Frauke Petry und die AfD schleunigst vor die Tür setzen!

Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Katja Mentz, Carl Howe, Antje Jansen, Kristina Aberle, Rolf Klinkel (v.l.n.r.)
Die Fraktion grün+alternativ+links (GAL) in der Lübecker Bürgerschaft unterstützt den Widerstand gegen den angekündigten Wahlkampfauftritt der AfD-Parteivorsitzenden Frauke Petry in den Lübecker Media Docks am Donnerstag, den 2. März und ruft zur Teilnahme an den Gegendemonstrationen und Protestkundgebungen auf.
„Für Frauke Petry und die AfD mit ihren rassistischen Parolen ist in Lübeck kein Platz“, erklärt dazu die Fraktionsvorsitzende der GAL, Antje Jansen: „Wir sollten aus den leidvollen Erfahrungen unserer Stadt unter dem Nazi-Regime doch gelernt haben, dass die rechtspopulistischen Hetzer der AfD in Lübeck nicht willkommen sein dürfen – auch dann nicht, wenn sie in fadenscheiniger Verkleidung als Bürgerliche auftreten. Das ideologische Gerüst der AfD steht auf demselben braunen Fundament. Frauke Petry ist so wenig demokratisch wie von Storch, Gauland, Höcke und ihr übriger Anhang.
Wieso ausgerechnet die städtische KWL der AfD-Chefin für ihren Auftritt Räumlichkeiten in den Media Docks vermietet, ist vor diesem Hintergrund überhaupt nicht nachvollziehbar. Erst recht nicht mehr, nachdem die für Freitag geplante Veranstaltung der AfD im Kieler Schloss gerade geplatzt ist. Der Raum steht dort nicht mehr zur Verfügung.
Das geht auch in Lübeck. Die KWL sollte die AfD mitsamt ihrer Vorsitzenden jetzt schleunigst auch in den Media Docks vor die Tür setzen.“
Gegenkundgebung ist am Donnerstag, 2.3.2017, ab 18 Uhr vor den MediaDocks.
Fraktion GAL fordert sofortigen Stopp der Abrissarbeiten – Fledermausschutz beachten!

(C) upload.wikimedia.org
In den Medien wurde berichtet, dass eine Abbruchfirma großflächig Dachpfannen vom „Sellschopp-Haus“ an der Moislinger Allee abgenommen hat, um die in dem Gebäude überwinternden Fledermäuse aus dem Gebäude zu „locken“.
„Unsere Fraktion grün+alternativ+links (GAL) fordert den sofortigen Stopp weiterer Abrissarbeiten und Aufklärung im nächsten Umweltausschuss. Wir gehen momentan davon aus, dass mit der Dachabdeckung die Fledermäuse absichtlich aus den Gebäuden vertrieben werden sollen, um die Gebäude abreißen und das Grundstück vermarkten zu können.
Vor Beginn der Arbeiten hätte zunächst ein Gutachten angefertigt werden müssen, wenn die Annahme besteht, dass Fledermäuse in den seit Jahren leerstehenden Gebäuden leben. Dies wurde dem jetzigen Eigentümer Lidl mitgeteilt. Auf Nachfrage bei dem zuständigen Mitarbeiter des Lidl Unternehmens, ob ein entsprechendes „Fledermaus-Gutachten“ existiert, haben wir bisher keine Antwort erhalten.“
Laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ist es verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Neben dem BNatSchG schützt insbesondere die FFH-Richtlinie der Europäischen Union die 25 bedrohten Fledermausarten, die bei uns heimisch sind.
„Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar. Umweltsenator Hinsen muss dafür sorgen, dass Naturschutzgesetze eingehalten werden.“, fordert die Fraktion GAL. „Im Zweifel müsse das Dach vom Eigentümer wieder gedeckt werden, bis alle vorgeschriebenen Untersuchungen zu dem Aufkommen von Fledermäusen abgeschlossen sind.“ (mehr …)
Förderung von Fahrrad und ÖPNV hat Vorrang

© Katja Mentz
Unsere Fraktion GAL wundert sich über den Vorstoß der Sozialdemokraten, den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu stärken und von diversen Kosten befreien zu wollen. Vielfach stellt das E-Auto den Zweitwagen von Menschen mit höheren Einkommen dar, die nicht zu dem Personenkreis gehören, die finanziell unterstützt werden müssen.
Zwar entstehen bei der Fahrt im E-Auto keine Abgase, doch kommt der Strom bekanntlich nicht aus der Steckdose sondern wird in Deutschland immer noch durch Atomkraft- und klimaschädliche Kohlekraftwerke produziert. So muss unser gesellschaftliches Ziel lauten, weniger Energie zu verbrauchen und nicht immer mehr. Die Überlegungen, E-Fahrzeuge von diversen Gebühren zu befreien, empfinden wir als Schlag ins Gesicht von FahrradfahrerInnen, die bei der Fortbewegung durch Pedalkraft einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Warum soll ein E-Auto beispielsweise von den Kosten zur Benutzung der Priwallfähre befreit werden, während Fußgänger und Radfahrerinnen zahlen müssen? „Statt den Autoverkehr zu fördern, fordern wir seit Jahren, dass Radfahren in Lübeck besser gefördert werden muss – hierbei denken wir an mehr Stellplätze, Fahrradboxen, Fahrradgaragen mit Reparaturbetrieb, Fahrradverleih und vor allem einen konsequenten und kontinuierlichen Radwegeausbau.“, so die GAL-Bürgerschaftsmitglieder.
Wer kostenlos mit dem Elektroauto in der Stadt parken darf, wie die SPD es vorschlägt, hat weniger Anreiz, den ÖPNV zu nutzen und verschärft damit das Parkplatzproblem.
Wir stellen uns nicht gegen die Weiterentwicklung der E-Mobilität, doch sehen wir an erster Stelle die Förderung von ÖPNV und Radverkehr als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
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