Lübecks Industriedenkmale nicht dem Verfall preisgeben!
Ölmühle, Foto: Dr. I.Hunecke
Astrid Kandulla
„Der Eigentümer hat lange nicht die notwendigen Unterlagen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung herausgerückt, die der Bereich Denkmalpflege braucht. Auch damit ist Zeit ins Land gegangen und die Schäden wurden immer schlimmer, so dass eine Nutzung sich angeblich nicht mehr rechnet“, ist GAL-Mitglied Astrid Kandulla entrüstet. „Hinzu kommt die Verweigerung zur Zuwegung des Geländes und keinerlei Aktivitäten, um das Gebäude im Status quo abzusichern. Denn das ist generell die Auflage, wenn man ein Denkmal besitzt.“
In einer Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege heißt es: „Das Gebäude ist von besonderer stadtgeschichtlicher und industriegeschichtlicher Bedeutung als Beispiel der Industrialisierung der Traveufer durch Peter Rehder am Anfang des 20. Jh; darüber hinaus: Zeugnis der Entwicklung der Mühlenindustrie in Lübeck. Als frühes Beispiel eines Stahlbeton-Baus und als noch erhaltenes Exemplar der Ölmühlen- Industrie in Deutschland in der Zeit der Industrialisierung (von etwa 100 Ölmühlen um die Jahrhundertwende sind heute nur noch ca. 20 Exemplare erhalten) ist das Objekt von besonderer wissenschaftlichen Bedeutung. Außerdem handelt es sich bei dem Gebäude städtebaulich um ein herausragendes und dominantes Gebäude am Traveufer, weithin sichtbar.“
Entlang des Traveufers befinden sich weitere gefährdete Objekte wie die Tudorhallen an der Einsiedelstrasse und eine weitere Industriehalle am Glashüttenweg. Der Zustand ist katastrophal und dem Verfall wird nicht annähernd entgegen gewirkt.
Hermann Eickhoff
Hermann Eickhoff, kulturpolitischer Sprecher der GAL befürchtet, dass es um andere Industriebauwerke Lübecks ähnlich besorgniserregend bestellt ist und fordert beim Verkauf von denkmalwürdigen Objekten aus städtischem oder privatem Besitz verpflichtende denkmalpflegerische Auflagen, die regelmäßig überprüft werden. „Bei Nichteinhaltung muss es Konsequenzen geben, die einen Verfall des Denkmals stoppen.“
Die Fraktion GAL unterstützt die Anwohner*innen des Grundstücks Yorckstraße 23-25, die sich gegen eine Bebauung des rund 2600 Quadratmeter großen Grundstücks wehren.
Die alte Eishalle und der Garagenhof sollen abgerissen werden, alter Baumbestand wurde bereits gefällt. Auf dem Privatgrundstück sollen Wohnungen entstehen. Die Häuserreihe entlang der Yorckstraße soll auf dem Grundstück fortgesetzt werden. Doch damit nicht genug – auch auf der Fläche, auf der heute noch Garagen stehen, soll parallel zur Wakenitz ein Riegel mit Wohnungen entstehen. Nach §34 des Baugesetzbuches, den die Bauverwaltung hier geltend macht, braucht es hierfür keine Baugenehmigung. Doch nach Ansicht der GAL – und damit unterstützt die Fraktion die Auffassung der Bürger*innen – dürfte zumindest dort, wo heute noch Garagen stehen, kein dreistöckiges Wohngebäude mit zusätzlichem Staffelgeschoss gebaut werden. Der Mindestabstand zum Schutzgebiet Wakenitz würde damit unterschritten. Und weitere alte Bäume wären gefährdet. „Die Entscheidung der Bauverwaltung wird von uns kritisiert.“, so Carl Howe, der bereits vor Monaten im Bauausschuss mit einer Anfrage tätig wurde. „Wir fordern, dass die Bauvoranfrage erneut geprüft und auch die Abteilung Denkmalschutz tätig wird.“ Katja Mentz stellt eine Anfrage in der Bürgerschaft, warum die Bedenken von Anwohner*innen keine Berücksichtigung fanden. „Die Bauverwaltung soll nicht allein mit dem Investor verhandeln sondern zeitnah auch die Anwohner*innen einbeziehen, die von einem Neubau stark betroffen wären. Wir werden mit den anderen Fraktionen der Bürgerschaft in Kontakt treten, um einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen“
Rückblick auf die Bürgerschaftssitzung am 25. Januar und GAL Anträge
Die „Bürgerschaft tagte in Rekordzeit“ titelte HL-Live ihren Bericht über die Sitzung am 25. Januar 2018. Man könnte auch sagen „vertagte in Rekordzeit“, denn viele der Anträge wurden vor Eintritt in die Tagesordnung in Ausschüsse verschoben oder erhielten keine Dringlichkeit. Trotz entsprechend kurzer Tagesordnung rief der stellvertretende Stadtpräsident Puschaddel (CDU) immer wieder dazu auf, sich mit Wortbeiträgen zurückzuhalten. Eine inhaltliche Diskussion war bei vielen Themen spürbar nicht erwünscht. Dass die Stadtteilbüros nun doch wiederkommen, weil die B90/Grünen während der Jahreswende eine Erleuchtung hatten, während sie im November noch unseren interfraktionellen Antrag (SPD, GAL, Freie Wähler/Die Linke) ablehnten, geriet beinahe zur Nebensache, denn es wurden nicht viele Worte über die neue Bürgerschaftsmehrheit für die Wiedereröffnung verloren. Für die vielen Bürgerinnen und Bürger, die immer wieder verbesserten Service vor Ort eingefordert haben, freuen wir uns. Hier geht’s zur Tagesordnung der Bürgerschaft
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Journalismus in der Zwickmühle? Medien zwischen Kommerz und Verantwortung
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