52 mobile Luftfilter: Besser als nichts, aber nicht genug!

GAL Lübeck: 52 mobile Luftfilter – besser als nichts, aber bei Weitem nicht ausreichend


Die Stadt Lübeck hat anstelle der geplanten 26 mobilen Luftfilter für die Schulen und Kitas nun 52 angeschafft, also genau doppelt so viele, wie ursprünglich von Verwaltung, SPD und CDU gewollt. 

Juleka Schulte-Ostermann

„Eigentlich müssten wir uns hierüber freuen“, erklärt Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. Ihrem hartnäckigen Einsatz und Engagement auf zahlreichen verschiedenen Ebenen ist es vor allem zu verdanken, dass nun zumindest 48 Luftfilter vorhanden sind.  „Doch zufrieden können wir längst nicht sein“, so die GAL Politikerin. 
„Die Stadt Lübeck orientiert sich bei der Anschaffung der Luftfilter an der Raumkategorisierung. Hat ein Raum keine raumlufttechnische Anlage, sind die Fenster nur kippbar, beziehungsweise gibt es lediglich Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt, so zählt der Raum zur Kategorie 2. Für diese Räume der Kategorie 2 sind nach Vorgabe des Umweltbundesministeriums zwingend Luftfilter anzuschaffen“, so Katja Mentz, stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss für die GAL.

„Die Luftfilter für die Räume der Kategorie 2 gibt es nun endlich zu Beginn des dritten Pandemiejahres und zum Ende der vierten Welle in Lübeck. Das ist besser als gar nichts, aber es reicht bei Weitem nicht aus. Denn das Bundesumweltamt verlangt Luftfilter auch für Räume der Kategorie 1, wenn keine Stoß- und Querlüftung dreimal pro Stunde für ca. 3 Minuten möglich ist. Wir alle wissen, dass die wenigsten Klassenzimmer einander gegenüberliegende Fenster haben. Doch genau das ist eine Voraussetzung für die notwendige Querlüftung“, ergänzt Juleka Schulte-Ostermann und stellt abschließend bedauernd fest:

Die Hansestadt Lübeck bezieht sich stets auf die Vorgaben des Umweltbundesamts bei der Einteilung der Räume in Kategorien und auf die Empfehlungen des Umweltbundesministeriums. Da das Land ausschließlich Luftfilter für Räume der Kategorie 2 fördert, ignoriert die Stadt Lübeck aus finanziellen Gründen wissentlich die Vorgaben des Umweltbundesamtes, dass bei fehlender Querlüftung in Kita- und Schulräumen der Kategorie 1 ebenfalls Luftfilter notwendig sind. Nach mehr als zwei Jahren Pandemie ist das ein fatales Signal von Verwaltung, sowie der politischen Mehrheit aus SPD und CDU an Eltern und die Mitarbeitenden in Lübecks Schulen und Kitas.

Katja Mentz 17. März 2022

GAL fordert mehr Anstrengungen bei der Betreuung von Schulkindern und beim Thema Inklusion

„Zunächst bedanken wir uns bei der Verwaltung für die nun vorgelegte Jugendhilfeplanung – Kindertagesbetreuung inklusive der Maßnahmenplanung. Die gemachten Fortschritte, aber auch die vorhandenen Schwachstellen werden in dem Bericht klar aufgezeigt“, so die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, Juleka Schulte-Ostermann.

„Demnach konnten die Betreuungsplätze der unter Dreijährigen ausgebaut werden, während jedoch das Betreuungsangebot für über Dreijährige nur sehr geringe Zuwächse verzeichnet. Aus unserer Sicht widerspricht außerdem die zunehmende Anzahl der Kinder in der Kindertagespflege der politischen Willensbekundung, die eine ursprüngliche Begrenzung auf 20 Prozent Betreuungsanteil vorsah. Hier fordern wir als GAL, dass Perspektiven aufgezeigt werden, wo zukünftig Erweiterungen von Einrichtungen oder zusätzliche Einrichtungen geschaffen werden, um das erklärte Ziel einer 95 prozentigen Versorgung zu erreichen und hierbei den Anteil in Kindertageseinrichtungen zügiger als bisher zu steigern.

