Infoveranstaltung 7. Januar: Nein zur Bezahlkarte für Geflüchtete
Lübecker Flüchtlingsforum, Fraktion Die Linke & GAL und Humanistische Union Lübeck laden ein zur Informationsveranstaltung am Dienstag, den 7.1.2025, 19.00 Uhr, Diele, Mengstraße 41, Lübeck.
Eine Referentin der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen wird über die rechtliche Situation sprechen und die Initiative „Hamburg sagt Nein zur Bezahlkarte“ wird über ihre Erfahrungen berichten.
Die Bundesregierung hat im April 2024 die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen. In Schleswig-Holstein wird sie Anfang nächsten Jahres nach und nach eingeführt.
Die Bezahlkarte stellt eine massive Einschränkung in der Selbstbestimmung von geflüchteten Menschen dar und zielt auf Bevormundung, Kontrolle und Diskriminierung ab.
Insbesondere die Einschränkung des Bargeldzugangs ist mit menschenrechtlichen Standards und dem Schutz der Menschenwürde nicht vereinbar. Verfassungsrechtlich ist es höchst fragwürdig und die gesellschaftliche Teilhabe wird erschwert oder gar verhindert! Mit der Etablierung der Bezahlkarte wird populistischen und rechten Forderungen zu Lasten geflüchteter Menschen nachgegeben.
Die massive Einschränkung zum Bargeldzugang zeigt, dass Geflüchteten nicht zugetraut wird, verantwortlich mit Geld umzugehen. Angeblich soll so verhindert werden, dass Geldleistungen an Schleppernetzwerke oder an Familienangehörige im Ausland fließen. Beweise, dass Geflüchtete diese Zahlungen tätigen, gibt es jedoch keine.
Wie Menschen mit der Bezahlkarte Anwaltskosten oder den Schulausflug ihres Kindes zahlen, auf dem Flohmarkt oder in Sozialkaufhäusern einkaufen gehen können, bleibt ungeklärt.
Technisch bietet die Karte die Möglichkeit, Einblick in die Guthaben- und Bezahlaktivitäten der Schutzsuchenden zu bekommen, die Karte zu sperren sowie bestimmte Postleitzahlengebiete auszuschließen. Dies stellt eine inakzeptable und diskriminierende Kontrolle dar und ist datenschutzrechtlich fragwürdig.
Ist es möglich – wie in anderen Bundesländern z.B. NRW – die Bezahlkarte in Lübeck nicht einzuführen?Welche Einschränkungen kommen durch die Bezahlkarte auf Geflüchtete in Schleswig-Holstein zu? Welche Alternativen sind im Interesse der Geflüchteten? Wie können wir die Geflüchteten unterstützen?
Eine Referentin der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen wird über die rechtliche Situation sprechen und die Initiative „Hamburg sagt Nein zur Bezahlkarte“ wird über ihre Erfahrungen berichten.
Bei der Beantragung von Wohngeld warten Antragstellende derzeit bis zu sechs Monate auf ihren Bescheid. Die Verwaltung erklärt die langen Bearbeitungszeiten mit der massiv gestiegenen Anzahl an Anträgen aufgrund der Wohngeldreform im vergangenen Jahr und einem immer wieder hohen Krankenstand innerhalb des Fachbereichs.
„Bei allem Verständnis für die Situation der Verwaltungsmitarbeitenden ist es nicht akzeptabel, dass derart lange Bearbeitungszeiten die Betroffenen in Existenznöte bringen“, nimmt Andreas Müller, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion LINKE & GAL Stellung. „Auch der politische Beschluss, im vergangenen Jahr 17 zusätzliche Personalstellen im Bereich Wohngeld zur Verfügung zu stellen, hat nicht zur Lösung des Problems geführt.“
„Menschen, die Wohngeld beantragen, tun dies nicht aus Jux und Tollerei“, pflichtet ihm Fraktionskollegin Juleka Schulte-Ostermann bei. „Derart lange Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Sozialleistungen bedeuten, dass die Antragstellenden ihre Miete nicht zahlen können oder sich die Kosten im wahren Sinne des Wortes vom Munde absparen. Da viele ältere Menschen und auch Alleinerziehende mit Kindern Anträge auf Wohngeld stellen, können schnell auch gesundheitliche Probleme auftreten, wenn das Geld nicht einmal für das Nötigste reicht. Das darf einfach nicht sein.“
GAL: Flexible KiTa-Öffnungszeiten sollen Standard werden
GAL und Linke fordern mehr Unterstützung für Familien: Flexible KiTa-Öffnungszeiten sollen Standard werden
Die Fraktion Linke & GAL in der Lübecker Bürgerschaft setzt sich weiterhin für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. In einem Dringlichkeitsantrag fordert die Erziehungswissenschaftlerin Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, dass die Hansestadt Lübeck die Kosten für weniger als 20 Schließtage pro Jahr in Kindertagesstätten und Schulkinderbetreuungseinrichtungen übernimmt. Dies soll Familien entlasten, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen und im Ergebnis eine flexible, bedarfsgerechte Betreuung ermöglichen.
