GAL fordert: geplanten Abriss in der Yorckstraße stoppen!

Am kommenden Montag rollen Bagger in der Yorckstraße 23-25 an, um mit dem umstrittenen Abriss der alten Eishalle und der Garagen zu beginnen. Dies erfuhr die GAL-Fraktion von einem Anwohner. Wir fordern die Verwaltung auf, umgehend einzuschreiten.  

Die Gebäude wurden unseres Wissens bisher nicht von einem unabhängigen Gutachter auf Fledermausvorkommen untersucht. In dem gesamten Gebiet entlang der Wakenitz sind jedoch viele verschiedene Arten Fledermäuse zu beobachten.  In Dachböden und leerstehenden Gebäuden finden sie ihre Winterquartiere. So liegt es nahe, dass auch in dem leerstehenden Gebäude in der Yorckstraße Fledermäuse ihr Quartier haben und überwintern.

Werden Quartiere geschützter Arten zerstört, muss Ersatz geschaffen werden. Wer wissentlich ein (Winter-)Quartier vernichtet und dabei Tiere verletzt oder tötet, begeht eine Straftat. Deshalb fordern wir den Investor auf, die Bagger abzubestellen und stattdessen ein unabhängiges Gutachten durch einen anerkannten Fledermausgutachter anfertigen zu lassen – so wie es auch im ehemaligen „Sellschopp Haus“ auf unsere Initiative hin und mit Unterstützung des Umweltsenators passiert ist. 

„Den geplanten Querriegel, der dort parallel zur Wakenitz entstehen soll, wo jetzt mehrere Garagen in einer Senke stehen, lehnen wir als Fraktion rigoros ab. Die geplante Bebauung grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet und würde alten Baumbestand schädigen. Hier erwarten wir, dass die Untere Naturschutzbehörde von der Bauordnung fachlich einbezogen wird.“, so Carl Howe, Baupolitiker der GAL.

Auch muss vor Abriss geprüft werden, ob bei der ehemaligen Eishalle Denkmalschutz besteht. Da es Klagen von betroffenen Anwohner*innen gegen das massive Bauvorhaben gibt, würde mit einem frühzeitigen Abriss auch Einspruchsrecht ausgehebelt werden. 

„Wir verurteilen das Vorgehen des Investors aufs Schärfste. Der geplante Querriegel mit Wakenitzblick in Steinwurfentfernung lässt sich auch nicht mit bestehender Wohnungsnot begründen. Unseres Wissens leiden reiche Leute derzeit nicht unter Wohnungslosigkeit.“ , zeigt sich Katja Mentz empört.  

„Anstatt auf Konsens zu setzen, wie es Karsten Schröder von der Stadtplanung in den Medien versprochen hat, will sich der Investor offensichtlich im Eiltempo über die Proteste von Anwohner*innen und Politik hinweg setzen. Es wird Zeit, dass die Bauverwaltung ein geordnetes Bauplanungsverfahren einleitet.“, so die GAL.

Im Umweltausschuss am 20. Februar stellt die GAL folgenden Dringlichkeitsantrag: (mehr …)

GAL: Erweiterung des ÖPNV jetzt in die Wege leiten!

Hans-Jürgen Schubert (GAL)

„Die Bundesregierung hat aus Anlass einer EU-Bußgeldankündigung die Diskussion über den Nulltarif für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) in den Städten wieder aufgenommen. Sie wird letztlich nur eine handvoll Städte modellmäßig dabei unterstützen, aber der Anstoß für Aktivitäten in Richtung Nulltarif ist zu begrüßen. Es kommt nun darauf an, dass Städte aus eigener Initiative Bedingungen für den Ausbau ihres ÖPNV im großen Maßstab schaffen.“, so Hans-Jürgen Schubert, Verkehrsexperte der GAL-Fraktion.

Hierzu stellt die GAL in der Bürgerschaft den folgenden Antrag:

„Einschätzung externer Kosten und Nutzen der Verkehrsarten in der Hansestadt Lübeck:

 Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft einen Bericht über externe Kosten (gesellschaftliche Folgekosten) und externe Nutzen der unterschiedlichen Verkehrsarten (mindestens ÖPNV, MIV und Fahrrad) auf der kommunalen Ebene der Stadt Lübeck vorzulegen.

 Der Bericht möge bundesweit ermittelte Daten und erprobte Berechnungsmethoden nutzen – wie sie z.B. das Umweltbundesamt und vom ihm beauftragte Institute verwenden – um in Form einer Literaturstudie ohne Aufwand eigener Erhebungen einschlägige und vergleichbare überregionale Informationen auf die lokale Ebene der Stadt Lübeck mit ihren Besonderheiten umzurechnen („herunter zu brechen“).

