GAL beantragt 50 Euro Verpflegungskostenzuschuss für Betreuung an Grundschulen

Bisher gilt der Januar-Beschluss der Bürgerschaft, Verpflegungskosten je Kind mit 50 Euro pro Monat zu subventionieren, nur für Kitas, Kita-Horte und Kindertagespflege. Für Kinder, die in der betreuten Grundschule oder im offenen Ganztag betreut werden, gilt dies bisher nicht.

Das will die Wähler*innengemeinschaft GAL nun ändern und beantragt im kommenden Schulausschuss die Ausweitung des Bürgerschaftsbeschlusses und damit Gleichstellung der unterschiedlichen Betreuungsmodelle.

Juleka Schulte-Ostermann, Spitzenkandidatin und kinder- sowie jugendpolitische Sprecherin der GAL Lübeck erklärt:

„Die Lübecker Bürgerschaft hat Ende Januar 2023 richtungsweisend entschieden, dass Verpflegungskosten nicht nur in den städtischen Kitas und Kita-Horten subventioniert werden dürfen, sondern auch in den entsprechenden Betreuungsformen der freien Träger und in der Kindertagespflege. Pro Kind und Monat zahlt die Stadt Lübeck 50 Euro zur finanziellen Entlastung von Eltern. Der Beschluss gilt bis mindestens 2024. Die Verwaltung soll bis dahin ein neues Modell entwickeln. Das war ein großartiger Erfolg, den am Ende alle Fraktionen mitgetragen haben.

Jedoch wurden bei dem Beschluss die 4.800 Kinder vergessen, die in den Grundschulen betreut werden und dort ebenfalls Mittag essen. Im Ergebnis führt es jetzt dazu, dass der Ganztag an Schule für Eltern teurer ist, als die Schulkindbetreuung im Kita-Hort. Und das, obwohl im Hort der Betreuungsschlüssel besser und die Schließzeiten geringer sind.

Diese Ungleichbehandlung von Kindern und Familien in Abhängigkeit vom Betreuungsort muss ein Ende finden“, betont die Kommunalpolitikerin. „Wir wollen auch hier eine Gleichstellung erwirken und haben deshalb bereits einen Antrag im Ausschuss Schule und Sport gestellt, der die Verpflegung an den betreuten Grundschulen und im Ganztag an Schule mit umfasst. Für die erste Bürgerschaftssitzung werden wir den Antrag ebenfalls stellen“, kündigt Juleka Schulte-Ostermann den politischen Kurs der GAL nach der Kommunalwahl an.

Antrag im Wortlaut:

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GAL fordert mehr Anstrengungen bei der Betreuung von Schulkindern und beim Thema Inklusion

„Zunächst bedanken wir uns bei der Verwaltung für die nun vorgelegte Jugendhilfeplanung – Kindertagesbetreuung inklusive der Maßnahmenplanung. Die gemachten Fortschritte, aber auch die vorhandenen Schwachstellen werden in dem Bericht klar aufgezeigt“, so die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, Juleka Schulte-Ostermann.

„Demnach konnten die Betreuungsplätze der unter Dreijährigen ausgebaut werden, während jedoch das Betreuungsangebot für über Dreijährige nur sehr geringe Zuwächse verzeichnet. Aus unserer Sicht widerspricht außerdem die zunehmende Anzahl der Kinder in der Kindertagespflege der politischen Willensbekundung, die eine ursprüngliche Begrenzung auf 20 Prozent Betreuungsanteil vorsah. Hier fordern wir als GAL, dass Perspektiven aufgezeigt werden, wo zukünftig Erweiterungen von Einrichtungen oder zusätzliche Einrichtungen geschaffen werden, um das erklärte Ziel einer 95 prozentigen Versorgung zu erreichen und hierbei den Anteil in Kindertageseinrichtungen zügiger als bisher zu steigern.

Voraussetzungen für Inklusion in allen Kitas schaffen

Den Abbau von Integrationsgruppen zugunsten von Inklusion in den betreffenden Regel-Kitas ist ein lobenswerter Schritt in die richtige Richtung. Nun gilt es, allen Trägern die notwendigen Voraussetzungen zu bieten, dass auch sie Inklusion in der Regel-Kita als Standard sicherstellen können. Die exklusiven und damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßenen weiteren Integrationsgruppen, bei denen es jetzt sogar zu einem Platzausbau gekommen ist, müssen der Vergangenheit angehören und sollten in kürzester Zeit endlich aufgelöst werden. Die freiwerdenden personellen und finanzielle Mitteln sind den Kitas zur Sicherstellung der Inklusion zur Verfügung zu stellen. Vielleicht braucht es hier weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle Träger“, schlägt Juleka Schulte-Ostermann vor.

Betreuung von Schulkindern sowohl räumlich als auch personell schwierig

„Mit besonderer Sorge sehen wir die Versorgungquote für die Betreuung von Schulkindern. Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung. Bis dahin muss die Versorgungsquote in Lübeck um weitere 10-15 Prozent gesteigert werden. Doch bereits jetzt reicht der Platz in den Schulen nicht aus“, berichtet Katja Mentz, die für die GAL im Ausschuss Schule und Sport aktiv ist.

„Dies besagt auch der Bericht zur Doppelraumnutzung. Zwar zeigten sich bei einer Befragung Lehrkräfte und Betreuungspersonal überwiegend zufrieden mit der Situation. Doch gleichzeitig wurde angemerkt, dass es in den allermeisten Schulen keine Rückzugs- und Ruheräume für die Schülerinnen und Schüler gibt. Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass Kinder von morgens um 8 Uhr bis zum Nachmittag in einer Gruppensituation verbringen müssen, ohne zwischendurch die Möglichkeit zu haben, sich auch mal zurückzuziehen.

