GAL lehnt Erhöhung ab

Seit Februar 2022 wird über die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der städtischen Kitagebühren diskutiert. Die Verwaltung will die Verpflegungskosten von derzeit 52,50 Euro um mehr als 100 Prozent auf rund 106 Euro anheben und die Randbetreuungszeiten am frühen Morgen und späten Nachmittag kostenpflichtig machen.

„Die GAL lehnt die Pläne der Verwaltung ab. Stattdessen haben wir im Juni einen Änderungsantrag gestellt (siehe auch: https://gal-luebeck.de/?s=kita). Darin beantragen wir, die Betreuungszeiten nicht zu verkürzen und das Betreuungsentgelt nicht zu erhöhen. Gleichzeitig fordern wir, die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas nicht wie geplant für Eltern zu steigern, stattdessen für alle Kitas – egal welcher Träger – zu deckeln und einen Defizitausgleich einzuführen. Dies soll auch für die Kindertagespflege gelten“, so Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL.

Gleich gute Bedingungen für alle

 „Wir wollen für alle gleich gute Bedingungen – nicht gleich schlechte. In der Stadt Kiel wird ein Defizitausgleich bereits seit Jahren praktiziert. Dort zahlen Eltern für die Verpflegung ihrer Kinder in der Kita oder Kindertagespflege lediglich 40 Euro im Monat. Ein ähnliches Modell stellen wir uns für Lübeck vor. Es wäre die einfachste und wirkungsvollste Lösung dafür, dass die Hansestadt Lübeck die jahrelange Ungerechtigkeit beseitigt, nur die städtischen Kitas zu subventionieren.“ 

Derzeit kostet die Verpflegung in städtischen Kitas 52,50 Euro

CDU und SPD wollen Verpflegungskosten erhöhen

Deshalb lehnt die GAL auch den Antrag von SPD und CDU ab, der wenige Stunden vor dem Jugendhilfeausschuss am 01.12.2022 eingereicht wurde. SPD und CDU folgen dem Vorschlag der Verwaltung und befürworten eine Erhöhung der Verpflegungskosten auf rund 106 Euro. „Richtig finden wir allerdings den Vorschlag der beiden Fraktionen, Einkommen der Eltern nur zu 70% bei der Sozialstaffel anzurechnen. Denn dadurch wären mehr Eltern berechtigt, den Beitrag für die Betreuung ihrer Kinder ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Unterm Strich würden jedoch sehr viele Eltern von Kindern in städtischen Kitas mehr Geld bezahlen müssen, wenn die Verpflegungskosten steigen.“

Um alle vorliegenden Anträge, den der GAL und Freien Wähler, FDP, Grüne, SPD und CDU zu diskutieren und vor allem auch betroffene Eltern mit einbeziehen zu können, wurde aufgrund von Protesten im Jugendhilfeausschuss entschieden, Anfang des kommenden Jahres eine Sondersitzung zur Entgeltverordnung der städtischen Kitas einzuberufen.

Sondersitzung zum Thema Kitaentgelt und Verpflegungskosten

„Das begrüßen wir ausdrücklich. Die Behandlung allein des Antrags von CDU und SPD in der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses wäre absolut undemokratisch gewesen – denn Eltern hatten nicht den Hauch einer Chance, sich mit dem kurzfristig eingebrachten Antrag zu befassen und dazu Stellung zu nehmen. Dass SPD und CDU eine Elternbeteiligung an der Diskussion mit ihrem kurzfristigen Antrag zu verhindern versuchten, war nicht in Ordnung. Ich bin froh, dass auch durch unseren Protest die Sondersitzung unter Einbeziehung aller Beteiligten beschlossen wurde“, so Juleka Schulte-Ostermann und ergänzt:

„Dass wir als GAL und Freie Wähler an der Seite der Eltern stehen und gemeinsam mit FDP und GRÜNEN die von Verwaltung, CDU und SPD erhöhte Beitragserhöhung ablehnen, stimmt uns optimistisch. Die Kooperationspartner CDU und SPD werden eine Beitragserhöhung und damit eine Verschlechterung des Betreuungsangebots nicht einfach durchdrücken können. 

