Sozialministerium verschärft landesweit Zugangshürden für Kinder mit Behinderungen in der schulischen Ganztagsbetreuung
Das Sozialministerium Schleswig-Holstein hat mit Stellungnahme vom 22.01.2026 die bislang in Lübeck umstrittene Praxis zur Einordnung von Assistenzleistungen in der schulischen Ganztagsbetreuung landesweit ausgeweitet und verschärft. Während Assistenz im Unterricht weiterhin als „Teilhabe an Bildung“ nach § 112 SGB IX gilt, sollen künftig alle übrigen Anteile des Ganztags – insbesondere Freizeitangebote, Spiel, Sport sowie die gesamten Ferienzeiten – als „soziale Teilhabe“ nach § 113 SGB IX eingestuft werden. Für diese Zeitanteile müssen Eltern einkommens- und vermögensabhängige Anträge stellen. Betroffen sind ausschließlich Kinder mit Behinderungen. Kinder ohne Behinderungen können uneingeschränkt am Ganztag teilnehmen. Nach Auffassung des Ministeriums darf § 112 SGB IX nur noch für Betreuungszeiten mit unmittelbarem Unterrichtsbezug wie die Hausaufgabenbetreuung angewendet werden. Dies führt dazu, dass nun sogar einzelne Betreuungstage in der Schulzeit rechtlich in Bildungs- und soziale Teilhabeanteile aufgespalten werden müssen – obwohl der individuelle Assistenzbedarf durchgehend besteht. Neben zusätzlichen Antragspflichten für Eltern steigt auch der Verwaltungsaufwand für Träger, Schulen und Kommunen erheblich.
Juleka Schulte-Ostermann
Erziehungswissenschaftlerin Juleka Schulte-Ostermann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und kinder- und jugendpolitische Sprecherin von Linke & GAL, erklärt: „Das Sozialministerium verschärft eine bereits bestehende Diskriminierung landesweit. Ein Kind erhält morgens Assistenz im Unterricht als Bildungsleistung und am Nachmittag möglicherweise noch für die Hausaufgabenhilfe – im weiteren Verlauf des schulischen Ganztags jedoch nur noch nach einkommens- und vermögensabhängiger Antragstellung der Eltern, weil Angebote wie soziales Lernen, Sport und Spiel – obwohl sie zum schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag im Ganztag gehören – plötzlich als ‚soziale Teilhabe‘ und nicht mehr als schulische Bildung eingestuft werden. Das ist strukturelle Diskriminierung. Verwaltungsregeln werden so gestaltet, dass Kindern mit Behinderungen zusätzliche Hürden entstehen, die andere Kinder nicht haben. Diese Regelung unterläuft den kommenden bedingungslosen und individuellen Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung und verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.“
Mit dem Beschluss durch die Bürgerschaft, den sogenannten Bau-Turbo auch in Lübeck anzuwenden und B-Pläne künftig nur noch durch den Bauausschuss beschließen zu lassen, befürchtet die Fraktion Linke & GAL eine Schwächung des Umwelt- und Klimaschutzes und sieht die Gefahr, dass auch weiterhin zu wenig bezahlbarer Wohnraum entstehen wird.
„Es ist in den vergangenen Jahren auch ohne Bau-Turbo in Lübeck gebaut worden“, stellte Andreas Müller, Vorsitzender der Fraktion Linke & GAL in der Bürgerschaftssitzung klar. „Nur ist dabei viel zu wenig neuer bezahlbarer Wohnraum entstanden, stattdessen viele hochpreisige Miet-, Eigentums- und Ferienwohnungen. Ein Bau-Turbo bringt nicht mehr sozialen Wohnungsbau hervor, wenn für Investoren in erster Linie die Höhe der Rendite ausschlaggebend ist.“
GAL: Umweltschutz darf nicht geschwächt werden
Carl Howe für bezahlbaren Wohnraum
Eine Schwächung des Umweltschutzes durch den Lübecker Beschluss sieht auch Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL: „Die Mitglieder des Bauausschusses haben schon in der Vergangenheit bewiesen, dass Umweltschutz geringe Bedeutung zukommt. Zum Beispiel stimmten CDU, SPD und weitere Fraktionen für die Bebauung des Travemünder Landschaftsschutzgebietes Howingsbrook – gegen die Bedenken der Verwaltung, die den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes (LSG) empfohlen hatte. Zukünftig wird der Umweltschutz weiter geschwächt, da verkürzte Verfahren und Abweichungen von Bebauungsplänen auch weniger Zeit für fachliche Umweltprüfungen bedeuten. Zersiedelung und Versiegelung können die Auswirkungen sein, ohne dass die Wohnungsnot tatsächlich gelindert wird“, so Carl Howe.
Zukunft der Pflege in Lübeck sichern – Zwischen Kostendruck und Menschlichkeit
Gemeinsam hatten die Fraktionen SPD und Linke & GAL zu einer öffentlichen Veranstaltung unter dem Titel „Zwischen Kostendruck und Menschlichkeit“ am 01.12.2025 in die Aula der Volkshochschule am Falkenplatz eingeladen. Mehr als 60 Fachleute, Angehörige und Betroffene folgten der Einladung – ein starkes Zeichen für die Bedeutung des Themas Pflege in Lübeck.
„Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt – und mit ihr die Sorge, wie wir das alles finanzieren sollen. Pflegebedürftige alte Menschen werden zunehmend als Kostenfaktor problematisiert. So verläuft leider auch die Diskussion, die wir bisher in der Bürgerschaft und im Sozialausschuss führen. Das möchten wir verändern“, führten Bianca Szygula (Die Linke), Katja Mentz (GAL) und Renate Prüß (SPD) zur Begrüßung ein. „Wir wollen öffentlich mit Expert:innen und Betroffenen über verschiedene Bedarfe von älteren Menschen und eine würdevolle Pflege sprechen.“
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