Giftmülldeponie Ihlenberg: Für Schweriner Ministerium ein geordneter Betrieb

Giftmülldeponie Ihlenberg am 21. Januar 2019

Das Schweriner Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat der Deponie Ihlenberg bescheinigt, bei der Annahme von Giftmüll ordnungsgemäß zu verfahren, nachdem Herr Stefan Schwesig als zuständiger Revisor bemängelt hat, dass die Minimierung der Risiken bei der Annahme von Abfällen nicht ausreichend ist. Das Ministerium stellt fest, dass die Deponieverordnung und die vorgeschriebenen Verfahren eingehalten würden und dass ein geordneter Deponiebetrieb herrsche.

Für die Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler & GAL, die zu den Kritikerinnen der Giftmülldeponie auf dem Ihlenberg gehört, ist jedoch nicht die Befolgung von Ordnungsvorschriften das Problem, sondern die Frage, ob diese Vorschriften ausreichen, Gefahren für Gesundheit und Umwelt abwenden.

GAL Mitglied Hans-Jürgen Schubert dazu: „Für diejenigen, die ein wirtschaftliches Interesse an dieser Deponie haben, galt sie schon immer als ‚geordnet‘. Sie konnte nach DDR-Gesetzen ohne Bürgerinnen-Beteiligung eingerichtet werden, weil sie im grenznahen Sperrgebiet der DDR angelegt wurde. Der Lübecker Senat hatte damals gegen die Lage der Deponie – nur 5500 m von der Stadtgrenze entfernt – nicht ausdrücklich protestiert, sondern nur ein ‚Unbehagen‘ daran geäußert. Das Gründungsverfahren hatte keine Ähnlichkeit mit einem westlichen Planfeststellungsverfahren, aber das führte nach 1989 nicht zur Stilllegung der Deponie. Ökonomisch wurde die Deponie durch die Kooperation mit der westlichen Firma ‚Hanseatisches Baustoffkontor‘ gefördert. Dass heute in der Zeit der Bundesrepublik diese Politik fortgesetzt wird, ist nicht verwunderlich. 
Fotos aus der Einrichtungsphase der Deponie zeigen ein planiertes Erdreich, aus dem teilweise Wurzeln von Gehölzen ragen. Eine Abdichtung etwa in Form einer Folie gibt es bei den ersten Ablagerungsflächen nicht, aber das ist offenbar nicht ordnungswidrig. Der Gutachter Dr. Gronemeyer war zu dem Ergebnis gekommen, dass nach einem Zeitraum ab circa 25 Jahren der Ablagerung auf diesen ersten Flächen mit dem Durchsickern von Schadstoffen bis ins Tiefengrundwasser – dem Trinkwasserreservoir – gerechnet werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes dieser alten Ablagerungsflächen nicht in einer Rasterdichte durchgeführt wurden, die ein zuverlässiges Bild von Sandeinschlüssen und Klüften der Mergelschichten ergibt: hier könnten Flüssigkeiten schneller sickern als durch Mergelschichten. Und selbst schwer durchlässige Mergelschichten können durch Lösungsmittel aus den Abfallhalden für nachfolgende Schadstoffe durchlässiger werden als in ihrem natürlichen Zustand. Es gibt Grundwasser-Kontrollbrunnen der alten Deponie-Areale, die inzwischen außer Betrieb genommen wurden. 

Wenn die Vorgänge, die in dem Schwesig-Bericht vom 10. September 2018 dargestellt sind, zum geordneten Deponiebetrieb gehören, wie das Schweriner Wirtschafts-Ministerium nun im Januar 2019 als Antwort darauf verlautbart, dann ist das um so Besorgnis erregender. Wir folgern aus dem Schreiben des Ministeriums, dass wir unsere Bemühungen um Schließung und Sanierung der Deponie Ihlenberg verstärken müssen.

Siehe auch: https://gal-luebeck.de/giftmuelldeponie-ihlenberg-grossartiger-erfolg-durch-nabu-klage/

 

Giftmülldeponie Ihlenberg: Großartiger Erfolg durch NABU Klage!

