Diskriminierung von Politikerinnen im Jugendhilfeausschuss beenden

Die Fraktion Linke & GAL bringt zur Bürgerschaftssitzung am 26.09.2025 einen Antrag ein, der die Satzung des Jugendamtes nachschärfen soll. Ziel ist es, künftig eine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen im Jugendhilfeausschuss (JHA) dauerhaft sicherzustellen und diskriminierende Rechtsauslegungen auszuschließen.

Hintergrund: Bei der Neubesetzung des JHA im Januar 2025, der sich aus beratenden und stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzt und jeweils paritätisch – also zu gleichen Anteilen von Frauen und Männern – zu besetzen ist, kam es in der Gruppe der beratenden Mitglieder zu einer Verletzung der Parität. Grund war, dass als beratendes Mitglied eine Frau mehr entsendet wurde. Das Rechtsamt der Hansestadt Lübeck legte daraufhin fest, dass in der Gruppe der stimmberechtigten politischen Mitglieder nur drei Politikerinnen sein dürfen, dafür aber sechs Politiker vertreten sein müssen. Grundlage war die fehlerhafte Rechtsauslegung des Rechtsamtes, dass die Parität über den gesamten Ausschuss hinweg hergestellt werden müsse – statt getrennt nach stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern. Die Folge: Frauen wurden bei den stimmberechtigten Mitgliedern deutlich sichtbar zurückgedrängt.

„Diese Rechtsauslegung des Lübecker Rechtsamtes ist ein klassisches Beispiel für strukturelle Diskriminierung von Frauen – in diesem Fall von Politikerinnen. Sie dürfen zwar zahlenmäßig gleich vertreten sein, doch durch den erzwungenen Männer-Überhang bei den stimmberechtigten Politikern entscheiden am Ende mehrheitlich Männer. Das ist im Jahr 2025 absolut inakzeptabel und mir ist unbegreiflich, wie diese Rechtsauffassung ernsthaft vertreten werden konnte“, kritisiert Juleka Schulte-Ostermann, GAL-Bürgerschafts- und Jugendhilfeausschussmitglied.

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GAL kritisiert männliche Stadtspitze

Die Fraktion LINKE & GAL hat bei der Wahl des Stadtpräsidenten und der Wahl des ersten stellvertretenden Stadtpräsidenten beide Kandidaten abgelehnt. „Dass die beiden Fraktionen CDU und SPD es nicht geschafft haben, das höchste Amt der Hansestadt Lübeck paritätisch zu besetzen, hat uns zu dieser Entscheidung bewogen. Allein die Grünen haben mit Silke Mählenhoff eine Frau als zweite stellvertretende Stadtpräsidentin vorgeschlagen“, so GAL-Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann. „Bei der Wahl der Beisitzenden haben es dagegen beide Fraktionen geschafft, paritätische Vorschläge zu machen und jeweils einen Mann und eine Frau zu nominieren. Warum nicht auch bei der Wahl einer Stadtpräsidentin?“, kritisiert Fraktionsvorsitzender Andreas Müller.

Katja Mentz 29. Juni 2023

GAL: Verbesserung im kommunalpolitischen Ehrenamt

Juleka Schulte-Ostermann

„Ich freue mich sehr, dass die Bürgerschaft heute mit breiter Mehrheit beschlossen hat, die Erstattung von Kosten für Kinderbetreuung oder für die Betreuung von zu pflegenden Angehörigen zu verbessern“, so GAL Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann. „Die neue Regelung wird für Mitglieder der Ausschüsse sowie der Bürgerschaft gelten. Auch eine Kinderbetreuung während der Sitzungen vor Ort, wenn der Bedarf besteht und rechtzeitig angemeldet wird, wurde nun interfraktionell beschlossen. Diese wird auch für Kinder von Mitarbeitenden der Verwaltung und kommunalpolitisch Interessierte zur Verfügung stehen. Damit wird zum einen eine finanzielle Ungerechtigkeit beendet, die nämlich derzeit zwischen kommunalpolitisch Engagierten mit und kommunalpolitisch Engagierten ohne Care-Verpflichtungen besteht. Und es wird mehr Menschen in die Lage versetzen, sich kommunalpolitisch engagieren zu können. Die Aufwandsentschädigung für eine Ausschusssitzung beträgt gerade mal 28 Euro – für die gesamte Sitzungszeit, egal ob diese eine, zwei oder vier Stunden dauert. Da zu den Sitzungszeiten auch noch Wegezeiten kommen, reicht die Aufwandsentschädigung in der Regel nie, um die entstandenen Betreuungskosten zu decken. Das heißt, kommunalpolitische Ehrenamtliche zahlen auf Grund von Betreuungskosten für Kinder oder zu pflegende Angehörige für ihr Ehrenamt oben drauf. Hinzu kommt, dass in diesen Fällen die Personen mit Care-Verpflichtungen – wie bekannt überwiegend Frauen – aus ihrer ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung Betreuungskosten zahlen müssen, die politischen Kolleginnen und Kollegen ohne Care-Verpflichtungen – in der Regel Männer – aber über diese Aufwandentschädigung frei entscheiden und verfügen können. Es liegt also eine geschlechtsbezogene Benachteiligung von vor allem Frauen vor, die nicht in Ordnung ist. Unser Beschluss soll dazu dienen, Strukturen aus der Welt zu schaffen, die Frauen in der ehrenamtlichen Kommunalpolitik benachteiligen. Zum anderen wollen wir mit diesem Beschluss mehr Frauen ermöglichen, sich kommunalpolitisch zu engagieren. Denn wir brauchen eine Politik, die gleichberechtigt auch die Lebenswirklichkeit von Frauen abbildet und nicht nur die der Männer. Dass bis auf zwei Mitglieder der Bürgerschaft, alle anderen Antragstellende waren, freut mich besonders, denn es ist ein starkes und wichtiges Signal an alle, die bisher aus den genannten Gründen benachteiligt waren. Deshalb gilt unser Dank allen Fraktionen, die sich engagiert an diesem Antrag beteiligt haben und auch dem Lübecker Frauenbüro, das unterstützend zur Seite stand.“

Katja Mentz

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