AKW Bauschutt nach Lübeck?

Fraktion Freie Wähler und GAL fordert schnellstmögliche Nullwertmessungen

Volker Koß (GAL)

„Als Fraktion Freie Wähler & GAL beantragen wir zur Bürgerschaftssitzung Ende Februar, schnellstmöglich die Umgebungsstrahlung auf der Deponie und in den umliegenden Siedlungen kontinuierlich zu messen. Nur so ist ein belastbarer Nullwert feststellbar“, so der Umweltchemiker und GAL Mitglied Dr. Volker Koß. Tages-, Wochen- und Monatsdurchschnittswerte sollen auf der Internetseite der Stadt gelistet werden.

„Wir lehnen die vom Landesministerium (MELUND) geplante Zwangszuweisung von AKW-Abfällen nach Lübeck ab und unterstützen den Widerspruch und den Klageweg durch die Hansestadt Lübeck“, so Fraktionsvorsitzende Antje Jansen.

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Die GAL hatte immer wieder Kritik an dem Verfahren der Freimessung von Abfällen aus Atomkraftwerken geäußert. „Für den Fall, dass das Gericht dem Widerspruch nicht stattgibt, müssen wir jedoch als Stadt Lübeck rechtzeitig Vorsorge treffen, um später messen zu können, ob Mitarbeiter*innen der EBL/Deponie Niemark und Bewohner*innen der umliegenden Siedlungen durch die Ablagerung der AKW-Abfälle einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind. Dafür braucht es vorherige Messungen der bereits vorhandenen natürlichen und künstlichen radioaktiven Umgebungsstrahlung über einen möglichst langen Zeitraum. Im Falle der Zwangszuweisung von 12.500 Tonnen Abfall des AKW Brunsbüttel sollen „die Messungen im selben Maße fortgesetzt und veröffentlicht werden. Bei Abweichungen vom Bereich des (alten) Nullwerts werden veröffentlicht, untersucht und gegebenenfalls wird reagiert“, heißt es in dem Antrag der Fraktion.

Hier der Antrag für die Bürgerschaftssitzung am 25.2.2021 im Original:

Nullwert-AKW-Bauschutt

AKW-Abfälle: Das Risiko der Freimessung

Als GAL-Wähler*innengemeinschaft haben wir in einem Flyer zusammengefasst, warum wir verhindern wollen, dass 12.500 Tonnen freigemessener Abfall aus dem Abbau des AKW Brunsbüttel per Zwangszuweisung bei uns in Lübeck oder einer anderen bestehenden Deponie zu entsorgen. Wir kritisieren grundsätzlich das Verfahren der Freimessung im Rahmen des 10-Mikrosievert Konzepts. Damit wurde im Jahr 2001 gesetzlich festgelegt, dass bundesweit Millionen Tonnen Abfall der stillgelegten Atomkraftwerken mit einer radioaktiven Strahlenbelastung um 10 Mikrosievert/Jahr auf Bauschuttdeponien entsorgt sowie zu einem noch viel größeren Anteil recycelt und in der Umwelt verteilt werden. Wir beziehen uns auf ein Gutachten des BUND, einen Beschluss des Deutschen Ärztetages, Kritik der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) und verschiedene Umweltinitiativen. Quellen sind in dem Flyer verlinkt.

wir-sind-es-wert

Weitere Links:

Epidemiologische Studie Kinderkrebs und Kernkraftwerke (KIKK) https://www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft-forschung/ergebnisse/kikk/kikk-studie.html

BI Lübeck ohne Atomschutt https://www.luebeck-ohne-atomschutt.de/pages/links/

Abschlussbericht AG Entsorgung freigegebener Abfälle in SH: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/atomausstieg/Downloads/abschlussbericht2018.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Nach Coronafällen: Menschen in Gemeinschaftsunterkünften besser schützen!

Katja Mentz

„Alle sind dazu aufgerufen, ihre Kontakte mit anderen Menschen auf ein Minimum zu beschränken. Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften können dies nicht. Sie leben auf engem Raum und teilen sich Küchen- und Sanitärbereiche mit vielen anderen. Als GAL hatten wir bereits im März des vergangenen Jahres dafür geworben, Geflüchtete in leerstehenden Ferienwohnungen unterzubringen, um die Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte weiter zu entzerren. Regelmäßige Desinfektion der Gemeinschaftsräume und Aufklärung über Covid 19 in verschiedenen Sprachen stellen kein ausreichendes Konzept dar, um eine massenhafte Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dass es so, wie in der Ostseestraße zu einer starken Verbreitung des Virus kommen könnte, war unter den bestehenden Umständen zu erwarten. Deshalb fordern wir erneut, Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften durch andere Unterbringungsmöglichkeiten besser zu schützen. Eine Abfrage bei Vermieter*innen von Ferienwohnungen könnte zeigen, wie viel zusätzlicher Wohnraum in Lübeck übergangsweise zur Verfügung steht“, so Katja Mentz.
Hier unsere Pressemitteilung vom 26.03.2020

https://gal-luebeck.de/%ef%bb%bfgal-fordert-besseren-schutz-der-menschen-in-den-gemeinschaftsunterkuenften-fuer-gefluechtete/

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