GAL kritisiert soziale Kälte im Sozialausschuss

Im Sozialausschuss am 10. Oktober 2017 wurden mit Stimmen der CDU, SPD, BfL und FDP Anträge abgelehnt, die zu einer Verbesserung der Unterbringungssituation von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften führen sollten. Zuvor hatten GAL Politiker*innen öffentlich kritisiert, dass Geflüchtete über sehr lange Zeit auf lediglich sechs Quadratmetern pro Person in einem Mehrbettzimmer untergebracht sind. Die Standards inklusive der Ausstattung für die Unterbringung sind auf maximal zwölf Monate ausgerichtet. Die Verwaltung gab vor, die Unterbringungszeit in den Gemeinschaftsunterkünften betrage derzeit durchschnittlich 12,6 Monate. „In der Statistik sind jedoch auch hier geborene Kinder erfasst. Uns sind viele Betroffene bekannt, die länger als 24 Monate auf engstem Raum in den Unterkünften leben und kaum Chancen auf eigenen Wohnraum haben. Diese Wohnsituation über lange Zeiträume ist sehr belastend. Die räumliche Enge ermöglicht kein zur Ruhe kommen und erschwert die Integration, berichteten auch Experten vom Flüchtlingsforum und der SonntagsDialoge.“ (mehr …)

WLAN verbindet – GAL fordert Internetanschluss in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete

Für geflüchtete Menschen ist der Kontakt zu Familienangehörigen und Freunden fast so wichtig wie Essen und Trinken. Das Internet ermöglicht, kostenlos zu telefonieren oder Nachrichten zu versenden. Auch das Ankommen in Deutschland wird erleichtert. Online-Angebote wie Übersetzungsprogramme, Deutschkurse, Kontakt zu Flüchtlingsinitiativen, Informationen für Asylsuchende, Austausch in sozialen Netzwerken und nicht zuletzt ein Stadtplan mit Navigationssystem sind hilfreich bei der Orientierung.

„Um die Erstintegration auf diese Weise zu unterstützen, hat unsere Fraktion GAL einen Antrag in die Bürgerschaft am 30. März eingebracht, dass alle Lübecker Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete mit einem WLAN-Zugang ausgestattet werden sollen. Der Antrag wurde nach einer unwürdigen Diskussion in die Sitzung des Sozialausschusses am 2. Mai überwiesen.“, so Katja Mentz, Mitglied der Bürgerschaft.

„In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ist WLAN inzwischen Standard – auch weil es den Menschen erspart, bei Wind und Wetter auf der Straße zu stehen, um einen sogenannten Hotspot (kostenloses WLAN) zu nutzen.

Mit unserem Antrag haben wir unbürokratische Möglichkeiten aufgezeigt: So hat die Gemeinde Bad Schwartau bereits vor zwei Jahren WLAN in Gemeinschaftsunterkünften eingerichtet. Dabei werden die Nutzer*innen mit einem geringen monatlichen Beitrag an den laufenden Kosten beteiligt. Die Stadt Konstanz macht es seit 2015 ebenso, die Gemeinde Stockelsdorf hat es kürzlich so beschlossen. Warum also nicht auch endlich Lübeck! Der Anfang März veröffentlichte Prüfbericht der Stadtverwaltung erweckt mit vorgeschobenen Argumenten leider den Eindruck, als sei das in der Stadt Lübeck nicht gewollt. „Das kann ja wohl nicht sein“, empört sich Katja Mentz, die sich bereits vor Jahren dafür eingesetzt hat, dass diese Verbesserung in den Unterkünften endlich kommt.

„Die Einrichtung von WLAN in den Gemeinschaftsunterkünften wäre ein kleiner Schritt für die Stadt Lübeck, aber ein großer Nutzen für die Bewohner*innen, die aufgrund der Wohnungsknappheit über Jahre keinen eigenen Wohnraum beziehen können und extrem beengt und ohne jeglichen Komfort leben. Betroffen sind auch viele Jugendliche, die heutzutage zur Erledigung ihrer Hausaufgaben häufig im Internet recherchieren müssen. Wer Kinder hat, weiß das.“

Aufgrund von Gesprächen mit der SPD gibt es mittlerweile Einigung und einen gemeinsamen Antrag, der als ersten Schritt WLAN in größeren Gemeinschaftsunterkünften auf den Weg bringen soll.

„Wir appellieren an alle anderen Fraktionen, dass es im Sozialausschuss zu einem positiven Beschluss kommen wird“, so Katja Mentz, GAL-Mitglied in der Bürgerschaft. (mehr …)

Flüchtlinge aus Nord-Griechenland aufnehmen

© Katja Mentz  "Bring Your Families"

© Katja Mentz
„Bring Your Families“

Heute ist Weltflüchtlingstag, eingerichtet von den Vereinten Nationen im Jahr 2001.

Während die Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Deutschland teilweise leer stehen, steigen die Zahlen der Flüchtlinge weltweit weiter. Doch Europa nimmt im Verhältnis wenige Flüchtlinge auf.

