Linke & GAL: Bürgerschaft ist keine Karnevalsbütt

Der Volksfestumzug ist für viele Menschen in Lübeck ein freudiger Höhepunkt des Jahres und lebt vom großen ehrenamtlichen Engagement der vielen Teilnehmenden. Ein Antrag der Fraktion Linke & GAL, zukünftig kein Plastikkonfetti von den Wagen zu werfen und die Anregung, einen Teil der Süßigkeiten aus dem Fairen Handel zu beziehen, führte zu heftigen Reaktionen in der Bürgerschaft. Statt einer sachlichen Debatte reagierte die CDU mit Falschbehauptungen, persönlichen Angriffen und einer diskreditierenden Spottrede gegen Linke und GAL, gegen Umweltschutz und Fairen Handel. „Dabei ging es uns darum, bei solchen Veranstaltungen Spaß mit Verantwortungsbewusstsein zu verbinden“, so Juleka Schulte-Ostermann.

Wie kam es zu dem Antrag?
Nach dem Volksfest im vergangenen Jahr wurde die Fraktion Linke & GAL von einem Bürger angesprochen, dem selbst Tage nach dem Umzug noch das viele bunte Konfetti aus Papier und Kunststoff am Straßenrand und in Grünstreifen aufgefallen war. Zwar waren die Entsorgungsbetriebe direkt nach dem Umzug mit der Reinigung beauftragt, jedoch kommen die Kehrmaschinen nicht in die Grünstreifen, um kleine Plastikschnipsel einzusammeln. Dies nahm die Fraktion zum Anlass, im Juli 2025 eine Anfrage im Umweltausschuss zu stellen.

GAL-Mitglied Katja Mentz wollte darin wissen, ob es Vorgaben gäbe, welche Materialien (z.B. biologisch abbaubar, ohne Chemikalien) und welche Mengen von den Festwagen beim Volksfestumzug oder CSD geworfen werden dürfen. Dazu regte sie an, ob Lübeck sich an der freiwilligen Aktion aus Nordrhein-Westfalen beteiligen könne, wo mit der „Jecke Fairsuchung“ ein bestimmter Anteil der Kamellen aus dem Fairen Handel stammt.

„Viele Menschen machen sich Gedanken darüber, wie sie Plastikmüll vermeiden können – dazu gehört auch, dass bei Straßenfesten und -Umzügen kein Plastik in die Umwelt geworfen wird“, so die Umweltpolitikerin Katja Mentz.

Umweltsenator Hinsen begrüßte das Anliegen, erklärte den Umweltausschuss jedoch für nicht zuständig, da dieser keine Regularien für Straßenumzüge festlege.

Vom Umweltausschuss in den Werkausschuss

Das Thema wurde daraufhin von der Fraktion Linke & GAL als Antrag in die Bürgerschaft eingebracht und von dort in den Werkausschuss der Entsorgungsbetriebe überwiesen. Auch da wurde die formale Zuständigkeit für entsprechende Regelungen verneint. Dennoch sprachen die Ausschussmitglieder die klare Empfehlung aus, „auf die Veranstalter hinzuwirken, umweltverträgliche Materialien zu verwenden“, wie im Protokoll festgehalten ist.

Vom Werkausschuss zurück in die Bürgerschaft

Im Februar 2026 kehrte der Antrag mitsamt der Empfehlung aus dem Werkausschuss in die Bürgerschaft zurück. „Wir warben in der Bürgerschaft für die Zustimmung und gingen davon aus, dass unser Anliegen eine Mehrheit findet. Denn die Vermeidung von Plastikmüll und Mikroplastik in der Umwelt sollte allen Bürgerschaftsmitgliedern ein Anliegen sein“, so Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann von der GAL. „Ein zusätzlicher Satz in den bestehenden Auflagen für Straßenumzüge, dass bei Wurfmaterial auf umweltverträgliches Material zu achten sei, hätte ausgereicht – eine Kleinigkeit, die aus unserer Sicht selbstverständlich sein sollte. Was dann jedoch folgte, war keine sachliche Auseinandersetzung mehr, sondern eine gezielte Verzerrung unseres Antrags.

