GAL: Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht gegeneinander ausspielen
Erneut droht die Schaffung eines Kinder- und Jugendbeirats zu scheitern, weil Politik sich nicht auf den richtigen Weg einigen kann. In der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses erhielt weder der Antrag von CDU, Grünen und FDP eine Mehrheit der Stimmen, noch der Antrag der GAL. Beide forderten die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats. Jamaika will die Personalkosten über Streichung anderer Personalstellen im Jugendbereich finanzieren. Die Fraktion Linke & GAL fordert stattdessen die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Haushalt 2026 und fortlaufend.
„Inklusive der Sachkosten und eines kleinen Budgets, so hatte die Verwaltung errechnet, betragen die Kosten für einen Kinder- und Jugendbeirat 300.000 Euro jährlich. Das sollte uns ein so wichtiges Demokratieprojekt für Kinder und Jugendliche wert sein“, so Juleka Schulte-Ostermann (GAL), kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion. „Die Kürzungsvorschläge der Jamaika Fraktionen an anderer Stelle in der Kinder- und Jugendarbeit lehnen wir deshalb ganz klar ab. Mit unserem Antrag haben wir einen Vorschlag gemacht, der im Ausschuss die Unterstützung der Mitglieder des Jugendrings und der Vertretung der Freien Wohlfahrtsverbände hatte. Leider lehnte die SPD beide Anträge auf Einrichtung eines Jugendbeirats ab. Im Ergebnis ein Desaster mit sehr negativer Außenwirkung.“
„Der Vorschlag von CDU, Grünen und FDP, die Personalkosten des Beirats durch Streichung an anderer Stelle in der Kinder- und Jugendarbeit decken zu wollen, widerspricht dem Ziel einer verbesserten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ihre Interessen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Zu einer guten Kinder- und Jugendarbeit gehören Treffpunkte und Freizeitangebote sowie niedrigschwellige Beteiligungsformate in den Stadtteilen, ebenso wie ein Kinder- und Jugendbeirat auf zentraler Ebene. Beides muss gleichermaßen berücksichtigt werden und sollte nicht auf Kosten des anderen gehen“, ergänzt Katja Mentz (GAL), die sich bereits seit fünfzehn Jahren für eine verbesserte Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck einsetzt.
Die Fraktion Linke & GAL appelliert an die Fraktionen CDU, Grüne, FDP und SPD, ihre aus Spargründen ablehnende Haltung aufzugeben. „300.000 Euro zusätzlich für die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auszugeben, ist in einer Demokratie mit wenig Einflussmöglichkeiten für junge Menschen kein Cent zu viel.“
Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats endlich in Sicht
Nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess liegen nun die Ergebnisse des Arbeitskreises „Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck“ für institutionalisierte Beteiligung im Jugendhilfeausschuss vor.
Bild: KI-generiert
Ausschuss- und Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann (GAL) stellte hierzu den Antrag, dass entsprechend der Empfehlung des Arbeitskreises, ein Kinder- und Jugendbeirat eingeführt werden soll und die dafür notwendigen Mittel in geschätzter Höhe von 300.000 Euro im kommenden Haushalt und fortlaufend geordnet werden. Nach Erstellung einer Satzung, soll ein Ausschreibungsverfahren gestartet und ein freier Träger gefunden werden, der die konzeptionelle und pädagogische Aufgabe zur Begleitung und Unterstützung eines Kinder- und Jugendbeirats übernimmt, und gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen die weiteren notwendigen Schritte bis zur ersten Wahl eines Kinder- und Jugendbeirats durchführt.
„Mit der fortlaufenden Bereitstellung der finanziellen Mittel ab dem Haushaltsjahr 2026 wollen wir sicherstellen, dass ein Kinder- und Jugendbeirat dauerhaft eingerichtet und damit eine institutionalisierte Vertretung und Beteiligung junger Menschen in Lübeck erreicht wird“, so Juleka Schulte-Ostermann.
Ein ebenfalls eingereichter Antrag von CDU, Grünen und FDP sieht vor, dass „der Personalkostenaufwand kostenneutral oder über eingeworbene Drittmittel umzusetzen“ sei.