Helga Lenz von der Humanistischen Union Lübeck hatte alle Fraktionen in der Lübecker Bürgerschaft gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass Schleswig-Holstein ein festes Kontingent Geflüchteter aus Nord-Griechenland aufnimmt. So hatte es bereits Minister Studt (SPD) vor einigen Wochen angeregt, als die Schreckensbilder vom Flüchtlingslager in Idomeni durch die Medien gingen. Idomeni ist geräumt, die Geflüchteten sind in andere Lager in Nord-Griechenland verteilt worden. Doch die Lage ist seitdem nicht viel besser. Bei 50 Grad Celsius finden die Geflüchteten – darunter sehr viele Kinder – nur in Zelten Schutz.

Die GAL-Fraktion hat nun einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, in dem an die Landesregierung appelliert wird, ein festes Kontingent Geflüchteter aus Nord-Griechenland nach Schleswig-Holstein zu holen. „Hierbei mögen insbesondere Familienmitglieder, deren Angehörigen ersten Grades bereits in Deutschland sind, berücksichtigt werden.

Lübeck erklärt sich bereit, eine feste Anzahl dieser Flüchtlinge aufzunehmen.“, so der Wortlaut des Antrags. „Wir wollen ein Zeichen setzen, indem wir eine bestimmte Anzahl Geflüchteter, die derzeit in Nord-Griechenland unter erbärmlichen Bedingungen in Lagern festsitzen, nach Schleswig-Holstein holen und als kreisfreie Stadt einen Teil dazu beitragen wollen, diesen Menschen Zuflucht zu gewähren. Flüchtlinge haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Familiennachzug für Angehörige zu beantragen. Insbesondere Familienangehörige ersten Grades dürfen i.d.R. nach Deutschland geholt werden. Allerdings dauern diese Antragsverfahren ein bis zwei Jahre. Um diese zermürbende und quälende Wartezeit für die Betroffenen zu verkürzen, wollen wir ein festes Kontingent beschleunigt aufnehmen.“, heißt es in der Begründung des Antrags.

Katja Mentz hofft, dass dieser Antrag in der Bürgerschaft eine Mehrheit findet. „Es ist nicht viel, was wir damit insgesamt für Flüchtlinge in Nord-Griechenland tun, aber es wäre besser als nichts.“

Nachtrag: Der Antrag wurde mit Stimmen der CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler, BfL und ParteiPiraten von der Tagesordnung gestimmt, mit der Begründung, er habe keinen kommunalpolitischen Bezug.

Hier der Antrag im Wortlaut:

Antrag:

Die Bürgerschaft appelliert an die Landesregierung Schleswig-Holsteins, ein Kontingent Geflüchteter, die im Flüchtlingslager in Idomeni unter lebensgefährdenden Bedingungen ausharrten und seit dem 24. Mai 2016 in andere ähnlich provisorische Lager in Nord-Griechenland umverteilt wurden, nach Deutschland/Schleswig-Holstein zu holen. Hierbei mögen insbesondere Familienmitglieder, deren Angehörigen ersten Grades bereits in Deutschland sind, berücksichtigt werden.
Lübeck erklärt sich bereit, eine feste Anzahl dieser Flüchtlinge aufzunehmen.

Begründung:

Minister Studt hatte bereits angekündigt, Geflüchtete aus Idomeni in Schleswig-Holstein aufnehmen zu wollen. Bisher ist nichts erfolgt. Die Zustände haben sich für die Geflüchteten durch die Umverteilung in andere Flüchtlingslager lt. Augenzeugen nicht verbessert. Für diese Menschen besteht weder die Möglichkeit in die Kriegsgebiete ihrer Heimatländer zurückzukehren, noch die Grenze zu überqueren. Auch ein Asylantrag in Griechenland zu stellen ist keine Option. Das Asylsystem in Griechenland weist gravierende Mängel auf, wie der Europäische Gerichtshof festgestellt hat.

Die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschlang kommen ist extrem rückläufig, obwohl die Anzahl der Flüchtlinge weltweit nicht sinkt. Wir wollen ein Zeichen setzen, indem wir eine bestimmte Anzahl Geflüchteter, die derzeit in Nord-Griechenland unter erbärmlichen Bedingungen in Lagern festsitzen, nach Schleswig-Holstein holen und als kreisfreie Stadt einen Teil dazu beitragen wollen, diesen Menschen Zuflucht zu gewähren.

Flüchtlinge haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Familiennachzug für Angehörige zu beantragen. Insbesondere Familienangehörige ersten Grades dürfen i.d.R. nach Deutschland geholt werden. Allerdings dauern diese Antragsverfahren ein bis zwei Jahre. Um diese zermürbende und quälende Wartezeit für die Betroffenen zu verkürzen, wollen wir ein festes Kontingent beschleunigt aufnehmen.

 

 

Zur Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung am Lübecker Volksfestplatz

Die Bürgerschaft hatte mehrheitlich beschlossen, dem Land den Volksfestplatz weiterhin zur Anmietung für die Container anzubieten. Dieser Antrag wurde von der CDU um den Punkt ergänzt, „….der Landesregierung anzubieten, dass […]

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