„Die
Bedeutung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit wurde in den
vergangenen Jahren stark vernachlässigt. Dies macht der Bericht
deutlich.“, ist Juleka Schulte-Ostermann dankbar über die neue Offensive
des Bereichs Jugendhilfeplanung und Jugendarbeit. Darin werden Defizite
offengelegt und auch zusätzliche neue Stellen gefordert. „Jahrelang
haben Teile der Politik und Verwaltung darauf gebaut, dass Ganztag an
Schule außerschulische Angebote und Treffpunkte für Kinder und
Jugendliche verzichtbar mache. Wir sind froh, dass die Verwaltung dies
als Fehleinschätzung einräumt und nun zum Gegensteuern aufruft. Denn es
gibt sehr viele Kinder und Jugendliche, die die Angebote von Ganztag an
Schule nicht wahrnehmen. Andere sind froh, wenn sie das Schulgebäude
verlassen können. Für diese Kinder und Jugendlichen braucht es
außerschulische Treffpunkte und zu einem nicht geringen Teil
pädagogische Unterstützung. Der bundesweite Vergleich zeigt, dass andere
Städte weit mehr Jugendtreffs anbieten. So leistet sich Kiel ein
Angebot von 30 Jugendtreffs, davon vier für Mädchen. In Lübeck sind es
dagegen nur noch 16 Treffs, davon hat lediglich das Projekt Mixed
Pickles ein Angebot für Mädchen mit dem Schwerpunkt Inklusion.
„Jugendarbeit
ist seit Jahren zugunsten von Ganztag an Schule auf Sparflamme
gelaufen. Dabei fängt sie in einigen Stadtteilen viele Defizite auf,
leistet Hausaufgabenhilfe, pädagogische Unterstützung, eine Mahlzeit,
Freizeitaktivitäten und vor allem einen Treffpunkt. Dazu sind viele
Familien nicht in der Lage. Wie bereits in der Vergangenheit
unterstützen wir die Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit in den
Stadtteilen sowie den Bedarf weiterer dringend benötigter
Personalstellen.“, so Juleka Schulte-Ostermann.
„In
besonders bedürftigen Stadtteilen regen wir an, die 45 Hortplätze
einzurichten, um Kinder ab Grundschulalter in kleinen Gruppen betreuen
und unterstützen zu können. Denn der Bericht besagt auch, dass Ganztag
in Schule für viele Kinder nicht den richtigen Rahmen bietet, um zum
Beispiel Hausaufgaben zu machen. Hier haben sich die Horte in der
Vergangenheit mit ihrem hohen qualitativen pädagogischen Angebot und
einer Betreuung in kleinen Gruppen bewährt.“
Kitagesetz-Novellierung ist nicht zu Ende gedacht. GAL fordert Nachbesserung!
Die Kitagesetz Novellierung sieht vor, dass Geschwisterermäßigung bei gleichzeitiger Betreuung in Höhe von 50 Prozent für das zweite Kind und 100 Prozent ab dem dritten Kind geleistet wird. Grundsätzlich ist diese Novellierung zu begrüßen – jedoch nur, wenn sie sich nicht, wie vorgesehen, ausschließlich auf den vorschulischen Bereich bezieht. Denn die Betreuungskosten für Schulkinder sollen lt. Gesetzesvorlage nicht unter die Geschwisterermäßigung fallen. Die GAL kritisiert diese Planung und verlangt die Überarbeitung der Vorlage.