Hinzu kommt, dass bis 2026 die angespannte Raumsituation weiter strapaziert wird, weil bis dahin noch mehr Kinder auf gleichem Raum betreut werden müssen. Es wird bei diesem Problem immer nur darauf verwiesen, dass es in den vorhandenen Schulgebäuden keine Möglichkeiten zur Erweiterung gibt. Doch wir können das Raumproblem der Stadt nicht zu dem Betreuungsproblem von Kindern und deren Betreuer*innen machen.“

Hortplätze in externen Gebäuden als Teil der Lösung

„Eine Lösung sehen wir darin, dass endlich externe Hortplätze geschaffen werden, zusätzliche Gebäude in Schulnähe errichtet oder angemietet werden, um die Raumnot zu entspannen und dem Bürgerschaftsbeschluss von 2018 gerecht zu werden, überall in der Ganztagsbetreuung von Schulkindern Hortstandards zu gewährleisten“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, die über die Initiative Hortretter*innen zur aktiven Kommunalpolitik gekommen ist.

„Das geht am einfachsten in Horteinrichtungen selbst, wo der Betreuungsschlüssel dem von Kitas entspricht und Kinder die Möglichkeit erhalten, in kleinen Gruppen Hausaufgaben zu machen und bei Bedarf auch Rückzugsräume vorfinden.

Es wurden seit 2018 de facto mittlerweile 50 Hortplätze abgebaut, die laut Bürgerschaftsbeschluss jedoch zu erhalten sind („Hortplätze bleiben erhalten.“). Insofern sollte die Stadt Lübeck aus unserer Sicht offensiv mit dem Problem umgehen und entweder städtischen oder freien Trägern die Möglichkeit geben, diese 50 Hortplätze wieder real zu schaffen, zumal der Beschluss, bis 2023 in den Betreuten Grundschulen zu 100 % Fachkräfte wie in den Kita-Horten zu beschäftigen, bisher bei Weitem nicht überall erfüllt ist.

GanztagsPlus Gruppen an allen Schulen einrichten

In dem Zusammenhang fragen wir uns auch, warum immer noch fünf der betreuten Grundschulen ohne eine GanztagsPlus Gruppe arbeiten? Dies würde zumindest für einige Kinder eine kleinere Gruppengröße mit entsprechend besserem Betreuungsschlüssel bedeuten. Auch diese fehlenden Gruppen GanztagPlus sind ein Verstoß gegen den Bürgerschaftsbeschluss von 2018, die damals als Vorschlag der SPD einen Kompromiss zu wegfallenden Hortplätzen darstellen sollten. Wir fordern, dass diese GanztagsPlus Gruppen endlich an allen Grundschulstandorten eingerichtet wird“, so die GAL.

Kitagesetz-Novellierung ist nicht zu Ende gedacht. GAL fordert Nachbesserung!

Die Kitagesetz Novellierung sieht vor, dass Geschwisterermäßigung bei gleichzeitiger Betreuung in Höhe von 50 Prozent für das zweite Kind und 100 Prozent ab dem dritten Kind geleistet wird. Grundsätzlich ist diese Novellierung zu begrüßen – jedoch nur, wenn sie sich nicht, wie vorgesehen, ausschließlich auf den vorschulischen Bereich bezieht. Denn die Betreuungskosten für Schulkinder sollen lt. Gesetzesvorlage nicht unter die Geschwisterermäßigung fallen. Die GAL kritisiert diese Planung und verlangt die Überarbeitung der Vorlage.

Juleka Schulte-Ostermann

Bisher ist die Geschwisterermäßigung gesetzlich über § 25 Abs. 3 KiTaG geregelt und gilt für Kinder in Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 14 Jahre. „Das muss beibehalten werden“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. “Die GAL stellt daher in der kommenden Bürgerschaft einen Antrag, die Landesregierung zu einer Änderung der Vorlage aufzufordern. Solange CDU, FDP und GRÜNE im Land nicht bereit sind, das Gesetz in diesem Punkt zu verbessern, soll die Hansestadt Lübeck weiterhin die Geschwisterermäßigung wie bisher auch für Schulkinder gewähren.“ „Die Jamaika-Landesregierung belastet mit ihren Plänen weiter die Städte und Kommunen, wenn diese – wie in Lübeck – auch für Schulkinder Geschwisterermäßigung leisten. Übernehmen Kommunen diese Leistung zukünftig nicht freiwillig, bedeutet dieser Punkt der Novellierung für Eltern eine Belastung. Denn im Durchschnitt liegen knapp 4 Jahre Altersabstand zwischen Geschwisterkindern in Schleswig-Holstein, das dritte Kind kommt häufig zur Welt, wenn die älteren Geschwister schon zur Schule gehen oder kurz vor der Einschulung stehen. So hört sich eine 100-prozentige Ermäßigung ab dem dritten Kind prima an, kommt jedoch in der Praxis kaum vor“, kritisiert Juleka Schulte-Ostermann. Sie ergänzt: „Angenommen Eltern lassen zwei Kinder im Hort und das dritte Kind im Kindergarten betreuen, dann erhalten sie heute für das zweite und dritte Kind eine Ermäßigung. Nach der Novellierung aber zahlen sie für jedes Kind 100% der Elternbeiträge – über 500 Euro pro Monat, wenn die Kommune nicht freiwillig Geschwisterermäßigung für die Hortplätze gewährt. Das kann so nicht bleiben! “, so Schulte-Ostermann abschließend.

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