hätten entschieden werden können. Doch statt den Eltern damit Wohlwollen zu signalisieren, zog es die politische Mehrheit vor, pauschal alle Anträge zu den Kindertagesstätten bis Ende Februar zu vertagen.

Wir nehmen das derzeitige politische Agieren der CDU und SPD Fraktion und das der Verwaltung mit großem Befremden zu Kenntnis. Die Stadt Kiel – in der das gleiche neue KitaG gelten wird wie in Lübeck – ist bereits jetzt in der Lage, die bisherigen Qualitäten auch zum 01.08.2020 zu sichern und zugleich Kostenexplosionen bei den Eltern auszuschließen. Warum geht das nicht auch Lübeck?“

Eltern und Träger nicht im Regen stehen lassen!

Qualität und Finanzierung müssen sofort gesichert werden.

Antje Jansen, Mitglied der Bürgerschaft für die GAL, ist entsetzt über die erneute Vertagung von Anträgen in der Bürgerschaft. „Mit unseren interfraktionell gestellten Anträgen soll gewährleistet werden, dass Eltern durch die Kita-Gesetzreform keine höheren Kosten entstehen und Träger die Qualität der Betreuung in ihren Kitas mindestens aufrecht halten können.“, so Antje Jansen. Denn eigentlich soll die Reform Qualitätsverbesserungen und eine einheitliche Deckelung der Elternbeiträge erwirken. „Nur weil Lübeck bei beiden Themen bereits weit vorn liegt, kann es nicht sein, dass Eltern und Träger nun die Suppe mit den Kosten auslöffeln müssen und in Unsicherheit leben. Es habe bereits ein Träger Personalverträge nicht verlängern können, weil die Finanzierung ab Sommer 2020 nicht gesichert ist. Ein anderer Träger hat angekündigt, die Kosten für Essen zu erhöhen. Dies ist insbesondere für geringverdienende Eltern hart, denn weder lassen sich diese Kosten von der Steuer absetzen, noch werden diese bei Empfänger*innen von Sozialleistungen entsprechend berücksichtigt.

„Eine Klärung, wie hoch der jährliche Zuschuss vom Land für Lübeck ausfällt und wie dieses Geld auf die Anbieter von Kindertageseinrichtungen verteilt wird, darüber hätten sich Landesregierung und Stadtverwaltung längst verständigen müssen. So geht es nicht. Wir können doch die Unklarheiten zwischen Land und Kommunen bezüglich der Finanzierung nicht auf die Eltern und Träger abwälzen!“ mahnt Antje Jansen zu unverzüglicher Klärung durch die Landesregierung, Bürgermeister Jan Lindenau und der zuständigen Senatorin Kathrin Weiher. „Die Stadtverwaltung kenne die Zahlen nicht, wisse nicht, wie hoch der Betrag sei, den das Land künftig jährlich an Lübeck zusätzlich zahlt. Hinzu kommt erschwerend, dass es nur einen zuständigen Mitarbeiter in der Lübecker Stadtverwaltung  für die Kita-Finanzierung gibt, eine Stellvertretungsstelle ist derzeit nicht besetzt. Das ist ein Skandal!“, so Jansen. „Diese verantwortungsvolle Arbeit darf nicht allein auf den Schultern eines Einzelnen lasten.“ Antje Jansen fordert deshalb unverzügliche Aufklärung. „Wir dürfen Träger und Eltern nicht länger in Unsicherheit belassen. Das Land muss endlich verlässliche Zahlen liefern und die Stadt muss den Trägern und Eltern zusichern, dass es keine Verschlechterungen in Qualität und Finanzierung geben wird.“

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GAL: Recht auf Inklusion sicherstellen!

Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL kritisiert, dass Kita-Kindern gekündigt werden kann, wenn deren Betreuung aufgrund ihres Verhaltens mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht möglich sei. Dies ist in §16 der Entgeltordnung der städtischen Kitas festgelegt. „Ebenso wie die Kreis- und Stadtelternvertretung sehen wir darin einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und gegen das SGB VIII.“, so die GAL Politikerin.

Die Fraktion Freie Wähler und GAL stellt deshalb einen Antrag in der kommenden Bürgerschaft, die Linke Fraktion hat sich dem Antrag angeschlossen. Darin wird gefordert, die geltenden Bestimmungen zu Inklusion im Zuge der anstehenden Überarbeitung der städtischen Entgeltordnung vollständig zu erfüllen. Darüber hinaus beantragen die Fraktionen, dass die Verwaltung bis Ende Mai 2020 ein Konzept erstellt, wie zukünftig Inklusion als Regelfall in allen städtischen Kitas für alle betreuten Kinder im Alter von 0-14 Jahren sichergestellt werden kann. „Es darf nicht sein, dass Kinder Leidtragende aufgrund fehlenden Personals sind. Auch für Eltern ist es unzumutbar, plötzlich ohne Betreuung dazustehen, wenn der Kitaplatz überraschend gekündigt wird oder erst gar kein Betreuungsplatz in Aussicht gestellt werden kann. Ebenso dürfen Kitamitarbeitende mit dem Thema Inklusion nicht allein gelassen werden. Daher brauchen wir ein strukturell verankertes und verlässlich anwendbares Inklusionskonzept„, erklärt Juleka Schulte-Ostermann.
 
In ihrer Funktion als Stadtelternvertretung hatte sie im Mai 2019 um Überprüfung des §16 gebeten. Nach der nun vorliegenden Auskunft des Rechtsamtes sei Inklusion entgegen der Auffassung der Kreis- und Stadtelternvertretung nicht unbegrenzt verpflichtend, z.B. sei eine Kündigung zulässig, wenn trotz vorhandener Finanzen das erforderliche Personal nicht gefunden werden könne.
 
„Meiner Auffassung nach stellt die Auskunft des Rechtsamtes weiterhin eine Diskriminierung von Kindern mit Behinderung dar. Denn in der einschlägigen juristischen Kommentierung zu diesem Thema heißt es ausdrücklich, dass ein Ausschluss von Inklusion aufgrund von Personalmangel nicht zulässig sei und eine verdeckte Diskriminierung der Kinder darstelle, da mit vorausschauender Jugendhilfeplanung dieses Problem lösbar sei. Zudem könne mit dem Hinweis auf nicht rekrutierbares Personal in Zeiten von Fachkräftemangel jegliche Inklusion abgelehnt werden.“, erläutert Juleka Schulte-Ostermann. Als haarsträubend bezeichnet sie die Haltung der CDU im Jugendhilfeausschuss. Die zuständige Senatorin stellte die rhetorische Frage, ob sie aufgrund des erhöhten Personalaufwands für ein Kind eine ganze Gruppe schließen solle. Ein CDU Mitglied verteidigte daraufhin die mögliche Kündigung eines Kindes mit Behinderung, damit die Betreuung der anderen Kinder gewährleistet bliebe. 

„Das ist ein diskriminierender Schlag ins Gesicht von Eltern und Kindern, die intensiveren Betreuungsaufwand benötigen!“, so Juleka Schulte-Ostermann.

Zum Antrag im Wortlaut:

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