CDU-Bürgerschaftsmitglied und Präsident eines Lübecker Karnevalsvereins Jens Zimmermann hielt eine Rede, in der er unserem Antrag wahrheitswidrig eine Abwertung ehrenamtlicher Engagierter unterstellte und das diskreditierende Narrativ einer angeblichen „Verbotspartei“ bediente.“ Mit großer Mehrheit und Stimmen der CDU, Grüne, SPD, FDP und weiteren wurde der Antrag daraufhin abgelehnt.

Juleka Schulte-Ostermann von der GAL stellt klar: „In meiner Rede habe ich ausdrücklich betont, dass GAL und Linke den Volksfestumzug als freudigen Höhepunkt vieler Menschen schätzen und habe dabei auch die ehrenamtliche Arbeit hinter solchen Festen gewürdigt. Unser Ziel war es, Feiern und Verantwortung gegenüber der Umwelt miteinander zu verbinden. Dass daraus bewusst eine Geringschätzung des Ehrenamts der Vereine und angeblich geforderte pauschale, allumfassende Verbote konstruiert wurde, ist sachlich falsch und politisch unanständig.“

Büttenrede in der Bürgerschaft richtete Schaden an

Sascha Luetkens, Bürgerschaftsmitglied Die Linke, ergänzt: „Ich würde gern einfach sagen, dass Herr Zimmermann ein talentfreier Büttenredner ist. Allerdings wird das dem Anlass nicht gerecht. Offenbar hat er frei von Wissen vom tatsächlichen Inhalt unseres Antrages eine Polemik auf GAL und Linke formuliert. Ein Schaden in mehrfacher Hinsicht. Nachhaltigkeit und fairer Handel werden verächtlich gemacht, der Karneval schlecht repräsentiert und die Würde der Bürgerschaft ins Lächerliche gezogen. Fazit: Ehrenamtliches Engagement – auch in der Kommunalpolitik – verdient Respekt und keine inszenierte Büttenrede.“

Beide Bürgerschaftsmitglieder betonen abschließend für ihre Fraktion Linke & GAL: „Unser Antragsanliegen, bei Straßenumzügen und -festen keinen Plastikmüll in die Umwelt zu bringen und über den Bürgermeister bei Vereinen anzuregen, einen Anteil fair gehandelter Kamellen zu verwenden, mag für manche ein kleines Thema sein. Für uns gehört es jedoch zur politischen Verantwortung, auch vermeintlich kleine, schnell lösbare Verbesserungen anzugehen. Verantwortung für Umwelt und Fairness beginnt nicht erst bei den großen Krisen. Wir werden uns daher weiterhin konstruktiv sowohl im Großen als auch Kleinen für Mensch, Umwelt und Klima im Rahmen unserer politischen Arbeit einsetzen.“

Sozialministerium verschärft landesweit Zugangshürden für Kinder mit Behinderungen in der schulischen Ganztagsbetreuung

Das Sozialministerium Schleswig-Holstein hat mit Stellungnahme vom 22.01.2026 die bislang in Lübeck umstrittene Praxis zur Einordnung von Assistenzleistungen in der schulischen Ganztagsbetreuung landesweit ausgeweitet und verschärft. Während Assistenz im Unterricht weiterhin als „Teilhabe an Bildung“ nach § 112 SGB IX gilt, sollen künftig alle übrigen Anteile des Ganztags – insbesondere Freizeitangebote, Spiel, Sport sowie die gesamten Ferienzeiten – als „soziale Teilhabe“ nach § 113 SGB IX eingestuft werden. Für diese Zeitanteile müssen Eltern einkommens- und vermögensabhängige Anträge stellen. Betroffen sind ausschließlich Kinder mit Behinderungen. Kinder ohne Behinderungen können uneingeschränkt am Ganztag teilnehmen. Nach Auffassung des Ministeriums darf § 112 SGB IX nur noch für Betreuungszeiten mit unmittelbarem Unterrichtsbezug wie die Hausaufgabenbetreuung angewendet werden. Dies führt dazu, dass nun sogar einzelne Betreuungstage in der Schulzeit rechtlich in Bildungs- und soziale Teilhabeanteile aufgespalten werden müssen – obwohl der individuelle Assistenzbedarf durchgehend besteht. Neben zusätzlichen Antragspflichten für Eltern steigt auch der Verwaltungsaufwand für Träger, Schulen und Kommunen erheblich.

