Fledermäuse im Sellschopphaus: Gutachten stützt Vermutung der GAL
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Am 10. Februar forderte unsere Fraktion öffentlich einen sofortigen Abrisstopp des ehemaligen Sellschopphauses in der Moislinger Allee und damit Senator Hinsen zum Handeln auf. Durch einen Bürger alarmiert, vermuteten wir, dass in dem riesigen, seit Jahren leer stehenden Gebäudekomplex Fledermäuse überwintern und holten weitere Informationen ein. Die Vermutung wurde nun durch ein Gutachten, das der Eigentümer Lidl am 17. Februar 2017 in Auftrag gab, zur Gewissheit. Bei der Untersuchung wurden überwinternde Fledermäuse entdeckt. Lidl plant den vollständigen Abriss des Gebäudes und Verkauf des Grundstücks zu Bebauungszwecken. Das muss nun warten.
Im Zuge der Untersuchungen stellten der beauftragte Fledermaus-Gutachter Matthias Göttsche und der Biologe Ralf Borchers fest, dass mindestens drei Fledermausarten im Untergeschoss überwintern: Wasserfledermaus, Braunes Langohr und Zwergfledermaus. Fünf Tiere wurden gesichtet.
Eine Wasserfledermaus fand sich unter einer Putzblase , eine weitere in einem unterirdischen Gang. Auch die zweischaligen Ziegelwände mit Luftschicht, die Spalten an Türstürzen, Holzbalken, Treppen und ähnlichem gelten als sichere Verstecke für Fledermäuse.
Aufgrund der idealen klimatischen Bedingungen und reichlich geeigneten Versteckmöglichkeiten für unterschiedliche Fledermausarten, kamen die Gutachter zu dem Schluss, dass „es sich bei den vorgefundenen fünf Individuen aus drei Fledermausarten lediglich um einen Teil der tatsächlich im Untersuchungsobjekt überwinternden Exemplare handelt. (…) Es „ist davon auszugehen, dass dort weitere Fledermäuse in unbekannter Anzahl überwintern.“, heißt es in dem Gutachten.
Wesentliche Teile des Gebäudekomplexes konnten nicht untersucht werden, weil mit dem Rückbau und der Entsorgung von Asbest bereits begonnen wurde und die Sicherheit der Gutachter nicht gewährleistet war.
In dem Gutachten wird postuliert, dass “durch den Rückbau des untersuchten Objektes ein Fledermaus-Winterquartier von lokaler Bedeutung zerstört wird. Dieser Eingriff ist auszugleichen.“
Weiter schreiben die Gutachter, dass „Sommerquartiere und Wochenstuben von Fledermäusen für den Erhaltungszustand von lokalen Populationenen der betroffenen Arten große Bedeutung haben“. Auch hier werden Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die in dem Gutachten als Empfehlung mitgeliefert werden.
„Die Vorschläge der Gutachter, insbesondere den unterirdischen Gang als Fledermaus-Winterquartier zu erhalten, begrüßen wir.“, so Hans-Jürgen Schubert, Umweltpolitiker der GAL. „Fledermausschutz ist in Schleswig-Holstein Chefsache. Das heißt, zuständig ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). So wird Lidl beim LLUR einen Befreiungsantrag stellen müssen, bevor ein Gebäudeabriss erfolgen darf. Denn, die Zerstörung von Quartieren bedrohter Arten ist verboten. Das Landesamt wird Ausgleichsmaßnahmen vorschreiben, deren Umsetzung von Gutachtern begleitet werden muss. Es ist sehr bedauerlich, dass mit der Dachabdeckung an den Gebäuden bereits Tatsachen geschaffen wurden. Nun sollen alle Augen darauf gerichtet werden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Fledermausschutz nach Bundesnaturschutzgesetz eingehalten wird. Vor einem Abriss muss absolut sicher sein, dass sich keine Fledermäuse mehr in dem Gebäude aufhalten.“, so die Fraktion grün+alternativ+links (GAL). (mehr …)