GAL: Kinder statt Autos in Travemünde fördern

KI-generiertes Bild

Grüne, CDU und FDP beantragen im Bauausschuss am 7. Juli 2025, die Fläche am Leuchtenfeld, auf der sich ehemals ein Skatepark befand und die künftig Teil eines neuen öffentlichen Parks werden soll, übergangsweise als zusätzliche Parkplatzfläche für bis zu 30 Pkw freizugeben. Sascha Luetkens, Fraktion Linke & GAL, stellt einen Änderungsantrag und will für die Zwischennutzung des Lagerplatzes die Prüfung einer Verkehrs-Spielfläche für Kinder erreichen.

So lautet der Antrag von Linke & GAL im Wortlaut: „Die Verwaltung möge prüfen und bei positivem Prüfergebnis unmittelbar mit der Umsetzung starten: Ob der eingezäunte Lagerplatz am Rande des zentralen Parkplatzes „Leuchtenfeld“, ehemaliger Skatepark, bis zur finalen Umgestaltung zum öffentlichen „Landschaftspark“ als Verkehrs-Spielfläche für Kinder genutzt werden kann. (…)“

Die Idee für die Verkehrs-Spielfläche für Kinder kam von seiner Fraktionskollegin Juleka Schulte-Ostermann (GAL): „Im Urlaub in Dänemark haben wir als Familie vor einigen Jahren den ‚Legepark Kolding‘ kennengelernt. Dort stehen sogenannte ‚Moon-Cars‘ – also Fahrzeuge ähnlich wie Kettcars – kostenlos zur Verfügung und werden begeistert von Kindern genutzt. Spielerisch befahren sie einen Miniatur-Straßenraum und haben dabei jede Menge Spaß. Rund um den Platz laden Sitzbänke und Picknicktische zum Verweilen ein. So etwas wäre auch in Travemünde ein sinnvolles, niedrigschwelliges, inklusives und zudem kostengünstig realisierbares Angebot für Familien – und weitaus zielführender, als erneut mehr Parkplätze zu fordern, zumal gerade erst ein neues Parkhaus mit rund 300 Stellplätzen gebaut und im März dieses Jahres eröffnet wurde.“

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Bundestagsabgeordneter besucht mit uns das Naturschutzgebiet Wakenitz

Sabine Jebens-Ibs, Rolf Albert, Günter Werner, Jörg Clement, Jürgen Ibs (Mitglieder der AG Wakenitz), Katja Mentz (GAL) und Lorenz Gösta Beutin (MdB Die Linke) bereisten gemeinsam die Wakenitz.

Lorenz Gösta Beutin, Mitglied der Fraktion Die Linke im Bundestag, unternahm am Donnerstagvormittag mit dem Ausflugsschiff der Firma Quandt eine Tour auf der Wakenitz, um sich ein Bild von dem Naturschutzgebiet zu machen. Mit an Bord waren fünf Umweltfachleute der Arbeitsgruppe Wakenitz, die seit Jahrzehnten das Naturschutzgebiet beobachten und für das Museum für Natur und Umwelt die Ausstellung „Unsere Wakenitz – 25 Jahre Naturschutzgebiet“ erarbeiteten. Initiiert wurde die Fahrt von der Fraktion Linke & GAL in Lübeck, die mit Katja Mentz (GAL) vor kurzem einen Antrag zum besseren Schutz der Wakenitz in den Umweltausschuss einbrachte.

Auch am Fährhaus Rothenhusen schreitet das Schilfsterben voran (links im Bild). Foto: GAL/ K.Mentz

Während der Tour zeigte Jörg Clement Fotos, auf denen die Wakenitzufer noch dicht mit Schilf bewachsen sind. An gleicher Stelle ist es heute kahl. „Das Schilfsterben ist bereits seit Jahren zu beobachten“, erläuterte Rolf Albert von der Arbeitsgruppe Wakenitz.

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GAL: Ungleichbehandlung von Kindern mit Behinderung beseitigen

Wer ein Kind mit Behinderung hat, dass eine Schulbegleitung benötigt, muss hierfür als Elternteil Anträge stellen. In der Unterrichtszeit und in der Nachmittagsbetreuung an der Schule wird die Begleitperson über die Eingliederungshilfe bewilligt, weil jedes Kind ein Recht auf Bildung hat – geregelt im 9. Sozialgesetzbuch, unter Paragraf 112. Wenn dasselbe Kind mit Begleitperson auch die Ferienbetreuung im Ganztag an Schule besuchen will, müssen Eltern erneut einen Antrag stellen. Es ist jedoch ein anderer Paragraf zuständig: §113 SGB IX für soziale Teilhabe. Hierbei müssen Eltern ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Tun sie dies nicht oder liegen über einer Einkommens- oder Vermögensgrenze, übernimmt die Eingliederungshilfe nicht die Kosten für die Begleitperson des Kindes. Eltern von Kindern ohne Behinderung betrifft dies nicht. Für sie gilt der Betreuungsvertrag des Ganztags an Schule, der die Früh- und Nachmittagsbetreuung an Schultagen gleichermaßen wie Ferienzeiten einschließt.

Diese Ungleichbehandlung von Kindern mit und ohne Behinderung will die Fraktion Linke & GAL beseitigen. Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann (GAL) stellt deshalb in der kommenden Sitzung eine Anfrage, mit der juristisch klargestellt werden soll, dass die Ferienbetreuung im Ganztag an Schule zum pädagogischen Konzept der Schule gehört bzw. zum Schulprogramm und inhaltlich den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule erfüllt – somit als „Teilhabe an Bildung“ nach § 12 SGB IX zählt. „Es kann doch nicht sein, dass mit diesem umständlichen Antragsverfahren inklusive Einkommens- und Vermögensprüfung Kinder benachteiligt werden, weil sie mit einer Behinderung aufwachsen und Begleitung benötigen. Diese Ungleichbehandlung verstößt meines Erachtens eindeutig gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und wir wollen, dass die Hansestadt Lübeck zukünftig auch Kindern mit Behinderung die Ferienbetreuung an ihrer Schule ohne gesonderten Antrag gewährt, wenn die Eltern Betreuungsbedarf anmelden,“ so Juleka Schulte-Ostermann.

Anfrage von Juleka Schulte-Ostermann (GAL) im Wortlaut:

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GAL fordert Parteiverbot

Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als gesichert rechtsextrem ein – GAL fordert Parteiverbot Die Wähler*innengemeinschaft GAL (grün+alternativ+links) begrüßt die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Für […]

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