Hieran übt Katja Mentz, stellvertretendes Mitglied der GAL im Jugendhilfeausschuss scharfe Kritik: „Mit dieser Vorgabe wird deutlich, dass es CDU, Grünen und FDP nicht wirklich ernst mit der Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats ist. Die Finanzierung von Personal- und Sachkosten, Öffentlichkeitsarbeit, eines Budgets zur eigenen Verfügung der künftigen Beiratsmitglieder sowie Sitzungsgelder müssen von Anfang an und dauerhaft im städtischen Haushalt geordnet werden. Abgesehen davon, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Aufgabe handelt, würde die Abhängigkeit von Drittmitteln bedeuten, dass ein Kinder- und Jugendbeirat ewig auf der Kippe steht. Das darf nicht sein.“
Linke & GAL kritisieren: Ungerechtigkeit bei KiTa-Verpflegungskosten wird wiederbelebt
Die Fraktion Linke & GAL hat die heute in der Bürgerschaft mit breiter Mehrheit beschlossene neue KiTa-Entgeltsatzung abgelehnt.
„Auch, wenn die neue Satzung eine verbesserte Sozialstaffel vorsieht, bedeutet sie im Ergebnis deutlich mehr Bürokratie und für zahlreiche Familien höhere Kosten – vor allem bei Geschwisterkindern, da die Entlastung bei den Betreuungskosten den Wegfall der Verpflegungssubvention nicht ausgleicht“, erläutert Juleka Schulte-Ostermann, GAL-Bürgerschaftsmitglied, die Haltung ihrer Fraktion.
„Die frisch beschlossene Entgeltsatzung gilt trägerübergreifend, regelt aber nur die zukünftig reduzierten Betreuungskosten und Ermäßigungen über eine verbesserte Sozialstaffel. Die Verpflegungskosten in den Kitas werden hierin nicht geregelt. Somit bleibt für die städtischen Kitas die bisherige Entgeltordnung zunächst als Bestandteil der laufenden Kita-Betreuungsverträge parallel weiterhin gültig. Denn ausschließlich hier werden die Verpflegungskosten für die städtischen Kitas geregelt: Eltern zahlen in einer städtischen Kita monatlich 52,25 € für Verpflegung“, so Juleka Schulte-Ostermann.
„Somit wird das alte Problem, dass nicht alle Eltern unabhängig von der Trägerschaft gleich gute Bedingungen bei den Verpflegungskosten haben, trotz unserer Warnung wiederbelebt. Mit dem neuen Kita-Jahr und dem Wegfall der 50-Euro-Bezuschussung werden sehr viele Eltern in Kitas freier oder kirchlicher Trägerschaft die Verpflegungskosten wieder in voller Höhe zahlen müssen. Diese liegen monatlich zum Teil über 100 Euro und werden voraussichtlich weiter steigen. In den städtischen Kitas gilt dagegen weiterhin die Entgeltordnung mit den zu begrüßenden niedrigen monatlichen Verpflegungskosten in Höhe von 52,25 €.
Die Fraktion Linke & GAL stellte in der Bürgerschaft die Frage, ob die Verwaltung davon ausgehe, die neue Satzung ersetze die städtische Entgeltordnung. „Doch dann blieben die Verpflegungskosten für die städtischen Kitas ungeregelt. Oder plant die Verwaltung etwa eine kurzfristige Änderung der Entgeltordnung für städtische Kitas und damit mindestens eine Verdoppelung der Verpflegungskosten? Das erachten wir als unrealistisch, denn für jede der 28 städtischen KiTas müsste die Kalkulation der Verpflegungskosten den KiTa-Beiräten sowie der Kreis- und Stadtelternvertretung zur schriftlichen Stellungnahme mit angemessener Frist vorgelegt werden. Anschließend wären der Jugendhilfeausschuss und die Bürgerschaft einzubeziehen“, so die kinder- und jugendpolitische Sprecherin Juleka Schulte-Ostermann. „Es wird also voraussichtlich erneut die Situation entstehen, dass Eltern klagen, wenn sie im Vergleich doppelt so hohe Verpflegungskosten zahlen, weil diese in den städtischen Einrichtungen subventioniert werden.“
Abschließend erklären Juleka Schulte Ostermann (GAL) und Fraktionskollege Andreas Müller (Die Linke): „Diese Entgeltsatzung löst nicht das Problem, das sie lösen sollte, sondern schafft mehr Bürokratie, belastet viele Familien, führt zu neuen rechtlichen Unsicherheiten, bietet keine für alle Eltern gleich guten Bedingungen bei den Verpflegungskosten und gefährdet das Vertrauen in eine faire Kita-Finanzierung.“
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