Hintergrund: Ein wegweisendes Urteil und die Reaktion der Stadt:
Im Mittelpunkt des Antrags steht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig. Die städtische Kindertageseinrichtung KIKS, die auf dem Klinikgelände angesiedelt ist, hat lediglich 10 Schließtage pro Jahr. Sowohl das Kitagesetz als auch ein Lübecker Bürgerschaftsbeschluss von 2018 erlauben maximal 20 Schließtage – somit auch weniger wie bei der KiTa KIKS. Dies ist ein Segen für viele Eltern, insbesondere jene im medizinischen Schichtdienst, die auf eine flexible und verlässliche Betreuung angewiesen sind. Die Stadt Lübeck als Kostenträgerin lehnte jedoch die Finanzierung dieser reduzierten Schließtage ab, was zu einem Gerichtsverfahren führte. Das Gericht entschied zugunsten von KIKS und verpflichtete die Stadt zur Kostenübernahme.
Statt dieses Urteil zu akzeptieren und den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden, hat die Hansestadt Lübeck Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Die GAL und Linke fordern nun, dass die Stadt Lübeck diese Berufung zurücknimmt und das Urteil akzeptiert.
Warum ist das wichtig?
Juleka Schulte-Ostermann von der GAL betont: „Das Urteil ist ein starkes Signal für eine zeitgemäße Kinderbetreuung, die sich den Bedürfnissen von Familien anpasst. Eltern brauchen heute mehr denn je flexible Betreuungsangebote. Gerade in Berufen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten ist es entscheidend, dass die Betreuung ihrer Kinder verlässlich organisiert ist. Weniger Schließtage bedeuten weniger Stress für Familien, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und weniger Abhängigkeit von sozialen Transferleistungen.“
Die Forderungen im Antrag der Fraktion Linke & GAL im Detail:
1. Kostenübernahme für weniger Schließtage: Die Hansestadt Lübeck soll die zusätzlich entstehenden Kosten für Einrichtungen übernehmen, wenn diese weniger als 20 Tage pro Jahr schließen. Dies ist eine familienfreundliche Maßnahme, die die Lebensrealität von Eltern berücksichtigt.
2. Rücknahme der Berufung: Die Stadt Lübeck soll das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig akzeptieren und die eingelegte Berufung zurücknehmen. Es ist Zeit, das Wohl der Familien in den Vordergrund zu stellen.
3. Klärung mit der Landesregierung: Der Bürgermeister soll mit dem Land Schleswig-Holstein eine verbindliche Regelung zur Kostenteilung erarbeiten. So sollen auch künftig Einrichtungen, die erweiterte Betreuungszeiten anbieten, finanziell unterstützt werden.
Warum jetzt?
„Dieser Antrag ist von besonderer Dringlichkeit, da er noch vor der anstehenden Haushaltssitzung für 2025 im Jugendhilfeausschuss am 5. September 2024 behandelt werden muss. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Stadt Lübeck handelt, um Familien zu unterstützen und wir die Weichen für eine zukunftsorientierte Kinderbetreuung stellen,“ so Juleka Schulte-Ostermann.
Mit dem Antrag zeigen GAL und Linke, dass sie sich konsequent für die Bedürfnisse von Familien einsetzen. Juleka Schulte-Ostermann abschließend: „Wir müssen sicherstellen, dass Lübecker KiTas und Schulkinderbetreuungseinrichtungen flexibel genug sind, um im Interesse der Kinder den Anforderungen eines modernem Familien- und Arbeitslebens gerecht zu werden.“
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