GAL fordert mehr Anstrengungen bei der Betreuung von Schulkindern und beim Thema Inklusion

„Zunächst bedanken wir uns bei der Verwaltung für die nun vorgelegte Jugendhilfeplanung – Kindertagesbetreuung inklusive der Maßnahmenplanung. Die gemachten Fortschritte, aber auch die vorhandenen Schwachstellen werden in dem Bericht klar aufgezeigt“, so die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL, Juleka Schulte-Ostermann.

„Demnach konnten die Betreuungsplätze der unter Dreijährigen ausgebaut werden, während jedoch das Betreuungsangebot für über Dreijährige nur sehr geringe Zuwächse verzeichnet. Aus unserer Sicht widerspricht außerdem die zunehmende Anzahl der Kinder in der Kindertagespflege der politischen Willensbekundung, die eine ursprüngliche Begrenzung auf 20 Prozent Betreuungsanteil vorsah. Hier fordern wir als GAL, dass Perspektiven aufgezeigt werden, wo zukünftig Erweiterungen von Einrichtungen oder zusätzliche Einrichtungen geschaffen werden, um das erklärte Ziel einer 95 prozentigen Versorgung zu erreichen und hierbei den Anteil in Kindertageseinrichtungen zügiger als bisher zu steigern.

Voraussetzungen für Inklusion in allen Kitas schaffen

Den Abbau von Integrationsgruppen zugunsten von Inklusion in den betreffenden Regel-Kitas ist ein lobenswerter Schritt in die richtige Richtung. Nun gilt es, allen Trägern die notwendigen Voraussetzungen zu bieten, dass auch sie Inklusion in der Regel-Kita als Standard sicherstellen können. Die exklusiven und damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßenen weiteren Integrationsgruppen, bei denen es jetzt sogar zu einem Platzausbau gekommen ist, müssen der Vergangenheit angehören und sollten in kürzester Zeit endlich aufgelöst werden. Die freiwerdenden personellen und finanzielle Mitteln sind den Kitas zur Sicherstellung der Inklusion zur Verfügung zu stellen. Vielleicht braucht es hier weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle Träger“, schlägt Juleka Schulte-Ostermann vor.

Betreuung von Schulkindern sowohl räumlich als auch personell schwierig

„Mit besonderer Sorge sehen wir die Versorgungquote für die Betreuung von Schulkindern. Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung. Bis dahin muss die Versorgungsquote in Lübeck um weitere 10-15 Prozent gesteigert werden. Doch bereits jetzt reicht der Platz in den Schulen nicht aus“, berichtet Katja Mentz, die für die GAL im Ausschuss Schule und Sport aktiv ist.

„Dies besagt auch der Bericht zur Doppelraumnutzung. Zwar zeigten sich bei einer Befragung Lehrkräfte und Betreuungspersonal überwiegend zufrieden mit der Situation. Doch gleichzeitig wurde angemerkt, dass es in den allermeisten Schulen keine Rückzugs- und Ruheräume für die Schülerinnen und Schüler gibt. Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass Kinder von morgens um 8 Uhr bis zum Nachmittag in einer Gruppensituation verbringen müssen, ohne zwischendurch die Möglichkeit zu haben, sich auch mal zurückzuziehen.

Hinzu kommt, dass bis 2026 die angespannte Raumsituation weiter strapaziert wird, weil bis dahin noch mehr Kinder auf gleichem Raum betreut werden müssen. Es wird bei diesem Problem immer nur darauf verwiesen, dass es in den vorhandenen Schulgebäuden keine Möglichkeiten zur Erweiterung gibt. Doch wir können das Raumproblem der Stadt nicht zu dem Betreuungsproblem von Kindern und deren Betreuer*innen machen.“

Hortplätze in externen Gebäuden als Teil der Lösung

„Eine Lösung sehen wir darin, dass endlich externe Hortplätze geschaffen werden, zusätzliche Gebäude in Schulnähe errichtet oder angemietet werden, um die Raumnot zu entspannen und dem Bürgerschaftsbeschluss von 2018 gerecht zu werden, überall in der Ganztagsbetreuung von Schulkindern Hortstandards zu gewährleisten“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, die über die Initiative Hortretter*innen zur aktiven Kommunalpolitik gekommen ist.

„Das geht am einfachsten in Horteinrichtungen selbst, wo der Betreuungsschlüssel dem von Kitas entspricht und Kinder die Möglichkeit erhalten, in kleinen Gruppen Hausaufgaben zu machen und bei Bedarf auch Rückzugsräume vorfinden.

Es wurden seit 2018 de facto mittlerweile 50 Hortplätze abgebaut, die laut Bürgerschaftsbeschluss jedoch zu erhalten sind („Hortplätze bleiben erhalten.“). Insofern sollte die Stadt Lübeck aus unserer Sicht offensiv mit dem Problem umgehen und entweder städtischen oder freien Trägern die Möglichkeit geben, diese 50 Hortplätze wieder real zu schaffen, zumal der Beschluss, bis 2023 in den Betreuten Grundschulen zu 100 % Fachkräfte wie in den Kita-Horten zu beschäftigen, bisher bei Weitem nicht überall erfüllt ist.