Voraussetzungen für Inklusion in allen Kitas schaffen

Den Abbau von Integrationsgruppen zugunsten von Inklusion in den betreffenden Regel-Kitas ist ein lobenswerter Schritt in die richtige Richtung. Nun gilt es, allen Trägern die notwendigen Voraussetzungen zu bieten, dass auch sie Inklusion in der Regel-Kita als Standard sicherstellen können. Die exklusiven und damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßenen weiteren Integrationsgruppen, bei denen es jetzt sogar zu einem Platzausbau gekommen ist, müssen der Vergangenheit angehören und sollten in kürzester Zeit endlich aufgelöst werden. Die freiwerdenden personellen und finanzielle Mitteln sind den Kitas zur Sicherstellung der Inklusion zur Verfügung zu stellen. Vielleicht braucht es hier weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle Träger“, schlägt Juleka Schulte-Ostermann vor.

Betreuung von Schulkindern sowohl räumlich als auch personell schwierig

„Mit besonderer Sorge sehen wir die Versorgungquote für die Betreuung von Schulkindern. Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung. Bis dahin muss die Versorgungsquote in Lübeck um weitere 10-15 Prozent gesteigert werden. Doch bereits jetzt reicht der Platz in den Schulen nicht aus“, berichtet Katja Mentz, die für die GAL im Ausschuss Schule und Sport aktiv ist.

„Dies besagt auch der Bericht zur Doppelraumnutzung. Zwar zeigten sich bei einer Befragung Lehrkräfte und Betreuungspersonal überwiegend zufrieden mit der Situation. Doch gleichzeitig wurde angemerkt, dass es in den allermeisten Schulen keine Rückzugs- und Ruheräume für die Schülerinnen und Schüler gibt. Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass Kinder von morgens um 8 Uhr bis zum Nachmittag in einer Gruppensituation verbringen müssen, ohne zwischendurch die Möglichkeit zu haben, sich auch mal zurückzuziehen.

Hinzu kommt, dass bis 2026 die angespannte Raumsituation weiter strapaziert wird, weil bis dahin noch mehr Kinder auf gleichem Raum betreut werden müssen. Es wird bei diesem Problem immer nur darauf verwiesen, dass es in den vorhandenen Schulgebäuden keine Möglichkeiten zur Erweiterung gibt. Doch wir können das Raumproblem der Stadt nicht zu dem Betreuungsproblem von Kindern und deren Betreuer*innen machen.“

Hortplätze in externen Gebäuden als Teil der Lösung

„Eine Lösung sehen wir darin, dass endlich externe Hortplätze geschaffen werden, zusätzliche Gebäude in Schulnähe errichtet oder angemietet werden, um die Raumnot zu entspannen und dem Bürgerschaftsbeschluss von 2018 gerecht zu werden, überall in der Ganztagsbetreuung von Schulkindern Hortstandards zu gewährleisten“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, die über die Initiative Hortretter*innen zur aktiven Kommunalpolitik gekommen ist.

„Das geht am einfachsten in Horteinrichtungen selbst, wo der Betreuungsschlüssel dem von Kitas entspricht und Kinder die Möglichkeit erhalten, in kleinen Gruppen Hausaufgaben zu machen und bei Bedarf auch Rückzugsräume vorfinden.

Es wurden seit 2018 de facto mittlerweile 50 Hortplätze abgebaut, die laut Bürgerschaftsbeschluss jedoch zu erhalten sind („Hortplätze bleiben erhalten.“). Insofern sollte die Stadt Lübeck aus unserer Sicht offensiv mit dem Problem umgehen und entweder städtischen oder freien Trägern die Möglichkeit geben, diese 50 Hortplätze wieder real zu schaffen, zumal der Beschluss, bis 2023 in den Betreuten Grundschulen zu 100 % Fachkräfte wie in den Kita-Horten zu beschäftigen, bisher bei Weitem nicht überall erfüllt ist.

GanztagsPlus Gruppen an allen Schulen einrichten

In dem Zusammenhang fragen wir uns auch, warum immer noch fünf der betreuten Grundschulen ohne eine GanztagsPlus Gruppe arbeiten? Dies würde zumindest für einige Kinder eine kleinere Gruppengröße mit entsprechend besserem Betreuungsschlüssel bedeuten. Auch diese fehlenden Gruppen GanztagPlus sind ein Verstoß gegen den Bürgerschaftsbeschluss von 2018, die damals als Vorschlag der SPD einen Kompromiss zu wegfallenden Hortplätzen darstellen sollten. Wir fordern, dass diese GanztagsPlus Gruppen endlich an allen Grundschulstandorten eingerichtet wird“, so die GAL.