Foto: Pätzold-27.1.90 Umweltschützer aus beiden deutschen Staaten folgten dem Aufruf verschiedener Umweltgruppen und Bürgerinitiativen aus Lübeck, Schwerin und Wismar zur Mülldeponie Schönberg (Kreis Grevesmühlen) zu demonstrieren, die als größte Giftmülldeponie Europas gilt. (Quelle siehe *)

Am vergangenen Dienstag, 15. Januar hat der NABU mit seiner Klage gegen die Erweiterung der Giftmülldeponie Ihlenberg (ehemals Schönberg) einen großartigen Erfolg erreicht. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat das Gerichtsverfahren ausgesetzt, damit das fehlende Planfeststellungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nachgeholt wird.
„Nun müssen angrenzende Kommunen und Gemeinden gehört und einbezogen werden“, freut sich Antje Jansen von der GAL.
Zeitlich passend stellt die Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler und GAL einen Antrag in der kommenden Lübecker Bürgerschaft am 31. Januar 2019, die Hansestadt solle sich für die Stilllegung der Deponie einsetzen sowie umfassende Untersuchungen bewirken, bzw. auf Lübecker Boden selbst veranlassen.
„Die Deponie hat auch im 40. Betriebsjahr keine ordentliche Genehmigung. Dabei wurde bis Ende des letzten Jahres sogar Giftmüll aus Italien und anderen europäischen Ländern dort aufgenommen.
Wir wissen weder welches Giftgemisch sich im Untergrund befindet, noch wann oder ob es unser Trinkwasser verseucht. Warum wird seit Jahrzehnten Geheimhaltung betrieben, wenn es angeblich nichts zu verbergen gibt?“ entrüstet sich Antje Jansen. „Wir lesen immer wieder von Skandalen, über zu hohe Grenzwerte des aufgenommenen Giftmülls und wenigen Kontrollen der LKW-Ladungen. Das schafft nicht nur Verunsicherung sondern schürt gesundes Misstrauen. Wessen Interessen haben hier Priorität?
Die Bevölkerung hat ein Anrecht auf größtmöglichen Schutz und Transparenz.

Deshalb fordern wir mit unserem Antrag Bürgermeister Lindenau dazu auf, möglichst gemeinsam mit den Bürgermeistern von Selmsdorf und Schönberg ein umfassendes Untersuchungsprogramm auf Schadstoffe zu initiieren und sich auf Landesebene dafür einzusetzen, Diagonalbohrungen durchzuführen, um endlich einschätzen zu können, wie weit Schadstoffe in den sehr inhomogenen Deponieuntergrund eingedrungen sind.

Grundsätzliches Ziel sollte die sofortige Schließung der Deponie sein. Die Gesundheit der Bevölkerung und eine langfristig gute Qualität unseres Grundwassers muss das höchste Interesse der Verantwortlichen sein – nicht die weitere Deponierung von Giftmüll.“ so Antje Jansen.

Der Antrag der Fraktion Freie Wähler und GAL im Wortlaut:

Die Stadt Lübeck setzt sich für die sofortige Schließung und Sanierung der Giftmülldeponie Ihlenberg ein.

Solange eine Schließung der Deponie nicht in Sicht ist, beauftragt die Hansestadt Lübeck unverzüglich einen Hydrogeologen oder eine Hydrogeologin für die Durchführung aktueller Oberflächengewässerbeprobungen am Zufluss zum Dassower See.
In den Dassower See fließen zwei Gewässer, die durch deponiebürtige Schadstoffe belastet sein könnten: Die von Selmsdorf kommende Jabsbek und die von Schönberg kommende Stepenitz. In letztere fließt über den Rupensdorfer Bach und die Maurine die Vorflut der Deponie. Da in der Vorflut radioaktives Tritium mit bis zu 575 bq/l gemessen wurde, sind die Beprobungeninsbesondere aufTritium sowie auf die einschlägigen deponiespezifischen Schadstoffe zu prüfen.
Tritium stellt dabei auch einen Indikator für Deponiebeeinflussung dar, sobald die gemessenen Werte 2-4 bq/l übersteigen. Um mögliche Kontaminationen der Vergangenheit zu untersuchen, sind Sedimentuntersuchungen in diesem Bereich notwendig.
Sinnvoll ist es, alle Quell- und Grabenaustritte am Hang des Ihlenberges in gleicher Weise zu untersuchen. Eine Zusammenarbeit mit den Kommunen Selmsdorf und Schönberg ist anzustreben.
Um endlich einschätzen zu können, wie weit Schadstoffe in den sehr inhomogenen Deponieuntergrund eingedrungen sind, ist es erforderlich, Diagonalbohrungen so durchzuführen, dass der Bereich des Deponiezentrums erfasst wird und damit eine realistische Berechnung erfolgen kann, ab welchem Zeitpunkt eine Belastung des trinkwasserführenden Grundwasserleiter zu besorgen ist.
In diesem Bereich hat die Deponie in einer Fläche von 32 ha keine Folie als Abdichtung zum Untergrund. Schon in den 80iger Jahren wurden in den damals dort vorhandenen Grundwasserermessstellen deponiebürtige Stoffe gefunden.
Die Stadt Lübeck hat hier keine Handhabe, diese Untersuchungen eigenständig zu veranlassen, setzt sich jedoch auf Landesebene in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern dafür ein, derartige Untersuchungen endlich durchzuführen. Die Stadt Lübeck nimmt Gespräche mit Bürgermeistern von Selmsdorf und Schönberg auf, um gemeinsam ein Untersuchungsprogramm für die auf deren Gemeindegebieten befindlichen Oberflächengewässer zu entwickeln und zu realisieren.
Der Bürgermeister wird gebeten, zeitnah über die Umsetzung und aktuelle Entwicklungen in
Sachen Giftmülldeponie Ihlenberg zu berichten.

