GAL zu Hundefreilauf und Überschwemmungen im Stadtpark
In der vergangenen Einwohner*innenversammlung machte eine Lübeckerin mit ihrem Antrag darauf aufmerksam, dass der Stadtpark auf vielen Flächen überschwemmt sei. Unter anderem betroffen davon ist die Hundefreilauffläche, die seit Monaten an vielen Tagen mehr einem Teich als einer Wiese gleicht. Mirja Bernotat, Mitglied der GAL, kann dies bestätigen: „Ich gehe regelmäßig mit unserem Hund im Stadtpark spazieren. Frei laufen lasse ich ihn jedoch seit längerem nicht mehr. Teile des Stadtparks sind langfristig überschwemmt, insbesondere dort, wo Hunde frei laufen dürfen. Es sollen bereits Hunde, die von dem Wasser der riesigen Pfütze getrunken haben, Vergiftungserscheinungen gezeigt haben. Auch Kinder spielen gern in Gummistiefeln in den Pfützen. Sollte das Wasser gesundheitsschädlich sein, wären sie ebenfalls betroffen.“
Auch um die Bäume sorgt sich die Fraktion Linke & GAL, denn diese stehen zum Teil wochenlang im Wasser. „Deshalb werden wir den Antrag aus der Einwohner*innenversammlung im Bau- und Umweltausschuss unterstützen und mit einem Berichtsantrag ergänzen“, so die beiden Ausschussmitglieder Carl Howe und Katja Mentz (GAL). „Die Verwaltung soll herausfinden und berichten, was die Ursache dafür ist, dass sich seit ein paar Jahren das Wasser staut und nicht mehr abfließt. Auch soll untersucht und berichtet werden, welche Baumarten betroffen sind und ob sie die Staunässe vertragen können.“
Mirja Bernotat hat sich in der Nachbarschaft umgehört: „Früher konnte Regen- und Tauwasser wohl über Rohrleitungen in die Kanalisation abfließen, wurde mir von einem Anwohner berichtet. Weil hier jedoch keine Filterung vorhanden und die Leitung oft verstopft war, soll der Ablauf dicht gemacht worden sein.“
„Wenn das so stimmt, sollte eine Lösung gefunden werden“, so Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL. „Gegebenenfalls könnte der bestehende Teich vergrößert und tiefer ausgegraben werden, um mehr Wasser aufzunehmen. Wir müssen ja weiterhin mit starken Regenfällen rechnen. Darunter sollen nicht die Bäume leiden.“
Für die überschwemmte Hundefreilauffläche beantragen die GAL-Mitglieder zu prüfen, ob eine alternative Fläche ausgewiesen werden kann, in der Hunde frei laufen dürfen. Auch soll geprüft werden, ob es sinnvoller ist, diese nicht wie bisher offen zu halten, sondern einzuzäunen, damit Kinder oder auch Enten und Gänse mit ihrer Aufzucht nicht durch freilaufende Hunde erschreckt oder gestört werden.
Mirja Bernotat hat an einem Nachmittag Unterschriften gesammelt, um Verwaltung und weiteren Fraktionen die Dringlichkeit für die Anträge der Einwohner*in und der GAL zu signalisieren. „Innerhalb von einer Stunde hatte ich bereits 25 Unterschriften beisammen. Ich denke, das Interesse ist bei allen groß – egal ob mit oder ohne Hund, dass hier etwas unternommen wird.“
Antrag für den Bau- und Umweltausschuss im Wortlaut:
Infoveranstaltung 7. Januar: Nein zur Bezahlkarte für Geflüchtete
Lübecker Flüchtlingsforum, Fraktion Die Linke & GAL und Humanistische Union Lübeck laden ein zur Informationsveranstaltung am Dienstag, den 7.1.2025, 19.00 Uhr, Diele, Mengstraße 41, Lübeck.
Eine Referentin der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen wird über die rechtliche Situation sprechen und die Initiative „Hamburg sagt Nein zur Bezahlkarte“ wird über ihre Erfahrungen berichten.
Die Bundesregierung hat im April 2024 die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen. In Schleswig-Holstein wird sie Anfang nächsten Jahres nach und nach eingeführt.
Die Bezahlkarte stellt eine massive Einschränkung in der Selbstbestimmung von geflüchteten Menschen dar und zielt auf Bevormundung, Kontrolle und Diskriminierung ab.
Insbesondere die Einschränkung des Bargeldzugangs ist mit menschenrechtlichen Standards und dem Schutz der Menschenwürde nicht vereinbar. Verfassungsrechtlich ist es höchst fragwürdig und die gesellschaftliche Teilhabe wird erschwert oder gar verhindert! Mit der Etablierung der Bezahlkarte wird populistischen und rechten Forderungen zu Lasten geflüchteter Menschen nachgegeben.