Defizitausgleich als gute Lösung für Eltern

Die Lösungsansätze von FDP und Grünen, Verpflegungskosten mit einem Pauschalbetrag zu begegnen, sehen wir als GAL jedoch kritisch. Denn dies würde für Eltern in Lübeck nicht zu mehr Gerechtigkeit bei der tatsächlichen finanziellen Belastung führen. Wir appellieren an alle Fraktionen, sich unseren Vorschlag für einen Defizitausgleich genauer anzusehen. In Kiel klappt es seit vielen Jahren problemlos und Eltern zahlen trägerübergreifend den gleichen Beitrag für Essen“, so Juleka Schulte-Ostermann.

GAL fordert mehr Transparenz und Weitsicht bei Kita-Gebühren und Verpflegungskosten

Einen Tag vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erhielten die Kommunalpolitiker*innen von der Verwaltung einen Bericht, in dem dargelegt wird, warum aus Sicht der Verwaltung die Bezuschussung der Verpflegungskosten in Einrichtungen Freier oder kirchlicher Träger eine unzulässige freiwillige Leistung sei. In den städtischen Kitas wurden dagegen seit vielen Jahren die Verpflegungskosten um zuletzt rund 50 Prozent aus dem städtischen Haushalt bezuschusst. Um alle Träger – also auch die städtischen Einrichtungen gleich zu behandeln, sollen die Verpflegungskosten für Kinder in städtischen Kitas nun zum 1. August 2022 von 52,25 Euro auf 106,40 Euro pro Monat angehoben werden. Elternvertretungen fordern dagegen dazu auf, von einer Erhöhung abzusehen und stattdessen auch den Verpflegungskosten bei den anderen Trägern zu bezuschussen.

Dazu schreibt die Verwaltung, dass eine erhöhte Landesförderung keinerlei Spielräume für eine Entlastung von Eltern bei den Verpflegungsbeiträgen ermögliche, da dies für die Hansestadt Lübeck als Konsolidierungskommune eine freiwillige Leistung darstellen würde.

Kurzfristige Vorlage ist eine Zumutung

„Zunächst mal, ist es eine Zumutung und nicht in Ordnung, dass die Verwaltung dieses Papier den überwiegend ehrenamtlichen Ausschussmitgliedern erst einen Tag vor der Sitzung zur Verfügung stellt. In dem Bericht werden Aussagen getroffen, die konträr zu Aussagen der ehemaligen Landesregierung stehen. Wie sollen wir Kommunalpolitiker*innen in der Kürze der Zeit überprüfen können, was richtig ist“, empört sich Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. „Die gesamte Vorlage zur Erhöhung der Kita-Gebühren und Verpflegungskosten muss auf jeden Fall nochmals vertagt werden, damit dem Ausschuss Gelegenheit gegeben wird, in der nächsten Sitzung auch mit zuständigen Landesvertretungen über die Sachlage zu diskutieren. Es fehlen nach wie vor Klarheit und Transparenz über zusätzliche Förderung durch das Land seit der Kita-Gesetz-Reform und durch die Beitragsdeckelung erhöhte Kosten für die Stadt Lübeck.

Auswertung und Bilanzen liegen nicht vor

So heißt es in dem Bericht: „Es werden daher aus Sicht der Städte in puncto Vorher-Nachher-Bilanz eigene Berechnungen angestellt, deren Auswertung noch nicht abgeschlossen sind, womöglich aber zu Nachverhandlungsbegehren führen werden. Die Auswertung der Überleitungsbilanzen durch das Land liegt ebenfalls noch nicht vor. Eine auf das Jahr 2021 bezogene erste Einschätzung ergibt aber, dass eine Entlastung der Hansestadt Lübeck nicht eingetreten ist. Die durch das KitaG verursachten Mehrausgaben (u.a. für Standarderhöhungen, gedeckelte Elternbeiträge) in Höhe von rund 8,5 Mio. EUR wurden durch die vorgesehene Erstattung des Landes nicht abgedeckt. Die Hansestadt Lübeck hat im Zuge der Änderungen des KitaG eine Einmalzahlung in Höhe von 0,93 Mio. EUR vom Land erhalten. Im Gegensatz zu den abgesenkten Elternbeiträgen hat damit aber keine dauerhafte Entlastung der Hansestadt Lübeck durch das Land stattgefunden.“