Katja Mentz 4. März 2022

Kita-Essen: GAL lehnt geplante Kostenerhöhungen ab

Foto: Katja Mentz

Die Fraktion Freie Wähler und GAL fordert die Hansestadt Lübeck dazu auf, die geplante Kostensteigerung für die Verpflegung in den städtischen Kitas zurückzuziehen und stattdessen zukünftig auch die Verpflegungskosten der freien und kirchlichen Träger zu bezuschussen.

„Eine angekündigte Steigerung der Verpflegungskosten von 52,25 € auf 106,40 € bedeutet für Eltern mit mehreren Kindern, für Alleinerziehende und Eltern mit geringen Einkommen eine besondere Härte, insbesondere da diese ursprünglich Verträge unter anderen  Voraussetzungen mit einer städtischen Kita eingegangen sind. Die Forderung nach Gleichbehandlung aller Träger darf nicht zur Folge haben, dass Verpflegungskosten um mehr als 100 Prozent angehoben werden“, so Juleka Schulte-Ostermann (GAL). „Auch die geplante Reduzierung der Betreuungszeit und Steigerung der Entgelte für die Betreuung lehnen wir vehement ab.“

„Wir haben das Dilemma schon länger kritisiert, dass bei der Verpflegung in Betreuungseinrichtungen sowohl finanziell als auch qualitativ erhebliche Unterschiede bestehen. Unterschiede von monatlich mehr als 50 Euro für Essen sind neben den reinen Betreuungskosten für sehr viele Eltern erheblich“, weiß Katja Mentz, Mutter von drei Kindern und Fraktionsmitglied der GAL im Ausschuss Schule und Sport. „Eine Anhebung der Essenskosten auf 106,40 € in den städtischen Einrichtungen würde nicht zu mehr Gerechtigkeit führen – nur zu mehr sozialen Härtefällen. Denn Unterschiede existieren weiterhin – sowohl in Bezug auf die Qualität als auch finanziell.

Katja Mentz

Wir haben bereits vor Monaten einen Antrag gestellt, nachhaltige Kriterien für Essen in Kitas und Schulen einzuführen, um auf diese Weise stadtweit die Qualität des Essens anzugleichen. Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass dies nicht zu hohen Kostensteigerungen führen muss, wenn gleichzeitig der Ernährungsplan umgestellt wird. Im Zuge einer Angleichung zwischen den verschiedenen Trägern muss es um eine finanzielle Entlastung von Eltern und um Qualitätskriterien gehen.“

Hier sehen die beiden Kommunalpolitikerinnen vor allem auch das Land in der Pflicht. „Im Zuge der Kita-Reform hat die Landesregierung bewusst versagt und gezielt versäumt, klare Kriterien für die Verpflegung zu formulieren und diese auch finanziell zu fördern. Stattdessen heißt es im Gesetz nur lapidar „Kosten für angemessene Verpflegung“, in denen anteilig jedoch nicht nur Essen und Getränke enthalten sind, sondern auch Energiekosten, Geräte und Personal. Seit der Kita-Reform haben bereits etliche Einrichtungen freier und kirchlicher Träger die Kosten für Verpflegung angehoben, allerdings nicht in dem ungeheuerlich hohem Maße, wie es die Stadt Lübeck nun plant.

„Wir fordern die Stadt auf, die Vorlagen zu allen Kostensteigerungen umgehend zurückzuziehen und stattdessen gemeinsam mit Elternvertretungen und Trägern von Kindertageseinrichtungen an das Land heranzutreten, damit Kriterien für angemessene „Verpflegungskosten“ und Qualitätsstandards klar benannt und in die Finanzierung mit aufgenommen werden. In Bezug auf die Qualität fordern wir dazu auf, das Essen in allen Einrichtungen innerhalb von fünf Jahren stufenweise auf 100% Bio, möglichst regional und fair (bei z.b. Produkten wie Bananen, Orangen, Kakao etc.) umzustellen. Damit fördert das Land dann nicht nur Kinder sondern auch die enkeltaugliche Landwirtschaft, die Umwelt und den Klimaschutz“, so Katja Mentz und Juleka Schulte-Ostermann abschließend. 

Unser Dank gilt an dieser Stelle ausdrücklich der Stadt- und Kreiselternvertretung Lübeck, die sich im Ehrenamt mit außerordentlich hohem Sachverstand und Engagement gegen die geplanten Kostensteigerungen in den städtischen Kitas ausspricht und genau wie wir fordern, dass alle Kitas gleich gute Bedingungen erhalten und nicht gleich schlechte, wie es die Verwaltung und SPD Lübeck derzeit planen.

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