Die massive Einschränkung zum Bargeldzugang zeigt, dass Geflüchteten nicht zugetraut wird, verantwortlich mit Geld umzugehen. Angeblich soll so verhindert werden, dass Geldleistungen an Schleppernetzwerke oder an Familienangehörige im Ausland fließen. Beweise, dass Geflüchtete diese Zahlungen tätigen, gibt es jedoch keine.
Wie Menschen mit der Bezahlkarte Anwaltskosten oder den Schulausflug ihres Kindes zahlen, auf dem Flohmarkt oder in Sozialkaufhäusern einkaufen gehen können, bleibt ungeklärt.
Technisch bietet die Karte die Möglichkeit, Einblick in die Guthaben- und Bezahlaktivitäten der Schutzsuchenden zu bekommen, die Karte zu sperren sowie bestimmte Postleitzahlengebiete auszuschließen. Dies stellt eine inakzeptable und diskriminierende Kontrolle dar und ist datenschutzrechtlich fragwürdig.
Ist es möglich – wie in anderen Bundesländern z.B. NRW – die Bezahlkarte in Lübeck nicht einzuführen?Welche Einschränkungen kommen durch die Bezahlkarte auf Geflüchtete in Schleswig-Holstein zu? Welche Alternativen sind im Interesse der Geflüchteten? Wie können wir die Geflüchteten unterstützen?
Eine Referentin der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen wird über die rechtliche Situation sprechen und die Initiative „Hamburg sagt Nein zur Bezahlkarte“ wird über ihre Erfahrungen berichten.
Fraktion LINKE & GAL fordert Verbesserungen der Verkehrssituation in Ivendorf
Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL, beantragt im nächsten Bauausschuss, am 20. Januar 2025, Verbesserungen für die Verkehrssituation in Ivendorf. „Mit der neuen Linienführung für den ÖPNV fahren stündlich 14 Busse durch Ivendorf, die Linien 30, 34, 40, 50 und 36. Mit dem Pkw-Verkehr, der im Sommer Richtung Ostsee und am Abend zurück rauscht, bedeutet dies für die Menschen in Ivendorf eine erhebliche Lärm- und Verkehrsbelastung. Deshalb fordern wir, anders als es uns zu Ohren kam, dass die Fahrbahneinbauten, die innerorts zur Einhaltung von Tempo 30 führen, unbedingt erhalten bleiben und es nicht zum Rückbau kommen darf.
Dass Tempo 30 innerhalb der Ortschaft die Maximalgeschwindigkeit bleiben muss, ergibt sich aus unserer Sicht schon allein durch den katastrophalen Zustand des Gehwegs, der überwiegend einem Trampelpfad gleicht. So können Menschen mit Rollatoren, Kinderwagen und im Rollstuhl den Weg zum Teil gar nicht nutzen und müssen an einigen Stellen auf die Straße ausweichen. Je nach Witterung ist der Weg oftmals matschig und durch tiefe Pfützen auch für Menschen ohne Einschränkung oder für Kinder auf Fahrrädern nicht passierbar. Das ist kein hinnehmbarer Zustand! Wir beantragen deshalb die Sanierung des Fußwegs im Jahr 2026, die Planung soll in 2025 erfolgen und auch Baumnachpflanzungen beinhalten“, so Carl Howe.
Auch regt der GAL-Politiker an, dass die Buslinie 40 wieder zum Schnellbus wird, der nicht über Ivendorf, sondern über die B75 zwischen Travemünde und Lübeck pendelt. „Mit der neuen Fahrplanumstellung aufgrund der Sperrung des Hafengeländes für den ÖPNV folgen die Busse 30 und 40 kurz aufeinander. „Für die Menschen in Ivendorf und an weiteren Haltestellen ergibt dies keinen Mehrwert. Für Zusteigende in Travemünde, die nach Lübeck fahren wollen oder umgekehrt, wäre es jedoch eine echte Verbesserung, wenn die Buslinie 40 nicht an jeder Milchkanne hält, sondern die Strecke möglichst schnell zurücklegt. Diese Änderung soll spätestens mit der nächsten Fahrplanumstellung erfolgen.“
Eine Idee der Ivendorfer Interessengemeinschaft wird ebenfalls von der Fraktion Linke & GAL aufgegriffen. Es soll geprüft werden, ob ein Randstreifen des Hafengeländes an die Hansestadt Lübeck zurückgehen kann, um hier eine Straße für den ÖPNV zu bauen, so dass dieser wie bisher, zukünftig wieder über die Travemünder Landstraße geführt werden kann. „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Busse vom Stadtverkehr angeblich für den Hafen eine besondere Gefahr darstellen, während täglich hunderte Privatfahrzeuge und Lkw auf dem Hafengelände zu und von den Fähren bewegt werden. Sollte die Entscheidung der EU-Kommission jedoch unumstößlich sein, muss sich die LHG bewegen und alternativen Lösungen die Tür öffnen. Schließlich gab es ursprünglich die Einigung, dass die Hafenerweiterung unter der Bedingung erfolgen konnte, dass der ÖPNV weiterhin über die Travemünder Landstraße durch das Hafengebiet fahren könne“, so Carl Howe. „Es kann nicht sein, dass nun die Stadt Lübeck und besonders die Menschen in Ivendorf das Nachsehen haben. Die Ivendorfer Bevölkerung ist ohnehin schon seit Jahren durch zunehmenden Hafenlärm und vermehrte Verkehrsbelastung gestraft.“
Der Antrag für den Bauausschuss im Wortlaut:
1. Mit der nächsten Fahrplanänderung in 2025 wird die Buslinie 40 zum Schnellbus. Die Route soll zukünftig nicht durch Ivendorf führen, sondern über die B75 direkt von Travemünde über den Gustav-Radbruch-Platz zum Lübecker ZOB und zurück.