Nach einem Jahr immer noch keine genauen Zahlen

„Es ist schon erstaunlich, dass selbst nach einem Jahr noch keine genauen Zahlen vorliegen, die Kosten für Eltern jedoch bereits erhöht werden sollen. Das geht gar nicht“, so Antje Jansen, GAL-Mitglied in der Bürgerschaft. „Wir lehnen eine Erhöhung der Kita-Gebühren und die Verdoppelung der Verpflegungskosten ab.“

„Stattdessen fordern wir die Landesregierung auf, verbindliche Standards für die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen im Kita-Gesetz festzulegen und die Kosten anteilig zu übernehmen. Essen ist heute mehr als reine Nahrungsaufnahme. Gesellschaftlich gesehen ist es eine soziale Aufgabe, alle Kinder mit gutem Essen zu versorgen und gleichzeitig auch Bildungsauftrag, Kinder frühzeitig und ganzheitlich an dieses wichtige Thema heranzuführen. Das beginnt bei selbst gepflanzten Kartoffeln und Gemüsebeeten in Kitas und reicht bis zur Thematisierung, dass Kinder in Westafrika in der Kakao Ernte für unsere Schokolade arbeiten müssen, und wie wir das ändern können“, so Katja Mentz, die sich für nachhaltige Ernährung in Kitas und Schulen einsetzt.

Eltern ent- und nicht weiter belasten!

„Es kann nicht sein, dass Eltern die Leidtragenden sind. Wir fordern Politik in Stadt und Land dazu auf, eine zukunftsweisende Lösung zu finden, um Eltern zu ent- und nicht weiter zu belasten. In jedem Fall brauchen wir endlich auch mehr Transparenz über die Finanzierung der Kitas“, so Juleka Schulte-Ostermann abschließend.

Kitagesetz-Novellierung ist nicht zu Ende gedacht. GAL fordert Nachbesserung!

Die Kitagesetz Novellierung sieht vor, dass Geschwisterermäßigung bei gleichzeitiger Betreuung in Höhe von 50 Prozent für das zweite Kind und 100 Prozent ab dem dritten Kind geleistet wird. Grundsätzlich ist diese Novellierung zu begrüßen – jedoch nur, wenn sie sich nicht, wie vorgesehen, ausschließlich auf den vorschulischen Bereich bezieht. Denn die Betreuungskosten für Schulkinder sollen lt. Gesetzesvorlage nicht unter die Geschwisterermäßigung fallen. Die GAL kritisiert diese Planung und verlangt die Überarbeitung der Vorlage.

Juleka Schulte-Ostermann

Bisher ist die Geschwisterermäßigung gesetzlich über § 25 Abs. 3 KiTaG geregelt und gilt für Kinder in Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 14 Jahre. „Das muss beibehalten werden“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. “Die GAL stellt daher in der kommenden Bürgerschaft einen Antrag, die Landesregierung zu einer Änderung der Vorlage aufzufordern. Solange CDU, FDP und GRÜNE im Land nicht bereit sind, das Gesetz in diesem Punkt zu verbessern, soll die Hansestadt Lübeck weiterhin die Geschwisterermäßigung wie bisher auch für Schulkinder gewähren.“ „Die Jamaika-Landesregierung belastet mit ihren Plänen weiter die Städte und Kommunen, wenn diese – wie in Lübeck – auch für Schulkinder Geschwisterermäßigung leisten. Übernehmen Kommunen diese Leistung zukünftig nicht freiwillig, bedeutet dieser Punkt der Novellierung für Eltern eine Belastung. Denn im Durchschnitt liegen knapp 4 Jahre Altersabstand zwischen Geschwisterkindern in Schleswig-Holstein, das dritte Kind kommt häufig zur Welt, wenn die älteren Geschwister schon zur Schule gehen oder kurz vor der Einschulung stehen. So hört sich eine 100-prozentige Ermäßigung ab dem dritten Kind prima an, kommt jedoch in der Praxis kaum vor“, kritisiert Juleka Schulte-Ostermann. Sie ergänzt: „Angenommen Eltern lassen zwei Kinder im Hort und das dritte Kind im Kindergarten betreuen, dann erhalten sie heute für das zweite und dritte Kind eine Ermäßigung. Nach der Novellierung aber zahlen sie für jedes Kind 100% der Elternbeiträge – über 500 Euro pro Monat, wenn die Kommune nicht freiwillig Geschwisterermäßigung für die Hortplätze gewährt. Das kann so nicht bleiben! “, so Schulte-Ostermann abschließend.