Bürgerschaftsantrag Giftmülldeponie Ihlenberg

*Bildquelle: Von-Bundesarchiv_-Bild-183-1990-0127-003_Wolfried-Pätzold_CC-BY-SA-3.0-CC-BY-SA-3.0-de-commons.wikimedia.org_.jpg

GAL beteiligt sich am PARKing Day und fordert: Parkraum umwandeln!

Auch in diesem Jahr beteiligt sich unsere Wähler*innengemeinschaft grün+alternativ+links (GAL) wieder am PARKing Day in Lübeck. Dieser findet am Freitag, 21. September u.a. in der Mühlenstraße statt. Um die Präsenz auf der Straße zu nutzen, sammeln wir in der Zeit von 10 bis 18 Uhr Unterschriften für die Petition „Schleswig-Holstein kauft fair! Für faire Arbeitsbedingungen und Umweltschutz. Hier und weltweit.“

„Es ist überfällig, dass der öffentliche Raum in den Städten gerechter verteilt wird.“, so GAL-Vorstandsmitglied Jens Schulz. „Autos haben in Deutschland viele Privilegien, werden immer größer und nehmen so immer mehr öffentlichen Raum ein. Egal ob geparkt oder fahrend stellen sie eine Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer*innen dar.“

Laut einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Urbanistik ist inzwischen jedes vierte Auto in Deutschland ein Geländewagen – und das im städtischen Raum. Insbesondere für Kinder stellen die immer größer werdenden Pkw eine Gefahr dar. Im parkenden Raum verdecken sie die Sicht auf überquerende Fußgänger*innen.

Während Schwarzfahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland als Straftat behandelt wird, stellt Falschparken, das gefährdende Zustellen von Rad- oder Gehwegen lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld von 30 Euro verfolgt. In den Niederlanden, die bekanntermaßen den Fahrradverkehr besonders fördern, zahlt ein Falschparker 140 Euro.

Und auch wer legal parkt, zahlt in Deutschland im europäischen Vergleich sehr wenig. Dabei verursacht der Bau und die Instandhaltung von Parkplätzen hohe Kosten, die zum großen Teil von der Allgemeinheit getragen werden. Die Bereitstellungskosten für einen bewirtschafteten Stellplatz am Straßenrand liegen beispielsweise in Berlin bei 220 Euro pro Jahr. Die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis sind bundesweit auf maximal 30,70 Euro pro Jahr festgelegt, weil nicht der Wert des öffentlichen Raums sondern lediglich die Verwaltungsleistung für die Ausstellung des Ausweises angerechnet wird. Während also für das parkende Auto mit Bewohnerausweis 8 Cent pro Tag zu zahlen ist, kostet ein Stand auf einem Wochenmarkt in Lübeck 2,26 Euro pro laufenden Meter und Tag – zuzüglich Mehrwertsteuer.

Umwidmung von Parkplätzen für Menschen und Fahrräder

Die GAL fordert ein konsequentes Umwidmen von Parkflächen. Dies müsse jedoch flankierend mit Maßnahmen verbunden sein, die das Zufußgehen, Radfahren und die Nutzung des ÖPNV im gesamtstädtischen Raum attraktiver machen und fördern. (mehr …)

Senatorin Kathrin Weiher wortbrüchig bei Sommerschließzeit in Kitas

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