GanztagsPlus Gruppen an allen Schulen einrichten

In dem Zusammenhang fragen wir uns auch, warum immer noch fünf der betreuten Grundschulen ohne eine GanztagsPlus Gruppe arbeiten? Dies würde zumindest für einige Kinder eine kleinere Gruppengröße mit entsprechend besserem Betreuungsschlüssel bedeuten. Auch diese fehlenden Gruppen GanztagPlus sind ein Verstoß gegen den Bürgerschaftsbeschluss von 2018, die damals als Vorschlag der SPD einen Kompromiss zu wegfallenden Hortplätzen darstellen sollten. Wir fordern, dass diese GanztagsPlus Gruppen endlich an allen Grundschulstandorten eingerichtet wird“, so die GAL.

GAL kritisiert: Geschwisterermäßigung unzureichend geregelt

„Überraschend erreichte uns die Information einer Familie, die mit drei Kindern in unterschiedlichen Betreuungsformen keine Geschwisterermäßigung erhält und monatlich rund 370 Euro Betreuungskosten inklusive Verpflegung zahlt.“ Die Bürgerschaft hat Ende Juni beschlossen, dass Lübeck für Betreuungskosten Geschwisterermäßigung gewährt. Dies gilt jedoch nicht für alle Schulen und auch nicht für alle Betreuungsformen. „Hier muss die Bürgerschaft dringend nachbessern“, fordert Juleka Schulte-Ostermann, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL. „Denn aktuell zählt weder die Betreuung eines Kindes an einem Förderzentrum noch an der Waldorfschule. Auch die Betreuung an Grundschulen in den frühen Morgenstunden wird nicht mitgerechnet, so dass der Geschwisterbonus nicht zählt, obwohl Betreuungskosten für die Eltern anfallen. Dabei war das fraktionsübergreifende Bekenntnis zur Geschwisterermäßigung auch für Schulkinder analog des neuen Kitagesetzes aus unserer Sicht eindeutig, von Ausnahmen war nie die Rede.“

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Nehmen wir eine Familie mit drei Kindern. Das älteste Kind ist morgens an fünf Tagen pro Woche in der Frühbetreuung, das zweite Kind ist Vollzeit in einer Kita und das dritte Kind besucht täglich eine Krippe.

Würde die Betreuung des ältesten Kindes mit gerechnet, würden die Eltern für die Betreuung des zweiten Kindes 50% Ermäßigung erhalten und für das dritte Kind sogar zu 100% von den Kosten befreit werden. Aktuell zählt die Frühbetreuung nicht als Betreuung nach dem Konzept Ganztag an Schule, so dass die Eltern lediglich 50% Ermäßigung für das dritte Kind in der Krippe erhalten würden. Für die beiden älteren wird der volle Beitrag fällig.

Ein weiteres Beispiel, das obendrein diskriminierend ist: Besucht ein Kind eine Schule die Förderzentrum ist, zählt auch diese nicht für die Geschwisterermäßigung. Die Eltern haben jedoch nicht die Wahl, ob ihr Kind auf eine andere Schule geht, um dort nach dem Konzept Ganztag an Schule betreut zu werden.

„Wir fordern, dass die Geschwisterermäßigung für jede Betreuungsform gelten muss – unabhängig vom Umfang und Art der Betreuung – also auch für die Betreuung an Förderzentren, in Schulen, die nicht nach Ganztag an Schule arbeiten wie die Waldorfschule und auch für Kinder, die nach dem Unterricht von einer Tagespflegeperson betreut werden.“, so Juleka Schulte-Ostermann.

„Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag auf Nachbesserung der Regelung stellen wir in der kommenden Bürgerschaft“, so Antje Jansen (GAL). „Die Geschwisterermäßigung soll ja dazu dienen, Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten. So birgt die Regelung Anreiz, ein Kind für die Ganztagsbetreuung anzumelden, obwohl der Bedarf gar nicht vorhanden ist. Dann jedoch würden die Betreuungskosten von der Stadt anerkannt werden. Warum also nicht gleich.“

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Anfrage der Fraktion Freie Wähler & GAL deckt auf: Kostenverteilung zulasten der Elternbeiträge

Juleka Schulte-Ostermann (GAL)

Eine Anfrage der Fraktion Freie Wähler & GAL vom 25. Februar 2019 deckt auf, dass die Elternbeiträge im Ganztag an Schule – prozentual gesehen – doppelt so hoch wie in den Kita-Horten sind. Damit spart die Stadt je Betreuungsplatz in Ganztag an Schule erheblich – bei schlechterer Betreuungsqualität im Vergleich zu den Hortplätzen.
„Da Eltern mittlerweile nur geringfügig mehr für einen Hortplatz im Vergleich zur Betreuung „Ganztag an Schule“ zahlen, wollten wir wissen, an welcher Stelle Kosten durch die Umschichtung der Hortmittel gespart werden.“, so Juleka Schulte-Ostermann, jugendpolitische Sprecherin der GAL.

Eltern tragen 60 Prozent der Betreuungskosten

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