Höhenflug am Stadtgraben gestoppt
Aus der Vorlage der Stadtverwaltung
In der Bürgerschaftssitzung wurde mit knapper Mehrheit und Stimmen der GAL, SPD und Grünen der Antrag der GAL Fraktion beschlossen, die Höhe der geplanten Baukörper an der Fackenburger Allee auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Überzeugen konnte die GAL mit einem Schreiben des Welterbebeauftragten Dr. Reiner Zittlau an die Fraktion, in dem dieser davor warnt, ein derart massives Gebäude konkurrierend mit der Altstadt in die Pufferzone zu setzen. „Wir freuen uns, mit dem Beschluss unseres Antrags deutlich gemacht zu haben, dass Investoreninteresse auf Gewinnmaximierung keinen Vorrang vor dem Wert des Weltkulturerbes haben darf.“, so Carl Howe, Baupolitiker der GAL. Dem Gegenargument der CDU, man solle doch zunächst den Architektenwettbewerb abwarten, setzte Howe in der Bürgerschaftsdebatte entgegen, dass es sich dabei lediglich um einen Fassadenwettbewerb handeln würde. Beim Berliner Bauamt habe er bereits vor Jahren erlebt, wie Architekten mit schönen Bildern von Fassaden Bauten durchsetzen konnten, die in der späteren Umsetzung durch die Masse des Baukörpers als Fehlplanung angesehen wurden. Deshalb sei es der GAL wichtig, die erlaubte Bauhöhe von 29,4 m auf die ursprünglich vorgesehenen 22 m über Normalhöhennull zu reduzieren.
Hintergrund und der beschlossene Antrag (im Anhang): Das Gelände Fackenburger Allee/Stadtgraben (ehemaliges Autohaus) gehört einem privaten Investor. Im Jahr 2014 gab es bereits einen Bebauungsplan für Gebäude mit einer Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN). Dies reichte dem Investor jedoch nicht. So gab der Bauausschuss in seiner Sitzung am 20. März 2017 mehrheitlich grünes Licht dafür, den Baukörper auf bis zu 29,40 m NHN zu erhöhen. Lediglich ein Fassadenwettbewerb wurde noch verlangt. Wir lehnen es ab, dass in derart exponierter Lage, direkt gegenüber der Altstadt ein Investor sich mit seiner Vorstellung von Gewinnmaximierung durchsetzen konnte. Wir befragten den ICOMOS Welterbebeauftragten Dr. Zittlau, wie er die Baupläne beurteilt. In seinem Antwortschreiben an die GAL rät dieser dazu, auf eine Reduzierung des Bauvolumens hinzuwirken. Zwar sieht er die Sichtachsen von Nordwesten aus auf die südliche Altstadt und den Dom hin nicht gefährdet. Doch kritisiert der Welterbebeauftragte die Wucht des geplanten überdimensionierten Neubaukörpers, der zum optischen Konkurrenten der Großbauten innerhalb der Altstadt werde. Er könne verstehen, wenn sich Widerstand gegen das Projekt rege.
Reduzierung des Bauvolumens des geplanten Neubaus Fackenburger Allee_Stadtgraben (mehr …)
GAL beantragt: Aktionsplan Bienenschutz für Lübeck
Andrena Vaga (c) N.Voigt
Neben der Honigbiene wurden in Schleswig-Holstein 296 Wildbienenarten nachgewiesen. 70 Arten davon gelten als ausgestorben, 103 Arten gelten als gefährdet, denn es fehlt ihnen an Nahrungs- und Nistplätzen. Da von diesen teilweise spezialisierten Wildbienenarten auch die Bestäubung und das Fortbestehen bestimmter Pflanzenarten abhängig ist, beantragt die Bürgerschaftsfraktion GAL einen Aktionsplan Bienenschutz, der die Lebensräume und Lebensbedingungen für Bienen und andere bestäubende Insekten in Lübeck verbessert. Rund einhundert Interessierte folgten der Einladung der Fraktion GAL zur Veranstaltung „Wildbienen in Schleswig-Holstein“ mit dem Umweltreferenten und Biologen Norbert Voigt. Seine Ausführungen im Museum für Natur und Umwelt am vergangenen Donnerstag machten deutlich, wie eng das Artensterben allgemein mit der Gefährdung der Wildbienen verknüpft ist. Viele Wildbienenarten sind Spezialisten, das heißt, sie bestäuben nur bestimmte Blüten, während etliche Pflanzen nur von bestimmten Bestäuberinsekten aufgesucht werden. Sterben die Wildbienen, bedeutet dies gleichzeitig das Aussterben vieler anderer Arten in Flora und Fauna. Auch in der Nahrungskette von Vögeln spielen Insekten eine große Rolle, so dass europaweit ein dramatischer Rückgang der Artenvielfalt zu verzeichnen ist.
