GAL begrüßt offensiven Bericht Jugendhilfeplanung

Juleka Schulte-Ostermann

„Die Bedeutung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit wurde in den vergangenen Jahren stark vernachlässigt. Dies macht der Bericht deutlich.“, ist Juleka Schulte-Ostermann dankbar über die neue Offensive des Bereichs Jugendhilfeplanung und Jugendarbeit. Darin werden Defizite offengelegt und auch zusätzliche neue Stellen gefordert. „Jahrelang haben Teile der Politik und Verwaltung darauf gebaut, dass Ganztag an Schule außerschulische Angebote und Treffpunkte für Kinder und Jugendliche verzichtbar mache. Wir sind froh, dass die Verwaltung dies als Fehleinschätzung einräumt und nun zum Gegensteuern aufruft. Denn es gibt sehr viele Kinder und Jugendliche, die die Angebote von Ganztag an Schule nicht wahrnehmen. Andere sind froh, wenn sie das Schulgebäude verlassen können. Für diese Kinder und Jugendlichen braucht es außerschulische Treffpunkte und zu einem nicht geringen Teil pädagogische Unterstützung. Der bundesweite Vergleich zeigt, dass andere Städte weit mehr Jugendtreffs anbieten. So leistet sich Kiel ein Angebot von 30 Jugendtreffs, davon vier für Mädchen. In Lübeck sind es dagegen nur noch 16 Treffs, davon hat lediglich das Projekt Mixed Pickles ein Angebot für Mädchen mit dem Schwerpunkt Inklusion.

„Jugendarbeit ist seit Jahren zugunsten von Ganztag an Schule auf Sparflamme gelaufen. Dabei fängt sie in einigen Stadtteilen viele Defizite auf, leistet Hausaufgabenhilfe, pädagogische Unterstützung, eine Mahlzeit, Freizeitaktivitäten und vor allem einen Treffpunkt. Dazu sind viele Familien nicht in der Lage. Wie bereits in der Vergangenheit unterstützen wir die Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen sowie den Bedarf weiterer dringend benötigter Personalstellen.“, so Juleka Schulte-Ostermann.

„In besonders bedürftigen Stadtteilen regen wir an, die 45 Hortplätze einzurichten, um Kinder ab Grundschulalter in kleinen Gruppen betreuen und unterstützen zu können. Denn der Bericht besagt auch, dass Ganztag in Schule für viele Kinder nicht den richtigen Rahmen bietet, um zum Beispiel Hausaufgaben zu machen. Hier haben sich die Horte in der Vergangenheit mit ihrem hohen qualitativen pädagogischen Angebot und einer Betreuung in kleinen Gruppen bewährt.“

Kitagesetz-Novellierung ist nicht zu Ende gedacht. GAL fordert Nachbesserung!

Die Kitagesetz Novellierung sieht vor, dass Geschwisterermäßigung bei gleichzeitiger Betreuung in Höhe von 50 Prozent für das zweite Kind und 100 Prozent ab dem dritten Kind geleistet wird. Grundsätzlich ist diese Novellierung zu begrüßen – jedoch nur, wenn sie sich nicht, wie vorgesehen, ausschließlich auf den vorschulischen Bereich bezieht. Denn die Betreuungskosten für Schulkinder sollen lt. Gesetzesvorlage nicht unter die Geschwisterermäßigung fallen. Die GAL kritisiert diese Planung und verlangt die Überarbeitung der Vorlage.