2. Die Fahrbahneinbauten, die im Jahr 2006 aus Gründen des Lärmschutzes (Einführung Tempo 30) und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Ivendorf entlang der Ivendorfer Landstraße gebaut wurden, bleiben aus Gründen des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit erhalten.
3. Der Fußweg entlang der Ivendorfer Landstrasse innerorts wird saniert, um für Menschen mit Rollator, Kinderwagen und Rollstuhl Barrierefreiheit zu gewährleisten und einen allgemein üblichen Wegezustand herzustellen. Die Planung erfolgt in 2025, die finanziellen Mittel hierfür werden im Haushalt 2026 eingestellt.
4. Die fehlenden Bäume entlang der Ivendorfer Landstraße werden in 2025 nachgepflanzt, um den Charakter der Allee wieder herzustellen.
5. Es möge geprüft werden, ob mittelfristig ein Randstreifen des Hafengeländes für den öffentlichen Busverkehr umgewidmet werden kann, so dass Busse westlich vom Hafengelände fahren können und über die Travemünder Landstraße, geführt über eine in Teilen neu zu planende Straße westlich des Hafengeländes, zwischen Travemünde und Lübeck Innenstadt fahren. Hierfür sollen Anfang 2025 Gespräche mit der LHG aufgenommen werden.
Begründung:
Zu 1. Derzeit werden fünf Buslinien durch Ivendorf geführt (30, 34, 40, 50 und 36), so dass pro Stunde 14 Busse durch Ivendorf fahren. Die Linien 30 und 40 folgen wenige Minuten nacheinander, so dass für Fahrgästekein echter Mehrwert entsteht. Ein Mehrwert wäre es jedoch, wenn die Linie 40 wieder zur Schnelllinie wird und zwischen Timmendorfer Strand, Travemünde und Lübeck Innenstadt pendelt. Dafür wäre es sinnvoll, die Linie 40 ab Travemünde über die B75 fahren zu lassen.
Zu 2. Im Jahr 2006 wurden Fahrbahneinbauten errichtet, damit der Durchgangsverkehr Tempo 30 einhält und dies zu Lärmschutz und mehr Verkehrssicherheit beiträgt. Die Gründe, die damals für diese Maßnahme gesprochen haben, sind heute relevanter denn je, denn die Verkehrsbelastung hat nicht nur durch die zusätzlichen Buslinien erheblich zugenommen. Auch die Anzahl der durchfahrenden Pkw ist insbesondere in den Sommermonaten sehr hoch.
Zu 3. Der Fußweg gleicht an vielen Stellen einem Trampelpfad. Je nach Witterung ist er nicht passierbar, so dass Anwohnende teilweise auf die Straße ausweichen. Insbesondere für Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen sowie Rad fahrende Kinder ist die Nutzung des Fußwegs zum Teil nicht oder nur schwer möglich.
Zu 4. Die Ivendorfer Landstraße ist durch beidseitige alte Alleebäume geprägt. An einigen Stellen wurden in Ivendorf entlang der Ivendorf Landstraße Bäume entnommen und bisher nicht nachgepflanzt. Dies soll in 2025 erfolgen.
Zu 5. 2005 wurde in einem Gestattungsvertrag rechtsverbindlich geregelt, dass die Hafenerweiterung unter der Voraussetzung erfolgen konnte, dass eine ÖPNV-Trasse die Fahrt durch das Hafengelände weiterhin gewährleistet. Sicherheitsbedenken der EU-Kommission und der Behörde für Hafenanlagensicherung lassen dies fortan nicht mehr zu. Auch, wenn wir uns fragen, wie die Sicherheit durch durchfahrende Busse gefährdet sein soll, während täglich hunderte Lkw und andere Fahrzeuge durch das Hafengelände fahren, stellen wir nicht infrage, dass die Hansestadt Lübeck hier am kürzeren Hebel sitzt und vermutlich alles versucht hat, um an dem Inhalt des Gestattungsvertrags festzuhalten. Das Hafengelände könnte jedoch um einen Streifen am westlichen Rand verkleinert werden, so dass der ÖPNV künftig nicht durch, sondern unmittelbar neben Hafengelände fahren könnte. Diese Möglichkeit soll geprüft werden.
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