 Das Umweltbundesamt konzentriert sich von Haus aus auf externe Folgekosten in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und spricht auch Siedlungsstrukturen, Flächennutzung und Sozialverträglichkeit an. Es empfiehlt sich, für eine Gesamtbetrachtung Erhebungen mit dem Schwerpunkt auf sozialen Parametern ergänzend hinzuzuziehen.

 Der Bericht soll dazu beitragen, bei Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel für die unterschiedlichen Verkehrsarten Hilfe zu bieten, die gesellschaftlichen Kosten der Gesamtmobilität in der Stadt zu senken und den Nutzen für die Hansestadt und ihre Einwohnerschaft zu erhöhen.“

„Entscheidend ist, dass mehr Geld für den ÖPNV im städtischen Haushalt bereit gestellt wird.  Das bedeutet keineswegs automatisch eine zusätzliche finanzielle Belastung. Wenn Bürger*innen vom Auto auf den Bus umsteigen, weil der ÖPNV Vorteile bietet, sinken die Ausgaben für den motorisierten Individualverkehr (MIV).“, so Schubert (GAL). 

„Denn der MIV verursacht einer Stadt ein Mehrfaches an indirekten Folgekosten als der ÖPNV: Staub und Lärm machen krank, es gibt Arbeitsausfälle mit Minderung der Wertschöpfung, Flächen für Fahrbahnen und ruhenden Verkehr sind bereitzustellen, Treibhausgase verursachen Wetterschäden usw.

Es ist nur scheinbar paradox: aber tatsächlich verbessert eine Stadt ihre finanzielle Gesamtsituation, wenn sie ihre Ausgaben für den öffentlichen Verkehr erhöht und dadurch Fahrgäste gewinnt.

Das Zahlenwerk des städtischen Haushalts zeigt nämlich nicht, wie teuer herkömmliche, so genannte „Einsparungen“ werden können. Wird eine Ausgabe gekürzt, sieht das auf den ersten Blick wie eine Verbesserung des Haushalts aus. Aber das täuscht. Das Kaputtsparen des Busverkehrs zeigt sich erst, wenn die Stadt am Autoverkehr zu ersticken droht. In Lübeck ist es auch ohne Baustellen bald so weit. (mehr …)

GAL unterstützt Yorckstraßen Anwohner*innen

Grundstück Yorckstraße 23-25

Die Fraktion GAL unterstützt die Anwohner*innen des Grundstücks Yorckstraße 23-25, die sich gegen eine Bebauung des rund 2600 Quadratmeter großen Grundstücks wehren.

Die alte Eishalle und der Garagenhof sollen abgerissen werden, alter Baumbestand wurde bereits gefällt. Auf dem Privatgrundstück sollen Wohnungen entstehen. Die Häuserreihe entlang der Yorckstraße soll auf dem Grundstück fortgesetzt werden. Doch damit nicht genug – auch auf der Fläche, auf der heute noch Garagen stehen, soll parallel zur Wakenitz ein Riegel mit Wohnungen entstehen. Nach §34 des Baugesetzbuches, den die Bauverwaltung hier geltend macht, braucht es hierfür keine Baugenehmigung. Doch nach Ansicht der GAL – und damit unterstützt die Fraktion die Auffassung der Bürger*innen – dürfte zumindest dort, wo heute noch Garagen stehen, kein dreistöckiges Wohngebäude mit zusätzlichem Staffelgeschoss gebaut werden. Der Mindestabstand zum Schutzgebiet Wakenitz würde damit unterschritten. Und weitere alte Bäume wären gefährdet. „Die Entscheidung der Bauverwaltung wird von uns kritisiert.“, so Carl Howe, der bereits vor Monaten im Bauausschuss mit einer Anfrage tätig wurde. „Wir fordern, dass die Bauvoranfrage erneut geprüft und auch die Abteilung Denkmalschutz tätig wird.“ Katja Mentz stellt eine Anfrage in der Bürgerschaft, warum die Bedenken von Anwohner*innen keine Berücksichtigung fanden. „Die Bauverwaltung soll nicht allein mit dem Investor verhandeln sondern zeitnah auch die Anwohner*innen einbeziehen, die von einem Neubau stark betroffen wären. Wir werden mit den anderen Fraktionen der Bürgerschaft in Kontakt treten, um einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen“

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GAL: Mit drei Frauen an der Spitze unserer Liste setzen wir ein Signal für die Kommunalwahlen im Mai!

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12 Thesen zur Verkehrswende – Vortrag und Diskussion am 28.02.2018, Rathaus Lübeck

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Horte bleiben! Jugendhilfeausschuss beschließt GAL Antrag

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GAL unterstützt Forderung nach Zebrastreifen

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Rückblick auf die Bürgerschaftssitzung am 25. Januar und GAL Anträge

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