Das Bedürfnis innerhalb der Bevölkerung ist groß, sich aktiv für Artenvielfalt einzusetzen. Die Fraktion GAL setzt sich in dem Antrag dafür ein, dass ein weit gefächertes Informationsangebot Bürgerinnen und Bürger zukünftig ermuntert, sich für den Erhalt und die Förderung der Bienen zu engagieren. Die Hansestadt Lübeck soll verstärkt Grünflächen zu Buntflächen umwandeln. So können zum Beispiel Randstreifen an Wanderwegen zukünftig Blühstreifen werden. Über die gesamte Vegetationsperiode soll ein nektarreiches Blütenangebot für die etwa 170 unterschiedlichen Wildbienenarten in Lübeck geschaffen werden. Ganz wichtig ist dabei, nicht weit entfernt von Nahrungsquellen auch artengerechte Nistmöglichkeiten zu schaffen. Sehr viele Wildbienenarten brauchen sandigen Boden und Tothölzer als Brutstätte. Dabei legen sie ledliglich einen Kilometer auf der Suche nach Nahrung zurück, um ihre Brut zu versorgen.
Zahlreiche weitere Maßnahmen werden mit dem Antrag vorgeschlagen. In der Bürgerschaft erwartet die GAL breite Zustimmung. „Die Dringlichkeit des Themas ist inzwischen bei allen angekommen.“, so die GAL.
Hier können Sie den Bienenweidekatalog Baden-Württemberg mit Beispielen und Pflanzen herunterladen
Der Bürgerschaftsantrag der GAL im Wortlaut: (mehr …)
GAL warnt: Weltkulturerbe nicht aufs Spiel setzen
Aus der Vorlage der Stadtverwaltung
Die Fraktion grün+alternativ+links (GAL) stellt in der kommenden Bürgerschaftssitzung den Antrag, die Maße der geplanten Bebauung an der Fackenburger Allee/Stadtgraben zu reduzieren. Das Gelände am Stadtgraben gehört einem privaten Investor. Im Jahr 2014 gab es bereits einen Bebauungsplan mit einer Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN). Dies reichte dem Investor jedoch nicht, so dass der Bauausschuss in seiner Sitzung am 20. März 2017 mehrheitlich grünes Licht dafür gab, den Baukörper auf bis zu 29,40 m NHN zu erhöhen. Lediglich ein Fassadenwettbewerb wurde noch verlangt. Im Bauausschuss stimmte das GAL Mitglied Carl Howe gegen diese erneute Änderung im B-Plan. „In derart exponierter Lage, direkt gegenüber der Altstadt kann es nicht sein, dass ein Investor bestimmt, wo es lang geht. Den geplanten Baukörper empfinden wir als viel zu massiv. Entsprechende Rückmeldungen aus der Bevölkerung bestätigen uns darin. Auch befürchten wir den möglichen Verlust des Welterbestatus, wenn wir eine derartige Fehlplanung in geplanter Höhe durchgehen lassen.“, so Carl Howe. Aus diesem Grund wandte sich die Fraktion an den ICOMOS Monitoring-Welterbebeauftragten Dr. Reiner Zittlau und fragte nach, wie dieser den Beschluss im Bauausschuss bewerte. Die Antwort fiel eindeutig aus:
Dr. Zittlau rät dazu, auf eine Reduzierung des Bauvolumens hinzuwirken. Zwar sieht er die Sichtachsen von Nordwesten aus auf die südliche Altstadt und den Dom hin nicht gefährdet. Doch kritisiert er die Wucht des (geplanten) überdimensionierten Neubaukörpers, der „zum optischen Konkurrenten der Großbauten innerhalb der Altstadt“ werde. Er könne gut verstehen, wenn sich Widerstand gegen das Projekt entwickeln würde. „Die Pufferzone ist von der UNESCO gerade dafür vorgesehen worden, das Welterbe nicht durch überdimensionierte Neubaukörper von außen optisch erdrücken zu lassen.“, so der Welterbebeauftragte.
Die GAL rechnet damit, dass die Entscheidung über die erlaubte Bauhöhe nochmals im Bauausschuss diskutiert wird. „Hier muss die Bewertung hinsichtlich Welterbe Altstadt unbedingt Berücksichtigung finden“, fordert Carl Howe, „und die Höhen mindestens auf das alte Maß reduziert werden. Eine schöne Fassade allein nützt nichts, wenn das Gebäude insgesamt erdrückend wirkt.“
Antrag: (mehr …)
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