Juleka Schulte-Ostermann

Erziehungswissenschaftlerin Juleka Schulte-Ostermann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und kinder- und jugendpolitische Sprecherin von Linke & GAL, erklärt: „Das Sozialministerium verschärft eine bereits bestehende Diskriminierung landesweit. Ein Kind erhält morgens Assistenz im Unterricht als Bildungsleistung und am Nachmittag möglicherweise noch für die Hausaufgabenhilfe – im weiteren Verlauf des schulischen Ganztags jedoch nur noch nach einkommens- und vermögensabhängiger Antragstellung der Eltern, weil Angebote wie soziales Lernen, Sport und Spiel – obwohl sie zum schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag im Ganztag gehören – plötzlich als ‚soziale Teilhabe‘ und nicht mehr als schulische Bildung eingestuft werden. Das ist strukturelle Diskriminierung. Verwaltungsregeln werden so gestaltet, dass Kindern mit Behinderungen zusätzliche Hürden entstehen, die andere Kinder nicht haben. Diese Regelung unterläuft den kommenden bedingungslosen und individuellen Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung und verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.“

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GAL und Linke kritisieren Beschluss zum Bau-Turbo

Mit dem Beschluss durch die Bürgerschaft, den sogenannten Bau-Turbo auch in Lübeck anzuwenden und B-Pläne künftig nur noch durch den Bauausschuss beschließen zu lassen, befürchtet die Fraktion Linke & GAL eine Schwächung des Umwelt- und Klimaschutzes und sieht die Gefahr, dass auch weiterhin zu wenig bezahlbarer Wohnraum entstehen wird.

„Es ist in den vergangenen Jahren auch ohne Bau-Turbo in Lübeck gebaut worden“, stellte Andreas Müller, Vorsitzender der Fraktion Linke & GAL in der Bürgerschaftssitzung klar. „Nur ist dabei viel zu wenig neuer bezahlbarer Wohnraum entstanden, stattdessen viele hochpreisige Miet-, Eigentums- und Ferienwohnungen. Ein Bau-Turbo bringt nicht mehr sozialen Wohnungsbau hervor, wenn für Investoren in erster Linie die Höhe der Rendite ausschlaggebend ist.“ 

GAL: Umweltschutz darf nicht geschwächt werden

Carl Howe für bezahlbaren Wohnraum

Eine Schwächung des Umweltschutzes durch den Lübecker Beschluss sieht auch Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL: „Die Mitglieder des Bauausschusses haben schon in der Vergangenheit bewiesen, dass Umweltschutz geringe Bedeutung zukommt. Zum Beispiel stimmten CDU, SPD und weitere Fraktionen für die Bebauung des Travemünder Landschaftsschutzgebietes Howingsbrook – gegen die Bedenken der Verwaltung, die den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes (LSG) empfohlen hatte. Zukünftig wird der Umweltschutz weiter geschwächt, da verkürzte Verfahren und Abweichungen von Bebauungsplänen auch weniger Zeit für fachliche Umweltprüfungen bedeuten. Zersiedelung und Versiegelung können die Auswirkungen sein, ohne dass die Wohnungsnot tatsächlich gelindert wird“, so Carl Howe.

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Bartelsholz: Wessen Interessen vertritt die Bürgerschaft?

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