Bisher ist die Geschwisterermäßigung gesetzlich über § 25 Abs. 3 KiTaG geregelt und gilt für Kinder in Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 14 Jahre. „Das muss beibehalten werden“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. “Die GAL stellt daher in der kommenden Bürgerschaft einen Antrag, die Landesregierung zu einer Änderung der Vorlage aufzufordern. Solange CDU, FDP und GRÜNE im Land nicht bereit sind, das Gesetz in diesem Punkt zu verbessern, soll die Hansestadt Lübeck weiterhin die Geschwisterermäßigung wie bisher auch für Schulkinder gewähren.“ „Die Jamaika-Landesregierung belastet mit ihren Plänen weiter die Städte und Kommunen, wenn diese – wie in Lübeck – auch für Schulkinder Geschwisterermäßigung leisten. Übernehmen Kommunen diese Leistung zukünftig nicht freiwillig, bedeutet dieser Punkt der Novellierung für Eltern eine Belastung. Denn im Durchschnitt liegen knapp 4 Jahre Altersabstand zwischen Geschwisterkindern in Schleswig-Holstein, das dritte Kind kommt häufig zur Welt, wenn die älteren Geschwister schon zur Schule gehen oder kurz vor der Einschulung stehen. So hört sich eine 100-prozentige Ermäßigung ab dem dritten Kind prima an, kommt jedoch in der Praxis kaum vor“, kritisiert Juleka Schulte-Ostermann. Sie ergänzt: „Angenommen Eltern lassen zwei Kinder im Hort und das dritte Kind im Kindergarten betreuen, dann erhalten sie heute für das zweite und dritte Kind eine Ermäßigung. Nach der Novellierung aber zahlen sie für jedes Kind 100% der Elternbeiträge – über 500 Euro pro Monat, wenn die Kommune nicht freiwillig Geschwisterermäßigung für die Hortplätze gewährt. Das kann so nicht bleiben! “, so Schulte-Ostermann abschließend.
In der Wochenendausgabe der Lübecker Nachrichten war zu lesen, dass die TH Lübeck an einer Trainingsanlage für Surfer tüftelt, einer stehenden, acht Meter breiten und 1,50 Meter hohen Welle, die durch Pumpen erzeugt wird. Vorbild sei eine Anlage im nordrhein-westfälischen Langenfeld.
„Als
möglicher Standort der Projektidee sei das Sportzentrum Falkenwiese
in der Verlängerung auf der Wakenitz angedacht.“, wird die
Sportverwaltung im Protokoll des Ausschusses für Schule und Sport
im März wiedergegeben.
Die
Wähler*innengemeinschaft GAL hält das für eine schlechte Idee und
ist strikt dagegen. Katja Mentz, GAL-Mitglied und Anwohnerin des
Viertels hielt die Schlagzeile für einen späten Aprilscherz. „Die
Wakenitz ist an dieser Stelle Landschaftsschutzgebiet – wird weiter
südlich Naturschutzgebiet. Der bisher zugelassene Wassersport ist an
die Bedingungen angepasst: Kleine Segeljollen, Stand-Up Paddling und
Kanufahren unterstreichen die Ruhe. Dagegen erzeugt eine künstliche
Welle als Sportattraktion mitsamt Besucher* und Zuschauer*innen Lärm
– oder stört zumindest die Ruhe. Wir leben wenige Kilometer von
der Ostsee entfernt, wo Surfen und Kitesurfen unter natürlichen
Bedingungen möglich sind. Die Wakenitz ist als
Landschaftsschutzgebiet Attraktion genug.“
Bestätigt
wird die Haltung der GAL durch die Verordnung für das
Landschaftsschutzgebiet. Zu den verbotenen Maßnahmen gehört: „…die
Ruhe der Natur und den Naturgenuss durch Lärmen oder auf andere
Weise zu stören.“
„Ich
glaube nicht, dass eine solche künstliche Welle in der Wakenitz
genehmigungsfähig wäre und kann nicht nachvollziehen, wie jemand
überhaupt auf den Gedanken kommt, sie dort zu platzieren.“, so
Carl Howe (GAL). „Die Anlage würde privat betrieben werden
müssen, heißt es. Dies bedeutet, das Konzept müsste wirtschaftlich
sein, entsprechend hoch die Preise. Das widerspricht dem derzeitigen
Angebot des Sportzentrums Falkenwiese, das sozial und vielfältig für
Jung und Alt angelegt ist – unabhängig vom Geldbeutel.“
Eine künstliche Welle könne überall fließen – theoretisch auch mitten in der Innenstadt, so die GAL-Politiker*innen. „Wir wollen die Forschungsarbeit der TH Lübeck nicht schlecht reden. Es ist wichtig, dass sich Studierende, ihren Interessen entsprechend, mit technischen Möglichkeiten und Umweltschutz in der Praxis beschäftigen. Wenn eine solche Anlage mehrheitlich für Lübeck gewünscht wird, sollte aber auf jeden Fall ein anderer Standort gefunden werden. Eine solche Anlage auf der Wakenitz lehnen wir ab.“
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Senat schwänzt Diskussion mit #FridaysForFuture Bewegung
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