Juleka Schulte-Ostermann

Bisher ist die Geschwisterermäßigung gesetzlich über § 25 Abs. 3 KiTaG geregelt und gilt für Kinder in Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 14 Jahre. „Das muss beibehalten werden“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. “Die GAL stellt daher in der kommenden Bürgerschaft einen Antrag, die Landesregierung zu einer Änderung der Vorlage aufzufordern. Solange CDU, FDP und GRÜNE im Land nicht bereit sind, das Gesetz in diesem Punkt zu verbessern, soll die Hansestadt Lübeck weiterhin die Geschwisterermäßigung wie bisher auch für Schulkinder gewähren.“ „Die Jamaika-Landesregierung belastet mit ihren Plänen weiter die Städte und Kommunen, wenn diese – wie in Lübeck – auch für Schulkinder Geschwisterermäßigung leisten. Übernehmen Kommunen diese Leistung zukünftig nicht freiwillig, bedeutet dieser Punkt der Novellierung für Eltern eine Belastung. Denn im Durchschnitt liegen knapp 4 Jahre Altersabstand zwischen Geschwisterkindern in Schleswig-Holstein, das dritte Kind kommt häufig zur Welt, wenn die älteren Geschwister schon zur Schule gehen oder kurz vor der Einschulung stehen. So hört sich eine 100-prozentige Ermäßigung ab dem dritten Kind prima an, kommt jedoch in der Praxis kaum vor“, kritisiert Juleka Schulte-Ostermann. Sie ergänzt: „Angenommen Eltern lassen zwei Kinder im Hort und das dritte Kind im Kindergarten betreuen, dann erhalten sie heute für das zweite und dritte Kind eine Ermäßigung. Nach der Novellierung aber zahlen sie für jedes Kind 100% der Elternbeiträge – über 500 Euro pro Monat, wenn die Kommune nicht freiwillig Geschwisterermäßigung für die Hortplätze gewährt. Das kann so nicht bleiben! “, so Schulte-Ostermann abschließend.

GAL: Surf-Welle auf der Wakenitz ist Schnaps-Idee

Wakenitz auf Höhe des Sportzentrums Falkenwiese

In der Wochenendausgabe der Lübecker Nachrichten war zu lesen, dass die TH Lübeck an einer Trainingsanlage für Surfer tüftelt, einer stehenden, acht Meter breiten und 1,50 Meter hohen Welle, die durch Pumpen erzeugt wird. Vorbild sei eine Anlage im nordrhein-westfälischen Langenfeld.

Sportzentrum Falkenwiese

„Als möglicher Standort der Projektidee sei das Sportzentrum Falkenwiese in der Verlängerung auf der Wakenitz angedacht.“, wird die Sportverwaltung im Protokoll des Ausschusses für Schule und Sport im März wiedergegeben.

Die Wähler*innengemeinschaft GAL hält das für eine schlechte Idee und ist strikt dagegen. Katja Mentz, GAL-Mitglied und Anwohnerin des Viertels hielt die Schlagzeile für einen späten Aprilscherz. „Die Wakenitz ist an dieser Stelle Landschaftsschutzgebiet – wird weiter südlich Naturschutzgebiet. Der bisher zugelassene Wassersport ist an die Bedingungen angepasst: Kleine Segeljollen, Stand-Up Paddling und Kanufahren unterstreichen die Ruhe. Dagegen erzeugt eine künstliche Welle als Sportattraktion mitsamt Besucher* und Zuschauer*innen Lärm – oder stört zumindest die Ruhe. Wir leben wenige Kilometer von der Ostsee entfernt, wo Surfen und Kitesurfen unter natürlichen Bedingungen möglich sind. Die Wakenitz ist als Landschaftsschutzgebiet Attraktion genug.“

Bestätigt wird die Haltung der GAL durch die Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet. Zu den verbotenen Maßnahmen gehört: „…die Ruhe der Natur und den Naturgenuss durch Lärmen oder auf andere Weise zu stören.“

„Ich glaube nicht, dass eine solche künstliche Welle in der Wakenitz genehmigungsfähig wäre und kann nicht nachvollziehen, wie jemand überhaupt auf den Gedanken kommt, sie dort zu platzieren.“, so Carl Howe (GAL). „Die Anlage würde privat betrieben werden müssen, heißt es. Dies bedeutet, das Konzept müsste wirtschaftlich sein, entsprechend hoch die Preise. Das widerspricht dem derzeitigen Angebot des Sportzentrums Falkenwiese, das sozial und vielfältig für Jung und Alt angelegt ist – unabhängig vom Geldbeutel.“

Eine künstliche Welle könne überall fließen – theoretisch auch mitten in der Innenstadt, so die GAL-Politiker*innen. „Wir wollen die Forschungsarbeit der TH Lübeck nicht schlecht reden. Es ist wichtig, dass sich Studierende, ihren Interessen entsprechend, mit technischen Möglichkeiten und Umweltschutz in der Praxis beschäftigen. Wenn eine solche Anlage mehrheitlich für Lübeck gewünscht wird, sollte aber auf jeden Fall ein anderer Standort gefunden werden. Eine solche Anlage auf der Wakenitz lehnen wir ab.“

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